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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (11. März 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Januar 1927
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 165
- ArtikelDie Bekämpfung des Hydra-Systems 167
- ArtikelDie Konstruktion der Ankergabel bei Amerikaner Weckern ... 169
- ArtikelDekoriert Osterschaufenster! 171
- ArtikelNeue Klischees für Ihre Oster-Anzeigen 172
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 172
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 172
- ArtikelErklärung 172
- ArtikelDas Tel-System dem Uhrenhandel gesichert 173
- ArtikelDie Osteruhr 173
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 174
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Januar 1927 174
- ArtikelEntwürfe für zugkräftige Osterdekorationen 175
- ArtikelGemeinschaftsreklame 176
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 178
- ArtikelVerschiedenes 179
- ArtikelFirmen-Nachrichten 179
- ArtikelPatentschau 180
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 180
- ArtikelVom Büchertisch 180
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 180
- ArtikelEdelmetallmarkt 180
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (6. ... 181
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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- Die Uhrmacherkunst
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174 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 11 Steuer* und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Vereinfachungsmaßnahmen bei Lohn steuer und Umsatzsteuer Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn waren bisher die Beträge in der Regel dreimal monatlich, und zwar am 5., 15. und 25., abzufflhren. Erfolgte der Steuerabzug durch Einkleben und Ent werten von Steuermarken, so waren hierbei die gleichen Termine wie beim Ueberweisungsverfahren einzuhalten. Jetzt soll für Lohn zahlungen, die nach dem 31. Marz 1927 bewirkt werden, die Lohn steuer nur zweimal monatlich abgef&hrt werden, und zwar für Lohn zahlungen in der Zeit vom 1. bis 15- des Monats bis zum 20., für Lohnzahlungen in der Zeit vom 16. bis Ende des Monats bis zum 5. des darauffolgenden Monats. Danach haben die Arbeitgeber beim Ueberweisungsverfahren die in der Zeit vom 21. bis 31. März 1927 einbehaltenen Beträge am 5. April, die in der Zeit vom 1. bis 15 April 1927 einbehaltenen Beträge am 20. April abzuführen bzw. beim Markenkleben die gleichen Termine zu beachten. Geschieht dies nicht rechtzeitig, so werden 10 % Verzugszinsen jährlich erhoben. Die Beamten des Finanzamts, die den Steuerabzug in den Be trieben kontrollieren, sind ermächtigt, die Rückstände an Lohnsteuer sofort selbst in Empfang zu nehmen, sofern der zu erhebende Be trag 100 Mk. nicht übersteigt. Der Beamte hat in solchem Falle natürlich eine Quittung zu erteilen, und ist ferner auf der Quittung durch Unterschrift des Zahlenden die Höhe des erhobenen Betrags anzuerkennen. Von monatlichen Voranmeldungen und Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer wird mit Wirkung von dem mit dem 1. April 1927 beginnenden Kalendervierteljahr ab abgesehen. Die Monatszahler haben noch am 10 April 1927 monatliche Voraus zahlungen zu leisten und Voranmeldungen abzugeben. Erstmalig am 10. Juli 1927 haben sämtliche UmsatzBteuerpflichtigen viertel jährlich Vorauszahlung zu leisten und Voranmeldung für das voran gegangene Vierteljahr abzugeben. Verzugszinsen (siehe S. 906 v. J.) werden nicht erhoben, wenn Voranmeldung und Vorauszahlung bis einschließlich 15. Juli (15 Oktober 1927, 15. Januar und 15. April 1928) beim Finanzamt (Finanzkasse) eingehen. Bemerkenswert ist, daß also wieder eine Schonfrist gewährt wird. Das Recht der Steuerpflichtigen auf monatliche Voranmeldung und Vorauszahlung bleibt unberührt. Werden monatliche Voranmel dungen abgegeben, so kann daneben die Abgabe vierteljährlicher Voranmeldungen nicht gefordert werden; etwaige monatliche Vor anmeldungen sind aber erst in jedem dritten Monat zusammen mit den vierteljährlichen Voranmeldungen der übrigen Steuerpflichtigen zu bearbeiten. Für das Jahr 1927 wird ferner bestimmt, daß bei Steuer pflichtigen, deren Gesamtumsatz 10000 Mk. im Jahre 1926 nicht überstiegen hat, von weiteren Nachprüfungen der Vorauszahlungen abzusehen ist, falls die Vorauszahlungen in gleicher Höhe wie für die entsprechenden Vierteljahre des Jahres 1926 entrichtet werden; auch kanu in solchen Fällen von der Abgabe der Voranmeldungen abgesehen werden. Das Recht der Steuerpflichtigen, über ihre tat sächlichen Umsätze 1927 vierteljährliche Voranmeldungen abzugeben und entsprechende Vorauszahlungen zu leisten, bleibt unberührt, ebenso das Recht der Finanzämter, Voranmeldungen bei offensicht lich zu niedrigen oder bei unterbliebenen Vorauszahlungen zu fordern und die Vorauszahlungen festznsetzen. * Aenderungen im Aufwertungsgesetz? Die Praxis hat gelehrt, daß das Aufwertungsgesetz, wenn auch nicht grundlegend und namentlich nicht hinsichtlich der Höhe des Aufwertungsgesetzes, so doch in verschiedenen Punkten aus Billig keitsgründen abänderungsbedürftig ist. Aus den Abänderungs vorschlägen, die den gesetzgebenden Stellen vorliegen, sind hier einige Pankte, die sehr wahrscheinlich seitens des Gesetzgebers Be rücksichtigung finden werden, herausgegriffen. Die Inanspruchnahme der früheren Eigentümer von Grund stücken, die jetzt nach langen Jahren unter Umständen als persön liche Schuldner in Anspruch genommen werden, soll dann aus geschlossen sein, wenn die Aufwertung ganz oder zum Teil eine unbillige Härte bedeuten würde. Nach § 18 sind, wenn auf Grund des Vorbehalts der Rechte oder kraft Rückwirkung aufgeweitet wird, geleistete Zahlungen in Höhe Ihres Goldmarkbetrages anzurechnen. Dies gilt jedoch nicht für Zahlungen, die vor dem 15 Juni 1922 ohne Vorbehalt angenommen sind. Solche Zahlungen sollen vielmehr zum Nenn betrag auf den Nennbetrag angörechnet werden. Dieser Unter schied soll nach dem Entwurf wegfallen, d. h. in solchen Fällen sollen allgemein die geleisteten Zahlungen mit ihrem Goldmark betrage abgerechnet werden, sonst könnte der Fall eintreten, daß der Gläubiger, welcher unter Vorbehalt angenommen hat, ungünstiger steht als derjenige, der den Vorbehalt nicht gemacht hat. Der §20 des jetzt geltenden Gesetzes schließt für den gut gläubigen Eigentumserwerb die Aufweitung von zur Zeit des Erwerbs gelöschten Hypotheken aus. Der Entwurf sieht vor, daß der jetzige Eigentümer aufzuwerten hat, soweit dies nach dem für das Grandstück gezahlten Preise der Billigkeit entspricht. Nur in dem Falle, daß der Preis 50% des für 1925/26 festgestellten Einheitswertes erreicht, soll Aufwertung nicht stattfinden. Die mit der Festlegung des Stichtages (15. Juni 1922) sich ergebenden Härten sollen dadurch gemildert werden, daß der Gläubiger, der vor dem Stichtag ohne Vorbehalt angenommen hat, zwar nicht Aufwertung der Hypothek, aber der persönlichen Forderung bis zu 10% des Goldmarkbetrages verlangen kann, wenn der Goldmarkbetrag der Zahlung 5 % des Goldmarkbetrages der Forderung nicht erreicht und der persönliche Schuldner am 15. Juli 1925 noch Eigentümer des belasteten Grundstücks war. Wie auf Seite 905 vorigen Jahrganges berichtet, findet bei Eintragung kraft Rückwirkung [§28) die Verzinsung erst mit dem Beginn des auf die Wieder eint ragun g folgenden Kalender vierteljahrs statt. Die Eintragung im Grundbuch hat aber in zahl- reichen Fällen bis heute noch nicht stattgefunden und mag sich noch lange Monate verzögern; die von den Gerichten zu be wältigende Arbeit ist ja auch recht bedeutend, wenn man bedenkt, daß für jede gelöschte Hypothek — mit Ausnahme der Kleinbeträge — ein vollständig neuer Hypothekenbrief in der Regel auszustellen ist. Dazu kommt, daß der Schuldner die Eintragung verzögern kann. Es wird daher jetzt angeregt, die Verzinsung für die Hypothek mit dem 1. Januar 1926 eintreten zu lassen. Die Abänderungsvorschläge bringen zwar für die betroffenen Grundstückseigentümer eine unter Umständen nicht unerhebliche Mehrbelastung, die aber im Hinblick auf den geschädigten Gläubiger gerechtfertigt ist. Rechtskräftige Entscheidungen sollen übrigens der Aenderung nicht entgegenstehen, wohl aber Ver gleich e, die zwischen Gläubiger und Schuldner znstande ge kommen sind. Der Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Januar 1927 Im Monat Januar 1927 wurden in Deutschland 95 dz Uhren und Uhrenwaren im Werte von 1357000 Mk. eingeführt gegen 103 dz = 1233 000 Mk. im Januar 1926. Ausgeführt wurden da gegen 5694 dz im Werte von 3496000 Mk. gegen 8236 dz = 5196000 Mk. im Januar 1926. Sowohl die Einfuhr als auch die Ausfuhr ist gegen über dem Vorjahr der Menge nach kleiner geworden. Immerhin überwog die Ausfuhr die Einfuhr doch noch sehr bedeutend. Der Ausfuhrüberschuß stellte sich im Januar 1927 auf 2139000 Mk. gegen 3983000 Mk. im Januar 1926. Auf die Einfuhr im Monat Januar 1927 entfielen 29282 Stück Taschenuhren im Werte von 886000 Mk. Gegenüber dem Vo>jahr war hier ein starker Rückgang zu ver zeichnen. Im Januar 1926 wurden 48671 Stück von Deutsehland aufgenommen. Unter den eingeführten Taschen - und Armbanduhren befanden sich 7904 Stück (im Vorjahre 2724) in Gold- oder Platin gehäusen im Werte von 551000 Mk. und 12114 (22746) Stück in Silbergehäusen im Werte von 209000 Mk. Der Versand an Taschen- und Armbanduhren hat zugenommen, im Januar 1927 wurden 119452 Stück im Werte von 371000 Mk. ausgeführt gegen 103526 Stück im Januar 1926. Hauptsächlich handelte es sich bei den exportierten Taschen- und Armbanduhren um solche in Stahl-, Nickel* usw. Gehäusen, nnd zwar treffen hieraus 118690 (102230) Stück im Werte von 341000 Mk. Unter anderem gingen davon 38391 Stück nach Großbritannien, 109^2 Stück nach Niederl. - Indien, 10696 Stück nach Kolumbien, 8356 Stück nach Holland und 7821 Stück nach Mexiko. Die Einluhr an Uhrgehäusen war wieder wesentlich kleiner als im Januar 1926. Während im Januar 1926 3064 Stück von Deutsch land aufgenommen wurden, trafen im Januar 1927 nur 947 Stück im Werte von 4000 Mk. ein. Die Ausfuhr hat sich dagegen gehoben; 1926 wurden 3485 Stück exportiert, im Januar 1927 dagegen 4325 Stück im Werte von 22000 Mk. Die Einfuhr an fertigen Uhrwerken zu Taschenuhren hat von 8676 Stück auf 12538 Stück im Werte von n6oooMk. zugenommen. Der Versand ging dagegen von 1226 Stück auf 815 Stück = 3000 Mk. im Januar 1927 zurück. Teile zu Taschenuhren wurden 16,77 (9,1) dz im Werte von 249000 Mk. von Deutschland aufgenommen und i,8o (4,66) = 14000 Mk. von Deutschland abgegeben. Stand-, Wand- usw. Uhren wurden 25 (38) dz = 37 000 Mk. eingeführt und 4775 (7 I 5 I ) = 2 4°7 00 ° Mk' ausgeführt. Unter anderem gingen 925 dz nach Großbritannien, 353 dz nach Holland, 283 dz nach den Ver einigten Staaten, 256 dz nach Australien, 204 dz nach Spanien, 198 dz nach Kanada. Uhrwerke und Uhrenteile zu Großuhren wurden 12 dz = 45000 Mlc^. eingeführt und 642 dz = 438000 Mk. ansgeführt. In Turmuhren ist der Versand gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben. Uhrgläser wurden 33 dz (im Vorjahre 9 dz) = 23000 Mk. nach Deutschland im Januar 1927 verbracht und 17 (15) dz = 11000 Mk. von Deutschland an das Ausland, darunter 6 dz an die Vereinigten Staaten, abgegeben.
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