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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (4. März 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Beleihung neuer Waren durch Pfandhäuser
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Messe-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 149
- ArtikelZur Einstellung neuer Lehrlinge 151
- ArtikelZu der Preisbewegung auf dem Besteckmarkte 153
- ArtikelAufnahmen des Koinzidenzsignals mit dem Chronographen 154
- ArtikelVom Schleifen und Polieren der Wellen und Triebe 155
- ArtikelGeldverdienen und Glücklichsein (Fortsetzung) 156
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 157
- ArtikelGemeinschaftsreklame 158
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 158
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 159
- ArtikelZu der Preisbewegung auf dem Besteckmarkte 161
- ArtikelBeleihung neuer Waren durch Pfandhäuser 162
- ArtikelMesse-Nachrichten 162
- ArtikelVerschiedenes 162
- ArtikelFirmen-Nachrichten 163
- ArtikelEdelmetallmarkt 163
- ArtikelDu liebes Wien (33) 164
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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162 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 10 Beleihung neuer Waren durch Pfandhäuser Es dürfte nicht allgemein bekannt sein, daß die städtischen Pfandleihanstalten, genau wie die privaten Pfandleiher, an die Vorschrift gebunden sind, neue Sachen nicht zu übernehmen. Diese Vorschrift beruht auf einer ministeriellen Bekanntmachung, betreffend den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher vom 4. Februar 1907 (H. M. Bl., S. 66). Es heißt hier: 1. Neue Sachen, die nicht zu Gebrauchsgegenständen des Verpfänders gehören, dürfen nur auf Grund einer Bescheinigung der Ortspolizeibehörde als Pfandstücke angenommen werden. 2. Znm Zwecke der Ausstellung der Bescheinigung ist der Ortspolizeibehörde ’ oder vom Pfandleiher ein Verzeichnis der zu verpfändenden neuen Sachen einzureichen. Die Genehmigung erfolgt durch Aufdrücken des Amtssiegels auf das dem Antragsteller zurück zugebende Verzeichnis. 3. Die Bescheinigung ist auszustellen von der Ortspolizei behörde des Wohnortes oder des Ortes der gewerblichen Nieder lassung des Vcpfänders, wenn der Pfandleiher sein Gewerbe an einem anderen Orte als den beiden genannten Orten betreibt, außerdem auch von der Polizeibehörde des Ortes der gewerblichen Nieder lassung des Pfandleihers. Hat der Verpfänder in Preußen keinen Wohnsitz oder gewerbliche Niederlassung, so genügt die Bescheini gung der letztgenannten Polizeibehörde. 4. Die Ausstellung der Bescheinigung ist von der Polizeibehörde zu versagen, a) wenn die Sachen zum Zwecke der Verpfändung an geschafft oder hergestellt sind, b) wenn es an einem hinreichenden Anlaß für die Ver pfändung fehlt, insbesondere, wenn die Verpfändung zum Zwecke des Vertriebes der Sachen erfolgen soll, c) wenn ein nach Fälligkeit des Darlehens erfolgender Ver kauf der Pfandslücke durch den Pfandleiher eine empfindliche Schädigung der angesessenen Gewerbetreibenden herbeiführen würde. 5. Bei der Verpfändung einer der in Ziffer 1 gezeichneten Sachen sind in das Pfandbuch bei der Beizeichnung des Pfandes (§ 5, Nr. 6, des Gesetzes vom 17. März 1881) folgende Eintragungen zu machen: Neue Sachen, Bescheinigung der Ortspolizeibehöide zu und Datum. 6. Die Bescheinigung ist zusammen mit den Pfandbüchern vom Pfandleiher aufzubewahren. 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften eine höhere Strafe eintritt, gemäß § 360, Nr. 12 Reichsstrafgesetzbuch mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Es wird die Aufgabe unserer Fachkollegen sein, bei den Inserierungen über die freiwilligen Versteigerungen in der Tages presse sowie bei den Versteigerungen der Pfandhäuser achtzugeben, daß keine neuen Uhren von den privaten Geldleihern oder städtischen Pfandhäusern zur Versteigerung gebracht werden. Es besteht Ver anlassung, den in Frage kommenden Behörden mit aller Deutlichkeit die oben angeführte Vorschrift zur Beachtung nahezulegen, da sich in letzter Zeit des öfteren Fälle ereignet haben, daß vor allem neue Uhren ohne entsprechende Prüfung in obigem Sinne beliehen wurden. Im übrigen kann mitgeteilt werden, daß in den städtischen Pfand leihanstalten im Durchschnitt 95% der Pfänder wieder eingelöst werden. Nicht immer machen die Pfandleihämter von den Vor schriften über die Pfändung neuer Sachen Gebrauch. So kommt es des öfteren vor, daß ein bekannter Gewerbetreibender, der vorüber gehend Geld benötigt, ein Darlehen erhält, trotzdem es sich um neue Sachen handelte. Im allgemeinen kann festgestellt werden, daß zum Teil übertriebene Befürchtungen über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher bei den Gewerbetreibenden bestehen. Diese denken vor allem au eine Schädigung ihres Gewerbes, welche wohl im ge wissen Sinne vorhanden ist. Man muß jedoch auch daran denken, daß diese öffentlichen Pfandleihanstalten auch eine gewisse soziale Bedeutung haben und oftmals eine segensreiche Wirkung erfüllen. Es gilt daher nicht die Pfandleihanstalten im allgemeinen, sondern hur deren Auswüchse zu bekämpfen. Messe «Nachrichten Leipziger Edelmetall-, Uhren- und Schmudt- messe* In der an die deutschen Uhrmacher gerichteten Einladung zum Besuch der Leipziger Frühjahrsmesse (6. bis 12. März) wird darauf hingewiesen, daß die Uhrenindustrie auf derselben eine Ge samtausstellung veranstaltet, die im Meßhaus „Sachsenhof 11 kon zentriert ist. Die Zahl der Aussteller, besonders in Großuhren, hat sich wesentlich vergrößert. Auf der Messe ist der Ort, wo sich der Uhrmacher über die industrielle und kunstgewerbliche Entwickelung seiner Branche für die Saisonzeiten des Jahres orientieren kann, um sein Geschäft demgemäß auf der Höhe der Zeit zu kalten. Mag ihm auch vor und nach der Messe ein noch so reiches Angebot durch Reise Vertreter vorgelegt werden, mit demjenigen auf der Leip ziger Edelmetall-, Uhren- und Schmuckmesse ist es nicht zu ver gleichen, denn hier bewerben sich die Abnehmer selbst um die vielfachen Vorteile, die ihnen von mehreren hundert Lieferanten zugleich dargeboten werden. Dieser bedeutsame Unterschied zwischen Reise- und Messeangebot wird von dem modernen Uhrmacher er folgreich ausgenutzt, um so mehr, als die Fachmesse auch alles das zeigt, was über das deutsche Geschäft hinaus für den Weltmarkt in Betracht kommt. ... Die Aussteller der Uhren- und Bijouteriebranche haben ihre Zahl nicht nur vergiößert, sie haben ihre Reihen auch zusammen geschlossen in einem Spezialmeßhaus, dem Sachsenhof, das Ver käufern und Einkäufern eine mustergültige Stätte für erfolgreiches Arbeiten bietet und allen Fabrikaten einen würdigen Rahmen ver leiht. Man kann den Sachsenhof als das „Spezialmeßhaus der deut schen Uhrenindustrie* bezeichnen, ist doch die erste Etage desselben von dieser fast ausschließlich besetzt. Eine geschlossene Sonder ausstellung veranstaltet dort neuerdings auch die H anauer Juwelen-, Gold- und Silberwarenindustrie. Die mit der Konzentration der Leipziger Edelmetall-, Uhren- und Schmuckmesse im Spezialmeßhaus Sachsenhof verbundene Er leichterung des Einkaufs wird von den Mitgliedern des Zentral verbandes der Deutschen Uhrmacher lebhaft begrüßt. Ein Sprech zimmer des Zentralverbandes für seine die Messe besuchenden Mit glieder befindet sich ebenfalls im Sachsenhof. Holnowerhe A.-G., Berlin. Die Firma, Musikwaren und Sprechmaschinenfabrik, stellt auf der Frühjahrsmesse nicht ans, sondern sendet allen Interessenten auf Wunsch ihren neu er schienenen Katalog. Diesen Katalog einer genauen Durchsicht zu unterziehen, sollte kein Händler versäumen, denn die Firma hat ihre Kollektion vollständig neu umgestellt. Diese Umstellung hat sich als ein großer Erfolg erwiesen; heute sind sämtliche Modelle der Firma Verkaufsschlager, welche bei keinem Händler fehlen sollten. Für die Sommersaison ist die Kollektion durch die Holno- Koffer-Serie ergänzt. Der Hanptschlager dieser Serie ist „Der kleinste Kofferapparat mit Plattenfach*. Den kleinen Koffeiapparat zu vervollkommnen, so daß die Kalamität des Unterbringens der Platten behoben wird, ist der Firma in glänzender Weise gelungen, und der Kofferapparat spricht durch seine elegante Form und Aus führung sehr an. cfiiadana^s Die Bekämpfung des Sdineeballen-Systems. Bei einer Besprechung im Reichsjustizministerium, die am 22. Febiuar stattfand, haben die hauptsächlichsten Spitzenverlände (Reichsverband der Deutschen Industrie, Zentralverband des Deutschen Großhandels, Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels) gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacher und dem Reichs- Mechanikerverband erneut die Frage zur Erörterung gestellt, wie dem sogenannten Schneeballen-System im Warenhandel, das seit etwa Jahresfrist in stark gesteigertem Umfange wieder auftrat, durch greifend gesteuert werden könne. Man war sich darüber einig, daß die Gerichte, namentlich in den unteren Instanzen, und auch die Staatsanwaltschaft hierbei in der Anwendung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§ 386) nicht einheitlich und zum Teil zn zag haft vorgehen. Auch aus dem Gesetz über den unlauteren Wett bewerb könne eine Beseitigung des allgemein schwer empfundenen Mißstandes nicht erwartet werden. Als geeignetster Weg wurde bezeichnet, in das neue Strafgesetzbuch eine diesen Tatbestand zweifelsfrei erfassende gesetzliche Bestimmung aufzunebmen. Von Regierungsseite wurde die besondere Beachtung dieser Frage zugesagt und zugleich in Aussicht gestellt, die Strafbehörden besonders auf die Verfolgung der einschlägigen Fälle hinzuweisen. Havila Watcb. Wir bitten alle Kollegen, die an die Firma noch Zahlungen zu leisten haben, sich in ihrem eigenen Interesse bei uns umgehend zu melden. Verlagsabteilung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, Halle a. S., Mühl weg 19. Diebsfahl. Am Sonnabend, den 26. Febrnar, wurden bei einem Kollegen unserer Innung folgende Uhren gestohlen: 1 goldene Herren-Savonnette-Remontoir, 585, Geh.-Nr. 253175, 1 desgl. 585, Nr. 107005, l goldplattierte Büffel - Savonn ette - Remontoir, 20 Jahre Garantie, Nr. 23188, 1 desgl., 20 Jahre Garantie, Nr. 5422822, 1 desgl., 10 Jahre Garantie, Nr-593317, 1 goldplattierte Junghans-Savonnette- Remontoir, 10 Jahre Garantie, Nr. 262665, 1 desgl., 20 Jahre Garantie, Nr. 5894617. Wir bitten die Kollegen, den Dieb anzuhalten und der Kriminalpolizei zu übergeben und dann sofort der Uhrmacher- Zwangsinnnng der Amtshauptmannschaften Glauchau-Stollberg, Sitz Lichtenstein-C. (Sachsen), telegraphisch Mitteilung zu machen. Frledricbshafeil, Bodensee. Am 19. Februar feierte Herr Kollege Josef Maurer mit seiner Gattin die silberne Hoch zeit und sein 25jähriges Geschäftsbestehen,
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