Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (6. Mai 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Reparatur der kleinen Armbanduhr (Fortsetzung)
- Autor
- Hofrichter, Arnold
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 321
- ArtikelDie vorbildlichen Uhrmacher 323
- ArtikelZur Neuregelung der Arbeitszeit 324
- ArtikelAntoine Tavan und sein preisgekröntes Chronometer 325
- ArtikelDie deutschen Uhrmacher-Berufsschulen (Fortsetzung) 327
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im ersten Vierteljahr 1927 330
- ArtikelDie Reparatur der kleinen Armbanduhr (Fortsetzung) 331
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 333
- ArtikelAus der Werkstatt 334
- ArtikelSprechsaal 334
- ArtikelVerschiedenes 334
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 336
- ArtikelPatentschau 340
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 340
- ArtikelEdelmetallmarkt 340
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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Nr. 19 DIE UHRMACHERKUNST 333 bildungen etwas genauer. Die punktierte Linie in der Ver längerung der Klauenruhefläche bildet bei dem normalen Gang annähernd die Hälfte desjenigen Winkels, den eine gedachte Linie von der Zahnecke, zum Radmittelpunkt mit der stark unterfrästen Zahnflanke m^cht. In Abb. 43 ist durch Einwärtsbiegen des Ankerarmes dieser Winkel so viel größer geworden, daß er mit der Linie zum Radmittelpunkt zusammenfällt, während der Ankerarm in Abb. 44 so viel nach auswärts gebogen ist, daß die Verlängerung der Klauenruhefläche diesen Winkel nicht mehr vor, sondern hinter der Ruheflanke des Radzahnes bildet. Alle drei Abbildungen beziehen sich, wohl verstanden, auf die linke, also die Eingangsklaue. Um bei der rechten, der Aus gangsklaue, dieselben Zahnstellungen zu erzielen, müßte man den Ankerarm in entgegengesetzter Richtung biegen. In Abb. 42 sehen wir vergrößert, wie die Zahnflanke mit der Ruhefläche der Ankerklaue einen ganz kleinen Winkel bildet; jedenfalls ist deutlich erkennbar, daß die Ruheflanke des Zahnes nicht parallel zu der Steinfläche steht. In Abb. 45 sehen wir diesen Winkel besonders deutlich. Schlagen wir nun von dem Ankerzapfen aus je einen Kreisbogen über die Zahnecke und über die äußerste Kante der Steinklaue, so liegt innerhalb der beiden Bogen je nach der Tiefe des Ganges eine größere oder kleinere dreieckige Steinkante. Hätte die Ankerklaue die Form des inneren Kreisbogens, so müßte diese Steinkante ganz fortfallen. Der Radzahn würde dann bei der Bewegung des Ankers bis zum Moment der Hebung unverändert stilliegen. Ganz anders aber bei der stark zurückgesetzten, flachen, eckigen Form der Steinklaue. Will sie sich in dieser Form an der Zahnecke vorbeidrücken, so muß ihre Ruhekante zuerst den Zahn etwas zurückdrängen, bis sie an der Zahnecke vorbei schlüpft. Da sie im Radzahn auch noch die aufgespeicherte Federkraft als unerwarteten Gegner spürt, so gibt sie meist den Widerstand auf und läßt sich von den vereinten Kräften resigniert „zur Ruhe“ zwingen, bis ihr unerwartet die daher flitzende Unruh hilfreich „unter die Arme“ greift. Dieses Zurückdrängen des Zahnes müßte durch eine Stellung wie •in Abb. 43 noch kräftiger wirken, wenn nicht dadurch auch die Auslösung viel schwerer würde; was sie aber ganz un brauchbar macht, sieht man, wenn der Zahn auf Hebung übergeht. Den dieser Zahnform übertragenen Anteil an Hebung kann er nicht leisten, weil sofort die Ferse mit sprungweisen Bewegungen angreift. Ein Gegenstück zu den beiden geschilderten Fällen zeigt uns die Abb. 44. Durch Auswärtsbiegen des Ankerarmes fällt hier nicht mehr der Zahn, sondern die Ankerklaue auf Ruhe. Der Zahn liegt direkt auf der Klauenkante und da die Zahnecke nicht hindernd davorliegt, kann der Anker sich viel freier bewegen und, hier nicht zur Ruhe gezwungen, wird er durch jede geringfügige Ursache zurückfedern. Betrachtet man an diesem Beispiel dann noch den Zahn bei der Hebung, so erkennt man leicht, daß er, da seine obere Hebungskante überhaupt nicht zur Geltung kommt, nun um seine ganze Breite vermehrten Abfall hätte und Abnutzung der Teile die Folge wäre. Haben wir an unserer Uhr nun sowohl den Ruhe- als auch den Hebungswinkel genau geprüft und sind zu dem Resultat gekommen, daß das Zurückprallen des Ankers an einer falsch gewinkelten Ankerklaue liegt, so machen wir, bevor wir darauf losarbeiten, noch die Probe auf unsere Rechnung. Ist die Eingangsklaue zu weit nach innen ge bogen, so muß der Zahn einen etwas weiteren Weg machen, um an die Ruhefläche zu gelangen. Diese Mehrbewegung zeigt sich deutlich an der entgegengesetzten, der Ausgangs klaue, indem sich zwischen ihrer Abfallecke und der Ferse des abgefallenen Zahnes der Zwischenraum vergrößert, während dieser Abfall an der Eingangsklaue sich um ebensoviel vermindert, als der Eingangsarm nach innen ge bogen ist. Richtet man aber den Ankerarm nach außen, so wird der Zahnabfall ebenfalls ungleich, nur zeigt jetzt die Eingangsklaue mehr Abfall als die andere. Für das Ausgleichen des Abfalles ist es gleichgültig, selbst wenn wir die Korrektur am falschen Ankerarm vornehmen, nicht aber, um die fehlbare Klaue zum Anzug in der Ruhe zu zwingen. Erst nachdem wir alle diese Momente genau geprüft haben, werden wir mit Erfolg verbessern. (I/4) iMiiiiiimiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimuniiii,nimmm,iniuHiiiiiiniim,|| Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Stenersyndikna des Zentralverbandea der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Abführung von Kleinbeträgen bei der Lohnsteuer Der Reichsminister der Finanzen bestimmte in einem Erlaß vom 12. April d. J., daß die in der ersten Hälfte eines Kalender monats einbehaltenen Steuerbeträge am 20 d. M nur dann abzufübren sind, wenn sie für die sämtlichen in einem Betriebe beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt den Betrag von 200 Mk. nicht übersteigen. Uebersteigen sie diesen Betrag nicht, so sind sie zusammen mit den in der zweiten Hälfte eines Kalendermonats einbehaltenen Beträgen erst am 5. des folgenden Monats abznführen. Wird die Lohnsteuer nicht rechtzeitig entrichtet, so sind die Verzugszinsen nach der 5. Verordnung zur Aenderung der Stenerzinsverordnnng vom 21. Januar d J. zu leisten. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt bis auf weiteres 10 v. H. jährlich. (II/31) * Ermittelungspflicht der Steuerbehörden bei der Veranlagung der Gewerbesteuer In einem gemeinsamen Runderlaß haben der Preußische Finanz- minister, der Minister dei Innern und der Minister für Handel nnd Gewerbe Stellung zu den vielfachen Beschwerden genommen, die darüber geführt wurden, daß die Gewerbesteuerausschüsse ohne nähere Prüfung von den Steuererklärungen abweichen und im Wege dez Schätzung die Veranlagung vornehmen, wenn ihnen der vom Steuerpflichtigen angegebene Gewerbeertrag oder das Kapital zu gering erscheint. In dem Runderlaß ist nachdrücklich ausgesprochen worden, daß dieses Verfahren der Gewerbestenerausschüsse un zulässig ist und im Widerspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. In dem Runderlaß wird weiter darauf hingewiesen, daß der Steuerausschuß voa Amts wegen die tatsächlichen nnd rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln hat, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer wesentlich sind. Andererseits hat der Steuer pflichtige die Pflicht, auf Verlangen die Richtigkeit seiner Angaben durch Aufklärung des Sachverhaltes nachznweisen und unter Um ständen, wenn ihm dies nach billigem Ermessen zugemutet werden kann, gewisse Behauptungen zu beweisen. Die amtliche Ermittelungs pflicht ist entsprechend auch auf den Berufnngsausschuß ausgedehnt worden; auch hat er von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln. Von dieser Ermittelungspflicht werden die Ausschüsse durch wider sprechende Angaben des Steuerpflichtigen nicht entbunden. Der Erlaß weist ferner darauf hin, daß Bücher und Auf zeichnungen, die den Vorschriften der §§ 162, 163 AO. entsprechen, die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich haben nnd der Besteuerung zugrunde zu legen sind, wenn nicht besondere Um stände des Falles Anlaß geben, ihre sachliche Richtigkeit zu be anstanden. Wenn die VeranlagungsbehSrde den Büchern die volle Beweiskraft absprechen will, so muß sie die Gründe, die nach den Umständen des Falles den Anlaß dazu geben, dem Steuerpflichtigen c ffermama (/31eikriftalle Io Quahfof /-rP oder ne geschmackvolle xrnurter * Verner ( Römer'Ueüchenvasen * (Parfümzerstäuber Vek Ständer -Jpiegelploften * Tflokka'Sammeltasse n. 2 iefert anerkannt preiswert tu kulanten ‘bedinqunqen, ab lOerk KARL CUTZKE KRIXTALLCLAS'ERZEUGNISSE ffftNRUf - = S _ TEl -AO«; n M f, L U E3 K d ciitii'.E
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