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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (30. September 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- ArtikelIch mache mich selbständig! 703
- ArtikelKuckucksuhr und Werbung 705
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg 707
- ArtikelWas not tut 709
- ArtikelDie große Winterpropaganda des deutschen Schmuckgewerbes 710
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 711
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 712
- ArtikelSprechsaal 713
- ArtikelVerschiedenes 714
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 716
- ArtikelBüchertisch 720
- ArtikelPatentschau 720
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 720
- ArtikelEdelmetallmarkt 720
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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- Die Uhrmacherkunst
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714 DIE UHRMACHERKUNST gering ist, geht schon daraus hervor, daß sämtliche Mahnschreiben gedruckt sind. 5ei mir ist auch d'eser leiste Brief seinen Vorgängern beigefügt; Herr Wal Jfr Neuendorf wird sich nach Absolvierung der in Aussicht gestellten Prozesse, die ich alle mitmachen werde, seine Ware wieder abholen und die 1000 Prozent höheren Kosten selbst bezahlen müssen. S.-H. Anmerkung der Schriftleitung: Es sei hier aus drücklich festgestellt, daß der Kollege S.-H. richtig handelt, wenn er zur Bekämpfung solcher unkaufmannmschen Sitten sich auf derartige Drohbriefe nicht einläßt. Niemand ist rechtlich verpflichtet, unbestellte Ware zurückzuschicken oder zu bezahlen. Unbestellte Ware bleibt zur Verfügung des Absenders. Sie ist in der gleichen Weise auf zubewahren, wie das eigene Eigentum aufbewahrt wird. Der Absender hat die Pflicht, die Ware abzuholen oder für Abholung Sorge zu tragen. Eine Verpflichtung, nicht bestellte Auswahlen usw. wieder zur Post zu geben, besteht selbst dann nicht, wenn das Rückporto eingesandi wird. Das beste Mittel, die unwürdige Geschäftspraxis bei uns nicht aufkommen zu lassen, besteht darin, daß die Kollegen grundsätzlich derartige Ware zur Verfügung stellen, sie weder bezahlen noch zurückschicken, noch irgendwie auf derartige Drohungen, wie sie an den Kollegen S.-H. gerichtet sind, reagieren. (V/170) ...m........... minim" mumm mumm. mm Verschiedenes Der Industrie- und Handelstag gegen Beamtenhandel. Der Einzelausschuß des Deutschen Industrie- und Handelstages hat auf seiner Herbsttagung in Karlsruhe, in Verfolg eines früheren Beschlusses, unter anderem folgende Entschließung über den Warenhandel von Beamten einstimmig angenommen: „Die Beschwerden über den Warenhandel der Beamten wollen troß der anerkennenswerten Maßnahmen zahlreicher Zentral behörden noch immer nicht verstummen. Im Gegenteil wird stellenweise sogar noch eine Ausdehnung des Warenhandels der Beamten festgestellt, der den deutschen Einzelhandel aus dem Triebe der Selbsterhaltung wie aus seinem staatsbürgerlichen Empfinden heraus zu energischer Abwehr zwingt. Dabei ist das weitere entschiedene Eintreten der Behörden bei der Bekämpfung dieser Zeiterscheinung von allergrößter Wichtigkeit. Mit der Unterstüßung der Behörden muß aber eine eingehende Aufklärung der Beamtenschaft unter Führung der Handelskammern und Verbände stattfinden. Das ist um so notwendiger, als die bis herige Erfahrung zeigt, daß behördliche Verbote nur da begrenzten Wert haben, wo die Auffassung der Beamtenschaft selbst eine andere ist. Der Deutsche Industrie- und Handelstag wurde es begrüßen, wenn die deutsche Beamtenschaft die berechtigten Forderungen des deutschen Einzelhandels anerkennen und im Interesse einer staatsbürgerlichen Zusammenarbeit zwischen Wirt schaft und Beamtenschaft auf eine Nebenbeschäftigung auf Kosten der Wirtschaft verzichten würde. Hier wird eine Fühlungnahme zwischen den Organisationen der Beamtenschaft und des Einzel handels am besten zu einer Überbrückung der bisherigen Gegen säße führen. An die Regierungen und Parlamente wird der dringende Appell gerichtet, dafür einzutreten, daß bei sämt lichen Dienststellen das Verbot des Verkaufs in Diensträumen einheitlich ausgesprochen und durchgeführt wird.“ (VI1/536) Strafbare Beteiligung an einer Ausspielung. In Liegniß hatten sich sieben junge Leute vor dem erweiterten Schöffengericht zu verantworten. Vor ungefähr einem Jahre hatten sie sogenannte Gutscheine einer Amsterdamer Firma an Bekannte abzuseßen versucht. Es handelte sich hier im großen und ganzen um das selbe Hydra-System, welches auch in Deutschland von einer Anzahl Außenseiterfirmen zum Vertrieb von Uhren, Fahrrädern usw. angewendet wurde. Obgleich sie keinen Erfolg bei dem Absaß dieser Lose hatten und schon lange nicht mehr an die Geschichte dachten, erhielten die Gutscheinverteiler jeßt eine öffentliche Anklage wegen Vergehen gegen das Geseß, betreffend das Spiel in außerpreußischen Lotterien. Alle wurden zu einer Geldstrafe von je 10 Mk. verurteilt. Es ist erfreulich, daß sich die unter Mitwirkung des Zentralverbandes der deutschen Uhr macher von den zuständigen Ministerien erwirkte Verfügung an die einzelnen Staatsanwaltschaften derart ausgewirkt hat, daß dem Hydra-Unwesen endlich ein Riegel vorgeschoben ist. (VI 1/555) Ermittelungssache! Zwecks Feststellung in einer Diebstahls angelegenheit wolle sich der Kollege, der die nachstehend an geführten Reparaturzeichen führt, an die Geschäftsstelle unseres Zentralverbandes wenden. Es handelt sich um eine ältere goldene Damenuhr mit schwarzen Zeigern und römischen Zahlen, die folgende Reparaturzeichen enthält: Z 30919, H 1898 und Rio 1209. (V11/551) Neue Briefumschlag-Vorschriften! Die auf der Außenseite der Briefsendung außer der eigentlichen Anschrift gestatteten Vermerke (Absenderbezeichnungen, Reklamen usw.) dürfen nur auf der Rückseite und dem linken Drittel der Vorderseite der Briefumschläge, Streifbänder usw. angebracht werden. Die rechten zwei Drittel der Vorderseite sind für die Anschrift des Empfängers bestimmt und müssen daher frei bleiben von allen sich nicht auf die Postbeförderung beziehenden Angaben. Das Reichspost ministerium hat die Frist für den Aufbrauch von Briefumschlägen, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, bis zum 1. Okt. 1928 verlängert. Wir möchten dringend raten, bei der Herstellung neuer Umschläge die vorstehenden postalischen Bestimmungen genau zu beachten, da mit einer nochmaligen Verlängerung der Aufbrauchsfrist nicht zu rechnen ist. Die neuen Briefmarken. Die ersten Ausgaben der neuen 8-Pf -Marken (dunkelgrüner Beethovenkopf) sind in Berlin erfolgt. Allmählich erfolgt auch die Belieferung der anderen Orte. Die Hindenburg-Marken erscheinen vom 15. September ab, nämlich vier Markenserien und eine 8-Pf.-Postkarte in besonderer Aus stattung. W1 '/5391 Abhaltung eines betriebswirtschaftlichen Kursus beim For schungsinstitut für rationelle Betriebsführung im Handwerk in Karlsruhe vom 17. bis 21. Oktober 1927. Es ist beabsichtigt, in der Zeit vom 17. bis 21. Oktober d. J. in Karlsruhe den IV. betriebs wirtschaftlichen Kursus zu veranstalten. Ziel des Kurses soll sein, solchen Herren, die bereits über die allgemeinen Grundlagen einer wirtschaftlichen Betriebsführung im Handwerk orientiert sind, eine Vertiefung der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen zu geben und sie insbesondere mit den neueren Ergebnissen betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse bekanntzu machen. Es sollen unter dem Gesichtspunkt der rationellen Betriebs führung folgende Fachgebiete durch Vorträge und Übungen ge geben werden: I. Technische Betriebswirtschaft. II. Kaufmännische Betriebswirtschaft. III. Gemeinschaftsarbeit. Anmeldungen zu dem Kursus sind bis zum 6. Oktober spätestens an das Forschungsinstitut für rationelle Betriebsführung im dänd- werk, Karlsruhe, Kriegsstraße 160, einzureichen, von welchem auch genaue Programme erhältlich sind. Teilnehmergebühr wird nicht erhoben. (V11/535) R-n- Preiserhöhung von Pendelfedern. Infolge einer Vereinbarung der Hersteller von Pendelfedern werden die Pendelfedern mit sofortiger Wirkung eine Preiserhöhung erfahren. Als Begrün dung wird angeführt, daß die Verkaufspreise vor allem mn Rücksicht auf die Weltmarktpreise mit den Herslellungskostenin keinem richtigen Verhältnis stehen. (VI Ip«» Preiserhöhung für Optik. Die Firma Nitsche & Günther (Rathenow) kündigt durch ein Zirkular ihren Geschäftsfreunden eine Preissteigerung für Double-Erzeugnisse mit Wirkung aD 15. September an. Die Höhe der Aufschläge wird erst aus der neuen Preisliste hervorgehen, die in nächster Zeit versani1:I^wira Verzollung von Brillen, Kneifern und Monokeln in England. Nach amtlichem Bericht soll das „Board of Trade“ einen von d englischen Industrie gestellten Antrag, zukünftig auch Bnw > Kneifer und Monokel unter den Schußzoll für optische Artikel bringen, einem Sonderausschuß zur Begutachtung überwies haben. Anscheinend handelt es sich hierbei nur um die G e5 ‘ jener optischen Artikel, da die Gläser selbst bisher bereits eii derartigen Verzollung unterlagen. Ein alter Schwindlertrick gelingt immer noch, wie f o| 9 e "^ Vorfall aus Hamburg zeigt: In einer in Uhlenhorst 9® ,eg ^ Villa erschien ein Mann, gab sich als Beauftragter eines Juw geschäftes aus und überreichte einer Hausangestellten einy mit dem Bemerken, in ihm befinde sich ein auftragsgemäß geänderter Familienschmuck. Der Überbringer ersuchte daI L 120 Mk. Die Hausangestellte hatte Bedenken, worauf der u bringer nach altem Trick ein fingiertes Telephongespracn seiner angeblichen Firma führte. Die Angestellte ließ sich dazu herbei, dem Manne das Geld auszuhändigen. Spater s es sich heraus, dak in dem Paket Kreide war. Es hanaeii
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