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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (11. März 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bekämpfung des Hydra-Systems
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Konstruktion der Ankergabel bei Amerikaner Weckern (Fortsetzung)
- Autor
- Krumm, Gustav Adolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 165
- ArtikelDie Bekämpfung des Hydra-Systems 167
- ArtikelDie Konstruktion der Ankergabel bei Amerikaner Weckern ... 169
- ArtikelDekoriert Osterschaufenster! 171
- ArtikelNeue Klischees für Ihre Oster-Anzeigen 172
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 172
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 172
- ArtikelErklärung 172
- ArtikelDas Tel-System dem Uhrenhandel gesichert 173
- ArtikelDie Osteruhr 173
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 174
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Januar 1927 174
- ArtikelEntwürfe für zugkräftige Osterdekorationen 175
- ArtikelGemeinschaftsreklame 176
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 178
- ArtikelVerschiedenes 179
- ArtikelFirmen-Nachrichten 179
- ArtikelPatentschau 180
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 180
- ArtikelVom Büchertisch 180
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 180
- ArtikelEdelmetallmarkt 180
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (6. ... 181
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. U DIE UHRMACHERKUNST 169 einheitliche Stellungnahme der Verwaltungsbehörden und der Gerichte zu veranlassen. Auch jetzt gab es wieder eine Reihe von Verwaltungsbehörden, die besonders auf eine An regung des Preußischen Wohlfahrtsministers hin sich die Bekämpfung dieses Systems besonders angelegen sein ließen. So veröffentlichte der Regierungspräsident in Liegnitz eine Verfügung, welche den Vertrieb der Waren im sogenannten Schneeballsystem verbot. Die Strafverhandlungen und Privat klagen, welche gegen die Inhaber dieser Vertriebssysteme in die Wege geleitet wurden, gelangten zu einer verschiedenen Verurteilung. Eine Reihe von Urteilen sprach sich für das System aus; sie kümmerten sich nicht um die Rechtsprechung des Reichsgerichts. In einem Falle erfolgte eine Verurteilung zu 20 Mk. Geldstrafe, obgleich das Vertriebsgeschäft schon über 50000 Fahrräder abgesetzt hatte. Ein besonders krasses Fehlurteil fällte das Landgericht Kiel, indem es sich für Straffreiheit dieses Hydra-Systems aussprach. Dieser Fehl spruch, der auch von den Justizministern als solcher an erkannt wird, wurde nun in besonderem Maße als Aushänge schild von diesen Vertriebsgeschäften benutzt. Auch der Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Hamburg setzte sich im Gegensatz zu 40 Entscheidungen von Strafsenaten für eine Erlaubtheit dieses Systems ein. Später wurde allerdings in zwei Verhandlungen gegen dasselbe Vertriebssystem eine Verurteilung zu 10000 Mk. Geldstrafe erzielt. Es entstand eine Rechtsunsicherheit, die sich die Schädlinge zunutze machen und infolge ihrer dauernden Abänderungen der Vertriebssysteme keine nennenswerte Behemmung in ihrer Geschäftstätigkeit erfuhren. Es kommt noch hinzu, daß die gerichtlichen Verfahren immer erst nach verhältnismäßig langer Zeit zum Abschluß gelangen, so daß in dieser Zwischenzeit der Zweck der Veranstalter erreicht ist. Gerade in der neuesten Zeit ist die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Hydra-Systems besonders brennend ge worden, da zwei anerkannte Autoritäten auf dem Gebiete des Strafrechtes, der Oberreichsanwalt Ebermeyer (Leipzig) und der Senatspräsident Lobe, auf Ersuchen des Admira- Vertriebs Gutachten erstattet haben, welche bestätigen, daß in dem besonders vorgelegten System kein Vergehen gegen das Strafgesetzbuch bzw. gegen das unlautere Wettbewerb gesetz vorliegt. Diese Gutachten werden von den Vertriebs geschäften zur Zeit in Deutschland verbreitet, so daß also in absehbarer Zeit die Seuche in vermehrtem Maße gras sieren muß. Es fragt sich, wie die in Kürze zu erwartende mumm mimmimm mumm 1111111 mmmm mmmmmmmmmimmi nimmt nimm mimmmmimmmmm 11 11 mmiimm nW* fait Wtn^uü' Entscheidung des Reichsgerichts in diesem Falle ausfallen wird, da doch diese Gutachten bei der Beratung ebenfalls eine entsprechende Berücksichtigung erfahren werden. Dr. M. * Die Verordnung, von der in obigen Ausführungen der Vertreter des Reichs- und des Preußischen Justizministeriums gesprochen ist, wurde unter dem 23. Februar 1927 an alle preußischen Staatsanwaltschaften erlassen. Sie ist im Justiz ministerialblatt, Ausgabe A, Nr. 8, vom 25. Februar 1927 veröffentlicht. Dort heißt es: In letzter Zelt mehren sich die Fälle, in denen Kanfleute sich öffentlich erbieten, Waren zn bestimmtem Preise gegen Anzahlung eines Teilbetrages mit der Msßgabe zn liefern, deß jedem Käufer die Zuführung einer bestimmten Anzahl weiterer, zu gleichen Bedin gungen abschließender Kunden freigestellt nnd für jede solche Wer bung ein Teil des Kaufpreises als „Provision" zngesagt wird. Gegen über Zweifeln, die vereinzelt in der Rechtsprechnng bei der straf rechtlichen Beurteilung derartiger Erbieten heivorgetreten sind, werden die Strafverfolgungsbehörden auf das Urteil des Reichs gerichts vom 17. Mai 19:6 (RGSt. Band 60, S. 250ff.) hingewiesen, das in einem solchen Falle eine nach § 286, Abs. 2, des Strafgesetz buches strafbare Ausspielung angenommen hat. Das zum Wesen der Ausspielung erforderliche Merkmal des Einsatzes erblickt das Reichsgericht in der Anzahlung, den Gewinn in dem durch Herbei- schaffnng weiterer Käufer ermöglichten billigen Erwerb der Ware. Den Eintritt des Gewinnfalles sieht es als im wesentlichen vom Zufall abhängig an, weil die planmäßige Durcbführnng des Unter nehmens bei dem lawinenartigen Anwachsen der Zahl der Mit bewerber in kurzer Zeit es unmöglich mache, weitere Käufer zu gewinnen, so daß für die späteren Glieder der Käuferreihe die Heran ziehung weiterer Kunden von einem ständig an Wahrscheinlichkeit verlierenden Znfall abhänge. Dabei wird hervorgehoben, daß der Abschluß eines festen Kaufvertrages und die Verflechtung mit einem Provisions- oder Mäklervertrag der Annahme einer strafbaren Aus spielung nicht entgegenstehe. Die Strafverfolgnngsbehörden ersuche ich, derartigen Aus wüchsen auf dem Gebiet des kaufmännischen Wettbewerbs erhöhte Aufmerksamkeit zuznwenden und bei ihrem Vorgehen den Rechts- standpnnkt des Reichsgerichts zugrunde zu legen. Ver6nche ver urteilter Händler, nach der Verurteilung den Warenbetrieb in ähn licher Weise, nur unter geringfügiger Aenderuug der von dem Gericht als Ausspielung gebrandmarkten Vertriebsweise fortzusetzen, sind besonders im Auge zn behalten. Im Hinblick auf die großen Gefahren, die ein Geschäftsgebaren der bezeichneten Art sowohl für die minderbemittelten Käuferkreise, als auch für den reellen Handel in sich birgt, werden die Strafverfolgnngsbehörden auch zu prüfen haben, ob gegen Händler, die den strafbaren Warenvertrieb in be sonders großem Umfange oder mit besonderer Hartnäckigkeit be trieben. auf Grund des § 25 der Verordnung über Handelsbeschrän kungen die Untersagung des Handels und die Schließung der Ge schäftsränme, nötigenfalls im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 25, Abs. 4), zn beantragen ist. Von Oberingenieur Gustav Adolf Krumm Auch hier wird natürlich in Kauf genommen, daß die Größenverhältnisse der Gabelbewegung größer sein müssen als bei sonstigen Hemmungen, die ein besonderes Organ zur Sicherung der Gabel gegen das Ausschwingen besitzen. Aus den Beispielen mit Abb. 3, 4, 5 und 6 geht aber noch hervor, wie ein genaues und aufmerksames Betrachten der Entfernung des Unruhstiftes vom Drehungspunkt der Unruh zu erkennen gibt, daß diese Entfernung zwar eine Rolle spielt, aber sich in eine Regel nicht einzwängen läßt. Während in Abb. 3 bei kleinster Entfernung des Unruh stiftes vom Drehungspunkt keine Sicherheit vorhanden war, zeigt demgegenüber die Darstellung in Abb. 4, wo diese Entfernung größer ist, eine vollständige Sicherheit, während in Abb. 5 gerade umgekehrt die mangelnde Sicherheit bei größerer Entfernung des Stiftes, demgegenüber in Abb. 6 bei kleinerem Abstand trotzdem die vollkommene Sicherheit herrscht. Eine weitere interessante Feststellung ist die, welchen Einfluß die Eingriffsweite bei sonst gleichen Führungs- (Fortsetzung) winkeln von Gabel und Unruhstift bei gleichem Unruh wellendurchmesser und bei gleichem Ort der Berührung der Unruhwelle durch die Gabelhörner besitzt. Die Darstellung dieser Verhältnisse erfolgt der Uebersichtlichkeit wegen in einer Abbildung, in der beide Gabeln den gleichen Drehungs punkt besitzen. Die Fig. I der Abb. 7 stellt die Gabel M mit zweifacher Länge der Gabel N in Fig. II (Abb. 7) dar. Wie aus der Abbildung zu entnehmen ist, wurde der gleiche Wellendurchmesser in beiden Fällen gewählt, ebenso der Führungswinkel ß des Unruhstiftes und der Führungs winkel a der Gabel gleichgehalten. Aus dieser Abbildung läßt sich nach aufmerksamer Betrachtung die Folgerung ableiten, daß die Sicherheit gegen das Ausschwingen in dem Maße wächst, als die Eingriffsweite bei sonst gleichem Wellen durchmesser, gleichen F ü h r u n gs win kel n von Gabel und Unruhstift, bei gleichem Angriffspunkt der Gabelhörner auf die Unruhwelle, größer wird.
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