Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (11. März 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bekämpfung des Hydra-Systems
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 165
- ArtikelDie Bekämpfung des Hydra-Systems 167
- ArtikelDie Konstruktion der Ankergabel bei Amerikaner Weckern ... 169
- ArtikelDekoriert Osterschaufenster! 171
- ArtikelNeue Klischees für Ihre Oster-Anzeigen 172
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 172
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 172
- ArtikelErklärung 172
- ArtikelDas Tel-System dem Uhrenhandel gesichert 173
- ArtikelDie Osteruhr 173
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 174
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Januar 1927 174
- ArtikelEntwürfe für zugkräftige Osterdekorationen 175
- ArtikelGemeinschaftsreklame 176
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 178
- ArtikelVerschiedenes 179
- ArtikelFirmen-Nachrichten 179
- ArtikelPatentschau 180
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 180
- ArtikelVom Büchertisch 180
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 180
- ArtikelEdelmetallmarkt 180
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (6. ... 181
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
168 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 11 denkbaren Variationen der Vertriebsgeschäfte entsprechend zu erfassen. Es ist zu empfehlen, zunächst einmal die Wirkung des Erlasses des Preußischen Justizministeriums abzuwarten und die Presseaufklärungen auf ihre Wirksam keit hin zu prüfen. Sollten diese sowie das Eingreifen der außerpreußischen Länder nicht den gewünschten Erfolg zeitigen, so muß doch der Frage der spezialgesetzlichen Regelung mit allem Nachdruck nähergetreten werden. Der Vertreter des Reichsjustizministerinms erklärte nun mehr noch, daß bei der Beratung des neuen Entwurfs des Strafgesetzbuches diese Materie ausführlich behandelt wird. In der zur Zeit stattfindenden Beratung des Entwurfes soll der § 286 bzw. die gewünschte Ergänzung geprüft werden. Der Preußische Justizminister wird bezüglich engerer Füh lungnahme mit den preußischen Staatsanwaltschaften die nötigen Anweisungen erlassen, ebenso sei vom Preußischen Ministerium des Innern mit Bezug auf die Anweisung der Polizeibehörden ein entsprechendes Vorgehen zu erwarten. Was Preußen hier vornimmt, wird den anderen Ländern zur Nachahmung empfohlen. Weder bei den Fragen über die Abänderung des Strafrechts noch außerhalb dieser be sonderen Materie wird diese Bekämpfung des schädlichen Hydra-Systems außer acht gelassen werden. Als wertvoller Gewinn hat die Verhandlung gezeigt, daß die beteiligten Ministerien besser als bisher über die Notwendigkeit einer schnellen und wirksamen Bekämpfung der Hydra-Betriebe aufgeklärt worden sind und auch die unbedingte Notwendigkeit der Beteiligung der Fachorgani sationen bei der Behandlung derartiger Fragen erkannt haben. * Es ist in diesem Zusammenhänge interessant, einmal die geschichtliche Entwickelung des Hydra-Systems zu betrachten. Das Hydra-System geht aus der Schneeball kollekte hervor. Das sind sogenannte wohltätige Ver anstaltungen, die gegen Ende des vorigen Jahrhunderts in der Schweiz auftauchten. Irgendeine Person erhielt einen Brief, in welchem dazu aufgefordert wurde, 20 oder 50 Pf. für einen wohltätigen Zweck zu stiften. Es wurde weiterhin in dem Schreiben zum Ausdruck gebracht, daß zwei Briefe desselben Inhalts an zwei weitere Empfänger geschickt werden sollten, damit diese wiederum an zwei weitere Personen und so fort die Aufforderung zur Zahlung eines kleinen Beitrages für den wohltätigen Zweck richten sollen. Durch das Anwachsen in geometrischer Progression breitet sich dieses System mit lawinenartiger Schnelligkeit in einem entsprechenden Umfange aus. Dieses System haben sich findige Leute auch wieder zunächt in der Schweiz zunutze gemacht, indem sie hier ins besondere auf die Spielleidenschaft des Publikums rechneten. Es wurden jedoch nicht zwei, sondern in der Regel vier neue Personen geworben, welche eine bestimmte Ware von dem Lieferanten kaufen sollten. Die erste Person erhält, falls die nächsten vier Personen die Ware bezahlen bzw. vier andere Personen gefunden haben, den angebotenen Gegen stand entweder umsonst oder zu einem verhältnismäßig geringeren Betrag. Dieses System griff auch auf Deutschland über. Hier war es besonders der Uhrenhandel, der unter dieser Seuche zu leiden hatte. Der Deutsche Uhrmacher-Bund ging scharf gegen diese Schäden vor. Es wurde auch zunächst im Jahre 1901 eine Reichsgerichtsentscheidung herbeigeführt, welche dieses System als verbotene Ausspielung im Sinne d' s § 286 Strafgesetzbuch bezeichnete. Das Reichsgericht sagte, daß das Moment des Zufalls darin liegt, weitere Abnehmer zu finden, die die Anzahlung leisten sollen. Deren Willensbestimmungen sind unbeeinflußbar; es steht also nicht fest, ob die angegebenen Personen gewillt bzw. in der Lage sind, weitere Abnehmer zu werben. Durch diese Reichsgerichtsentscheidung, der sich dann die unteren Gerichte anschlossen, schien die Hydra-Seuche behoben. Eine Gefahr bestand, als die bekannten Kommentatoren Staub und von Liszt sich gegen die Rechtsprechung des Reichs gerichts erklärten, indem sie das Hauptgewicht nicht auf den Zufall, sondern auf die Geschicklichkeit des betreffenden Teilnehmers im Hydra-Absatz legten. Das Reichsgericht blieb jedoch in seiner Rechtsprechung konstant, wenn sich auch einige Untergerichte verwirren ließen. Dadurch ver schwand das Schneeballsystem in Deutschland für die nächsten 25 Jahre, trotzdem bestand eine Rechtsunsicherheit bei den unteren Gerichten. Der Deutsche Uhrmacher-Bund forderte bereits damals im Jahre 1901 ein spezialgesetzliches Verbot dieses Verkaufsunwesens, ln der Schweiz kam ein solches auch schon Anfang dieses Jahrhunderts zustande. Ebenso wurde in Oesterreich eine ministerielle Verfügung erlassen, welche ein derartiges System als ungesetzlich be zeichnete. Der Reichskanzler Fürst Bülow erklärte, daß anerkannt werden müsse, daß das Schneeballsystem Schäden aufweist, die sofort unterbunden werden müßten. Im Ver waltungswege wurden dann auch von einer Reihe staatlicher Regierungen die in Frage kommenden Verwaltungsbehörden angewiesen, gegen dieses Verbreitungssystem vorkommenden- falls entsprechend vorzugehen. Besonders die süddeutschen Staaten haben sich hier in richtiger Erkenntnis der volks wirtschaftlichen Schädigung hervorgetan. Jedoch wußten diese unteren Verwaltungsbehörden oftmals nicht, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen hier ein Einschreiten möglich war. Es ist ersichtlich, daß diese Instanzen gar nicht mit der Judikatur des Reichsgerichts usw. entsprechend vertraut sein konnten. So wurde dann auf Grund des un lauteren Wettbewerbsgesetzes oder des § 286 Strafgesetzbuch und auch unter Heranziehung der Gewerbeordnung dort versucht, diese Hydra-Systeme zu fassen. Im großen und ganzen wurde seinerzeit das System abgetötet. Nach dem Kriege tauchten allerwärts diese Ver anstaltungen in Deutschland wieder auf. Sie beschränkten sich jetzt nicht mehr in der Hauptsache auf den Vertrieb von Uhren, vielmehr wurden alle möglichen Gebrauchsgegen stände in den Kreis der zu vertreibenden Artikel hinein gezogen. Neben Tabakwaren, Porzellan, Schuhen, Kleidungs stücken wurden besonders Fahrräder durch das Hydra-System in den Konsum gebracht. Auch Motorräder und selbst Automobile wurden mittels dieser Methode angeboten. Die Seuche entwickelte sich hauptsächlich in der Fahrradbranche mit einer Schnelligkeit, daß in der betroffenen Gegend der ganze Einzelhändlerstand vollkommen ausgeschaltet wurde. Wenn auch in den Großstädten der Weizen dieser Unter nehmer nicht so recht blühen wollte, gelang es auf dem Lande, infolge Hervorrufung des Anscheines eines besonders günstigen Augebotes, die zumeist den unteren Schichten an gehörende Bevölkerung in einer Weise für dieses System zu interessieren, die zu den schwersten Bedenken in volks wirtschaftlicher Hinsicht Anlaß gibt. Wenn auch im Jahre r 9 2 5 au f e * ne Eingabe an das Preußische Justizministerium eine entsprechende Anweisung an die Gerichte erfolgte, so mußte doch festgestellt werden, daß diese Maßnahme gar nichts geholfen hat. Die Ausspielungsgeschäfte verstanden es wie die Füchse, immer neue Haken zu schlagen, indem sie das alte System etwas abänderten und mit einer kleinen Variation wieder an die Oeffentlichkeit traten. Ein besonders typischer Fall ist hier der Admira-Vertrieb Hamburg, wie ja Hamburg der Hauptschlupfwinkel dieser Schädlinge über haupt ist. Die Inhaber dieses Versandgeschäftes, die vor Eröffnung des Unternehmens den Offenbarungseid geleistet hatten, konnten nach Ablauf von U/ 2 Jahren bereits einen Reinverdienst von 2 bis 3 Mill. Mk. feststellen. Die letzten Jahre haben gezeigt, daß die bestehende Gesetzgebung und die ältere Rechtsprechung nicht mehr genügten, um eine
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder