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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (3. Juni 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- ArtikelListe der Fabrikanten und Grossisten, die eine Erklärung ... 399
- ArtikelUmsatzsteigerung durch Reiseuhrpropaganda 401
- ArtikelDas Pendel 402
- ArtikelElektrische Autouhren 405
- ArtikelErfolg und Lebensfreude (Fortsetzung) 406
- ArtikelSprechsaal 407
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 411
- ArtikelVerschiedenes 412
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 415
- ArtikelPatentschau 418
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 418
- ArtikelEdelmetallmarkt 418
- ArtikelAnzeigen -
- Artikel20 Jahre Tätigkeit für die Uhrmacherkunst -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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412 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 23 Zur Vermögensteuererklärung 1927 Der letzte Vermögenfeststellungs- und Vermögen steuerbescheid umfaßte die Jahre 1925 und 1926; ihm lag als Stichtag der 1. Januar 1925 zugrunde. Für die in der Zeit vom 1. bis 30. Juni ,1927 abzugebende Vermögen steuererklärung gilt der' 1. Januar 1927 als Stichtag, jedoch sind die Grundstücke mit demselben Einheitswert anzu setzen, wie er für die beiden vergangenen Jahre fest gestellt worden ist. Für das sonstige Betriebsvermögen ist der Hauptfeststellungszeitraum auf das Jahr 1927 nicht ausgedehnt worden. Es sind daher Waren usw. mit dem gemeinen Werte nach dem Stande vom 1. Januar 1927 anzusetzen, Effekten dagegen nach einem Steuer kurszettel mit der Hälfte des Steuerkurswertes. Die am 1, Januar 1932 fälligen Aufwertungsforde rungen sind mit 87 % des Aufwertungsbetrages anzu nehmen, sonstige Forderungen und Guthaben im all gemeinen mit dem Nennbetrag. In gleicher Weise sind die Schulden einzusetzen, wobei zu beachten ist, daß die Belastung auf Grund des Indusfriebelastungs- und des Aufbringungsgesetzes nicht abgezogen werden darf. Bankguthaben und sonstige laufende Guthaben sind nur dann anzusetzen, wenn sie insgesamt mehr als 1000 Mk. betrugen. Lebensversicherungen, deren Wert am 1. Januar 1927 5000 Mk. nicht überstieg, sind nicht anzugeben; bei höherem Werte sind sie mit zwei Drittel der bis zum Beginn des 1. Januar 1927 gezahlten Prämien- oder Kapitalbeträge zu bewerten. Offene Handelsgesellschaften sind jefet selbständig vermögensteuerpflichtig; sie entrichten die Steuer für die Gesellschafter, leßtere bleiben dafür für ihren Anteil un versteuert (siehe S. 273 in Nr. 16). Die Vermögenssteuer ist gegenüber der später wieder zu erwartenden Wertzuwachssteuer an sich nicht hoch, für grobe Vermögen ist sie sogar entschieden zu niedrig. Bei Vermögen bis zu 10 000 Mk. ist der Steuersaß 2°/ 00 , 10 000 — 25 000 Mk. 30/ 00 , 25 000—50000 Mk. 4 0/ 0Q> 50 000 — 250 000 Mk. 5° /00 ; der höchste Sab wird mit 7,5 °/ p0 bei Vermögen von 5 Mill. Mk. erreicht. Bei Vermögen, die 5000 Mk. 15099 Mk.) nicht übersteigen, wird die Vermögensteuer nicht erhoben. Wenn das Vermögen 10 000 Mk. und das lebte Jahreseinkommen MmmmmmimiiiimiiiiiiiiMmiimiiimmimiMiimiMimiiiiimiiimimiiiimiiiiiiiimmmiiimmm V erschiedenes Auf zur Fachlehrertagung nach München! Wie bekannt, findet alljährlich im Anschlub an die Reichstagung der Deutschen Uhrmacher auch eine Tagung der Uhrmacher-Fachlehrer statt. Es ist dies für die Fachlehrer die einzige Gelegenheit des Jahres, persönliche Fühlung mit ihren Kollegen im ganzen Reich auf zunehmen und über brennende Fragen des Unterrichts Erfah rungen auszutauschen. Dab solche Veranstaltungen notwendig und fruchtbringend sind, das haben die äuberst regen Aus sprachen anläßlich der Glashütter Fortbildungskurse, das hat auch die überaus fruchtreiche Kölner Fachlehrertagung des Vorjahres zur Genüge bewiesen. Steht doch der Uhrmacher- Fachlehrer wie der keines anderen Faches völlig isoliert auf einsamem Posten meist ohne jede Möglichkeit, mit Kollegen über die gemeinsamen Nöte zu sprechen, bei ihnen Rat und Anregung zu suchen, ln den Fachlehrertagungen aber ist hierzu ausreichend Gelegenheit geboten; denn abgesehen davon, dab ein bestimmter Kreis von Schulfragen durch Vorträge und an- schliebende Aussprachen geklärt wird, gibt das sonstige Zu sammensein vielfache Möglichkeit, besondere persönliche Be ziehungen anzubahnen und zu pflegen, und die Besifche der örtlichen Fachschulen mit ihren Ausstellungen von Schüler arbeiten, Zeichnungen, Lehrmitteln usw. bieten Anregungen in Hülle und Fülle. Da mit der heurigen Reichstagung die Baye rische Landestagung verbunden ist, ist gerade bezüglich der alljährlichen Schulausstellung Besonderes zu erwarten. Um heute schon eine entsprechende Zeiteinteilung treffen zu können, sei darauf hingewiesen, dab die Anwesenheit der Kollegen vor allem am Sonnabend, 25. Juni, unter allen Um- 3000 Mk. nicht übersteigt, bleibt die Steuer ebenfalls un- erhoben. Beim Vorhandensein von zwei Kindern erhöht sich die erwähnte Einkommensgrenze auf 4000 Mk., bei drei und vier Kindern auf 5000 Mk. Ist der Steuerpflichtige über 60 Jahre alt und sein letztes Jahreseinkommen nicht mehr als 5000 Mk., so bleibt das Vermögen bis 20 000Mk., und, falls das Einkommen nur 4000 Mk. betrug, bis 30 000 Mark von der Steuer befreit. Steuertermine für Juni 1927 Reichssteuern 1. Juni; Die Vorauszahlung zur Aufbrin gung s p f 1 i di t für das zweite Halbjahr 1927 ist, wie bereits in der vorigen Nummer mitgeteilt, diesmal erst am 15. Juli zu leisten. (Siehe im übrigen unter „Aufbringungslast im Jahre 1927“ auf S. 51/52.) /. Juni: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 31. Mai. (lieber den neuen Zah lungsmodus auf Grund der Vereinfachungsmaß- nahmen siehe S. 174.) 10. Juni: Keine U m s a t z s t e u e r - Voranmeldung und -Vorauszahlung. Nur noch vierteljährlich. Nächste Zahlung erst am 10. Juli für das zweite Quartal. (Siehe S. 174.) 20. Juni: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Juni. Nur wenn der Gesamt betrag 200 M. übersteigt, sonst erst mit der Zahlung am 5. Juli abzuführen. 30. Juni: Ablauf der Frist zur Abgabe der Vermögen steuererklärung für 1927. Gewerbesteuern 8. Juni: W ü r 11 e m b e r g i s di e Gewerbesteuer für Juni. Ein Zwölftel des Jahresbetrags. 15. Juni: Preußische Lohnsummensteuer für Mai, falls nicht, wie z. B. in Berlin, die Steuer viertel jährlich erhoben wird. 15. Juni: Sächsische Gewerbesteuer. Ein Viertel des Jahresbetrags, wie durch die Veranlagung fest gesetzt (siehe S. 836 v. J.). (11/65) ständen aber am Sonntag, 26. Juni, geboten erscheint. An dem erstgenannten Tag wird um 9 Uhr vormittags die Münchener Uhr macherschule in der Deroy-Straße und die Ausstellung der Schülerarbeiten besichtigt und am Sonntag nachmittags 3 Uhr beginnen die Verhandlungen der Fachlehrervereinigung im Hotel „Rheinischer Hof", Bayerstraße 17—23. Es ist auch an den kommenden Tagen für den Uhrmacher-Fachlehrer noch manches Wertvolle zu sehen, so vor allem die sehr großzügig angelegte Uhren- und Schmuckwarenschau in der Kongreßhalle und die Ausstellung „Das Bayerische Handwerk", wozu eine eigene Kongreßkarte freien Eintritt gewährt. Alle Kollegen, ob aus Fachkreisen oder aus dem Lehrer stand, sollten, wo immer möglich, auch an den Beratungen des Zentralverbandes teilnehmen. Wem es darauf an kommt, in die Eigenart des Uhrmacherberufes einzudringen, seine Nöte und Kämpfe kennenzulernen, wird meinem Vor schlag zustimmen. Einen zeitgemäßen Unterricht, der eine Unter- stüßung seines Gewerbes sein soll und will, fordert es. Hier ist Gelegenheit, Richtlinien für den Berufsschulunterricht zu finden und den Willen zu engster Zusammenarbeit mit der >' r axis auch nach außen zu betonen. Denselben Aus^xich, den wir innerhalb unserer Fachlehrervereinigung zwischen unseren praktischen und theoretischen Kollegen anstreben, wollen wir in den allgemeinen Verhandlungen für den ganzen Stand zu gewinnen suchen. Wenn nun aber infolge der unzähligen, langandauernden Sißungen ein gewisser Körperteil seine größere Ausdauer über unseren armen Kopf zu beweisen droht, dann wäre es unrecht
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