Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (21. Oktober 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- ArtikelDie neue Preiskonvention 759
- ArtikelErrichtung von Schulwerkstätten 760
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz in den ersten drei ... 763
- ArtikelWas bringt die kommende Handwerksnovelle? (Fortsetzung) 765
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 767
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 768
- ArtikelVerschiedenes 768
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 772
- ArtikelBüchertisch 776
- ArtikelPatentschau 776
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 776
- ArtikelEdelmetallmarkt 776
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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768 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 43 Gewinnschancen der Anleiheauslosungsscheine Die Altbesifeanmeldungen, d. h. die Anmeldung zur Konvertierung der Markanleihen des Reiches, die der Gläubiger vor dem 1. Juli 1920 erworben hat und die ihm von dem Erwerbe bis zur Anmeldung ununter brochen gehört haben, betrugen etwa 42 Milliarden Papiermark. Für diese Altbesibanleihen wurde Anleihe ablösungsschuld mit Auslosungsscheinen gegeben. Lefetere haben den gleichen Nennbetrag wie die Ablösungs anleihe. Die Ablösungsschuld wird bis zur Höhe des Gesamtbetrages der Auslosungsrechte innerhalb 30 Jahren getilgt. Die Tilgung hat im Jahre 1926 begonnen, so dafe 1956 das lebte Auslosungsjahr ist. Ein gezogenes Aus losungsrecht wird durch Barzahlung des fünffachen Nennbetrages eingelöst; das sind 12 V 2 %. des früheren Papiermarknennbetrages, also 125 R.Mk. für 1000 Papier mark Kriegsanleihe. Dieser Einlösungsbetrag wird au&er- dem noch mit 4 1 / 2 °/ 0 vom 1. Januar 1926 an bis zum Ende des Jahres, in dem das Auslosungsrecht gezogen wird, verzinst. Das Verfahren ist eine Lotterie, ausgestattel mit Losen, auf welche früher oder später ein Gewinn fallen muß- Die Gewinnschancen wachsen von Jahr zu Jahr bis zum Schlubtermin im Jahre 1956. Das Papier stellt insofern auch eine Anlagepapier dar, nur mit dem Unterschiede, dab die Zinsen nicht jedes Jahr zur Aus zahlung gelangen, sondern sich aufspeichern. Seit dem 1. August 1927 erfolgt die Notierung der deutschen Anleiheablösungsschuld mit Auslosungsscheinen nidil mehr, wie vordem, in Prozenten des im Text der Aus losungsscheine angegebenen Rückzahlungswertes, also dem fünffachen des dem Auslosungsschein aufgedruckten Nennwertes (ohne Berücksichtigung der aufgelaufenen Zinsen), sondern unter der Bezeichnung „Deutsche Anleiheauslosungsscheine einschlieblich ein Fünftel Ab lösungsschuld". Die Börsennotierung ist dafür heute etwa 52°/ n . (11/198) mm immm im mmmmmmmmmmm mmmmmii mmmmmmmmmmmmmii mim Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Unzulänglichkeiten an Uhren mit elektrischem Selbstaufzug Die immer mehr Bedeutung gewinnenden Uhren mit elektrischem Sclbstaufzug weisen trob ihrer vielen Vor züge noch einige Unzulänglichkeiten auf, deren Erörterung unbedingt am Plabe erscheint. Für den Uhrmacher, der sich mit dem Vertrieb dieser Uhren befabt, mögen diese Hinweise, soweit er damit nicht schon bekannt geworden ist, ein Fingerzeig sein, was bei der Aufstellung zu be achten ist. Zunächst ist die Werkbeschaffenheit auf das sorg fältigste zu untersuchen. Es hat sich herausgestellt, dab die saubere Arbeit bzw. Nacharbeit sehr viel zu wünschen übrigläbt, indem Grat und Späne nicht genügend ent fernt sind. Infolgedessen ist eine gründliche Reinigung vor der Inbetriebnahme sehr zu empfehlen. Wichtig ist auch die Untersuchung der Hemmung. In den meisten Uhren ist der Eingriff des Kleinbodenrades zum Gangrad nicht gut; er bedarf daher einer Nacharbeitung bzw. Nachstellung. Ein minder guter Eingriff verhindert eine genaue Regulierung. Außerdem müssen stets Hemmung und Platine durch Stellstifte gesichert werden, um ein Verrücken zu vermeiden. Den Fabriken wäre es dankens wert anzurechnen, wenn diese Steilstifte schon bei der Fabrikation angebracht würden. Ein Durchsehen des Ganges, Abwiegen der Unruh usw. ist in den meisten Ein grober Nachteil ist ferner, dab schraubt wird. Das ist bei eingebauten Uhren sehr umständ lich und zeitraubend, so dab folgende Abhilfe sich als sehr vorteilhaft erwiesen hat. Die Regulierschraube, welche mit dem Rückerzeiger in Verbindung steht, wird entfernt und die Welle so erneuert, dab sie genügend lang durch das Gehäuse hindurchragt, Das Loch, welches im Gehäuse anzubringen ist, mub genau der Verlängerung der Welle entsprechen und wird durch ein Lederpolster, durdi welches die Welle hindurchgeht, abgedichtet. Das Leder polster mub an die Gehäusewand angenietet oder sonst dauerhaft befestigt werden. Auf die nunmehr durch stehende Welle wird die Regulierscheibe wieder angebracht und, falls noch nicht geschehen, durch Pfeile die Dreh richtung für Schnell und Langsam angezeichnet. Auf diese Weise ist die Uhr ohne Abnehmen der Rückwand leicht zu regulieren. Beim Verkauf dieser Uhren empfiehlt es sich ferner, den Kunden darüber aufzuklären, dab er es hier mit einer Uhr zu tun hat, die nur elektrisch aufgezogen wird. In manchen Käuferkreisen herrscht die falsche Vorstellung, dab man es mit einer elektrischen Uhr zu tun hat, von welcher man dauernd genaue Zeit erwartet. Es hat sidi herausgestellt, dab beim Ausbleiben des Stromes die Uhren infolge der geringen Federkraft ganz grobe Gang differenzen aufweisen können, trobdem das Werk ein wandfrei repassiert war. Eine öftere Kontrolle ist also notwendig. (III/189) Walter Kerll. Fällen sehr nötig. —. - der Rückerzeiger innerhalb des Gehäuses liegt, ein Regu lieren ist daher nur möglich, wenn die Rückwand abge- iiiiiii hihihi hhhhhhi hhiiihhhhhihi hiiiiiiihii V erschiedenes Die neuen Zahlungsbedingungen auf Grund der Konvention zwischen den Fabriken und Grobhandlungen sind nunmehr fesi- gelegt. Sie lauten: 1. Die Rechnung ist zahlbar 90 Tage ab Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlung innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum werden 5°/ 0 , bei Zahlung innerhalb 30 Tagen 3°/ 0 Skonto vergütet. Bei Vorauszahlung erfolgt au|erdem eine Verzinsung in Höhe des Reichsbankdiskonts für die Zeit ab Eingang des Geldes bis längstens 10 Tage nach Rechnungstag. Nach Fälligkeit sind, ohne dab es einer Inverzugsebung bedarf, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Reichsbankdiskonts zu zahlen. 2. Als Diskontspesen wird der jeweilige Reichsbankdiskont berechnet, für Wechsel auf Nebenpläbe dagegen die tatsächlichen Bankspesen. 3. Die Sicherungs-Übereignung oder Verpfändung un bezahlter Waren ist nicht zulässig. 4. Als Gerichtstand für alle Streitigkeiten gilt der Wohnsib des Lieferanten. (VI 1/6Ö6) Reichsrat und Preubischer Staaisrat zur Besoldungsreform. Der Reichsrat stimmte in seiner Vollsibung vom 13. Oktober der Besoldungsordnung nach einigen Abänderungen mit großer Mehrheit zu. Angenommen wurde der Antrag, dab der Lander anteil an dem Aufkommen der Einkommen- und Körperschans- steuer von 75 auf 80% erhöht wird. , In seiner Sißung vom 12. dieses Monats nahm auch der Preußische Staatsrat Stellung zur Besoldungsreform. Aus dem Bericht des Ausschusses verdient Erwähnung, dab der Siaatsrai eine allgemeine Erhöhung der heutigen Beamtengehalter tur notwendig hält, um eine Annäherung der Dienstbezuge an die Friedensgehälter zu ermöglichen. In dem Bericht wird wener ausgeführt, dab die Besoldungsvorlage eine ganz erheblicne Steigerung der Ausgaben bei Reich, Ländern, Gemeinden un Gemeindeverbänden zur Folge haben wird. Während die win- schaff seit Jahr und Tag auf eine Senkung der Steuerlast, ins besondere auf dem Gebiete der Realsteuern, rechnet, ist De Annahme dieser Vorlage diese Möglichkeit ausgeschaltet, i Gegenteil wird bei den Gemeinden und GemeindeverDanae
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