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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (30. September 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- ArtikelIch mache mich selbständig! 703
- ArtikelKuckucksuhr und Werbung 705
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg 707
- ArtikelWas not tut 709
- ArtikelDie große Winterpropaganda des deutschen Schmuckgewerbes 710
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 711
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 712
- ArtikelSprechsaal 713
- ArtikelVerschiedenes 714
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 716
- ArtikelBüchertisch 720
- ArtikelPatentschau 720
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 720
- ArtikelEdelmetallmarkt 720
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 40 DIE UHRMACHERKUNST 713 Punzen fesitreiben. Das lästige Einspannen der Punzen m den Schraubstock, was diese stets verdirbt, fällt mit <j er Anwendung der Triebnietmaschine fort. Das Heraus schlagen von Wellen und Trieben usw. mit der Maschine erfolgt auf ebenso angenehme und leichte Art. Das Einseben von neuen Futtern in Platinen ist mit der Maschine ideal. Der Maschine sind kleine Niet ambosse beigegeben, die, in die Nietplatte eingesebt, genau parallel zu dem Nietpunzen stehen. Dadurch ist eine feine, saubere und sichere Vernietung unbedingt gewährleistet. Es gibt keine schlechten und vernieteten Platinen mehr; mit der Maschine eine schlechte Ver- nielung zu machen, ist geradezu eine Kunst. Das Aufsehen von Zeigern ist ebenfalls durch die Maschine sehr erleichtert und handlich. Überhaupt lassen sich noch viele Arbeitsgänge finden, bei denen die Trieb nietmaschine nach kurzem Gebrauch unentbehrlich ist. Die Anschaffung erspart dem Reparateur Zeit und Material, somit auch Geld. Der Anschaffungspreis, der sich bei etwa 100 Punzen auf 25-30 Mk. stellt, macht sich sehr bald be zahlt. (111/161) Walter Kerl 1. * Ein praktisches Hilfswerkzeug, dessen Herstellung eine sehr gute Übungsarbeit für Lehrlinge bildet, soll nachstehend beschrieben werden. In ein rundes oder eckiges Stüde Messing werden entsprechend der Anzahl der Fräsen einer Bügelfräsmaschine Löcher gebohrt. In diese Löcher werden Messingstifte etwa 1,5 cm läng ein geschlagen. Die Enden dieser Stifte werden nun mit den einzelnen Fräsen bearbeitet, so dab sie ungefähr 2-3 mm lange Ansäbe bekommen. Die Stifte werden unten an der Platte in Übereinstimmung mit den Bügelfräsen numeriert. Man braucht dann nur den Lochdurchmesser des Bügel kopfes durch einen der Ansäbe festzustellen, um sofort OQ die entsprechende Fräse greifen zu können. Der Ansab 5 mub z. B. ohne weiteres zur Fräse 5 passen, so da& man nicht erst zu probieren braucht, ob der Bügel pabt. Wird das kleine Hilfswerkzeug sauber ausgeführt, so bietet es genug Gelegenheit, um die Fertigkeiten im Feilen, Drehen und Fräsen zu zeigen. (111/162) H. A. im Sprechsaal Unkaufmännische Sitten. Die Firma Oskar Schüler, Inhaber Walter Neuendorf in Rostock, eine Firma, die ich nicht kenne und von der ich niemals etwas bezogen habe, sandte mir im Juni eigenmächtig Ware ins Haus, eine Handlungsweise, die in lebten Jahren von vielen Seilen, Versandgeschäften usw. geradezu überhand ge nommen hat. Ich kaufe solche eigenmächtig übersandte Ware grundsäblich nicht. Da dieser Sendung auch keinerlei Porfo beilag, so habe ich sie einstweilen in Verwahrung genommen, da ich keinerlei Veranlassung sehe, der mir unbekannten Firma Schüler Geld für Porto und Ver packung vorzuschieben. Am 13. Juli „ersucht“ die Firma mich um möglichst umgehende Retournierung der nicht konvenierenden Waren, indem sie hinzufügt: Was bis 20. Juli 1927 nicht zurückgesandt ist, gilt als fest behalten. Dieses als Drucksache auf einer Postkarte. Da wiederum weder Porto noch Entschädigung für Verpackung beilag, habe ich nicht geantwortet, sondern diese gedruckte Karte zu den Waren in Verwahrung gelegt. Am 25. August ging mir dann wiederum eine gedruckte Karte zu: Bei Durchsicht meiner Bücher usw., in der mir eine Nachnahme des Betrages in Aussicht gestellt wird. Auch diese Druck sache habe ich, ohne darauf zu reagieren, den früheren eigelegt und eine kurz darauf eingegangene Nachnahme verweigert. Am 21. September erhielt ich nun von der , lrma Oskar Schüler, Inhaber Walter Neuendorf in Rostode p. en Agenden, in diesem Falle von unsachgemäben rohungen strobenden gedruckten Brief: Sie schulden laut überreichter Rechnung 15,13 Mk. b| ä M w ' e derholter Mahnung Zahlung nicht leisteten, q CI * nur übrig, die gerichtliche Zwangsbeitreibung auf i] und vollstreckbaren Zahlungsbefehls zu beantragen. ojk^I, -isroäbig hohe Kosten sind die Folge. Hierüber durrh umse 'f'ge Kostenaufstellung Aufschluß Da Sie QerirM ü f ^ e ‘ nen berechtigten Einwand gegen die^anfSie lete Geldforderung haben, so wäre.’ein Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl sinnlos, denn Sie würden unnötig das Prozebverfahren hervorrufen, das Ihnen nach umseitiger Erläuterung- und anderen Kosten durchweg 1000 Prozent (eintausend Prozent) höhere Kosten verursachen würde. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dab der Schuldner nach den §§ 286—289 BGB. dem Gläubiger den durch nicht rechtzeitige Zahlung entstandenen Schaden zu ersehen hat, der bei den jebigen hohen Bankzinsen oft weit höher als die Schuldsumme ist. Daneben hat der Schuldner dem Gläubiger nach § 252 BGB. den Gewinnausfall zu ersehen, der durch Festhalten des Kapitals über den vereinbarten Zahlungs termin hinaus entstanden ist. Dieser Schaden kann erst am Tage der Zahlung festgestellt werden, wodurch ein zweites Verfahren erforderlich wird. Indessen wird gern gehofft, dab Sie durch die hier mit gestellte lebte achttägige Zahlungsfrist gütlich Zahlung leisten und dadurch alle unangenehme Weiterungen verhüten werden. Wenn Sie dann aber auch nicht die Schuld beglichen haben werden, wird der volle Verzugsschaden vom Tage der ersten Mahnung ab berechnet. Hochachtungsvoll Oskar Schüler, Inh. Walter Neuendorf. Wie viele durch die Zusendung Beglückten fallen auf diesen Bluff herein! Dab die Zahl der Bedachten nicht llllllllllllllllillllllllllllllllllllllllllllllllllllMllllllllllllllllllllllllllllllllllHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII ^ADR-C.FIUUS'BERUN C19 *TELEGRAMM'ADR- UHRENtAGER'BERUN OMEGA J. W. C. mniii REVUE I
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