Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (4. November 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- ArtikelDie Neuorganisation der ZentRa! 805
- ArtikelWas bringt die kommende Handwerksnovelle? (Fortsetzung) 806
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 808
- ArtikelSprechsaal 809
- ArtikelEinzelhandel rühre dich! 810
- ArtikelVerschiedenes 811
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 813
- ArtikelNikolaus Halle, Uhrmacher, Königstraße 84, gestattet sich, Ihnen ... 817
- ArtikelSie werden uns noch recht geben! 818
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 819
- ArtikelPatentschau 822
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 822
- ArtikelEdelmetallmarkt 822
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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814 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 45 Wahr ist dab ich’ meinem Unterverbandsvorsibenden nur infolae der beabsichtigten Wiederwahl des Herrn Quentm Mit- teX machte we.l crstcrer bei der Wahl freie Hand haben S ° 1Ue Wahr ist, dab der C. V. durch die Person des Herrn König, trohdem Herr Quentin den Bezug der 773 Mk. zugab, und trob- d?m die Abschrift dieses Briefes Herrn Komg vorlag versuchte diesen Bezug zu bestreiten unc'Angabenpachte, d.e ab un zutreffend festzustellen in den Budiern des C.V. ein Leichtes 9eWe Wahr+st ferner, dab idi, nachdem Herr König meine An gaben als unwahr hinstellte, dann unter Preisgabe meiner Behauptungen in München gegen die Wiederwahl des Herr Quentin gearbeitet habe und für die Wahl des Herrn Kerckhoff eingetreten bin, dab idi ferner meinem Unterverband und meiner Innung den Sachverhalt vorgetragen habe, hierzu wa ^ gezwungen, weil Herr König meinem Unierverbandsschnrtfuhrer gegenüber erklärt hatte, meine Behauptungen seien nicht wahr, es sei mein Verhallen nur Stänkcrei von mir und höchst un- anSta M d eine Behauptungen, Herr Quentin habe 773 Mk für die Reise durch die Werke der Präzision erhalten, ist nicht wider legt und ich halte diese aufrecht. Idi halte es nicht für.korrekt wenn ein ehrenamtlich Beauftragter für seine Tätigkeit eine derartig hohe Bezahlung von einer von ihm selbst als notleidend bezeichneten und erkannten Genossenschaft annimmt. Dies schliekt selbstverständlich eine angemessene Entschädigung tur Zeitversäumnis nicht aus. Hochachtungsvoll K r 3 U 5 C. * Obwohl diese sogenannte Berichtigung (zu deren Aufnahme wir nicht verpflichtet sind, weil sie in keiner Weise den gesc hehen Forderungen entspricht) fast jeden Safe mit Wahr ist be- qinnt, ist das einzige „Wahre“ daran, dab sie nicht wahr ist Nach diesen Ausführungen des Herrn Krause ist jefet fest zustellen, dab er seine unwahren Behauptungen, Herr Quentin hätte 773 Mk. Spesen für eine zweitägige Reise erhalten, wider besseres Wissen, also in verleumderischer Ab sicht erhoben hat. Herr Krause spielte bekanntlich in der „Präzision eine bedeutende Rolle, hieb es doch stets, er wäre der Genosse, der die meisten Anteile hätte. (Er hat nach der Liste der Genossen zwei Anteile.) Herr Krause war es auch, der in der General- Versammlung der „Präzision“ im Januar 1925 mit Mitteln versuchte, die von dem Vorstand der Genossenschaft beantragte Erhöhung der Anteile und damit der Haftsumme auf 1000 Mk. durchzudrücken, so dab jebt die Genossen 1000 Mk. Haftsumme und 1000 Mk. Anteil zu zahlen hätten, wäre er mit seiner Absicht durchgedrungen. Schon damals richtete Herr Krause gegen den Unterzeichneten die persönlichsten Angriffe, weil dieser sich gegen die Erhöhung wandte und weil dieser versucht hatte, folgende Anträge durch Gerichtszwang auf die Tagesordnung dieser Generalversammlung zu seben: Es wird beantragt, auf die Tagesordnung der am 12. Januar 1925 in Dresden stattfindenden Generalversammlung der Deut schen Präzisionsuhren - Fabrik Glashütte, E. G. m. b. H., die folgenden Punkte zu seben: 1. Abberufung des Vorstandes; 2. Abberufung des Aufsichtsrates; 3. Neuwahl des Vorstandes; 4. Neuwahl eines Aufsichtsrates; 5. Geltendmachung der zivil- und strafrechtlichen An sprüche gegen den alten Vorstand und Aufsichtsrat wegen der Art ihrer Geschäftsführung; 6. Liquidation des Unternehmens; 7. Wahl der Liquidatoren; 8. Umwandlung des Unternehmens in eine andere Gesell schaftsform; 9. Klarstellung des Verhältnisses der Uhrglaserwerke Deutscher Uhrmacher Teuchern zu der Deutschen Präzisions- Fabrik Glashütte; 10. Anfechtung der in der Generalversammlung vom 31. Mai bzw. 9. September 1924 gefabten Beschlüsse bezüglich Neufestsebung der Anteile. Herr Krause war mit dem ihm damals befreundeten Herrn Muschan zum Amtsgericht Lauenstein gefahren, um gegen die Anordnung, dab die Anträge auf die Tagesordnung gesebt wurden, zu arbeiten. Er behauptete, der Antragsteller hätte sogar die Unterschrift eines schon verstorbenen Genossen bei gebracht! Mit solchen absurden Mitteln und Behauptungen wurde gearbeitet! Von dieser Zeit ab scheint nun zwischen uns eine be sondere Herzlichkeit zu bestehen, an der mir nichts liegt und die ich nur sachlich werten kann. Herr Krause war dann nebenberuflich, also unter Fort führung seines Uhrengeschäftes und seiner Uhrenfabrikation, eine Zeitlang Geschäftsführer der Vereinigten Werke. Er hat selbstverständlich, und niemand wird ihm einen Vorwurf daraus machen, dafür 150 Mk. monatlich, bei Anwesenheit in Leipzig ein Tagegeld von 20 Mk. (oder waren es nur 15 Mk.?) und die Reise kosten erhalten. Bei dieser Tätigkeit fand Herr Krause nun eine Buchung zugunsten des Herrn Quentin über 450 Mk. und eine Gutschrift von 323 Mk. für einen Nachlab. Auf seine Anfrage an Herrn Quentin vom 20. Januar 1926 hat dieser H^ rrn Krause mitgeteilt, dab es sich bei dem Betrage von 450 Mk. um eine Verrechnung seiner Spesen gegenüber der Präzision handele. Der zweite Betrag sei ein Skonto für den kartonweisen Bezug von Glashüttcr Uhren. . Herr Krause zieht beide Summen zusammen und behauptet, Herr Quentin hat sich für 2 Tage Reisen 773 Mk. Spesen zahlen lassen! Das ist eine bewubte Unwahrheit! Seine Verleumdung hat Herr Krause nicht nur, wie er be hauptet, nur seinem Unterverbandsvorsibenden s e hr i {11 ich (über die mündliche Mitteilung schweigt er vorsichtig) gemacht. Er hat sic z.B. auch schriftlich an einen Kollegen in Weimar gegeben. Er ist, wie er es ja auch jebt zugibt, in München mit diesem Märdien hausieren gegangen, um den damaligen Vor- sibenden des Zentralverbandes zu verdächtigen. Was ist nun an all dem Gerede Wahres? Die Herren Quentin, Firl und Trawny waren trob ihrer Abwehr in Hamburg von den Genossen gewählt worden, um sich von der Präzision ein richtiges Bild zu machen. Nach der Besichtigung (die wie Herr -Krause bestimmt weib, 3 Tage gedauert hat) wurde auf Vorschlag (nicht von Herrn Quentin!) ein Spesen- sab von 30 Mk. und für verlorene Arbeitszeit 20 Mk. je Tag fest- gesebt Herr Quentin ist dann aber noch wiederholt von dem Vorstand der Genossenschaft zu tagelangen Verhandlungen mit der Girozentrale nach Dresden gerufen worden. Meist geschah das telegraphisch oder auf Anruf. Die Präzision war inzwischen fcstgefahren und suchte jetzt die Hilfe des Zentralverbandes, die sie vorher abgelehnt hatte. So hat Herr Quentin also nicht 2 Tage sondern eine ganze Reihe von Tagen geopfert, und dafür hat er selbstverständlich die festgesebten Spesen be rechnet, und dafür, Herr Krause, sind die 450 Mk. gut geschrieben. Herr Quentin hat aber, da er wubte, dab das einzige, was die Präzision nicht hatte, Geld war, auf die Bar auszahlung verzichtet und sich aus Entgegenkomm e n bereit erklärt, für den Spesenbetrag Ware zu entnehmen. Zu der Zeit, Herbst 1924, wäre die Präzision sehr froh gewesen, wenn sie ihr grobes Warenlager hätte verkaufen können. Sie hat allen Kollegen ihre Uhren angeboten. Herr Quentin hat dann nicht nur für den Spesenbetraq, sondern auch durch weiteren Zukauf Ware entnommen. Auf die Entnahme eines Kartons Glashütter Uhren erhielt jeder Kollege einen Rabatt von 10 + 10%. Diesen hat Herr Quentin selbstverständlich auch in Anspruch genommen, und daher rührt die zweite Gutschrift von 323 Mk. . i Übrigens ist diese ganze Angelegenheit bereits in der Hauptausschubsibung der Reichstagung Köln 1926 ausführlich besprochen, und zwar auf Veranlassung von Herrn Quentin. Herr Kollege Haase (Arnstadt) beantragte: „Der Haupt- ausschub gibt die Erklärung ab, dab er dem Vorabenden und den Herren der Kommission das Zeugnis ausstellt, dab sie durch aus korrekt vorgegangen sind. Der Hauptausschub gibt ein Vertrauensvotum.“ , , ,, Vor der Abstimmung erklärte Herr Kollege Kerckh ot 1 (Neuwied): „Idi freue mich, dab in dem Hauptausschub die Sache zur Sprache gekommen ist. Durch die Erklärung des Herrn Quentin haben wir ein klares Bild von dieser Sache be kommen. Wir können heute unseren Mitgliedern sagen: Der Hauptausschub hat sich sehr eingehend mit dieser Sache befabt und ist zu dem Beschlub gekommen, dab die Handlungsweise der Herren in der Kommission ganz einwandfrei war. Er hat den Herren das Vertrauen ausgesprochen. Damit^ haben wir wesentlich zur Klärung dieser Sachlage beigetragen.“ Das von Herrn Haase beantragte Vertrauensvotum wurde einstimmig angenommen. (S. 40—42 des stenographi schen Protokolls der Reichstagung Köln.) Damit hätte die Angelegenheit eigentlich für immer erledigt sein müssen, wenn man nicht die Hauptausschubsibungen als be deutungslos ansehen will. Nur dadurch, dab sich Herr Quentin bereit erklärte, Ware für den Betrag zu entnehmen, der ihm hätte in bar ausgezahlt werden müssen, gingen die Buchungen über die Vereinigten Werke, und dadurch konnte Herr Krause zu seinen unwahren Behauptungen kommen. Herr Quentin hatte den Antrag gestellt, ein Ehrengericht einzuberufen, er hatte auch seinen Beisiber ernannt. Herr Krause lehnte das Ehrengericht ab und weigerte sich, seinen Beisiber zu nennen. So wird ihm dann Gelegenheit gegeben w'erden, vor den ordentlichen Gerichten seine Behauptungen zu vertreten. Es ist unerhört, wenn man, wie es hier geschehen ist, Tat sachen entstellt und verdreht und sie dann benubt, um einen
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