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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (9. September 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Juli 1927
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- ArtikelDie Leipziger Herbstmesse 649
- ArtikelKunden-Schattierungen 650
- ArtikelDie älteste Kuckucksuhr 650
- ArtikelDas Pendel (8.Fortsetzung) 651
- ArtikelEinrichtung von Schulwerkstätten 654
- ArtikelErfolg und Lebensfreude (Fortsetzung) 655
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Juli 1927 656
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 657
- ArtikelSprechsaal 658
- ArtikelVerschiedenes 658
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 661
- ArtikelBüchertisch 663
- ArtikelPatentschau 664
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 664
- ArtikelEdelmetallmarkt 664
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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DIE UHRMACHERKUNST auf die Ausfuhr von Taschenuhren. Im Juli 1927 wurden 42445 Stiid< Taschenuhren (im Vorjahre nur 17 314 Siiick Taschenuhren) aus dem Ausland bezogen, und zwar meist aus der Schweiz und solche in Silbergehäusen (nämlich 18643 Stück gegen 6989 Stück im Vorjahre). Exportiert wurden im Juli 1927 137 296 Stück und im Juli 1926 100611 Stüde, wovon 136180 bzw. 99 527 Stück auf Taschenuhren in Stahl-, Nickel- usw. Gehäusen ent fielen Wie bisher war für leßtere Uhren Großbritannien mit 44412 Stüde Hauptabnehmer. Als weitere Abnehmer kamen im Juli 1927 in Frage: Australien mit 14291 Stück, Niederl.-Indien mit 11 435 Stüde, Argentinien mit 9223 Stück, China mit 9091 Stück., Kolumbien mit 5259 Stück, Holland mit 4886 Stück, Brasilien mit 1012 Stück und Mexiko mit 191 Stück. Von dem Gesamtwert der Einfuhr treffen 6000 Mk., von der Ausfuhr 52 000 Mk. auf Uhrgehäuse. Im Juli 1927 wurden von Deutschland 955 Stück, im Juli 1926 878 Stück, und zwar meist aus Silber, aufgenommen und 20 288 Stück gegen nur 3258 Stück im Juli 1926 von Deutschland an das Ausland abgegeben; davon waren 19344 (i.V. 1361) Stück gewöhnliche Uhrgehäuse, von denen 10 178 Stück nach der Schweiz gingen. Fertige Uhrwerke zu Taschenuhren wurden im Juli 1927 13853 Stück (i. V. 6157 Stück) im Werte von 153000 Mk. aus der Schweiz importiert; exportiert wurden dagegen 1884 (400) Stück im Werte von 7000 Mk. Teile zu Taschen uhren wurden 21,39 dz = 345 000 Mk. eingeführt und 3,35 dz = 24 000 Mk. ausgeführt. Ziemlich bedeutend war wiederum der Außenhandel in Zählwerken. Hier stand der Einfuhr von 5 (1) dz = 22000 Mk., davon 2 dz aus Österreich, eine Ausfuhr von 100 (161) dz = 187000 Mk. gegenüber. Abnehmer waren unter anderem Rußland mit 9 dz, Holland mit 6 dz, Österreich und Tschecho-Slowakei mit je 5 dz, Ostpolen und Vereinigte Staaten mit je 3 dz, Japan mit 2 dz. Ein Hauptausfuhrartikel waren wieder Wand-, Stand- usw. Uhren. Bei einer Abladung von 10 (9) dz = 31 000 Mk. wurden im Juli 1927 (1926) 7958 (4431) dz = 3782 Mk. verladen, wobei unter anderem 2059 dz nach Groß britannien, 677 dz nach den Vereinigten Staaten, 387 dz nach Holland, 347 dz nach China, 362 dz nach Kanada, 308 dz nach Argentinien, 297 dz nach Frankreich, 284 dz nach Rumänien, 241 dz nach Schweden, 236 dz nach Brasilien, 213 dz nach Niederl.-Indien, 211 dz nach Australien und 208 dz nach Belgien gingen. Teile zu Großuhren wurden 19 (5) dz = 81 000 Mk. eingeführt und 881 (636) dz = 583 000 Mk. ausgeführt. Hauptabnehmer war Großbritannien mit 168 dz und Spanien mit 95 dz. Turmuhren und derenTeile wurden 37 dz = 12000 Mk. darunter 3 dz nach Holland, gegen 41 dz im Vorjahre, verladen. Uhrgläser für Taschenuhren trafen im Juli 1927 11 (10) dz = 15 000 Mk., davon 8 dz aus Frankreich, in Deutschland ein. Versandt wurden 3 (22) dz = 5000 Mk. nach den Vereinigten Staaten. (1/139) mm IIIIIIIIIIIII immun mihi immmimi mm Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Ablauf der Frist für Ermäßigungsanträge bei der preußischen Hauszinssteuer. Bis 30. September 1927 können noch folgende Anträge gestellt werden: 1. Wenn das Grundstück am 31. Dezember 1918 mit mehr als 40°/ o , aber nicht über 60 °/ 0 des Friedens wertes hinaus belastet war. Die Höhe der Belastung ist anzugeben, eventuell unter Vorlage eines Grund buchauszugs nachzuweisen. 2. Wenn der Eigentümer in dem steuer pflichtigen Grundstück wohnt oder ge werbliche Räume selbst nußt. Hier ist die Friedensmiete aus dem ganzen Grundstück der Friedensmiete bzw. dem Friedensmietwert der eigenen Wohnung oder eigenbenußten gewerblichen Raums gegenüberzustellen. Nach dem Wortlaut der Hauszinssteuerverordnung vom 27. April 1927 kommt die Ermäßigung nur für die über 45 °/ 0 des Friedenswertes belasteten Grundstücke in page, so daß eigengenußte Grundstücke, die in der Inflationszeit erworben sind, wenn sie am 31. Dezember 1918 weniger als 45 °/ 0 belastet waren, 1200 °/ 0 Steuer zu tragen hätten. Der Finanzminister hat jedoch durch einen späteren Erlaß zur Vermeidung von unbilligen uarten und entsprechend dem Zweckgedanken des Ge setzes bestimmt, daß von der Erhöhung der Steuer ab • April 1927 alle Grundstücke oder Grundstücksteile auf ntrag ausgeschlossen bleiben sollen, die von dem Eigen- umer selbst bewohnt oder genußt werden und dabei _einen unmittelbaren Mietertrag abwerfen, der die Er- ohung der Steuer über den der Friedensmiete ent gehenden Saß tragbar macht. Der oben unter 2 er- 45» h ^ rm ^' gun 9 san t ra 9 ' s t daher auch für alle unter b »belasteten, gewerblich eigengenußten oder eig.en- nof° Cn ^ runc * s tncke zulässig; anders lautende Presse- ,z on übersehen den später ergangenen, erläuternden “misterialerlaß. • (11/144) Zur steuerlichen Buchprüfung. Nach ministerieller Anordnung dürfen Prüfungen, soweit sie nicht etwa aus besonderen Gründen sofort erforderlich sind, nicht zur Unzeit vorgenommen werden, insbesondere nicht zu einer Zeit, in der das Unternehmen außerordentlich stark be schäftigt ist. Daher soll grundsäßlich davon abgesehen werden, z. B. Einzelhandelsgeschäfte in der Weihnachts und Inventurzeit zu prüfen. Im allgemeinen ist den zu prüfenden Betrieben rechtzeitig schriftlich oder durch Fern sprecher von der beabsichtigten Vornahme der Prüfung Mitteilung zu machen. Die Erörterung kleinlicher Einzel fragen ist zu unterlassen. In den Geprüften ist nicht die Empfindung zu erwecken, kleinlichen Schikanen aus- geseßt zu werden. Feststellungen zugunsten des Steuer pflichtigen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Der Prüfer darf ohne Wissen des Inhabers des zu prüfenden Unter nehmens oder der ihm zur Auskunft bezeichneten Persön lichkeit Angestellte nicht befragen. Die Prüfung darf nidit länger ausgedehnt werden als durchaus erforderlich. Der Prüfer soll das Ergebnis seiner Ermittlungen mit dem Steuerpflichtigen in einer Schlußbesprechung er örtern. Dem Finanzamt, nicht dem Buchprüfer, liegt die Entscheidung über die Folgen aus den vom Prüfer vor genommenen Beanstandungen ob, insbesondere auch dar über, ob ein Strafverfahren einzuleiten ist. Beim Vorliegen von nur formellen Mängeln der Buch führung soll leßtere noch nicht verworfen werden. Wenn nur für einzelne Geschäftsvorfälle oder nur für einen Zeitraum des Jahres Unordnungen in der Buchführung bestehen, so soll die Schäßung nicht auf das ganze Jahr ausgedehnt werden, sondern nur auf den fraglichen Zeit raum bzw. Geschäftsvorfälle. (11/145) Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören in die UHRMACHERKUNST
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