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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (14. Oktober 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhritis concurrenticus
- Autor
- Müller, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- ArtikelBerufsgenossenschaft und Uhrmachergewerbe 743
- ArtikelWas bringt die kommende Handwerksnovelle? 745
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (12. ... 746
- ArtikelUhritis concurrenticus 747
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 749
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 750
- ArtikelSprechsaal 752
- ArtikelVerschiedenes 753
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 756
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 758
- ArtikelEdelmetallmarkt 758
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 42 DIE UHRMACHERKUNST 749 „Na, jeßt so was“, verbesserte sich der Student, „na, jefet so was, da habe ich ja eine wundervolle Ein nahmequelle.“ Und so war es. So war es nicht allein bei dem Studenten - man riß sich allerorten um die Rückkehr- Uhr. Die Uhrmacherläden wurden gestürmt. Hell schien die Sonne der Na -jeßt- so -was -Kompagnie. Aber die Sonne warf einen Schatten. Und der fiel auf die Leihhäuser rings im Lande. Diese zahlten sich krumm und lahm für Uhren, die nicht bei ihnen blieben. Die standen hart vor dem Bankrott, als sie sich mit einer gemeinsamen Verordnung halfen: „Na - jefet - so - was - Uhren werden nicht mehr be- liehen!“ stand es groß und breit auf den Plakaten an der Treppe. Das aber war der Tod der Rückwärts - Uhren und der Na-jeßt-so-was-Kompagnie. Ich habe schon be merkt, daß jeder Durchschnittsmensch von Zeit zu Zeit die Uhr zur Tante trägt. Was also haben Uhren noch für Zweck, wofern sie nicht beliehen werden können. Die Rückkehr-Uhr verschwand und zog die Na-jeßt - so-was in den Abgrund. Und was geschah mit der Hurra-Gesellschaft ? Diese tiefvergnügt Hinterbliebene schickte sich eben an, die scheinheilige Leichenrede zu halten — da legte selbst das Schicksal seine schwere Hand auf sie. Ihre Blinddarm-Uhren brachten sie in einem Vierteljahr zu Fall. Und das kam so: Im Anfang wurde wirklich jeder Uhrbesißer, der es nötig hatte, auf Gesellschaftskosten an seinem Blinddarm operiert. Indessen war das laut Blinddarmstatisiik nur 1,111 111111 1111111 ,,, , ein schmaler Bruchteil der Blinddarm - Uhrenbesißer. Das hatte die Hurra - Gesellschaft gut berechnet. Darauf aber war sie nicht gefaßt gewesen, dab die mißvergnügte Mehrzahl sagen würde: „Wozu haben wir den freien Operationsschein, wenn wir ihn nicht benuben?“, daß sie eines Tages schnell entschlossen nach dem Grundsaß handeln würden: „Lieber den Darm im Leib zersprengt, Als dem Wirt ein Tröpferl g’schenkt.“ Kurz und gut — nein kurz und schlecht —, eines Tages stieg die Blinddarmkurve steil in die Höhe. Alle Kranken häuser, alle Kliniken waren überfüllt - von Blinddarm- Uhrenbesibern, die sich „mal im Vorbeigehen“, sagten sie, den Blinddarm wegoperieren ließen. „Zur Vorsicht“, seßten sie hinzu und knitterten mit dem Freischein. Das war im Dezember. Und im Januar kam eine neue Uhrengesellschaft auf und bot blanke feine Uhren an und sagfe weiter nichts dazu, als daß es gute Uhren wären, ohne Tadel gingen und auch billig wären. „Und weiter?" fragten^die Leute. „Weiter nichts", sagten^die neuen Uhrenleute. „Was?" riefen die Leute, „was? Uhren, die nicht brüllen? Uhren, die nicht schießen?, die keine Leihhäuser betrügen? Uhren, derentwegen man weder baden noch ins Theater gehen, noch sich den Blinddarm operieren, noch sich beerdigen lassen muß?! Gott sei Dank, Gott sei Dank!“ Und sie atmeten auf und waren vergnügt mit ihren Uhren, schlicht und recht, (1/176) hi Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Sieuerkarte und Steuerabzug vom Arbeitslohn Wenn der Steuerabzug vom Arbeitslohn im Kalender jahr 1927 im Markenverfahren durchgeführt worden ist, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, spätestens bis zum 29. Februar 1928 seine Steuerkarte und die Einlagebogen, die im Kalenderjahr 1927, zum Einkleben und Ent werten von Steuermarken verwendet worden sind, an das Finanzamt abzuliefern, in dessen Bezirk er zur Zeit der Ablieferung seinen Wohnsiß hat. Auf die Ver pflichtung zur Einsendung oder Übergabe der Steuer karten und Einlagebogen hat der Arbeitgeber durch An schlag in den Arbeits- und Geschäftsräumen hin zuweisen. An Stelle des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Einsendung oder Übergabe der Steuer karten und Einlagebogen dem für den Arbeitgeber zu ständigen Finanzamt übernehmen; in diesem Falle sind die genannten Unterlagen dem für den Arbeitgeber zu ständigen Finanzamt zu übersenden. Der Arbeitnehmer muß vor Beginn des neuen alenderjahres darauf achten, daß die Eintragungen in seiner Steuerkarte richtig sind, insbesondere, daß der an 9egebene Familienstand stimmt. Denn der Arbeit geber darf sich beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nur nach den diesbezüglichen, von den Gemeindebehörden 1?. ' e Steuerkarten einzutragenden Vermerke richten, nr diese Vermerke sind die Personenstandsaufnahme, ■e sie alljährlich, in diesem Jahre am 10. Oktober, statt- bh ma &9ebend. So stellen die Gemeinde- e orden nach der Kenntnisnahme des Ergebnisses bfi ersonens ^ an( is- und Betriebsaufnahme die Steuer- [ en ^r_ das folgende Kalenderjahr aus. Die Arbeit- ma ssen also darauf bedacht sein, daß ihnen zu- s > eine Steuerkarte überhaupt ausgestellt, und ferner darauf, daß der Familienstand richtig vermerkt ist. Auch nachträglich kann zwar eine Berichtigung der Steuer karte beantragt werden, solange dies jedoch nicht ge schehen ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich streng an die auf der Steuerkarte eingetragenen Angaben zu halten, selbst wenn ihm etwa sein für den Steuer pflichtigen steuernmindernd wirkender Umstand bekannt ist. Es ist z. B. nicht zulässig, den Abzug für die tat sächlich vorhandenen zwei Kinder vorzunehmen, wenn auf der Karte nur ein Kind vermerkt ist. Legt der Arbeitnehmer überhaupt keine Karte vor, so sind in jedem Falle 10°/ 0 vom vollen Arbeitslohn vom Arbeit geber einzubehalten und es steht dem Arbeitnehmer ein Erstattungsanspruch auf den etwa zuviel gezahlten Steuer betrag nicht zu. * Erhebung rüdeständiger Steuern durch Postnachnahme Künftig sollen Steuerbeträge, die nicht innerhalb einer Woche nach Fälligkeit gezahlt sind, statt wie bis her durch Vollstreckungsbeamte, möglichst durch Post nachnahme, wobei die Nachnahmegebühr vom Steuer schuldner zu tragen ist, eingezogen werden. Verfallklausel bei aufgewerteten Hypotheken In den den Hypotheken zugrunde liegenden Darlehns- verfrägen ist häufig die Verfallklausel aufgenommen. Der säumige Schuldner seßf sich hierbei der Gefahr aus, daß er das Hypofhekenkapital unter Umständen ohne Kündi gung sofortzurückzahlen muß. Da ais frühester Fälligkeitstag bei aufgewerteten Hypotheken sonst der 1. Januar 1932 gilt, so kommen, wenn vorzeitige Rückzahlung auf Grund der Verfallklausel zu erfolgen haf, auch Zwischenzinsen
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