Se. Majestät, der König und Se. Königl. Hoheit, der Prinz Friedrich August, Herzog zu Sachsen &c. haben zu Fortstellung der ... commissarischen Geschäfte Herrn Hof- und Justizrath Müller zu beauftragen ... geruht ...
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Se. Majestät, der König und Se. Königl. Hoheit, der Prinz Friedrich August, Herzog zu Sachsen &c. haben zu Fortstellung der ... commissarischen Geschäfte Herrn Hof- und Justizrath Müller zu beauftragen ... geruht ...