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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (21. Januar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- ArtikelStatistik ist not! 43
- ArtikelProbeseiten des neuen Statistik-Buches mit Muster-Eintragungen 45
- ArtikelSonntagsgedanken eines Uhren-Einzelhändlers 46
- ArtikelUeber Uhrenöle und Oelgeben 47
- ArtikelEin Kuckucksuhren-Spezialschaufenster 49
- ArtikelWie war das Weihnachtsgeschäft 49
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 51
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 51
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 52
- Artikel16. Mitteilung des Schutzverbandes für die Genossen der ... 53
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 53
- ArtikelJubiläen bei der Firma Gebr. Junghans A.-G. 55
- ArtikelVerschiedenes 55
- ArtikelPatentschau 56
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 56
- ArtikelEdelmetallmarkt 56
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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52 DIE UHRMACHERKUNST brlngungspflicht empfindlicher auswirken, denn sie beträgt nun 5 o/o, also das Doppelte des Vorjahres. Für die Höhe des anfbringungspflichtigen Betriebsvermögens war im Jahre 1926 das Betriebsvermögen wie es in der Vermögen- Steuererklärung für 1925 angegeben war, im allgemeinen maßgebend. Jetzt tritt hier insofern eine Aenderung ein, als der inzwischen er mittelte Einheitswert des Betriebsvermögens gilt, wobei darauf aufmerksam gemacht werden darf, daß die jetzt erfolgte Feststellung der Einheitswerte den Stand vom 1. Januar 1925 zugrunde legte. Da die endgültige Umlegung der Aufbringungspflicht noch nicht erfolgen konnte, so sind Vorauszahlungen zu den gleichen Terminen wie im Jahre 1926 zu leisten. Infolge der angegebenen höheren Verzinsung der Obligationen betragen die Vorauszahlungen jetzt 7,5 vom Tausend des Betriebsvermögens gegenüber 3 75 vom Tausend im Jahre 1926. Bekanntlich sind nur die 20000 Mk. überschreitenden Betriebsvermögenswerte aufbringungspflichtig. Den aufbiingungs- pflichtigen Unternehmern wird demnächst, jedenfalls bis zum 20. Januar 1927, ein Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt zngehen. Gegen diesen Bescheid ist die Berufung an das Finanz gericht und weiterhin die Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof zulässig. * Gewerbekapital- und Lohnsummensteuer erklärung in Preußen In der Zeit vom 10. bis 31. J an uar 1927 haben alle ge werbesteuerpflichtigen Unternehmen, je nachdem in ihrer Gemeinde die Bemessung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbekapital oder nach der Lohnsumme beschlossen ist, eine Steuererklärung ab zugeben. Hinsichtlich der Geweibesteuererklärung nach dem Kapital ist diese beschränkt auf solche Unternehmen, deren Gewerbekapital am 1. Januar 1925 oder an dem in das Kalenderjahr 1924 fallenden letzten Abschlußtag den Betrag von 4800 Mk. überstiegen hat. Inhaber von Gewerbebetrieben, deren Gewerbekapital 4800 Mk. nicht an dem vorgenannten Stichtag erreichte, haben nur die Steuer erklärung abzugeben, wenn sie eine besondere Aufforderung hierzn vom Vorsitzenden des Gewerbesteuerausschusses erhalten. Die Loh ns n m men Steuererklärung ist von den Unternehmen abzugeben, die im Veranlagungszeitraum Betriebsstätten in der Ge meinde unterhalten und in ihrem Betriebe Arbeitnehmer dauernd oder vorübergehend beschäftigt haben, jedenfalls aber auch, wenn der Vorsitzende des Gewerbesteuerausschusses die Erklärung be sonders verlangt. Für die Steuererklärungen sind besondere Formulare erhältlich, die die Behörde znschickt. Die preußische Gewerbesteuerverordnung vom 23. März 1926 schreibt vor, daß bei der Gewerbekapitalsteuer für 1925 und 1926 bereits der nach dem Reichsbewertungsgesetz ermittelte Einheits wert zu berücksichtigen ist. * Können Buchprüfer die Vorlegung der Bücher erzwingen? Das Reichsgericht hat dies in einem Urteil verneint, weil Buchprüfer zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen nicht zuständig sind. Gegen den Willen des Steuerpflichtigen können sich solche lediglich mit der Buchprüfung beauftragte Personen nicht den Zu gang zu den Büchern verschaffen oder deren Vorlage durchsetzen. Der Versuch sachverständiger Hilfspersonen des Finanzamts die Buchprüfung trotz des Widerspruches des Steuerpflichtigen zwangs weise durchznführen, würde nicht nur keine rechtmäßige, sondern überhaupt keine Amtshandlung darBtellen. iiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiimimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMimMimmmmmiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiii Bekanntmachungen der Verbandsleitang Lehrlingsstatistik. Wir haben schon wiederholt unsere Vereinigungen gebeten, öffentlich und auch durch Rund schreiben, uns nunmehr endlich die schon vor der Reichs tagung in Köln übersandten Erhebungsbogen für die Lehrlings statistik ausgefüllt einzusenden. Seit unserer Mahnung von Anfang Dezember sind uns nur rund 20 weitere Bogen zugegangen. Wir bedauern, daß unsere Vereinigungen in dieser Frage fast vollständig versagen, trotzdem es sich um eine verhältnismäßig einfache Erhebung handelt. Alle unsere aufgewandte Mühe und Arbeit ist vergeblich, wenn sich nicht alle Vereinigungen an der Statistik beteiligen. Es handelt sich doch darum, festzustellen, wie groß der Nach wuchs in unserem Gewerbe ist, um danach gegebenenfalls Richtlinien für unser Gewerbe aufzustellen. Die Frage ist deshalb von so großer Wichtigkeit, daß die Vorstände unserer Vereinigungen sich nunmehr beeilen sollten, um uns die notwendigen Angaben zu machen. Es hat doch keinen Sinn, immer alles mögliche vom Zentralverband zu ver langen, über Einstellung oder Nichteinstellung von Lehr lingen in den Fachzeitungen große Artikel zu veröffentlichen, wenn nicht., einmal die einfachsten Grundlagen zur Be antwortung aller dieser Fragen vorliegen. Wir bitten des halb nochmals gjnz dringend, nunmehr endlich diese ein fachen Statistikbogen ausgefüllt an uns einzusenden. Wir werden bei unserer nächsten Veröffentlichung die Ver einigungen aufführen, die die Statistik eingesandt haben, und die hervorheben, die bisher diese kleine Mühe und Arbeit nicht auf sich genommen haben. Ermäßigung der Centra-Uhrfenpreise. Es kosten in Zukunft von den Centra-Uhren, Fabrikat Gebr. Thiel: 7 steinige Uhr in Nensilbergehänse, Nr. 7029 7 C: Uhrmacher - Einkaufspreis . . BS,ns Mk. Uhrmacher-Verkaufspreis . . 19,— „ 7 steinige Uhr in Neusilbergehänse, Nr. 7050/7 C: Uhrmachrr-Einkaufspreis . . Ba.us Mk. Uhrmacher-Verkaufspreis . . 22,— „ 7 steinige Uhr in Silbergehäuse 800, Nr. 7050/800/7 C: Uhrmacher-Einkaufspreis . . Bi.uy Mk. Uhrmacher-Verkaufspreis . . 32,— , Franz Tippmann (Graz) *f\ Wie uns der Reichs bund der Uhrmacher Oesterreichs in Graz mitteilt, ist am 11. Januar der Ehrenpräsident des Reichsbundes und unser Ehrenmitglied, Herr Franz Tippmann (Graz), im besten Mannesalter von 41 Jahren nach längerem, schwerem Leiden verschieden. Herrn Franz Tippmann ist die Zusammenfassung der Kollegen Oesterreichs in einem Reiichsbunde zu verdanken. Unendliche Schwierigkeiten hat er überwinden müssen. Wiederholt war er auch auf unseren Reichstagungen an wesend, leider konnte er die letzten seines Gesundheits zustandes wegen nicht besuchen. Wir bedauern in dem Heimgange unseres lieben Ehrenmitgliedes einen treuen Kollegen, der seine Arbeitskraft seit vielen Jahren in den Dienst der Gemeinschaftsarbeit gestellt hat. Friede seiner Asche! Croatia, Taschenuhrvertrieb in Agram (S. H. S.). Gegen dieses Schwindelunternehmen, welches Uhren für 2,75 Mk. in Tageszeitungen anbietet, die angeblich in Uhrengeschäften nicht unter 10—15 Mk. zu haben sind, sind von uns zahlreiche Strafanträge gestellt. Es handelt sich hier um einen ausgesprochenen Betrug, da es der Firma nur darauf ankommt, die eine Mark geforderte An zahlung von den Dummen, welche auf dieses Inserat hinein fielen, zu bekommen. Wir haben an die größten deutschen Tageszeitungen entsprechende Aufklärungsnotizen verschickt, um die Oeffentlichkeit vor diesem Betrugsunternehmen zu warnen. Etwa Geschädigte wolle man an unseren Zentral verband verweisen. Christian Koeble, Pforzheim. Gegen den Inhaber dieser Firma (Bijouteriefabrik, Germaniastraße 14) ist An zeige bei der Kontrollkommission des Kreditorenvereins Pforzheim erstattet, da dieser seine Erzeugnisse an Nicht vertragsgrossisten, d. h. an seine Ehefrau, geliefert hat. Diese hat die Bijouterien direkt an Postbeamte des Pforz- heimer Postamtes angeboten. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Elaheltaverbud) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor
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