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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (18. November 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Prüfungsbedingungen für Präzisions-Taschenuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- ArtikelDie Beobachtungsstelle für die Konjunktur im Uhrengewerbe beim ... 841
- ArtikelDas Pendel (13. Fortsetzung) 842
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg (Fortsetzung) 844
- ArtikelNeue Prüfungsbedingungen für Präzisions-Taschenuhren 845
- ArtikelTrommeln und Polieren von Uhrteilen 847
- ArtikelDie Uhrenherberge 847
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 849
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 850
- ArtikelSprechsaal 850
- ArtikelVerschiedenes 850
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 854
- ArtikelJahresbericht der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- und ... 858
- ArtikelBüchertisch 859
- ArtikelPatentschau 859
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 860
- ArtikelEdelmetallmarkt 860
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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846 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 47 Prüfungsvorschriften für Präzisions-Taschenuhren A. Große Prüfung Uhren können von jedermann zur Prüfung eingesandt werden; sie müssen aber im Werk an sichtbarer Stelle die Nummer und das Fabrikzeichen des Herstellers tragen. Bei Uhren, die vom Hersteller eingeliefert werden, ist der Name des Regleurs anzugeben, der auf dem Prüfungs zeugnis vermerkt wird. Jede Uhrvergleichung soll eine verbürgte Genauig keit von +0,1 Sek. haben (anzustreben ist +0,05 Sek.); daher muß jede Vergleichung auf mindestens vier Einzel beobachtungen beruhen. Etwaige, durch Teilungsfehler des Sekundenzifferblattes und Exzentrizität der Sekunden zeigerachse verursachte Fehler der Sekundenablesungen sind, soweit sie die Grenze von + 0,1 Sek. überschreiten, in einer Tabelle von 10 zu 10 (oder von 5 zu 5) Sekunden im Prüfungszeugnis mitzuteilen. Die täglichen Vergleichungen werden folgendermaßen angeordnet, wobei Abweichungen von den angegebenen Temperaturen bis zum Betrage von +3° zulässig sind; nur die Differenzen mittlere — tiefe und hohe — mittlere Temperatur sollen möglichst innerhalb der Grenzen 14° und 16° bleiben. Vorschriften || Grenzwerte Periode j Dauer Lage Temperatur I 3 Tage 1 B.U. + 18° C II 5 Tage B. o. + 18° 111 5 Tage B. r. + 18° IV 5 Tage B. 1. + 18° V 5 Tage Z. u. + 18° VI 5 Tage Z.o. + 18° VII 6 Tage Z. o. + 3° VIII 6 Tage Z. o. + 18° IX 6 Tage Z. o. + 33° X 6 Tage B.o. - 18« Gesamtdauer 52 Tage Lage B.u. (Periode I) und die ersten Tage der sechs tägigen Perioden VII bis X bleiben bei der Bewertung un berücksichtigt. Für die Bewertung gelten die in nachstehender Tabelle angegebenen Vorschriften. Prüfungsbedingungen Für Uhren, die alle neun Grenzbedingungen erfüllen, wird ein amtliches Prüfungszeugnis ausgestellt und eine Gütezahl berechnet; sie soll im günstigsten Falle 100 be tragen. Davon sollen kommen auf die mittlere Abweichung des täglichen Ganges M : 30 Punkte den mittleren Lagenfehler L : 30 Punkte den Kompensationsfehler T : 30 Punkte die Wiederaufnahme des Ganges . . . W: 10 Punkte Daraus ergibt sich die Formel G = 60 (0,50- M) + 15 (2,0—L) -f 200 (0,15 -T) + 4 (2,5 - W). B. Uhren, die den Bedingungen nicht genügen Bei Uhren, die den Bedingungen nicht genügten, werden dem Einsender die beobachteten Uhrkorrektionen und Gänge in Form einer Gangtabelle mitgeteilt. Die Zahlen für die Grenzen sind später auf Grund der künftigen Erfahrungen gegebenenfalls abzuändern. C. Kleine Prüfung Für die kleine Prüfung wird das von der Deutschen Seewarte ausgearbeitete Verfahren und das bisher auf der Leipziger Sternwarte ausgeübte Verfahren, die beide auf den gewöhnlichen Gebrauch Rücksicht nehmen, empfohlen. Die Berücksichtigung von Sonderwünschen, z. B. bezüglich Prüfung von Stoppuhren, bleibt einstweilen dem freien Ermessen der Prüfungsstellen anheimgestellt. Uber das von der Deutschen Seewarte ausgearbeitete Verfahren wird von dieser an geeigneter Stelle Mitteilung gemacht werden. 1. Der mittlere tägliche Gang in den Perioden II und X darf den Grenzwert + 5 Sek. nicht über schreiten. 2. Mittlere Abweichungen des täglichen Ganges: In jeder der Perioden II bis X werden die Abweichungen der täglichen Gänge vom mitt leren Gang der Periode berechnet. Diese 45 Werte werden ohne Berücksichtigung des Vor zeichens addiert, und die Summe wird durch 45 dividiert. Zu Studienzwecken wird außer M auch noch die mittlere tägliche Gangänderung, getrennt für jede Lage, berechnet und mitgeteilt. 3. Sprung in den nichtthermischen Perioden, das ist der größte Unterschied zwischen zwei auf einanderfolgenden Gängen innerhalb der Perioden II bis VI, VIII und X. 4. Unterschied des Ganges im Hängen und Liegen, das ist der Unterschied der mittleren Gänge der Perioden II und VI. 5. Unterschiede des Ganges zwischen Zifferblatt oben und unten, das ist der Unterschied der mittleren Gänge der Perioden V und VI. 6. Größter Gangunterschied in den vertikalen Lagen, das ist der größte Unterschied zwischen den mittleren Gängen in den Perioden II, III und IV (ohne Berücksichtigung von I). 7. Mittlerer Lagenfehler: Die Abweichungen der mittleren Gänge der Perioden II, III, IV, V und VI von ihrem Mittel werden ohne Berücksichtigung des Vorzeichens addiert, und die Summe wird durch 5 dividiert. 8. Kompensationsfehler für 1°C: Die Abweichungen der mittleren Gänge der Perioden VII, VIII und IX von ihrem Mittel werden ohne Berücksichtigung des Vorzeichens addiert, ebenso die Abweichungen der mitt leren Temperaturen dieser Perioden von ihrem Mittel. Die Summe der Gangabweidiungen wird durch die Summe der Temperatur abweichungen dividiert. 9. Wiederaufnahme des Ganges, das ist der Unterschied der mittleren Gänge der Perioden II und X. 5,0^ M - 0,50 2,0 4,0 4,0 L — 2,0 T = 0,15 W= 2,5 Die „große“ Prüfung enthält alles, was im Reglement von Neuchätel enthalten ist; das Genfer Reglement ist dem gegenüber ein wenig veraltet. In einigen Punkten geht die neue Prüfungsvorschrift, unbeschadet strenger,Vergleich barkeit mit Neuchätel, noch etwas weiter, und zwar wird 1. eine Mindestgenauigkeit der einzelnen Uhrvergleichung vorgeschrieben, 2. soll die oft nicht unbeträchtliche Exzentrizität der Sekundenzeigerachse bestimmt und in Tabellenform mitgeteilt werden, 3. wird die in der Schweiz vernachlässigte, für den Regleur aber sehr wichtige Lage „Bügel unten“ mit einer dreitägigen Periode im Beginn der Prüfung berücksichtigt, und 4. soll neben der nach alter Weise abgeleiteten mittleren Abweichung des täg lichen Ganges auch noch die mittlere tägliche Gang änderung berechnet und im Prüfungszeugnis mitgeteilt werden, die dem tatsächlichen Verhalten der Uhren nach langjährigen Erfahrungen in Potsdam, Leipzig und Hamburg besser entspricht als die mittlere Gang abweichung. Zugunsten der strengen Vergleichbarkeit mit den Schweizer Prüfungsergebnissen soll aber bei der Bewertung der Uhren weder die Lage „Bügel unten“, noch die tägliche Gangänderung Berücksichtigung finden. Die Dauer der „großen“ Prüfung erstreckt sich auf 52 Tage; wird eine kürzere Dauer gewünscht, so sind die Leipziger Sternwarte und die Deutsche Seewarte bereit zur Durchführung einer „kleinen Prüfung“ von wesentlidi
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