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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (26. August 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Zugabenschädling
- Autor
- Pelka, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- ArtikelDer Zugabenschädling XII
- ArtikelEtwas über Armbanduhrenöle, ihre Eignung und ihre Verwendung 616
- ArtikelKunstgeschichte der Uhr 620
- ArtikelDas Pendel (6. Fortsetzung) 622
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 625
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 627
- ArtikelVerschiedenes 628
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 631
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 632
- ArtikelEdelmetallmarkt 632
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 52. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 26. AUGUST 1927 / Nummer 35 im im Der Zugabenschädling Von Dr. Georg Pelka (Berlin) Die nachslehenden Ausführungen eines genauen Kenners des Zugabeunwesens sollen unsere Leser auf die Wichtigkeit des Kampfes gegen diese Auswüchse des ordentlichen Handels hinweisen. Bekanntlich steht ja der Zentralverband der Deut schen Uhrmacher mit in der vordersten Reihe dieser Kampffront. Immer wieder wurde von den in Frage kommenden geseb- gebenden Stellen und Körperschaften die unbedingt notwendige Herbeiführung eines gesefelidien Verbotes von Zugabever sprechen durch eine Erweiterung des Wettbewerbsgesebes ge fordert. Gerade das Uhrenfach mit seinen verwandten Branchen hat ein besonderes Anrecht auf diesen Schub, den auch der Verfasser dieses Artikels in seinen zahlreichen Äugerungen in Wort und Schrift immer wieder betont. Erst im Mai dieses Jahres referierte Herr Dr. Pelka in der Berliner Industrie- und Handelskammer vor den Mitgliedern der Zentrale zur Be kämpfung des unlauteren Wettbewerbs im besonderen über die Schädigung des Uhren- beziehungsweise Juwelenhandels. untersuchte eingehend den wirklichen Wert des von einer Nahrmittelfirma als Zugabe versprochenen „Silberbesteck kastens”. Es sei bemerkt, dab unser Zentralverband gegen diese Firma unter gerichtlicher Zuhilfenahme vorgegangen war. Solche Firmen, die neben Zugabelieferungen an Aubenseiter auch noch mit dem regulären Einzelhandel ins Geschäft zu kommen versuchen, werden ja auch rücksichtslos von der Ver bandsleitung bekanntgegeben. Die Schriftleitung. Es gibt zweierlei Zugaben: zulässige und unzulässige, harmlose und volkswirtschaftlich schädliche. Zulässig und harmlos sind vor allem die sogenannten „kleinen Auf merksamkeiten“, die der kulante Geschäftsmann aller Branchen hin und wieder seinen treuen Kunden erweist, etwa zu Neujahr, wenn er den Kunden einen Kalender "n! se ' nem Eirmenaufdruck schenkt. Unzulässig und schädlich sind jedoch die systematisch verteilten Zugaben, me den Käufer verlocken, eine Ware nicht in erster eihe wegen ihrer Güte und Preiswürdigkeit zu kaufen, sondern weil bei dem Einkauf angebliche „Gratiszugaben“ verteilt werden. Da schon Gerichtsurteile vorliegen, ab solche Anpreisung von Zugaben „geschenken“ wahr- swidrig ist, da diese Zugaben im eigentlichen Waren preis einkalkuliert sind, so versuchen jebt manche Zu gabler ihre Zugaben dem Käufer plausibel zu machen, indem sie behaupten, dab sie an Stelle der „nufelosen“ -ei ngsreklame 'Bre Werbegelder zum Ankauf der Zu gaben verwenden und so anstatt der „Wortreklame“ arch Inserate, Plakate usw.) eine sogenannte „Wert- ^. ame “ treiben, indem sie für ihre Waren durch Drein- . e n . von . Zugaben Propaganda machen. Wer auch nur Reu m '* c * em Wesen und der Wirkung der ame Bescheid weib, erkennt auf den ersten Blick, dab die Behauptung, die Inseratreklame sei „nublos“, eine Unwahrheit bzw. eine Verleumdung ist. Und wer davon überzeugt ist, dab das Wesen der reellen Reklame in der Hervorhebung der Güte und Preiswürdigkeit der eigentlichen Verkaufsware besteht, der ist nicht im Unklaren darüber, ob die Zugabenreklame zu der reellen Reklame zu rechnen ist, insoweit sie den Käufer allein durch die Lockung mit dem angeblichen Zugaben- „geschenk“ zum Kauf verleitet. Die Schädigungen, die durch das System der Zu gabenauswüchse allen Branchen zugefügt wird, hat denn auch dazu geführt, dab die Mehrheit des soliden Handels an die Reichsregierung in verschiedenen An trägen herangetreten ist, das Geseb wider den unlauteren Wettbewerb durch ein gesebliches Verbot jeglicher Zu gabenankündigung und jeglicher Zugabengewährung zu ergänzen, wenn die gewährten Zugaben nicht einen deutlichen und mit dem Zugabenartikel dauerhaft ver bundenen Firmen-(Geschäfts-)Vermerk tragen, durch den sie unzweideutig als Reklamegegenstände gekennzeichnet werden. Die Schädlichkeit der hauptsächlich auf Gut scheine vertriebenen Zugaben ist zweifach. Erstens werden die Geschäfte, die ohne Zugaben preiswerte Qualitätswaren verkaufen, geschädigt, indem das urteils lose Publikum zur Zugabenkonkurrenz läuft und sich ein bildet, dort etwas „geschenkt“ zu erhalten; zweitens aber werden alle die Branchen geschädigt, aus deren Warenkategorien die „ Gratis “ zugaben entnommen werden. Denn wenn die Hausfrau sich einbildet, beim Einkauf von einem Pfund Margarine ein Kaffeeservice aus „schön dekoriertem“ Porzellan, eine Ledertasche, ein Ebbesteck usw. „umsonst“ dazu zu erhalten, so wird sie diese Dinge nicht in dem zuständigen Branchengeschäft kaufen! Eine Prüfung, ob das Ebbesteck, das sie an geblich „kostenlos“ erhält, es mit einem im Spezial geschäft ehrlich gekauften an Güte usw. aufnehmen kann, stellt die Hausfrau in kaum einem Falle an, sondern täuscht sich selber mit dem Wort: Einem geschenkten Gaul sieht man nicht ins Maul! . . Da nun die Zugaben so ziemlich aus allen Branchen entnommen werden, so ergibt sich, dab die reellen zuständigen Geschäfte aller Branchen ein Lebensinteresse daran haben, dab sie durch ein gesebliches Verbot der Zugabenauswüchse endlich geschübt werden. Audi für das Uhrmacher- und die mit
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