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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (6. Mai 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 321
- ArtikelDie vorbildlichen Uhrmacher 323
- ArtikelZur Neuregelung der Arbeitszeit 324
- ArtikelAntoine Tavan und sein preisgekröntes Chronometer 325
- ArtikelDie deutschen Uhrmacher-Berufsschulen (Fortsetzung) 327
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im ersten Vierteljahr 1927 330
- ArtikelDie Reparatur der kleinen Armbanduhr (Fortsetzung) 331
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 333
- ArtikelAus der Werkstatt 334
- ArtikelSprechsaal 334
- ArtikelVerschiedenes 334
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 336
- ArtikelPatentschau 340
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 340
- ArtikelEdelmetallmarkt 340
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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mm 334 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 19 ü -ii« 7 .!! ~ -4 iül ■•g- i ! 1: tl a mitteilen. Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs dürfen dem Steuerpflichtigen gegenüber ungünstige Umstände für die Ent scheidung nur verwertet werden, wenn er Gelegenheit gehabt hat, sich selbst dazu zu äußern. Eine schuldhafte Nichterfüllung von Verpflichtungen, die dem Steuerpflichtigen obliegen, kann nur aus der Feststellung bestimmter einzelner Pflichtwidrigkeiten gefolgert werden. Eine solche Fest stellung soll aber nicht in der allgemeinen Bemängelung der zu niedrigen Deklarierung und auch nicht ln der Rüge einzelner fehlender Angaben der Steuererklärung liegen. Ohne einwandfreie Feststellung kann nicht ohne weiteres auf schuldhaftes (absichtliches oder fahr lässiges) Verhalten geschlossen werden. Auf Grund der amtlichen Ermittelungspflicht ist e3 Aufgabe der Behörde, in solchen Fällen Rückfragen bei den Steuerpflichtigen zu halten. Der Erlaß bestimmt noch, daß diese Grundsätze auch im Ver- anlagungs- und Rechtsmittelverfahren zu beachten sind. (H/3 2 ) J^us dar tllorhslc\ 11 I Einsendungen für diese Rubrik sind uns stets erwünscht und werden angemessen honoriert. Noch nicht ganz druckreife Arbeiten werden von uns gern überarbeitet 24 - Stundenzahlen. Es kommt häufig vor, daß das Häutchen mit dem Zahlenkranz auf dem Emaillezifferblatt nicht recht kleben will. Ich greife deshalb zu einem Hilfsmittel. Hier hat sich das „Pelikanol“ am besten bewährt. Das „Pelikanol“ wird mit dem Finger ganz dünn aufgetragen. Dann wird das Ersatz- Zifferblatt nach dem bisherigen Verfahren aufgelegt und leicht mit Löschpapier getrocknet. Nach 3 Minuten wird das Zifferblatt mit reinem Wasser und einem Lappen gereinigt. Ein Loslösen des Häutchens findet daun nicht mehr statt. Ein Vorteil des .Pelikanol“ ist, daß es vollständig unsichtbar ist. L. E. in E. (III/28) Weitere Unverständlichkeiten'in derJBerechnung silberner Bestecke Schon früher ist hier darauf hingewiesen worden, daß die Fabriken, die Silberbestecke herstellen, außerordentlich hohe Verarbeitungskosten rechnen; sie sind mindestens so hoch wie der Gesamtpreis einschl. Arbeitslohn für Alpaka- Bestecke. Anscheinend genügen diese hohen Kosten den Fabrikanten jedoch noch nicht, um einen „ausreichenden Ver dienst“ zu erzielen. Sie berechnen auch noch 800/Silber mit dem Feinsilberpreis. Das macht einen Aufschlag von fast 25 °/ 0 . Eine wirklich stichhaltige Begründung für diese Berechnungsart konnte noch von keinem Fabrikanten ge geben werden. Wenn man danach fragt, so wird dieser Aufschlag damit begründet, daß „Verarbeitungskosten be ständen, die nicht extra berechnet würden“. Man berechnet also zunächst ungewöhnlich hohe Verarbeitungskosten und rechnet' dann noch den Silberpreis mit 20 bis 25 °/ 0 Auf schlag für weitere Verarbeitungskosten. Von uns Abnehmern wird verlangt, daß wir das mit einer so dürftigen Be gründung hinnehmen, wie sie von den Fabrikanten gegeben wird. Etwas mehr Klarheit in den Berechnungen könnte man schon fordern. Der Fabrikant sollte einmal der Privat kundschaft gegenüber derartige Berechnungen begründen müssen, er käme sicher in die tödlichste Verlegenheit. (V/25) M. K. in N. ert i&xi* Ö/lOvS Einbruchsdiebstahl. In der Nacht vom 24. zum 25. April wurde bei Herrn Kollegen K ei per, Dramburg, eingebrochen. Den Tätern fiel ein bedeutender Teil der Uhren, Gold- und Silberwaren des Kelperschen Geschäfts in die Hände. Der entstandene Schaden ist erheblich und für Herrn Kollegen Keiper um so empfindlicher, als er nicht gegen Einbrnchsdiebstahl versichert ist. (VI1/71) Ein gewerbsmäßiger reisender Ladendieb fest genommen. Vergangenen Sonnabend wurde von der Kriminal abteilung in Bautzeu der von verschiedenen sächsischen und außer sächsischen Behörden steckbrieflich verfolgte 31jährige Reisende und Journalist Max Hackenberger.aus Freiberg festgenommen. Hacken berger reiste in ganz Deutschland nmher und suchte Uhren- und Goldwarengeschäfte dadurch heim, daß er unter dem Vorgeben einer Bestellung solche Geschäfte betrat und danach sie nur scheinbar verließ, indem er, wenn sich der Ladeninhaber entfernte, das Ver lassen des Ladens durch Oeffnen und Schließen der Ladentür nur vortäuschte. In Wirklichkeit blieb er im Laden zurück, stahl Uhren und Schmucksachen und täuschte dann das Wiederbetreten des Geschäft dadurch vor, daß er, im Laden stehend, die Ladentür schnell öffnete und schloß, um die Ladenklingel nur einmal ertönen zu lassen. Auch in Bautzen wollte er am vergangenen Sonnabend in einem Uhrmachergeschäft in der Tuchmacherstrafie eine Gastrolle geben. Die Ehefrau des Geschäftsinhabers glanbte aber in dem Unbekannten einen Dieb zu erkennen, der sie schon vor vier Jahren bestohlen hatte. (Später stellte es sich auch heraus, daß er vor vier Jahren hier drei Reparaturen gestohlen hatte.) Sie benach richtigte sofort die Kriminalpolizei, der es auch gelang, den Gauner beim Verlassen eines Friseurgeschäfts zu stellen und mit nach der Kriminalabteilung zu nehmen. Dort stellte es sich an Hand des Verbrecheralbums heraus, daß man es mit dem schon lange gesuchten gewerbsmäßigen Ladendieb und Hochstapler Hackenberger zu tun hatte. Hackenberger, der selbstverständlich den Unschuldigen und schwer Beleidigten spielte, ist stets unter falschem Namen, zuletzt als Johann Völkl aus Mehlmeisel bei Kemuath (Bayern), ge gangen. Auf diesen Namen hatte er auch Ausweispapiere bei sich. Bis ietzt hat er Uhrendiebstähle in Berlin, Leipzig, Glauchau und Dresden zngegeben, doch dürfte er seit Anfang dieses Jahres noch in anderen Städten mit Erfolg aufgetreten sein. Kollegen, die glauben, von dem gleichen Schwindler geschädigt zu sein, werden gebeten, Meldung bei der Kriminalpolizei Bautzen zu machen. (VI 1/65) Ein dreister Uhrendiebstahl wurde in dem Uhren geschäft von Andreas Huber in Berlin verübt. Am Nachmittag des 27. April spazierte ein gut gekleideter Herr über die Tauentzienstraße, wo er plötzlich außerordentliches Interesse au den ausgestellten Uhren des Uhrengeschäftes Andreas Huber nahm. Er trat ein und ließ sich zahlreiche wertvolle Uhren vorlegen. Schließlich wählte er eine Herrenuhr aus Platin aus, die, da sie mit Brillanten besetzt war, den Wert von 2500 Mk. repräsentierte. Graf Kleist, so nannte sich der Herr, bat, die Uhr einstweilen zurückzulegen, bis sein Diener den Betrag bringen würde. Der Graf wünschte die Uhr zu verschenken. Der Käufer bat, die Uhr in ein Kuvert zu stecken, das er aus der Tasche zog. Die Verkäuferin nahm deshalb die Uhr aus dem Etui und steckte sie wunschgemäß in den Briefumschlag. „Graf Kleist“ fügte sodann noch einige Zeilen bei und gab das geschlossene Kuvert zurück, worauf er sich gemessen grüßend ent fernte. Die Verkäuferin war jedoch durch Kenntnis der üblichen Diebstahlstricks gewitzigt genng, um das Kuvert noch einmal prüfend zu öffnen. Im Kuvert lagen denn anch statt der erwarteten Platin uhr einige wertlose große Kupfermünzen, die das Gewicht und Format der Uhr vortäuschten. Die außerordentlich geistesgegen wärtige Dame schlug sofort Alarm. Eine wilde Jagd begann. Auf einem davonfahrenden Autobus wurde der „Herr Graf“ schließlich entdeckt und von einem Angestellten der Firma schnell herunter geholt. Die Polizei nahm ihn in Empfang. (VI 1/73) Fernsprechwertmarken. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hatte sich an das Reichspostministerium gewandt, um darüber Bescheid zu erhalten, in welcher Weise die noch in den Händen des Publikums befindlichen Fernsprech wertmarken aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Bekanntlich können vom 1. Mai d. J. ab diese Marken nicht mehr zur Verwendung gelangen, da für Fernsprechautomaten nur noch Zehnpfennigstücke verwendet werden. Der Reichspostminister hat hierauf unterm 19. April d. J. wie folgt geantwortet: „Die Postanstalten sind ermächtigt worden, die im Verkehr befindlichen Fernsprechwertmarken bis zum 30. April ein schließlich zum Stückwert von 0,15 Mk. und von da an bis Ende Juni zum Stückwert von 0,10 Mk. bei den Annahmestellen zurück zunehmen. Da es sich nicht ermöglichen lassen wird, die Münz fernsprecher bis zum 1. Mai sämtlich für den Einwurf von Zehn reichspfennigstücken einzurichten, müssen die in Frage kommenden Verkehrsanstalten und Verkaufsstellen vom 1. Mai an, so lange es nötig ist, Fernsprechwertmarken zum Stückwert von 0,10 Mk. ab geben. Aus diesem Grunde ist es nicht angängig, nach dem 30. April zur Einlösung kommende Stücke zu dem jetzigen Wert von 0,15 Mk. zurückzunehmeu. Die Oeffentlichkeit wird hierauf durch die Zeitungen hingewiesen werden.“ RH. (VI, 1—48) Ein preußischer Erlaß zur Senkung der Realsteuern. Mit Rücksicht auf die vielen Klagen über die unangemessen hohen Zuschläge, die neuerdings von den Gemeinden zur Gewerbeertrags steuer aufgestellt worden sind und mit Rücksicht auf die verschie densten Anfragen und Anträge im Preußischen Landtag haben der Preußische Finanzminister und der Prenßische Minister des Innern
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