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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (21. Oktober 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neue Preiskonvention
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- ArtikelDie neue Preiskonvention 759
- ArtikelErrichtung von Schulwerkstätten 760
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz in den ersten drei ... 763
- ArtikelWas bringt die kommende Handwerksnovelle? (Fortsetzung) 765
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 767
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 768
- ArtikelVerschiedenes 768
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 772
- ArtikelBüchertisch 776
- ArtikelPatentschau 776
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 776
- ArtikelEdelmetallmarkt 776
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 52. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 21. OKTOBER 1927 I Nummer 43 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIinillllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllMIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMMIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Die neue Preiskonvention In Zeiten der Hochkonjunktur ist Industrie und Handel geneigt, gegenseitig Bindungen einzugehen. In solchen Zeiten kommen die Preisvereinbarungen, Lieferungs sperren usw. zustande. Bei einer wirtschaftlich un günstigen Entwickelung brechen derartige Vereinbarungen, wenn sie nicht sehr festgefügt sind, zusammen. Die leßten Jahre waren für das ganze Uhrengewerbe, von der Industrie bis zum Einzelhandel, sehr ungünstige. Eine Folge dieser ungünstigen Entwickelung ist auch die Auf hebung der seit Jahren bestehenden Preiskonvention der Uhrenfabrikanten. Die mannigfachen Schäden eines un gezügelten Preiskampfes haben sich auch sehr bald be merkbar gemacht. Auch der Einzelhandel hat kein Inter esse daran, daß ein ungezügelter Preiskampf in der Uhrenfabrikation und dem Uhrengroßhandel Plaß greift. Zulebt muß er doch selbst die Kosten tragen, weil als Begleiterscheinung dieses Kampfes manche Schädigung des Einzelhandels zutage tritt, sei es durch Belieferung von Außenseitern oder sei es durch die Übertragung der Preisschleuderei in seine eigenen Reihen. Das Interesse des Einzelhandels liegt in einer möglichst konstanten Preisstellung, die ihm eine gesicherte Kalkulation ermög licht und ihm die Lagerdisposition leichter macht. Nach monatelangen Bemühungen ist nun am 10. Ok tober zwischen den bedeutendsten Uhrenfabriken: Gebr. Junghans A.-G., Kienzle Uhrenfabriken, Hamburg- Amerikanische Uhrenfabrik, Vereinigte Freiburger Uhren fabriken incl. Gustav Becker, Friedrich Mauthe und Thomas Ernst Haller und den Uhrengroßhandlungen ein neuer Vertrag zu stande gekommen. Von seiten der Großhandlungen ist der Vertrag von 170 Firmen unterschrieben worden. Der neue Vertrag dürfte wohl der schärfste sein, der jemals zwischen Uhrenfabriken und Großhandlungen abge schlossen wurde. Er enthälf außerordentlich straffe und strenge Bindungen. Als Großhandlungen dürfen nichf beliefert werden: Uhrmacherinnungen, Uhrmacherverbände und Einkaufs genossenschaften, mit Ausnahme der Alpina und der Einkaufsgenossenschaft der Berliner Uhrmacher, sowie Einzelhandelsgeschäfte. Ob bezüglich der Einzelhandels- gcschäfte nicht Ausnahmen vereinbart worden sind, ent geht sich unserer Kenntnis. Ist dies nicht der Fall, so "iirde damit die Frage der sogenannten Halbgrossisten, die den Zentralverband auf seiner Reichstagung in Hamburg so ausgiebig beschäftigt hatte, ihre Erledigung finden. Ausgeschlossen von der Vereinbarung sind Taschen uhren, Einsteckwerke, Reklameuhren, technische Uhrwerke, überhaupt technische Uhren, elektrische Uhren, Auto- und Schwarzwälder Uhren, Jahresuhren, Kurzzeitmesser und Uhren für einen besonderen Zweck, so daß sich die Ver einbarung eigentlich nur auf Großuhren bezieht. Ferner werden Vorkehrungen getroffen, daß durch die Exporteure nicht an Inlandsgeschäfte geliefert wird. Die Uhren fabriken, ebenso die Uhrengroßhandlungen, unterwerfen sich einer sehr strengen Kontrolle, die sich auf die Ein sicht ihrer Bücher, des Briefwechsels und sonstiger Ge schäftsunterlagen erstreckt. Die Uhrengroßhandlungen müssen sich verpflichten, ihren ganzen Bedarf bei den Vertragsfabrikanten zu decken, soweit diese natürlich die verlangten Uhren fabrizieren. Starke Beschränkungen sind auch für die llhrengroßhandlungen gegeben, die selbst montieren, da sie ihre Muster zur Prüfung einreichen müssen und ihre Preise denen der Uhrenfabrikanten anzupassen haben. Eine Lieferung der Uhrengroßhandlungen ins Ausland kann nur unter Genehmigung erfolgen. "Wieweit ferner die Vertragsbindungen gehen, geht aus der Bestimmung hervor, daß sich die Uhrengroßhandlungen verpflichten müssen, Großuhrwerke und Großuhrwerk - Bestandteile irgendwelcher Art im eigenen Betriebe weder herzustellen noch sich mittelbar oder unmittelbar an einer Uhrenfabrikation zu beteiligen. Die für den Großhandel festgelegten Verkaufspreise und Lieferungsbedingungen sind unter allen Umständen einzuhalten und dürfen auch nicht in versteckter Form umgangen werden. Zur Durchführung dieser Vertrags bestimmungen ist eben die oben erwähnte scharfe Kon trolle eingeseßt. Die Lieferung von Kommissions ware wird verboten. Uber Verstöße entscheidet ein paritätisch zusammengeseßtes Schiedsgericht. Zur Durchführung des Vertrages wird eine Vertragsstrafe von 1000 Mk. für jeden einzelnen Ubertretungsfall festgeseßt. Man sieht aus dieser knappen Aufzählung der Ver tragsbestimmungen, wie weitgehend die Bindungen des Uhrengroßhandels sind, der mit diesem Vertrage zum mindesten Dreiviertel seiner selbständigen Existenz als
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