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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (11. März 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bekämpfung des Hydra-Systems
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 165
- ArtikelDie Bekämpfung des Hydra-Systems 167
- ArtikelDie Konstruktion der Ankergabel bei Amerikaner Weckern ... 169
- ArtikelDekoriert Osterschaufenster! 171
- ArtikelNeue Klischees für Ihre Oster-Anzeigen 172
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 172
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 172
- ArtikelErklärung 172
- ArtikelDas Tel-System dem Uhrenhandel gesichert 173
- ArtikelDie Osteruhr 173
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 174
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Januar 1927 174
- ArtikelEntwürfe für zugkräftige Osterdekorationen 175
- ArtikelGemeinschaftsreklame 176
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 178
- ArtikelVerschiedenes 179
- ArtikelFirmen-Nachrichten 179
- ArtikelPatentschau 180
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 180
- ArtikelVom Büchertisch 180
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 180
- ArtikelEdelmetallmarkt 180
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (6. ... 181
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Mr. 11 DIE UHRMACHERKUNST lö7 Die Bekämpfung des Hydra-Systems Bericht über die Verhandlung im Reichs-Justizministerium am 22. Februar 1927 1117l ie * n ^ er vor *£ en Nummer bereits kurz berichtet, hatten W ^er H err Reichsminister der Justiz und der Herr * Reichswirtschaftsminister die in Frage kommenden Ministerien und beteiligten Verbände zu einer Besprechung am 22. Februar d. J. eingeladen. Außer den vier Vertretern des Reichsjustizministeriums waren Bevollmächtigte des Reichswirtschaftsministeriums, des Preußischen Justizministe riums, des Preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt und des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe an wesend. An Verbänden waren vertreten die Reichsverbände der Deutschen Industrie und des Großhandels, die Haupt gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, der Zentral verband der Deutschen Uhrmacher, der Reichs-Mechaniker- Verband sowie der Reichsverband der Schuhwarenhändler. Die anwesenden Verbände sprachen sich mit aller Ent schiedenheit dahin aus, daß keine Zeit verloren werden darf, um eine gründliche Bekämpfung dieses Hydra-Un wesens in die Wege zu leiten. Wird jetzt nicht scharf zu gegriffen, so wird sich diese Seuche besonders in den kleineren Ortschaften mit der bekannten Schnelligkeit aus- breiten. Der Zweck des Hydra-Systems ist der, die ge samte Kundschaft vom redlichen Handel abzuziehen. Die Schäden haben bereits einen großen Umfang angenommen, da sich ja die Angebote fast ausschließlich an die minder bemittelte Bevölkerung richten, welche den Sinn dieser An preisung gar nicht verstehen kann. So sind zahllose Klagen gegen rückständige Zahler erhoben worden, das Publikum wird mit Zahlungsbefehlen überschüttet, Pfändungen sind an der Tagesordnung, die ja diese Schichten besonders schwer treffen und in vielen Fällen den Anlaß zu einer Existenzvernichtung geben. Die Schäden für die Industrie und den Handel brauchen nicht besonders betont zu werden, sie liegen zu offensichtlich. In der Regel ist es für den Handeltreibenden eines kleinen Ortes unmöglich, überhaupt noch Gegenstände der in Frage kommenden Art zu ver kaufen, falls erst einmal der betreffende Ort von dieser Seuche befallen ist. In Oesterreich wurde bereits 1925 ein gesetzliches Ver bot des Hydra-Systems durchgeführt, Polen und Dänemark folgten im Jahre 1926. In Deutschland muß eine ähnliche Regelung erfolgen, damit die immer wieder auftretenden Klagen endgültig verschwinden. Der Vertreter des Preußischen Justizministeriums gab bekannt, daß in den allernächsten Tagen eine Anweisung an alle Staatsanwaltschaften in Preußen herausgeht, in welcher mit Bezug auf die Reichsgerichtsentscheidung vom 17. Mai 1926, welche bezüglich des Hydra-Systems alle erforderlichen Momente (Einsatz-, Gewinn- und Zufalls moment) der verbotenen Ausspielung für vorliegend ansieht, ein entsprechend scharfes Vorgehen gegen die Veranstalter derartiger Ausspielungen anordnet. Die Strafbehörden haben bei ihrem Vorgehen diese Reichsgerichtsentscheidung zu grunde zu legen. Es wird somit auf dem Verwaltungs wege für Preußen alles geschehen, um den berechtigten Forderungen der anwesenden Verbände Rechnung zu tragen. Die Staatsanwaltschaften sollen auch auf die Möglichkeit der Geschäftsschließung gemäß § 25 der Handelsbeschrän kungen (Notverordnung) hingewiesen werden. Diese be stimmt ja die Entziehung der Handelserlaubnis, falls es sich um ein unzuverlässiges Geschäftsunternehmen handelt. Der Vertreter des Preußischen Ministeriums für Volks wohlfahrt sprach sich auch ganz entschieden gegen dieses Hydra-System aus. Auch er forderte ein entsprechendes Eingreifen der Staatsanwaltschaft, wobei er besonders auf ein schnelles Arbeiten der Gerichte Wert legte. Durch auf klärende Artikel in der Presse, besonders in der gewerk schaftlichen bzw. der Arbeitnehmer, müsse auf die große Gefahr und die Unwirtschaftlichkeit und das Unlautere dieser Vertriebsgeschäfte hingewiesen werden. Der Vertreter des Reichsjustizministeriums äußerte seine Bedenken zu einem spezialgesetzlichen Verbot, die darin liegen, eine klare, gesetzliche Regelung zu finden, so daß jede neue Variation, welche diese Vertriebsgeschäfte vor nehmen, erfaßt werde. Er sprach sich für eine Ergänzung des Vorgehens des Preußischen Justizministers dahingehend aus, daß auch der Herr Preußische Minister des Innern und nach entsprechender Fühlungnahme mit den anderen Staats regierungen die außerpreußischen Landesregierungen all gemeine Anweisungen den Verwaltungen bzw. Justizbehörden erlassen müssen, um eine Bekämpfung des Hydra-Systems auf Grund der bestehenden Gesetzgebung durchzuführen. In Zusammenarbeit mit den Reichsverbänden müsse alsdann überwacht werden, was durch diese Anweisungen heraus gekommen ist. Man könne hier vierteljährliche Berichte den in Frage kommenden Ministern zuleiten, welche über die Mißstände Aufklärung geben, die noch vorhanden sind. Er könne auf Grund seiner langjährigen strafrechtlichen Erfahrungen nur den Standpunkt vertreten, daß die Wirkung von Gesetzen im allgemeinen überschätzt wird. Sie ist be schränkt, wenn der allseitige Wille zu ihrer Durchführung fehlt. Es kommt vielmehr darauf an, die bestehenden Straf- vorschriften scharf auszulegen. Hier müssen die oberen Instanzen auf die unteren Behörden aufpassen. In Zu sammenwirken mit den Fachverbänden muß die Bekämpfung erfolgen. Der Vertreter des Zentralverbandes der Deut schen Uhrmacher berichtete nunmehr über die Erfah rungen seines Verbandes mit den Unternehmern des Hydra- Systems. Auch hier wurde gegen eine größere Anzahl derartiger Veranstalter unter gerichtlicher Zuhilfenahme vorgegangen. Besonders ein Unternehmen im Frankfurter Bezirk hat, trotzdem das zuständige Landgericht den Tat bestand der verbotenen Ausspielung für vorliegend erachtete, immer wieder versucht, durch Verlegung des Vertriebs geschäftes an einen anderen Ort usw. dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen. Der Zentralverband hat unter Einsatz entsprechender Geldkosten und unter Zuhilfenahme der Presse in ausführlichen Warnungen das System als ge setzlich unzulässig bezeichnet. Er ist auch mittels Durch führung von Strafverfahren gegen alle beteiligten Abnehmer der Lose, der sogenannten Auf- und Antragsscheine, vor gegangen. Diese Maßnahmen hatten zur Folge, daß sich die Ausspielung von Uhren nicht in der von den Schäd lingen gewünschten Weise weiterverbreitete. Immerhin ist ein solches Vorgehen unter Zuhilfenahme der Presse nicht als ideal zu bezeichnen, da bei Ueberhandnehmen der Aus spielungsgeschäfte die Wirksamkeit dieses Abwehrmittels nur beschränkt sein kann. Man müsse deshalb eine spezial gesetzliche Regelung anstreben, hinsichtlich derer sich jedoch die großen Schwierigkeiten entgegenstellen, alle nur lllllllllllllllllllllll BRIEF'ADR C.FlllUS'0ERUN C 19 »T[ lEGRAMMAOR U^RE NIAGER-BERUN • Ob Taschenuhr Ob Armbanduhr Von Filius nurl
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