Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (20. Mai 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- ArtikelListe der Fabrikanten und Grossisten, die eine Erklärung ... 363
- ArtikelPfingsten, das Fest der neuen Kleider 365
- ArtikelSiebente Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der ... 366
- ArtikelNachwort zur diesjährigen Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 368
- ArtikelDas Ende des Hydra-Systems! 369
- ArtikelNachrichten aus Amerika 370
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 371
- ArtikelSprechsaal 373
- ArtikelVerschiedenes 373
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 375
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 380
- ArtikelEdelmetallmarkt 380
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 21 DIE UHRMACHERKUNST 373 audi ist die Nachfrage infolge der erhöhten Mieten und insbesondere infolge der leichteren Kreditbeschaffung lebhafter geworden. Der beim Verkauf eines solchen Hausgrundstücks er zielte Gewinn wird danach recht bedeutend sein können. Eigentlich sollte der Gewinn gar nicht Objekt der Ein kommensteuer sein dürfen, sondern Gegenstand der Ver mögenszuwachssteuer sein. Leßiere ist jedoch vorläufig außer Hebung geseßt, und so will man solchen Verkaufs gewinn wenigstens im Wege der Einkommensteuer er fassen. Der § 32 des Einkommensteuergeseßes räumt hierbei eine Freigrenze ein, indem der Gewinn bis zu 10000 M. der Einkommensteuer nicht unterliegt. Ferner ist durch eine kürzliche Verordnung des Reichsfinanz ministers (12. April 1927, 111 e 1500) bestimmt, daß bei Steuerpflichtigen, deren Gesamteinkommen 30000 M. nicht übersteigt, der Gewinn mit nur 10—15% besteuert werden soll; den Finanzämtern ist dabei empfohlen, sich möglichst an die untere Grenze (10 %) zu halten. Die Tarif- ermäßigung wird nur auf Antrag gewährt, Voraus- seßung ist, daß der Verkäufer das Grundstück min destens 2 Jahre besessen hat und daß es mit einem Anfangswert in der Einkommensteuereröffnungs bilanz angegeben ist. Die Ermäßigung — eine solche ist es eventuell nur für die Einkommen, die mit einem höheren Steuersaß als 10% der Einkommensteuer unterliegen gilt für Verkäufe, die in Steuerabschnitte, die im Kalenderjahr 1926 endigten, fallen. Die Berechnung der Steuer erfolgt in der Weise, daß zunächst die Einkommen steuer ohne Berücksichtigung des hier besprochenen Ge winns nach dem normalen Steuersaß ermittelt und sodann die Sondersteuer für den Gewinn aus dem Verkauf hinzu- geseßt wird. Bei dieser Gelegenheit ist es am Plaße, auf die Wertzuwachssteuer aufmerksam zu machen. Diese ist zu unterscheiden von der oben erwähnten Vermögens zuwachssteuer. Die Wertzuwachssteuer ist eine Gemeinde steuer; sie kommt zur Hebung bei Verkäufen von Grund stücken, die in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis zum 31. Dezember 1924 erworben sind und beträgt meist 30% des Wertzuwachses. Die Ausgaben für diese Wert zuwachssteuer gelten für die Gewinnermittlung bei der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücks als Werbungskosten und sind daher abzugs fähig. (II/46) ~ j ^ . v. uv.jv.joui nui UHU uatj 11111 CUICIII Idiug. (11/46) 1111111,1 HIIIIIIII III um Sprechsaal Die 24-Stunden-Zeit und wir. Schon lange wartete ich auf einen solchen Artikel wie in Nr. 18 der „Uhr- macherkunst“. Jeder fünfte Mensch redet von der 24-Stunden - Zeit, und Mitte Mai wird es jeder zweite sein, nur diejenigen, die diese Umwälzung angeht, die Uhrmacher, sitzen bei „Werktisch und Lupe“! Aber das war ja immer so. Immer muß der Uhrmacher erst auf- gerüftelt werden. Noch ist es ja Zeit, aber höchste Zeit, um Anordnungen zu treffen, um aus dieser unverhofften Einnahmequelle noch schöpfen zu können. Darauf muß der Uhrmacher aber erst 'durch seine Erbfeinde, die Warenhäuser, aufmerksam gemacht werden. Und nun zu der Reklame selbst. Die etwa 10:15 cm großen Reklameschildchen, die die] Großhandlungen zu dem 24-Stunden-Blättersortiment’ zugeben (in neuester Zeit 14:19 cm) sind ja ganz nett, aber zu klein. Für die 24-Stunden-Zifferblätter häfteMer Zentralverband mittels großer Plakate genau so Reklame machen müssen wie für Weihnachten und Ostern. Doch dafür ist es jetzt zu spät. Deshalb hinein in das Schaufenster mit den kleinen Schildchen und mit Uhren mit 24-Stunden-Blättern! Vor allem aber müssen wir unsere eigene Uhr mit dem 24-Stunden-Zahlenkranz versehen, um vor Freunden und Bekannten nicht als rückständig dazustehen. Der billige Preis der 24-Stunden-Blätter tut es nicht, nur ist darauf zu achten, daß die Zahlen auf dem Ziffer blatt gut haften. Wer die Sache richtig anfaßt, fährt gut dabei, denn man macht doch nicht nur ein 24-Stunden- Blatt auf das Zifferblatt, sondern will dem Kunden sicher früher oder später etwas verkaufen. Dazu gehört aber Uebung, die man am Werktisch nicht lernt, die sich aber bezahlt macht. (V/47) Carolus. ^ , .V.V,..., .v.. va.v. UV./.UUII UIUUII. I V/H/I c-aroius. 1,1 111,1,1,111 111111111 1 im um V erschiedenes Die Zusammenschlußbestrebungen in der deutschen Uhren- mdustrie. Von zuständiger Stelle wird uns mitgeteilt, daß die Verhandlungen über einen Zusammenschluß der sechs großen Uhrenfabriken in der Form eines Gemeinschaftswerkes als ge scheitert anzusehen sind. Die Zusammenarbeit der Uhrenfabriken, die im Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie zusammen geschlossen sind, soll auf neuen Wegen gesucht werden, und es ist beabsichtigt, die im Herbst aufgelöste Preiskonvention in neuer rorm und auf anderer Grundlage wieder zustande zu bringen (VI 1/123) Das Hausiergewerbe in der Reichsgewerbeordnung. Die Wurzburger Industrie- und Handelskammer hat eine Eingabe an die Reichsregierung gerichtet, worin unter Anlehnung an die österreichische Gewerbegeseßgebung eine Ergänzung unserer Reichsgewerbeordnung gefordert wird, die bestimmt, daß eine Hausiererbewilligung nur nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer erteilt bzw. verlangt werden soll. Es soll an gestrebt werden, daß lediglich solchen Personen ein Wander gewerbeschein ausgestellt wird, die zu einem anderen Beruf erwiesenermaßen dauernd ungeeignet sind und deren besondere wirtschaftliche Lage die Ausübung des Wandergewerbes befür worten läßt. Durch die immer wieder vorkommenden geseßlichen Übertretungen der Hausiererbestimmungen wäre eine solche Regelung auch im Interesse des regulären Uhrenhandels nur zu begrüßen. (VI 1/113) Einspruch des Reichsverbandes des deutschen Handwerks gegen die beabsichtigte Gebührenerhöhung der Reichspost. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat anfangs Mai dieses lahres eine Eingabe an den Reichspostminister gerichtet, in der gegen die beabsichtigte Erhöhung der Gebühren auf das ent schiedenste Einspruch erhoben wird. In dem Schreiben wird auf die starke Belastung des Handwerks hingewiesen, die durch die zum 1. Mai eingetretene Erhöhung der Fernsprechgebühren erfolgt ist. Eine 50 prozentige Erhöhung fast aller Postgebühren bedingt weitere Vermehrung der Schwierigkeiten. Die Verwirklichung dieser Absichten wird jede Werbung zur Einschränkung zwingen und damit eine Drosselung des Verkehrs und für die Reichspost einen Rückgang der Bestellungen nach sich ziehen. Die Ein führung neuer, beziehungsweise die Erhöhung bestehender Post scheckgebühren führt zweifellos zu einem Rüdegang des Post scheckverkehrs. Die Eingabe weist noch auf die mit der Erhöhung der Gebühren verbundene Gefahr einer Entwertung unserer Zah lungsmittel hin und bittet, unbedingt von den geplanten Maß nahmen Abstand zu nehmen. (VI 1/119) R. H. Gegen das Zugabe-Unwesen. Den vereinten Bemühungen der Spißenverbände des Handwerks und des Handels ist es zu danken, daß die Wirtschaftspartei im Reichstag einen Antrag zur Ergänzung des Geseßes gegen den unlauteren Wettbewerb ein gereicht hat, wonach nur Zugaben mit geringem Eigenwert und mit Reklameaufdruck zulässig sein sollen. Der reguläre Uhren handel, der ja durch das Zugabeunwesen in Uhren besonders zu leiden hat, wird dieser Frage die größte Aufmerksamkeit zu widmen haben, zumal ja auch vom Zentralverband bei allen in Frage kommenden Reichsbehörden zwecks Erlaß einer solchen geseßlichen Regelung mit Nachdruck hingearbeitet wird. (VI 1/112) Armbanduhr mit 24-Stunden-Zeit. Gerade zur rechten Zeit bringt die Firma Karl Mischke Senior, Uhrenfabrikation, Berlin SW 19, Kommandantenstraße 79, eine Neuheit auf den Markt, die berufen ist, auch in den stillen Sommermonaten den Kollegen guten Absaß zu verschaffen. Bekanntlich beginnt am 15. Mai die 24-Stunden-ZähIung, die eine Änderung fast aller Uhren allmählich
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