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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (16. September 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- ArtikelFünfzigtausend Mark 665
- ArtikelVorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher E. ... 666
- ArtikelPreisminderung und Umsatzsteigerung 672
- ArtikelDas Pendel (9. Fortsetzung) 673
- ArtikelRichtlinien für die Auswahl geeigneter Schaufensterleuchten 675
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 678
- ArtikelVerschiedenes 678
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 681
- ArtikelPatentschau 682
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 682
- ArtikelEdelmetallmarkt 682
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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DIE UHRMACHERKUNST 679 , jäijgl, den Zeugen als Vertreter des Beklagten auf den Krank heitszustand des Klägers aufmerksam gemacht. Der Beklagte hätte also damit rechnen müssen, daß der Kläger öfter wegen Krankheit dem Dienste fernblieb. Er sei nicht berechtigt,“‘aus diesem Grunde das Lehrverhältnis zu lösen. (VI1/503) R. H. Aufwendungen für im Geschäft tätige Familienangehörige als Werbungskosten. Im Einkommensteuergesetz ist ausdrücklich die Aus5cheidbarkeit von Kosten für den Haushalt, zum Unterhalte des Steuerpflichtigen und seiner Familienangehörigen aus geschlossen; auch kann nicht eine Sonderbehandlung in Anspruch genommen werden, weil die Arbeit besonders schwer sei und erhöhte Nahrungsaufnahme erfordere. Die Abseßung der Kosten für den Unterhalt von Familienmitgliedern kann grundsäßhch nur bei Vorliegen besonderer Umstände (etwa Verpflichtung aus einem Vermächtnis) vorgenommen werden. Als solch besonderer Grund gilt aber auch das Vorliegen eines Dienstvertrages. Der Dienst vertrag kann auch stillschweigend geschlossen sein. Im wesent lichen wird als für das Nichtvorlegen eines Dienstvertrages an gesehen, daß weder Beiträge zur Sozialversicherung nodi Steuern im Wege des Lohnabzugs gemacht werden. Andererseits soll aber die Ausstellung einer Steuerkarte allein noch nicht beweis kräftig für das Bestehen eines Dienstvertrages sein, es muß viel mehr nach den ganzen Umständen des Falles und der Verkehrs- silte ein Dienstverhältnis tatsächlich vorliegen. (RFH. VI A/451 26.) Es ist dabei gleichgültig, ob durch die Mitarbeit der Familien mitglieder, wozu auch insoweit Verwandte gehören, eine fremde Arbeitskraft erspar! wird, also insofern eigentlich Ueberschüsse erzielt werden, die bei Inanspruchnahme fremder Arbeitskräfte vom Einkommen abgezogen werden könnten, also der Steuer verloren gingen. Immerhin ist vorher genau zu prüfen, ob bei der Steuerpflicht der Familienmitglieder und der Sozialversiche rung der „Dienstherr” ohne Ausscheiden der Unterhaltungskosten nicht besser steht, wobei dann nicht die abgezogenen Beträge, sondern ihre tarifmäßige Auswirkung zu nehmen ist, ganz ab gesehen von bestimmten psychologischen Momenten hinsichtlich der Familienangehörigen-Arbeitnehmer. (Org. Buchh. Betrieb) . (VI 1/494) Lockerungsverordnung und Kündigungsrecht, ln leßter Zeit sind vielfach Meinungsverschiedenheiten darüber entstanden, ob der Hauswirt frei über einen gewerblichen Raum verfügen kann, wenn die Wohnung des Ladenmieters nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Geschäftsraum steht, sondern beispiels weise in einem anderen Stockwerk sich befindet. Es liegen nun eine Reihe von Entscheidungen vor, die einstimmig dahin lauten, daß die Lockerungsverordnung dann nicht in Anwendung zu kommen hat, wenn Geschäfts- und Wohnräume zwar getrennt, aber unter dem gleichen Dache liegen. Solche Kollegen, die also von dem Hauswirt mit Bezug auf die Lockerungsverordnung eine Kündigung oder Mietpreiserhöhung erhalten haben, können diese Maßnahme mit Recht ablehnen, falls Geschäftsraum und Wohnung zwar getrennt, aber in dem gleichen Hause hegen. (VI1/492) Die Dietemann-Kunstuhr zu Eschwege. Vor einigen Wochen hat die Kreisstadt Eschwege a. d. Werra ein besonderes Kunstwerk erhalten, die neue Dietemann-Uhr, die auf dem ehe maligen Kurfürstenschloß aufgestellt und am 2. Juli gelegentlich des Eschweger Johannisfestes eingeweiht und in Betrieb genommen wurde. Der „Dietemann” ist eine alte historische Figur, der Wächter der Werrastadt und um das Jahr 1650 soll von dem derzeitigen Landgrafen Friedrich von Eschwege bereits im Schlosse eine Uhr mit einer Dietemann-Figur aufgestellt worden sein, die aber bald danach wieder verschwunden sein muß. Die jeßt wieder beschaffte neue Dietemann-Uhr hat vier aus Kupfer getriebene Zifferblätter. Um jede volle Stunde tritt aus einer Oeffnung an der Südseite des Turmes die aus massivem Eichenholz geschnißte, fast lebensgroße Dietemann - Figur mit Horn, Laterne und Hellebarde heraus, führt das Horn zum Munde, blast und wandert außen um die Ecke an der Turmwand entlang, um in der Ostöffnung wieder zu verschwinden. Bei Nacht erscheint der Dietemann mit erleuchteter Laterne. Die ganze Anlage geht automatisch-elektrisch, ohne mensch liche Bedienung und besieht aus einem Turmuhrgehwerk mit selbst tätigem Aufzug und elektrischem Schaltwerk für die Strom zuführung zur Laterne je nach der Sonnenkurve. In die Zeiger leitung ist ein zweites Schaltwerk für die stündliche Betätigung des Transportgetriebes, das den Dietemann mit ’/s PS- mitte s Rollenketten auf verdeckten Laufschienen um den Turm zieht, eingebaut. Die übrigen Funktionen, das Armheben und -senken, den Hornruf an jeder umschrittenen Turmseite und die unmit e- bare Einschaltung der Laterne besorgt die Figur auf ihrem Run gang selbst. Durch die natürlich zum Ausdruck kommende Bewegung und den mittelalterlichen Charakter der Figur und ihrer Ausrüstung '*1 der Dietemann eine originelle Sehenswürdigkeit, die in i re Art in Deutschland nicht ihresgleichen hat. Etwas durchaus neu ist das Umschreiten der Turmecke, das ganz unabhängig von kreisförmiger Bewegung erfolgt, während bei den bisher gebauten Kunstuhren die Figuren sich meist auf Scheiben drehen. Die Dietemann-Uhr wurde von der Hildesheimer Turmuhren fabrik J. Kanngießer & Sohn erbaut und aufgestellt, während die Dietemann-Figur von Professor Sandtrock in Hildesheim ent worfen ist. W11/493) Von der Ausstellung zur Reichstagung in München. Die Uhrenfabrik Mido, die uns in München mit einer sehr originellen Tischkarte überraschte und uns die gefällige Druckschrift über Mode und Uhr verschaffte, hat auch durch ihren Stand gezeigt, daß sie ihrem Prinzip „Modejn der Uhr” in allen Punkten treu bleiben will und daß audi in der Ausstellung von Uhren neue Wege begangen werden können. Die Mitglieder, die nicht an der Tagung teilnehmen konnten, wird es interessieren, hier eine Abbildung dieses Mido-Standes zu finden. Von weitem zog die originelle Künstlerpuppe die Blicke der Ausstellungsbesucher auf sich. Ein kleines Kunstwerk, diese Puppe aus der Zeit der großen Könige, mit ihrem naiven Ge-
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