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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (25. Februar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- ArtikelListe der Fabrikanten und Grossisten, die eine Erklärung ... 127
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 128
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 128
- ArtikelDie erste Uhr 129
- ArtikelDie Berechnung der Geschäftsunkosten 130
- ArtikelDie Konstruktion der Ankergabel bei Amerikaner Weckern 131
- ArtikelDer zweite Kursus für Verkaufskunst des Zentralverbandes der ... 133
- ArtikelGeldverdienen und Glücklichsein (Fortsetzung) 135
- ArtikelSprechsaal 136
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 137
- ArtikelSteuertermine für März 1927 138
- ArtikelUnkostensteigerung bei Läden im eigenen Grundstück 138
- ArtikelDirekt liefernde Grossisten und Einzelhandel 138
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Januar 1927 138
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 139
- ArtikelVerschiedenes 143
- ArtikelFirmen-Nachrichten 145
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 145
- ArtikelVom Büchertisch 145
- ArtikelPatentschau 146
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 146
- ArtikelEdelmetallmarkt 146
- ArtikelDu liebes Wien (32) 147
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 9 DIE UHRMACHERKUNST 137 ganze Anzahl von unmodern gewordenen, unverkäuflichen Gegenständen abgesetzt worden, andererseits ist ein beacht licher Geldeingang und schließlich eine „zusätzliche“ Käufer schicht entstanden, welche sonst den Laden wohl überhaupt nicht betreten hätte und welche man als neu gewonnen be zeichnen kann. Werden in den nächsten Jahren die Inventurverkäufe von einer größeren Anzahl von Uhrengeschäften in derselben Art aufgenommen und wird außerdem eine vornehme Zeitungspropaganda (Gemeinschaftsreklame) dafür gemacht, so nehme ich mit Bestimmtheit an, daß sich die Inventur verkäufe im Uhrenhandel allgemein ebensogut durchführen lassen werden wie in den anderen Branchen, und daß sie außer dem von außerordentlich großem Vorteil zu sein versprechen. Ich teile die Befürchtung nicht, daß etwa im nächsten Jahre das Weihnachtsgeschäft darunter leiden könnte, da das Publikum auf die im Januar geplanten Inventurverkäufe im Uhrenhandel wartet. Schließlich wäre auch dies nicht allzu schlimm; denn wenn man wirklich eine gewisse Summe weniger durch das Weihnachtsgeschäft einnimmt und dann im Januar durch den Inventurverkauf diesen entfallenden Betrag doppelt und dreifach hinzubekommt, dürfte die Ge samtrechnung mehr als vorteilhaft werden. Zu der oben erwähnten Versammlung der Freien Uhr macherinnung zu Berlin muß ich noch berichtigend bemerken, daß ich nicht mein Referat abgebrochen habe, nachdem von einzelnen Mitgliedern Zwischenrufe gemacht worden sind, sondern erst, nachdem ich auf diese Zwischenrufe hin gebeten hatte, mich wenigstens ruhig anzuhören, ohne daß aber die Zwischenrufer daraufhin ihre störende Tätigkeit aufgaben. Es ist meines Erachtens gleichgültig, welcher Redner in einer Versammlung spricht und welche Meinung er vertritt. Ist einem Redner von dem Herrn Obermeister des Wort erteilt worden, so hat er das Recht, ungestört seine Meinung sagen zu können, und die Mitgliederversamm lung hat die unbedingte Pflicht, ihn ruhig anzuhören, selbst wenn sie sachlich mit seinen Ausführungen nicht einver standen ist. Zur Widerlegung ist die Diskussion da, nicht aber fortwährende Zwischenrufe. Zur Klarstellung darüber, ob Inventurverkäufe im nächsten Jahre abgehalten werden können, hat die Freie Uhrmacherinnung zu Berlin auf meine ausdrückliche An regung hin den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen mich beantragt. Es wird also in einem durchaus freund schaftlich zu führenden Gerichtsverfahren festgestellt werden, ob in Berlin Inventurverkäufe durchgeführt werden können. Ich habe immer die Verbandsinteressen über meine eigenen Interessen gestellt und oft genug mein Geschäft vernachlässigt, um dem Gewerbe nützlich zu sein. So weit aber kann die Uneigennützigkeit nicht gehen, daß man sich widerstandslos einem als falsch erkannten Beschluß fügt. Ich nehme es für mich in Anspruch, selbst beurteilen zu können, was für mich und meinen Betrieb nützlich und zweckmäßig ist. Die von mir selbst veranlaßte Gerichts entscheidung wird ergeben, ob ich im Recht bin oder nicht; unterliege ich, so werde ich mich selbstverständlich dieser Entscheidung fügen. Dr. jur. W. Fel sing. iiiiiimiiiiiiiii Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Stenersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Umsatzsteuererklärung und Luxussteuer Die LnxusBtener ist bis znm 31. März 1926 noch in Kraft ge wesen. Da bei der Luxassteuer im Gegensatz zur allgemeinen Um satzsteuer der Steuerabschnitt nur ein Kalendervierteljahr beträgt und dementsprechend zu deklarieren ist, so werden die Ver anlagungen für die angegebene Geltungsdauer der Luxassteuer (1. Januar bis 31. März 1926) meist im Laufe des Jahres 1926 bereits vorgenommen sein. Soweit nun die Veranlagung der Luxussteuer schon erfolgt ist, ist darauf zu achter, daß die veranlagten Entgelte unter Ziffer III des Vordrucks in Abzug gebracht werden von der Gesamtheit der Entgelte. * Aufzeichnungen einfacherer Art sollen berücksichtigt werden Nach den vom Reichsfinanzministerium an die Finanzämter gegebenen Anweisungen dürfen die buchmäß'gen Anfzeichnungen der kleineren Einzelhändler und Handwerker, obwohl keine ordnungs mäßige Buchführung im Sinne des Handelsgesetzbuches, dann nicht aißer acht gelassen werden, wenn sie vollständig und sachlich richtig sind. Die Aufzeichnungen sollen für steuerliche Zwecke enthalten: 1. Fortlaufend eine vollständige Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben. Unter den Ausgaben müssen ausgewieBen werden die Aufwendungen für Material, Lohne, Unkosten, Geschäftsein richtungen sowie die Privatentnahmen. Zu letzteren gehören auch die Peisonalsteuern (Einkommensteuer und die Vermögensteuer). 2. Für Beginn und Ende des Steuerabschnitts: Aufzeichnungen über die wichtigsten Gegenstände der Betriebseinrichtung und des übrigen Anlagekapitals, ferner über die Bestände an Waren sowie die ausstehenden Forderungen und Schulden. * Erleichterungen bei der Gewerbesteuer, insbesondere der preußischen Wenn sich nach Durchführung der Veranlagungen nach dem Kapital (siehe meine Ausführungen auf S *52 und S. 100) auf Grund des Steuerbescheids Nachzahlungen für 1925 und 1926 ergeben, so wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Gemeinden das Recht haben, die Steuer aus Billigkeitsgründen zu ermäßigen. Etne solche Ermäßigung tritt natürlich nur auf Antrag, der genügend zu be gründen ist, ein; der Antrag kann, wenn die Umstände es recht- fertigen, zu einem Erlaß der Steuer führen. Der Antrag kann dahin erweitert werden, daß, falls die Ermäßigung nicht bewilligt werden sollte, wenigstens insofern eine Vergünstigung eintreten möge, daß Stundungen bzw. kleinere Ratenzahlungen bewilligt werden. Solche Anträge sind rechtzeitig beim Gemeindevorstand anzubringen. Dasselbe gilt auch hinsichtlich der Gewerbesteuer nach dem Ertrage. Während hier in Preußen für 1925 die bekannte Er mäßigung (200 °/n der vorschriftsmäßigen Vorauszahlungen) allgemein vorgesehen ist, können für das Rechnungsjahr 1926 die Anträge sich nur darauf stützen, daß die Einziehung eine Härte im Einzelfall darstellt und daher Erlaß, Ermäßigung oder Stundung am Platze ist. Man kann sich bei solchem Antrag nicht mit Erfolg darauf berufen, daß z. B. der Ertrag für 1926 niedriger ist als der des Jahres 1925, welcher für die Veranlagung maßgeblich ist. Dies deswegen nicht, weil der geringere Ertrag des Jahres 1926 bei der Veranlagung für 1927 Berücksichtigung findet. Die demnächst zu erwartende preußische Gewerbesteuernovelle, die auch nur als Notbehelf die Gewerbesteuer für dss Rechnungs jahr 1927 regeln soll, wird in mancher Beziehung eine Erleichterung bringen, so z. B. die Hinzurechnung der Mieten und Pachten in Höhe von nur einem Viertel, anstatt wie bisher des ganzen Miet betrages. Weiter wird auch die Steuerstaffelung geändert bzw. der Steuergrundsatz ermäßigt. Diese Ermäßigung kann natürlich nur dann die allgemein verlangte Erleichterung für die Wirtschaft bringen, wenn die Gemeinden nicht daraufhin wieder ihre Zuschläge erhöhen Die Höhe der Zuschlagssätze sollte in erster Linie eine bestimmte Begrenzung erfahren, das ist aber wegen des sehr von einander abweichenden gemeindlichen Finanzbedütfnisses schwer festznlegen, und so muß gefordert werden, daß die Gemeinden in ihrem Haushaltplan keine Ausgaben, die irgend entbehrlich sind, einstellen. Warnung I Wie mir von zuverlässiger Seite mitgeteilt wird, wird von einzelnen Vertretern von Großhandlungen den Kollegen, die Centra-Uhren verlangen, abgeredet, unter anderem mit der Begründung, daß man es nicht nötig hätte, den Verdienst mit dem Direktor der Centra G. m. b. H. zu teilen. Ich warne vor Weiterverbreitung dieses törichten, unsinnigen Geschwätzes, da ich gegen jeden wegen vorsätzlicher Verleumdung gerichtlich Vorgehen werde. W. König, Geschäftsführer der Markenuhr G. m. b. H. Halle (Saale).
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