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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (5. November 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für November
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- ArtikelDie Konkurrenz 867
- ArtikelVorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am ... 869
- ArtikelZersplitterung der Kräfte 871
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands in den ersten drei Vierteljahren ... 872
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 873
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 874
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 874
- ArtikelSteuertermine für November 874
- ArtikelMuschan außer Verfolgung gesetzt 875
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 875
- ArtikelVerschiedenes 878
- ArtikelFirmen-Nachrichten 880
- ArtikelVom Büchertisch 880
- ArtikelPatentschau 880
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 880
- ArtikelEdelmetallmarkt 880
- ArtikelDu liebes Wien (18) 881
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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874 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 45 Otto Hebron (Berlin). Die Firma teilt uns mit, daß es sich bei der offenen Versendung ihrer letzten Preisliste um ein Versehen handelt, das sie sehr bedauert und das dadurch entstanden ist, daß der Inhaber erkrankt war und die Prospekte in seiner Abwesenheit angefertigt wurden. Die noch nicht aufgebrauchten Prospekte werden als ver schlossener Brief versandt werden. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (ElnheitCTerband) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor Bekanntmachungen der Markenuhr 6. m. b. H. Centra-Wecker. Unsere Veröffentlichung der Centra- Wecker-Ein- und -Verkaufspreise in Nr. 43 der Fachpresse bedarf insofern einer Berichtigung, als hier die Preisangaben der Mauthe-Wecker infolge Nichtberücksichtigung der im August dieses Jahres festgelegten neuen Preise abgeändert werden müssen. Wir bitten, diesen Nachtrag auszuschneiden und in den Centra-Katalog bzw. an Stelle der Veröffent lichung in Nr. 43 der Fachpresse einzufügen. Friedrich Mauthe G. m. b. H., Schwenningen: Nr. 3676. Ausführung: vernickelt, polieit. . Mk. L,ls 575 Mk. desgl., verkupfert „ L.ds 6,— , desgl., kirschrot „ D,su 7 — „ Nr. 3682. Ausführung: vernickelt, poliert . . , L,us 6,— „ desgl., kirschrot „ D,au 7,50 , Nr. 2734. Ausführung: vernickelt, poliert. . , L,us 6,— „ desgl., kirschrot , D,as 7.50 „ Nr. 2735. Ausführung: vernickelt, poliert. . „ U,ls 9,— „ desgl., kirschrot „ U,nu 10,50 ,, Ferner ist bei der Angabe der Ein- und Verkaufspreise der Hamburg-Amerikanischen Uhrenfabrik, Schram berg, ein Druckfehler zu berichtigen. Der Einkaufspreis für den Centra-Wecker, Messinggehäuse, Nickel oder Kupfer, beträgt nicht D,ru Mk., sondern netto L,ru Mk. Demgemäß ist der Verkaufspreis nicht 8 Mk., sondern 6,50 Mk. Der Centra-Wecker wird von der Firma unter Nr. 230^0 gebracht. Markenuhr G. m. b. H., gez.: W. König. 11111 Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Ermäßigungsmögiichkeiten bei der Haus zinssteuer Seit dem 1. Juli 1926 beträgt die drückendste aller jeweils er dachten Stenern, die Hauszinssteuer, icoo vom Hundert der ver anlagten vorläufigen Steuer vom Grundvermögen. Letztere berechnet man in der Weise, daß man von dem Wehrbeitragswert des Hauses ausgeht und 20 Pf. für jede 1000 Mk. dieses Friedenswertes ansetzt; das sind also bei einem Hause von 100000 Mk. Friedenswert 20 Mk. Von diesem Betrage sind als Hauszinssteuer monatlich 1000 vom Hundert, also, wie hier z. B , ioX2° = 20oMk. zu zahlen, was etwa 40 % 4er Miete entspricht, so daß man mit Recht von einer Sozialisierung des Hausbesitzes reden kann. Zwar soll die Hauszinssteuerverordnung mit dem 3t. März 1928 außer Kraft treten, jedoch ist ohne Zweifel damit zu rechnen, daß die Last in der einen oder anderen Form auf dem Gebäudebesitz noch weitere Jahre ruhen wird. Es sind in gewissen Fällen Ermäßigungsmöglichkeiten gegeben, wobei zu beachten ist, daß solche Ermäßigungen stets nur auf Antrag eintreten, und daß die Anträge in der Regel an eine bestimmte Frist gebunden sind. Schon die vor dem 1. Juli 1926 geltenden Verordnungen sahen vor, daß, falls die Friedensmiete eines Grundstücks weniger als 6 % des Steuerwerts betrug, die Hauszinssteuer von einer angenommenen Grnndvermögensteuer von 4 o/ 0 der Friedensmiete berechnet werden sollte.^ Hatte demnach in unserem obigen Beispiel das Grundstück bei einem Steuerwert von 100000 Mk. eine F/iedensmiete von nur 4200 Mk., so würde als Grundvermögensteuer 4 o/ 0 V on 4200 Mk. = 168 Mk. gelten und sich ein monatlicher Hauszinssteuerbetrag von 168 — X I o=i4oMk. ergeben, während normalerweise die Stener 200 Mk. betragen würde. Ermfißigungsanträge dieser Art haben rückwirkende Kraft bis zum 1. Juli 1926, die Anträge müssen aber bis zum 31. Dezember 1926 gestellt werden. Von besonderer Bedeutung sind die Möglichkeiten von Er mäßigungen, die davon abhängen, in welchem Verhältnis die Be lastung des Hausgrundstücks am 31. Dezember 1918 sich zum Friedenswert des Grundstücks stellte. In Frage kommen hierbei nur Grundstücke, die mit nicht mehr als 40 o/„ (i m Freistaat Sachsen 50 o/ 0 ) des Friedens wertes belastet waren. Am 31. Dezember 1918 unbelastete Grundstücke erfahren eine sehr erhebliche Ermäßigung der Hauszinssteuer, nämlich von normal 1000 0/0 auf 375%. Bei einer Belastung bis zu 10 % des Friedens wertes tritt eine Herabsetzung auf 500 o/ 0) bei bis zu 20 0/0 auf 625 o/ 0l bis zu 30 0/ 0 auf 750 %, bis zu 40 °/ 0 auf 875 0/0 der Grnndvermögensteuer ein. Bei der Ermittelung der Belastung werden Rückzahlungen, die nach dem 31. Dezember 1918 getätigt sind, berücksichtigt, jedoch nur soweit, als der zurückgezahlte Goldmarkbetrag mehr als 25°/ 0 des Goldma’kbetrags der am 31. Dezember 1918 eingetragenen Last beträgt. Als Goldmarkbetrag gilt bei den vor dein 1. Januar 1918 eingetragenen oder getilgten Lasten der Nennbetrag, im übrigen der Goldmarkbetrag im Sinne des Aufwertungsgesetzes. Es soll also nur die über 25 0/0 des Goldmarkbetrages hinausgehende Rück zahlung, das Mehr, vom Nennbeträge der Belastung abgezogen werden dürfen. Angenommen, das Grundstück von 100000 Mk. Friedenswert ist an erster Stelle mit 20000 Mk., an zweiter mit 1000 Mk. belastet: da hiernach über 20 bis 30 o/ 0 belastet, so würde die Steuer 750 0/0 betragen bzw. auf Antrag so zu ermäßigen sein. Ist nun z. B. im April 1919 die erste alte Hypothek von 20000 Mk. zurückgezahlt worden, so war dies ein Goldmarkbetrag von 6820 Mk. also 1820 Goldmark mehr als 25 o/ 0 (5000 Goldmark). Infolgedessen sind von der Gesamtbelastung im Nennbeträge von 21000 Mk. noch 1820 Goldmark abzusetzen, wodurch sich bei der Feststellung des Verhältnisses der Belastung am 31. Dezember 1918 zum Friedens- werte des Hauses eine Belastung von nur 19180 Mk. ergibt, die zwischen 10 und 20 % des Friedens wertes liegt und eine Ermäßi gung auf 500 0/0 der Grundvermögensteuer rechtfertigt. Der Antrag auf Ermäßigung der Hauszinssteuer wegen Grund stücksbelastung unter 40 % ist ebenfalls bis zum 31. Dezember 1926 spätestens zu stellen. (Im Freistaat Sachsen sind die Anträge an keine Frist gebunden.) Der Anspruch auf die hier besprochene Herabsetzung der Haus zinssteuer besteht nicht, wenn das Eigentum an Grundstücken in der Zeit nach dem 31. Dezember 1919 bis zum 15 November 1923 durch Kauf zu einem Goldmarkpreise von nicht mehr als 50 0/0 des Friedenswertes erworben worden ist, es sei denn, daß ein Erwerb durch nahe Verwandte vorliegt. Steuertermine für November Reichssteuern 5. Nov.: Steuerabzug vom Arbeitslohn (21. bis 31. Okt.)’ weiter fällig am 15. November (r. bis 10. November) und am 25. November (11. bis 21. November). Keine Schonfrist. IO. Nov. : U m s a t zs t eu er - V o r a n m eldung und -Voraus zahlung der Monatszahler für den Monat Oktober. 0,75 0/0. Schonfrist eine Woche. 15. Nov. « Vermögensteuerzahlung. Ein Viertel des in dem letzten Steuerbescheid (1924) angegebenen Betrages. Schonfrist eine Woche. Gewerbesteuern 8. Nov .: Württembergische Gewerbesteuer. Ein Zwölftel von 7 0/0 des Gewerbekatasters, also 0,58 0/0 des steuerbaren Gewerbeertrags. 15. Nov.: Thüringische Gewerbesteuer. Eine Vierteljahrsrate nach dem Steuerbescheid, falls zugestellt. Sonst 2,5 Zehntel der letzten Einkommensteuervorauszahlung, wozu noch ein fester Betrag von 2 Mk., wenn erstere 30 Mk. übersteigt. „ Anhaitische Gewerbesteuer. „ Preußische Gewerbesteuer. Eine Vierteljahrsrate nach dem Steuerbescheid, eventuell ein Prozentsatz der letzten Einkommensteuervoranszahlung.
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