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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (14. Oktober 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- ArtikelBerufsgenossenschaft und Uhrmachergewerbe 743
- ArtikelWas bringt die kommende Handwerksnovelle? 745
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (12. ... 746
- ArtikelUhritis concurrenticus 747
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 749
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 750
- ArtikelSprechsaal 752
- ArtikelVerschiedenes 753
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 756
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 758
- ArtikelEdelmetallmarkt 758
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 42 DIE UHRMACHERKUNST 755 Die neue Preiskonvention. Zwischen dem größten Teil der Grojjuhrenfabriken und den deutschen Uhrengrobhandlungen j 5 | in den lebten Tagen ein Vertrag zustande gekommen, in dem insbesondere die Verkaufspreise an Grobhandlungen und Uhren- fadigeschäfte festgelegt und die Zahlungs- und Lieferungs bedingungen einheitlich gestaltet worden sind. Der Vertrag ist mit dem 10. Oktober in Kraft getreten. Man hofft, durch diesen Vertrag eine Gesundung und Einheitlichkeit auf dem stark zer fahrenen deutschen Uhrenmarkt wieder herbeizuführen. (VI 1 642) England kauft deutsche Uhren. Die Einfuhr von Wand- und Standuhren nach Grobbritannien trat in diesem Jahre erheblich zugenommen. In der ersten Hälfte dieses Jahres sind 1093228 Uhren im Werte von 195980 d importiert worden gegen nur 662584 Uhren im Werte von 136530 £ in der gleichen Zeit des Vorjahres. Der weitaus gröbte Teil dieser Wand- und Stand uhren ist von Deutschland geliefert worden, dessen Anteil am Gesamtimport Grobbritanniens sich von 77,7 °/ 0 1926 auf 79,1 °/ 0 er höht hat. Gleichzeitig ist auch die Einfuhr von Taschenuhren gegenüber dem 1. Halbjahr 1926 um eine halbe Million auf 1,6 Millionen Stück gestiegen und die Einfuhr von Taschenuhrgehäusen um 183000 auf 460895 Stück. (VI 1 571) Das Besieckgeschäft labt sich sicher bei vielen Kollegen ganz bedeutend heben, wenn ihm die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Schwierigkeit liegt bei der Vielheit der Vi'are in der geeigneten Propaganda und im Lager. Die Firma Richard Lebram (Berlin) stellt nun ihren Kunden kosten los einen netten Besteckkatalog zur Verfügung. Die aubere Form dieser Preisliste ist ein aufgeklappter Besteckkasten. Ansprechender Text und gute Abbildungen regen zum Kauf an. Das grobe Lager der Firma Lebram ermöglicht die sofortige Erledigung audi gröberer Bestellungen, so dab die Lager haltung des Uhrmachers beschränkt sein kann. Unsere Leser werden gut tun, sich ein Muster dieses Kundenkataloges zu bestellen. (VI 1/608) Die Krise der Diamantschleiferei in Deutschland. Man sdireifct uns: Infolge der schwierig gewordenen Verhältnisse des internationalen Diamantmarktes seit der Vermehrung der alluvialen Roherzeugung ist auch die Lage der deutschen Schleifereien, die namentlich in der Inflationszeit und auch nachher sich gut entwickeln konnten, sehr schlecht. Da bei der ohnehin bestehenden groben Arbeitslosigkeit in Amsterdam und Anlwerpen holländische oder belgische Lohnaufträge nicht mehr nach Deutschland gegeben werden, sind in Hanau allein 70% der Schleifer arbeitslos, nachdem bekannte Betriebe geschlossen sind. Nur noch etwa 170 Schleifer und 89 Lehr linge sollen nach Mitteilungen des Metallarbeiterverbandes, Ortsgruppe Hanau, dort vor kurzem in Arbeit gewesen sein. Daneben sind viele Fieimbetriebe in Bedrängnis. Im ganzen sind in Deutschland 50 % aller Schleifer arbeitslos. („BL Tgbl ") (VI 1/591) Das Aushängen von Bestimmungen über die Arbeitszeit. Von vielen Geschäftsinhabern wird es immer noch übersehen, dab sie auf Grund der Ausführungsbestimmungen des § 5 des Arbeitszeitnotgesebes die Verpflichtung haben, die die Arbeits zeit regelnden Bestimmungen an einer leicht sichtbaren Stelle des Betriebes auszuhängen. Das gilt sowohl für die Arbeitszeit der gewerblichen Arbeiter als auch der kaufmännischen An gestellten. Auf den Aushängen mub Beginn und Ende der Arbeits zeit sowie die Pausen deutlich sichtbar sein. Auch mub, soweit lugendliche gewerbliche Arbeitnehmer bis zu 16 Jahren beschäftigt werden, ein Verzeichnis der jugendlichen Arbeiter unter Angabe ihrer Arbeitstage sowie des Anfangs und Endes der Arbeitszeit und der Pausen auf den Aushängen angebracht sein. (VI 1 629) Entlassungsbescheinigung und Arbeitslosenversicherungs- geseb. Das am 1. Oktober 1927 in Kraft getretene Geseb über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung enthält folgende, ur jeden Arbeitgeber besonders wichtige Bestimmung über Ent- '‘‘ssungsbescheinigungen: Bisher brauchte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur eme Arbeitsbescheinigung oder auf Wunsch ein Zeugnis zu geben. ak er ver bfl'chtet, außerdem für die besonderen Zwecke der Arbeitslosenversicherung eine Bescheinigung auszustellen, aus uer Art, Beginn, Ende und Lösungsgrund des Arbeitsverhältnisses sowie die Höhe des Arbeitsverdienstes und eine aus Anlab der h U °a ^ es Arbeitsverhältnisses etwa gewährte Entschädigung oaer Abfindung hervorgehen mub- Jedem Gehilfen und Angestellten mub also bei Beendigung e j> Dienstverhältnisses eine solche Enllassungsbescheinigung uger der Arbeitsbescheinigung bzw. dem Zeugnis ausgehändigt erden, damit diese in der Lage sind, die ihnen auf Grund des •euen Geseges zustehenden Leistungen vom Staate zu erhalten. e ‘ der Ausstellung dieser Entlassungsbescheinigung ist Vorsicht QeDoien, weil unvollständige oder unrichtige Angaben zu Schadens- rsa 5ansprüchen und eventuell Betrugsklage führen können. (VI 1621) Aufzulegende Listen in Sachen des Arbeitszeitgesefees. Nach den Bestimmungen der Arbeitszeitnotverordnung vom I.Mai 1927 darf im Uhrengewerbe die regelmäbige werktägliche Arbeits zeit ausschhebheh der Pausen mangels Vorhegen eines Tarif vertrages die Dauer von acht Stunden nicht überschreiten. Von männlichen, über 16 Jahre alten Arbeitnehmern kann jedoch an dreibig der Wahl des Arbeitgebers überlassenen Tagen im Jahre eine Mehrarbeit von zwei Stunden verlangt werden, so dab also an diesen 30 Tagen bis zu zehn Stunden gearbeitet werden kann. (Für diese zwei Stunden mub ein 25prozentiger Zuschlag gezahlt werden.) Die Kollegen, welche über diese vorgeschriebene Zeit hinaus arbeiten lassen, machen sidi strafbar, selbst wenn es sich um freiwillig angebotene Mehrarbeit handeln sollte. Jeder Arbeitgeber ist nun geseblich verpflichtet, über die von ihm angeordnete überarbeit an den 30 Tagen im Jahr eme genaue Liste zu führen. Es mub hierin die Zahl der an den einzelnen Tagen mit Mehrarbeit beschäftigten Arbeitnehmer und die Dauer der überarbeit eingetragen werden. Die Gewerbe aufsichtsbeamten sind angehalten, diese Listen zu kontrollieren. 17. Deutscher Berufsschultag. Der Deutsche Verein für Be rufsschulwesen trat anfangs Oktober zu Koblenz zum 17. Deut schen Berufsschultag zusammen. Aus dem Tätigkeitsbericht verdient Erwähnung, dab es zu der Bildung des beabsidifigten Reidisausschusses für Berufsschulwesen nicht gekommen ist. Der Verein wird für die baldige Verabschiedung des Gesebes über die Berufsausbildung Jugendlicher eintreten. In einer Ent- schliebung hierzu forderte die Hauptversammlung, dab in dem vorliegenden Berufsausbildungsgeseb die Schulpflicht für die männliche und weibliche Jugend bis zum 18. Lebensjahr festgesebt und bestimmt wird, dab der Unterricht nur in den Tagesstunden erteilt werden und dab Lein Lohn- oder Unterstübungsausfall entstehen darf. (Von wem wird er gezahlt? Von der Schule? Es ist leicht, eme solche Forderung zu stellen, wenn der andere die Kosten zu tragen hat!) Zur Frage der beabsichtigten Ein führung des Religionsunterrichts an den Berufsschulen schlägt der Verein vor, es bei dem Erlab von 1897 zu belassen,, wonach die Gemeinden bei Bedarf den Religionsunterricht wahlfrei ein führen können. In den Beirat wurde unter anderem Syndikus Dr. Paeschke, Breslau, gewählt. Besondere Unterabteilung im preujjischen Handelsministerium für Fragen des Handwerks. Im Preubischen Ministerium für Handel und Gewerbe sind mit Wirkung vom 1. Oktober d. J. an die Angelegenheiten des Handwerks, der Gewerbeförderung, des Genossenschaftswesens und desEinzelhandels zu einer besonderen Unterabteilung zusammengefabt worden. Die Leitung dieser Unterabteilung ist dem Ministerialrat Schindler übertragen worden. Diese Unterabteilung führt die Nr. IVb. (V11/632) R. H. Einbruch. Bei dem Kollegen Flemming in Wittenberg wurde in der Nacht vom 5. zum 6. Oktober ein Einbruch verübt. Ge stohlen wurden 70 Herrenuhren im Werte von etwa 1500 Mk. Die Versicherungsstelle des Zentralverbandes, die Frankfurter Allgemeine Versicherungs - A.-G., Subdirektion Magdeburg, Peters, hat umgehend die Regulierung des Schadens vorgenommen. (VI 1/648) Geschäftsnachrichten Werkzeuge und Optiker-Maschinen. Die Firma Nitsche 6 Günther in Rathenow hat soeben eine Preisliste über Optiker- Werkzeuge und Optiker-Maschinen herausgebracht, auf die wir unsere dafür interessierten Leser aufmerksam machen. Die Preisliste ist ein lehrreiches Handbuch für den Optiker, aus dem mancherlei zu entnehmen ist. Ein Musterbuch, das in seiner vor züglichen Ausstattung auch stark kaufanregend wirkt. (VI 2/645) Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken A.-G. in Freiburg (Schles.). Bei Abschlub des Interessengemeinschaftsvertrages mit der Gebr. Junghans A.-G. und der Hamburg-Amerikanischen Uhrenfabrik Schramberg wurden bereits Rationalisierungsmab- nahmen in der Uhrenerzeugung angekündigt. Im Verfolg dieser Bestrebungen ist inzwischen die Taschenuhrenabteilung der Freiburger Gesellschaft stillgelegt und die gesamte Belegschaft in den anderen Abteilungen des Unternehmens untergebracht worden. Weiterhin besteht der Plan, dessen Durchführung aller dings mehrere Jahre beanspruchen dürfte, leichtere Uhrwerke künftighin nur noch in den Schramberger Betrieben herzustellen, während die Fabrikation schwerer und grober massiver Uhren in Freiburg vorgesehen ist. (VI 2/637) Floreat-Metallwerke A.-G. Die Generalversammlung vom 28. September beschlob die Ausschüttung einer Dividende von 7 auf das Aktienkapital von 120000 Mk. Der Rohgewinn ist mit 121022,40 Mk. angegeben, Abschreibungen und Unkoslen 106904,76 Mk., Reingewinn 14117,64 Mk. Der nach Abzug der Zuweisung an Aufsichtsrat und Gratifikationen verbleibende Rest wird dem Reservefonds II überwiesen. An Stelle von Herrn Kommerzienrat Rocker tritt dessen Sohn Frife Rocker in den Aufsichtsrat ein. Das Werk ist für längere Zeit voll beschäftigt.
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