Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (4. November 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- ArtikelDie Neuorganisation der ZentRa! 805
- ArtikelWas bringt die kommende Handwerksnovelle? (Fortsetzung) 806
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 808
- ArtikelSprechsaal 809
- ArtikelEinzelhandel rühre dich! 810
- ArtikelVerschiedenes 811
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 813
- ArtikelNikolaus Halle, Uhrmacher, Königstraße 84, gestattet sich, Ihnen ... 817
- ArtikelSie werden uns noch recht geben! 818
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 819
- ArtikelPatentschau 822
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 822
- ArtikelEdelmetallmarkt 822
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 45 die Uhrmacherkunst 809 die das Rechtsmittel gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel an geführt werden. Es ist dies aber nicht unbedingt not wendig, jedenfalls ist die Eingabe oder die Erklärung wegen Fehlens dieser Angaben nidit wirkungslos. Wenn Zweifel darüber bestehen, was der Steuerpflichtige mit seiner Eingabe bezweckt, so wird es Sache der Behörde sein, den Zweifel durch Nachfrage bei dem Antragsteller zu beseitigen, denn dem Steuerpflichtigen soll durch seine Ungeschicklichkeit sein Recht nidit verkümmert werden. Zweifel bestehen aber nicht, wenn lediglich Er kundigung eingeholt wird, etwa in der Weise, daß Auf klärung des Differenzbetrages der Erklärung gegenüber der Veranlagung verlangt wird, oder daß z.B. die Zahlung der Steuer mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ ertolgt. In beiden dieser Fälle ist noch nidit die Absicht der Einlegung des Einspruchs ausgedrückt. Wenn nun auch an den sachlichen Inhalt der Rechts mitteleingabe möglichst geringe Forderungen gestellt sind, so empfiehlt es sich doch, die Angaben so umfassend und deutlich zu machen, daß die Behörde klar sieht, aus welchem Grunde eine Nachprüfung gewünscht wird. Für manche Fälle ist dies von besonderer Bedeutung. Wenn z. B. jemand auf Grund seiner Buchführung ein Ein kommen ermittelt und es bei der Einkommensteuererklärung abgegeben hat, das Finanzamt aber von der Erklärung abweicht und ein höheres Einkommen schäßt und ver anlagt, so kommen zwei Rechtsmittel in Betracht. Der Steuerpflichtige wird verlangen, daß seine Bücher An erkennung finden und er kann dies durch Einspruch, Be rufung und schließlich Rechtsbeschwerde durchzuseßen suchen. Er bestreitet dann also das Recht, sein Ein kommen zu schäßen, indem er sich gegen die Schäßung als solche wendet; siehe hierzu die Ausführungen in der UHRMACHERKUNST, Nr. 38, S. 678, unter „Zur Frage der Schäßung". Hält er seine Bücher nicht für so ord nungsmäßig geführt, daß das Buchergebnis der Ver anlagung zugrunde zu legen ist, so wird er sich nicht gegen die Schäßung als solche, sondern gegen die Höhe der Schäßung wenden, in welchem Falle er nur noch die Beschwerde beim Landesfinanzamt hat, welches endgültig entscheidet. Dasselbe gilt hinsichtlich etwaiger Schäßungen des Vermögens, z. B. bei den jeßt zugestellten Vermögen feststellungsbescheiden für 1927. (11/208 mumm immmiim mm im Sprechsaal Die Gesellschaft für Zeitmeßkunde und der Zentral verband. Es ist erfreulich, daß der Vorstand des Zentral- verbandes vor kurzem das genannte Thema erörtert hat, um zu der Frage eines etwaigen Zusammengehens sachlich Stellung zu nehmen, was bisher nicht geschehen ist. Am Schluß der Kölner Reichstagung wurde die Angelegen heit auf dem Umwege über eine „kleine Anfrage“ kurz und bündig, und zwar unter völliger Mißachtung der großen Bedeutung, welche obengenannter Neugründung zukommt, mit der Handbewegung abgetan: man sei „über haupt“ gegen „Zeitungsgründungen“, wenn die Gesellschaft für Zeitmeßkunde eine rein wissenschaftliche Studien gesellschaft sein und bleiben wolle, brauche sie auch die Uhrmacher nicht zum Beitritt aufzuforden; der Zentral verband sei nicht eingeladen und darum wäre keine Ver anlassung zur Unterstüßung, In der Eisenacher Vorstands- sißung wurde von einer Seite hinzugefügt, die Gesell schaft für Zeitmeßkunde sei hinter dem Rücken des Zentralverbandes gegründet, dieser gehöre nicht da hinein; wenn die Gesellschaft nur in solchen Sachen tätig werden soll, die nicht zum Aufgabenkreis des Zentral verbandes gehören, wenn wir wissenschaftliche Fragen zu lösen haben, so sollen diese vom Zentralverband (1) be handelt werden, hier seien Zersplitterungsgefahren. Der im Sprechsaal zur Verfügung stehende Raum gestattet es nicht, die Haltlosigkeit dieser Einwände einzeln zu besprechen. Das wird in der nächsten Sißung des Hauptausschusses ausreichend geschehen. Hier sind so viel Unrichtigkeiten behauptet, wie Säße gesprochen sind. Zunächst ist es seltsam und auffällig, daß alle bisher verlautbarten Einwände — mit einer Ausnahme — von solchen Herren gekommen sind, die als frühere Mit glieder des alten Zentralverbandes entschiedene Gegner des aufgelösten Deutschen Uhrmacherbundes waren. Im übrigen sind aus dem Kreise der mehr als 10000 deutschen Uhrmacher Einäwnde überhaupt nicht gemacht. Daraus lassen sich einige Schlüsse ziehen: zunädist, daß die große Masse bisher uninteressiert beiseite stand; sodann aber auch, daß die obengenannten Einwände 9eleitet sind von dem Gesichtspunkt prinzipieller Ab lehnung, etwa wie jener Diplomat des vorigen Jahrhunderts gelegentlich sagte: „Ich kenne zwar die Beweggründe deiner Gegner nicht — aber ich mißbillige sie!“ Wenn man sich bemüht, die angeführten Widerstände zu ver stehen, so bleibt meines Erachtens im wesentlichen nur eine Annahme übrig. Es wird befürchtet, daß irgendwie dem Zentralverband Schwierigkeiten bereitet werden und gegenüber seiner Tätigkeit schädigende Konkurrenz be absichtigt ist. Dazu ist zu sagen: Eine Reihe hochstehender Männer der Wissenschaft haben sich zusammengetan, Wege zur weiteren Erforschung wissenschaftlicher und künstlerischer Probleme der Zeitmeßkunde zu suchen und zu bearbeiten. Das ist im § 2 der Saßungen der Gesell schaft als ihr „Zweck“ festgelegt. Daher ist die in oben angeführten Einwänden hier und da deutlich erkennbare Unterstellung, daß diese Männer — Professoren, Astro nomen, Direktoren staatlicher Institute, Ingenieure, wissen schaftliche Fachlehrer — sich irgendwie in Zukunft mit dem verhältnismäßigen Kleinkram des Zentralverbandes zu beschäftigen bewogen werden könnten oder passiv zuzustimmen, eine Absurdität ohnegleichen. Nun ist das ausschließliche Arbeitsgebiet der Gesellschaft für Zeit meßkunde für uns deutsche Uhrmacher — von wenigen Ausnahmen abgesehen — ein Buch mit sieben Siegeln. Denn wie viele von uns verstehen etwas von den „Zielen der Zeit-Feinmessung, von den Möglichkeiten wissen schaftlich-praktischer Erforschung der Uhrentechnik, von kunstgewerblicher Tätigkeit und Auswirkung auf unser Gewerbe, ja auch nur vom Problem der Uhrenölung?“ Damit ist auch einwandfrei die „Abgrenzung der Arbeits gebiete“ sichergesfellt, über welche man heute die Stirn in gelehrte Falten legt. Daß andererseits allen deutschen Uhrmachern, die nicht bloß die materielle Seite unseres Berufes schäßen, sondern auch über die vier Wände des Geschäfts hinausdenken, ein dringendes Interesse an solchen Forschungen zukommt, das sollte nicht erst be wiesen werden müssen. Darum wollen wir es nur ehrlich heraus sagen: Dort sind die Wissenden und wir sind die Kritikaster. Und da es gegen große Vorzüge anderer kein Mittel gibt als die Liebe, so kann ich mir sehr wohl denken, daß die beiden Organisationen im besten Sinne des Wortes miteinander und füreinander leben können. Warum? Weil jede für sich nach Maßgabe des in ihren Saßungen als „Zweck“ festgelegten Arbeitsgebietes tätig und damit jede Reibungsmöglichkeit ausgeschlossen ist. Für jeden Einsichtigen dürfte es feststehen, daß keine
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