Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (14. Oktober 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- ArtikelBerufsgenossenschaft und Uhrmachergewerbe 743
- ArtikelWas bringt die kommende Handwerksnovelle? 745
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (12. ... 746
- ArtikelUhritis concurrenticus 747
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 749
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 750
- ArtikelSprechsaal 752
- ArtikelVerschiedenes 753
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 756
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 758
- ArtikelEdelmetallmarkt 758
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 42 DIE UHRMACHERKUNST 753 müssen, daß eine Verwechslung unmöglich wird, wenn entweder beide Marken nur in der Zusammenfassung von Wort und Bild angewandt werden oder, wie es doch be absichtigt ist, die Marke „Centra“ unbedingt. Alle diese Punkte hätten zweifellos bei früherer Würdigung derselben den ganzen Streit und damit den Münchener Beschluß vermieden. Man hätte bei den Uhr machern auch den sehr ungünstigen Eindruck vermeiden müssen, den das Verschwinden der mitunter recht wirk sam aufgezogenen „Centra“-Propaganda nach kurzer Dauer bei dem kaufenden Publikum notgedrungen hervor rufen mußte. Diesen Eindruck würde man bei Einführung einer neuen Marke zweifellos in dem Ergebnis deutlich feststellen können, da das Publikum unmöglich Vertrauen gewinnen kann, wenn die Uhrmacher die Marken derart leicht wechseln. Vom verkaufstechnischen Standpunkt aus hätte man unter allen und jeden Umständen an der einmal gewählten und in der Öffentlichkeit bekanntge wordenen Marke festhalten müssen. (V/193) W. Spitzle y. T ' ■ V' 1 * ^ I • iiiiiiiiMHiiiiiiiiiMMiiMiiiiiiMiiiiiMiiiiiniiiiiiiiiiiiiMiiniiHiiiiiiMiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimMiiiMiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiimiimiiiiiiiiimiiiiii Verschiedenes Zur „Präzision". Wir hatten in Nr. 27 der UHRMACHER- KUNST einige Mitteilungen über die Lage der „Präzision” ge bracht. Es geht uns heute folgende Mitteilung zu, die über den jetzigen Stand der Sachlage Aufklärung gibt: Im großen und ganzen sind die Zwangsmaßnahmen des Konkursverwalters auf Grund der Vorschußberechnung - enthält bekanntlich die Haftpflichtsumme — durchgeführt. Soweit einzelne Genossen bisher verschont geblieben und nicht durch einen Ein- slellungsbeschluß gedeckt sind, müssen sie damit rechnen, daß sie in nächster Zeit auch gepfändet werden. Es empfiehlt sich daher für diese Genossen (es können schäßungsweise 200 sein,) an den Konkursverwalter heranzutreten und ihn zu bitten, ihnen Ratenzahlungen zu gewähren, damit die Haftpflichtsumme ohne vorherige Pfändung abgedeckt wird. Die Höhe der Ratenzahlungen richtet sich nach der Höhe der Haftpflichtsumme und sollte bei der ersten Zahlung möglichst ein Betrag angeboten werden, der der Sicherheitsleistung der Nebenintervenienten, die ja 200 Mk. je Anteil beträgt, entspricht. Diejenigen Genossen, welche innerhalb der Drei-Monate- Frist nach Zugang der amtlichen Benachrichtigung über die Verschmelzung der beiden Genossenschaften von dem außer ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben und welche nicht unter das seinerzeit mitgeteilte Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. November 1926, wiedergegeben in der Fachpresse unter „Das außerordentliche Kündigungsrecht der Teucherner Ge nossen”, fallen, würden die Gegenvollstreckungsklage bzw. Eest- slellungsklage einzureichen haben, wenn Pfändung erfolgt. Den Entwurf zu dieser Gegenvollstreckungsklage hat sich der Schuß verband bereit erklärt gegen eine Gebühr in jedem Falle von 10 Mk. auszuarbeiten. Diese Genossen wollen sich zweckmäßig schon vor der Pfändung mit dem Schußverband in Verbindung seßen. Die Restbeträge auf Geschäftsanteil sind bisher noch nicht für vollstreckbar erklärt worden und kann hierzu nichts weiter mitgeteilt werden als bereits in der vorerwähnten Mitteilung an gegeben ist. Der Zwischenstreit, betreffend die Präge der Nebenintervention, insbesondere deren Wirkung bei Zwangsmaßnahmen des Konkurs verwalters, ist bisher noch nicht endgültig entschieden. Das Ober landesgericht hatte zugunsten der Nebenintervenienten entschieden. Das Verfahren wurde aber beim Landgericht erneut aufgenommen und steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts, als leßte Instanz, noch aus. Eine Entscheidung im Hauptprozeß liegt in erster Instanz bisher nodi nicht vor. Als erste Instanz kommt das Landgericht Dresden in Betracht, und es ist zweifelhaft, ob nodi im Laufe dieses Jahres eine Entscheidung erwartet werden darf. Vor kurzem sind den Nebenintervenienten vom Schußverband Karlenmitteilungen zugegangen, worin sie ersucht werden, eine Gebühr, wie sie anteilig auf die gesamte Hinterlegungssumme entfällt, an den Schußverband abzuführen. Wie wir hören, sind ei U£ ^ nza ^ von Genossen dieser Aufforderung bis jeßt noch n *cht nachgekommen und darf erwartet werden, daß sie nidit erst zahlen, wenn ihnen eine zweite Aufforderung zugeht; denn diese Beträge sind ja vom Schußverband einstweilen vorgestreckt worden. (VI 1/622) Deutscher Uhrenhandelsverband E. V. Mitgliederversammlung am 5. Oktober im Weinhaus „Rheingold", Berlin. H v^ er ^ or5 'b en de, Herr Adolf Belmonte, eröffnet um 3 7t Uhr Versammlung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungs gemäße und stimmberechtigte Vertretung sämtlicher Mitglieder fest. Erschienen sind: Deutscher Uhrenhandelsverband E. V., erlin, vertreten durch die Herren Adolf Belmonte, Albert Bälge, lih Tiedt, Emil Ziegler; Zentralvei band der Deutschen rmacher, Halle (Saale), vertreten durch Herrn Verbandsdirektor sri, nig; Reichsverband Deutscher Juweliere, Gold-und Silber- miede e. V., Berlin, vertreten durch Herrn Verbandsdirektor W. Altmann; Creditoren-Verein, Pforzheim, Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes E. V., Berlin, vertreten durch Herrn Handelsgerichtsrat Richard Lebram; Verband Deutscher Uhren grossisten, Leipzig, vertreten durch Herrn Ferdinand Tiedt; Fach gruppe für Uhren-und Gehäusefabrikation, Pforzheim, vertreten durch Herrn Adolf Belmonte; Fachpresse, vertreten durch Herrn Chefredakteur Fr. Karnes; als Gast: Herr Dr. W. Felsing; als Syndikus: Herr Justizrat Dr. Felix Lenzen, Notar; als Protokoll führer: Herr Dr. Hillgenberg. Punkt I der Tagesordnung: Der Vorsißende, Herr Adolf Belmonte, gibt einen kurzen Rückblick über die Tätigkeit des Deutschen Uhrenhandelsverbandes vom Tage der am 19. Mai 1927 erfolgten Gründung an bis auf den heutigen Tag. Er führt dabei aus, daß sich der Uhrenhandelsverband nicht nur mit der Einfuhr befaßt hat, sondern daß mit Rücksicht auf die Geseßgebung der Kriegs- und Nachkriegszeit mit ihren Notverordnungen der Wirkungskreis im Interesse des Uhrenhandels und der verwandten Zweige hat wesentlich erweitert werden müssen. Herr Dr. Felsing ergänzt diese Ausführungen noch als Mitarbeiter hinsichtlich verschiedener Angelegenheiten des leßten Jahres, die für das gesamte Fach von Interesse sind, wie insbesondere mehrere Verfügungen des Finanzministeriums und die sich daran schließenden Verhandlungen und Vorgänge. Herr Belmonte führt unter anderem noch aus, daß der Uhrenhandelsverband ver schiedentlich auch Spender gewesen ist, und zwar wurden am 2. Oktober 1919 dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacher für kriegsbeschädigte Mitglieder 40000 Mk. und dem Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede zu gleichem Zwecke 14500 Mk., insgesamt also 54500 Mk. überwiesen, wovon 4500 Mk. Restsumme des Sperrausschusses waren. Bei einem Dollarstand von 24,02 ergibt dies einen Goldmarkbetrag von 9544,65. Ferner sind am 7. August 1920 für die Gesellschaft des Lehrlings- und Fachschulwesens im Uhrmachergewerbe, Siß Leipzig, 3000 Mk. und für die Einbruchskasse der Deutschen Uhrmacher, Siß Halle, gleichfalls 3000 Mk. gestiftet worden. Punkt II der Tagesordnung: Der Vorsißende verliest den Prüfungsbericht der Treuhand-Aktiengesellschaft, abgeschlossen mit dem 30. September 1927, welcher einen KassenbeMand von 4067,23 Mk. aufweist. Berichterstatter gibt noch über die einzelnen Posten der Einnahmen und Ausgaben nähere Erläuterungen. Zu einer Aussprache wird das Wort nicht gewünscht. Punkt III der Tagesordnung: Dem Vorstand wird einstimmig Entlastung erteilt. Punkt IV der Tagesordnung (Allgemeines): Auf Antrag des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten bringt der Vorsißende zur Sprache, daß in nächster Zeit vom Reichswirtschaftsrat Sachver ständige der Wirtschaft über die Möglichkeit und den Umfang einer Senkung von Zollsäßen gehört werden sollen. Die Aus sprache über diesen Punkt wird zurückgestellt bis zur Erledigung des zu Punkt V der Tagesordnung vorliegenden Antrages auf Auflösung des Verbandes, und zwar mit der Begründung, daß, wenn der Verband aufgelöst wird, diese Frage nicht mehr vom Deutschen Uhrenhandelsverband, sondern durch die einzelnen Fachverbände zu bearbeiten sein würde. Punkt V der Tagesordnung: Es findet eine sehr eingehende Aussprache statt für und wider die Auflösung des Uhrenhandels verbandes. Herr Belmonte erklärt, daß er, falls der Verband bestehen bleiben sollte, nach nunmehr zehnjähriger, im Interesse des Verbandes ausgeübter anstrengender Tätigkeit ein Amt unter keinen Umständen mehr behalten bzw. annehmen würde. Ein nunmehr zur Verlesung kommender Antrag des Herrn Dr. Eelsing vom Vortage lautet dahin, den Verband noch wenigstens drei weitere Jahre bestehen zu lassen. Dieser Antrag wird von ihm eingehend begründet und von Herrn Verbandsdirektor König aus den Gesichtspunkten heraus unterstüßt, daß es sehr zweckmäßig wäre, zur Vermeidung von Kompetenzstreitigkeiten auch weiterhin noch eine neutrale Stelle für die gesamte Bearbeitung gemein samer Fragen des Uhrenhandels zu besißen, und daß es leicht fertig wäre, die bewährte Einrichtung des Deutschen Uhrenhandels-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder