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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (26. November 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- ArtikelAnzeigen, die verkaufen 923
- ArtikelDie Burgunder Federzuguhr aus der Zeit um 1430 (Fortsetzung aus ... 924
- ArtikelDie deutschen Uhrmacher-Berufsschulen 928
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 930
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 930
- ArtikelVon der "Präzision" 930
- ArtikelErgebnis des Centra-Schaufenster-Wettbewerbes 931
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 931
- ArtikelSprechsaal 932
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 932
- ArtikelZusammenschluß in der Schweizer Uhrenindustrie 934
- ArtikelVerschiedenes 934
- ArtikelFirmen-Nachrichten 935
- ArtikelPatentschau 935
- ArtikelVom Büchertisch 935
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 935
- ArtikelEdelmetallmarkt 935
- ArtikelDu liebes Wien (21) 936
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
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- Die Uhrmacherkunst
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932 DIE UHRMACHERKUNST Ni. 48 Schätzung und Berufungsverfahren Wenn ein Verschulden bei Wahrnehmung der Bucbführungs- pfücht festgestellt ist, so ist wegen der Höhe der infolgedessen vom Finanzamt vorgenommenen Schätzung nur die Beschwerde an das Landesfinanzamt zulässig. Der Rechtsweg ist jedoch nur beschränkt hinsichtlich der Höhe der Schätzung, dagegen kann sehr wohl im ordentlichen Rechtsmittelverfahren geprüft werden, ob die Voraussetzungen der Beschränkung des Rechtsweges vorliegen, also insbesondere, ob ein Verschulden dargelegt ist. Ueber die Höhe der Schätzung entscheidet das Landesfinanzamt, nicht das Finanzgericht, und hierin liegt die Beschränkung des Rechtsweges. Das Finanzgericht kann aber eine Nachprüfung nicht lediglich mit der Begründung ablehnen, daß der Steuerbescheid die Feststellung enthalte, die Entgelte müßten wegen schuldhafter Ver letzung der Aufzeichnungspflicht geschätzt werden. Denn das Be rufungsverfahren, in welchem gegen die Entscheidung des Finanzamts der Einspruch (Finanzamt), gegen die Einspruchs- eutscheidung die Berufung (Finanzgericht), gegen die Berufungs- entscheidung die Rechtsbeschwerde (Reichsfinanzhof) gegeben ist, ist in solchen Fällen gerade dazu da, um eventuell nachzuprüfen, ob die Mängel in der Anfzeichnungspflicht überhaupt auf ein Ver schulden der Steuerpflichtigen zurückznführen sind bzw. ob ihm eine schuldhafte Verletzung der steuerlichen Buchführungspflicht zur Last fällt, was die Beschränkung des Rechtsmittelweges zur Folge hat. Eine kleine Anfrage an die Fabrikanten von silbernen Besteckteilen So wie mir, ergeht es wohl verschiedenen Kollegen, die mit Bestecken in Silber und versilbert handeln. Beim Vergleich der Listen schüttelt man sehr oft nachdenklich den Kopf über die Fassonpreise der silbernen Besteckteile. Eine kleine Auslese. Es kosten: Silber, Versilbert, uur Qual. 90, Ia Fabrikat, Fassonpreis total 12 Eßlöffel oder Gabeln .... AW.ds AB—AD 12 Eßmesser mit Klingen . . . DS,ns AR—AN rostfrei mehr BA,— N,ds 12 Teelöffel BW—BA 12 Mokkalöffel, Laffe in Gold BL,rs O-BX 1 Suppenkelle, Laffe in Gold . . BV.as N,us—0,us 1 Saucenlöffel, Laffe in Gold N,ns D—U Man erhält für nur den Fassonpreis der silbernen Besteckteile den gleichen Gegenstand in bester 90er Qualität. Woran mag das liegen? Sind silberne Besteckteile soviel schwerer herzustellen, nutzen sich die Stempel so schnell ab, oder liegt es nur an der Konvention? Warum kosten rostfreie Messer in silbernen Griffen fast 500/0 mehr als in versilberten Heften. Geradezu paradox wird es aber eist, wenn beide Arten von demselben Fabrikanten her gestellt werden und er einmal 50% mehr für die klingen rechnet, obgleich es genau dieselben sind. Es ist dringend erforderlich, daß die Fassonpreise der silbernen Besteckteile einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. N. * Keine festen Listenpreise für deutsche Uhren mehr Das Vorstandsmitglied des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten Herr Berger (Leipzig) spricht in einer kürzlich erschienenen Ver öffentlichung aus, daß der deutsche Uhrengroßhändler die Ratio- nalisieiung des eignen Betriebes vorzunehmen habe, um als Endziel eine denkbar billigste Bedienung der Kundschaft zu erreichen. Diese hochbedeutsame kundgebung einer verantwortlichen Persönlichkeit unseres Uhrengewerbes gibt nns endlich die Gewißheit, daß auch für die Grossisten das bisherige „starre" Veikaufssystem fortgefallen ist, und daß jeder Grossist demnach seine Ware zu einem seiner eignen Kalkulation entsprechenden Preise an uns Uhrmacher ver kaufen darf, ohne mehr durch Verbandsbeschlüsse an „Listenpreise“ gebunden zu sein. Anders kann man zweifellos die Worte des Herrn Berger nicht auffassen; denn wenn die Rationalisiernng der Betriebe des Großhandels zur Verbilligung der Ware führen soll, sind die Preisbindungen eben aufgehoben. Diese Regelung räumt endlich ein großes Unrecht hinweg, das man uns Uhrmachern angetan hat. Man hat zwar am 1. August des Jahres die Preiskonvention nnter den Fabrikanten aufgehoben, diesen also den freien Wettbewerb in ihren Verkaufspreisen zu gestanden, man hat aber nicht den automatischen Preisaufschlag zwischen „Grossisten- und Uhrmacherpreis" beseitigt. Wie nnsinnig und ungerecht, aber auch wie unmoralisch sich diese Unterlassung auswirkte, wissen wir alle aus der Praxis. Trotz der heiligen Be teuerungen des Grossistenverbandes und vieler Grossisten, ein Hernntergehen unter die „vorgeschriebenen“ Listen-, d. h. Uhr macherpreise, der deutschen Fabrikanten sei bei schweren Strafen untersagt, haben die meisten Grossisten in der Praxis zu Unter preisen verkauft, aber natürlich nnr an diejenigen, welche so ge rissen waren, ihre Bestellungen davon abhängig zu machen. Und wer waren wieder einmal die Leidtragenden? Diejenigen Kollegen, die entweder zu vornehm sind, um sich anf eine widerliche, un moralische Handelei einznlassen, und diejenigen, die an kleineren Orten nichts von dem „öffentlichen Geheimnis“ erfahren konnten. Glücklicherweise hat Herr Berger jetzt endlich einmal aus gesprochen, was schon lange, leider nur den Eingeweihten, be kannt war. Es ist auch zu ungerecht gewesen, daß derjenige Grossist, der einen kleinen Umsatz hatte und sich um sein Geschäft nicht viel kümmerte, mit automatisch demselben Aufschlag arbeiten mußte wie der rührige Großhändler mit Initiative und Wagemut; dieser wäre nach seinem Umsatz vielleicht mit einem bedeutend geringeren Prozentsatz ausgekommen, hätte also bedeutend billigere Preise stellen können, war aber an die „Listenpreise" gebunden nnd mußte znsehen, wie der Untüchtigere ihm die Geschäfte mühelos wegnahm, indem er entgegen den Verbandsbeschlüssen, aber mit stillschweigender Genehmigung, einige Prozente abließ. Anf seiten der Uhrmacher bestand die gleiche, wenig schöne Sachlage; der solide, vornehme Kollege kaufte zu Normalpreisen und mußte dann bei Gesprächen von seinen Kollegen hören, daß diese gewohnheitsgemäß dnrch Abhandeln erheblich vorteilhafter kaufen. Ein großes Unrecht ist nunmehr gutgemacht. Wir können aber den Verbänden, auch dem Zentralverband, den Vorwurf nicht ersparen, daß er der Sitnation solange stillschweigend zugesehen hat. Es handelt sich um eine direkte Täuschung der betroffenen Kollegen, die unbedingt wieder gutgemacht werden mnß. Deshalb kann man allen Uhrmachern nur den Rat geben, sich von nun an von ihren Grossisten nicht auf die Listenpreise verweisen zu lassen, sondern von ihnen die äußerste Preisstellung zu fordern, und zwar nicht für die zukünftigen, sondern auch für die bis zum August zuiückliegenden Lieferungen. Wir werden dann sehen, welche Grossisten zu denjenigen gehören, welche nach dem Grund satz ihres führenden Vorstandsmitgliedes in der Lage sind, uns Uhrmachern die billigste Belieferung zu gewähren. —d. 3mimas-u: Ußminsnäclmcfiton Schluß der Aufnahme in diese Rubrik für Berichte am I Sonnabend, für Einladungen am Montag vor dem Erscheinen Wir bitten um größte Kürze in den Berichten Westfälisch-Lipoischer Uhrmacher und Goldschmiedeverband Am 31. Oktober fand eine Vorstandssitzung des Westfälisch- Lippischen Uhrmacher- und Goldschmiedeverbandes in Dortmund statt. An der Sitzung nahmen teil die Herren Steinhoff (Münster), Kratz (Minden), Kriege (Bielefeld), Langen (Bochum), Wensemius (Detmold), Kupperschlag (Kamen), Brüninghaus (Lüdenscheid) und Dr. Bens (Münster). Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung gegen ioV 4 Uhr. Nach eingehender Beratung interner Verbandsangelegen heiten befaßte sich der Vorstand mit den Anregungen und Anträgen, welche auf der Verbandstagung in Münster zur Verhandlung kamen. Zu den Anträgen wurden die nachstehenden Beschlüsse gefaßt: 1. Bezüglich des von Herrn Kupperschlag (Kamen) auf der Ver- baudstagung gestellten Antrags zur Errichtung einer gemein samen Glasversicherung beschloß der Vorstand, zunächst die Versicherungsbedingungen des Rheinisch-Westfälischen und des Thüringischen Verbandes zu beschaffen. Herr Kupperschlag sowie Herr Dr. Bens wurden beauftragt, an Hand dieser Unterlagen ge eignete Vorschläge zur Einführung einer gemeinsamen Glasver sicherung auszuarbeiten. Der Antrag selbst soll in der nächsten Vorstandssitzung nochmals eingehend besprochen werden, 2. An schließend wurde über den auf der Verbandstagung in Münster ge faßten Beschluß zur Errichtung einer Wirtschaftsberatungs stelle verhandelt. Der von der Geschäftsstelle vorgelegte Entwurf zu den Richtlinien der Wirlschaftsberatungsstelle wurde mit einigen Abänderungen einstimmig angenommen. Der Vorstand beschloß, die zur endgültigen Einführung der Wirtschaftsberatungstelle er forderlichen Verhandlungen unverzüglich in Angriff zu nehmen. Die Herren Kriege und Dr. Bens wurden mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. Nach Erledigung dieser Vorarbeiten sind die Richtlinien der Wirtschaftsberatungsstelle sämtlichen Vorstands mitgliedern bekanntzngeben. 3. Weiterhin kam der auf der Ver bandstagung in Münster von Herrn Brüninghaus (Lüdenscheid) ge stellte Antrag zur Errichtung einer Sterbekasse zur Sprache. Der Vorstand beschloß nach längerer Aussprache, grundsätzlich der Er richtung einer Sterbekasse für den Bezirk des Westf.-Lipp. Verbandes
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