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Form + Zweck
- Bandzählung
- 17.1985,5
- Erscheinungsdatum
- 1985
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Form und Zweck 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id416501729-198500509
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id416501729-19850050
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-416501729-19850050
- Sammlungen
- Zeitgenössische Kunst
- Form und Zweck - Fachzeitschrift für Industrielle Formgestaltung in der DDR
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kommunale Integration
- Untertitel
- Rehabilitation
- Autor
- Loeper, Herwig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftForm + Zweck
- BandBand 17.1985,5 -
- DeckelDeckel -
- ArtikelInhaltsangaben russisch, englisch, französich, Impressum -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelVereinbarung zwischen dem AIF und dem IPD (ČSSR) 2
- Artikel100 beste Plakate 2
- ArtikelICOGRADA-Kongreß 2
- ArtikelHanoi: Begriffsbestimmung 2
- Artikelsuche nach gestalt unserer dinge: Designausstellung Clauss ... 2
- ArtikelDesign in Lettland 3
- ArtikelBerichtigung 3
- ArtikelRehabilitation 4
- ArtikelUmdenken 5
- ArtikelFormgestaltung für Rehabilitation (Gespräch) 9
- ArtikelSelbständigkeit als Ziel (Gespräch) 12
- ArtikelTechnische Hilfen 15
- ArtikelAktivitäten 18
- ArtikelKommunale Integration 20
- ArtikelBekleidung für behinderte Kinder 26
- ArtikelLegespiele 28
- ArtikelSpielobjekte 30
- ArtikelFallstudie: Küche und Bad 32
- ArtikelRehabilitationsaufgaben in der Ausbildung 38
- ArtikelTelefonieren 39
- ArtikelTherapiehilfen 41
- ArtikelSandkastenmaltisch 43
- ArtikelFußsack für Rollstuhlfahrer 43
- ArtikelArmatur für Körperbehinderte 43
- ArtikelTherapeutisches Spielgerät 44
- ArtikelBaukasten 44
- ArtikelSpielfahrzeuge 44
- ArtikelGreiflinge für geistig behinderte Erwachsene 44
- ArtikelSpielkasten 44
- ArtikelPlüschtiere 44
- ArtikelTastspiel 45
- ArtikelKugelbahnbaukasten 45
- ArtikelArbeitstisch 45
- ArtikelSpielschrank 45
- ArtikelSpiel-Hilfen 45
- ArtikelOrthopädisches Hilfsmittel zum Erlernen der aufrechten ... 45
- ArtikelGabel für einarmig Behinderte 46
- ArtikelFrühstücksbrett 46
- ArtikelBesteck für Behinderte 46
- ArtikelArbeitsbrett 46
- ArtikelHalter für handelsübliche Teegläser 46
- ArtikelSchultasche für Rollstuhlfahrer 46
- ArtikelKunst zum Begreifen 47
- ArtikelWürfel von Gina und Reinhard Carl -
- DeckelDeckel -
- BandBand 17.1985,5 -
- Titel
- Form + Zweck
- Autor
- Links
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Wohnform in Bezirken der pro 1 000 Bürge DDR 1982 erreichter Versorgungsgrad r im Rentenalter Neubaurichtwert minimal maximal DDR-Durchschnitt oltengerechte Wohnungen - 42,3 22,1 200 Wohnplätze Appartementhäuser 1.4 14.7 7.3 Heimplätze in Feierabendstationen 10.0 33.1 16.7 40 Heimplätze in Pflegestationen 18,4 37,4 27.4 Neben dem Komplex der beruflichen Rehabilitation, der weiteren Schaffung geschützter Werkstätten des Gesund heitswesens, geschützter Einzelarbeits plätze, sollten geeignete Erholungs und Freizeitangebote ausgebaut wer den. Hierbei wäre anzuknüpfen an die Mitnutzung der Schulsporthallen im Wohngebiet für den Behinderten sport sowie an die Durchführung von speziellen Ferienlagern für schwerst- behinderte Kinder und Jugendliche, die hier stellvertretend für zahlreiche andere Aktivitäten genannt sein sollen. Planungs- und Projektierungsgrund lagen Im Rahmen des komplexen Wohnungs baus gilt die „Komplexrichtlinie für die städtebauliche Planung und Gestal tung von Neubauwohnungen" 6 als Planungsgrundlage, über ihre praktische Umsetzung (zum Beispiel die zeitliche Reihenfolge und den Umfang der Investitionen) ent scheiden die zuständigen staatlichen Organe im Rahmen der staatlichen Plankennziffern und Aufwandsnorma tive allgemein für jeweils einen Fünf jahrplanzeitraum. Entsprechend der Komplexrichtlinie sind in Neubauwohngebieten für äl tere und behinderte Bürger Wohnun gen nach folgenden Richtwerten je 1 000 Einwohner zu planen : 40 alten- und gehbehindertengerechte Wohnungen, davon etwa 28 Klein oder Familienwohnungen innerhalb normaler Wohngebäude und 12 Ein- und Zweiraumwohnungen in Apparte menthäusern, 3 rollstuhlgerechte Woh nungen, 8 Heimplätze für ältere und behinderte Bürger, davon etwa 4 in Feierabendheimen und 4 in Pflegehei men bzw. -Stationen. In der Neufassung der Komplexricht linie für den Zeitraum 1986 bis 1990 sind darüber hinaus auch Hinweise zur Planung von — Wohnheimen für erwachsene Behin derte; — Fördereinrichtungen für schulbil dungsunfähige Kinder und Jugend liche; — geschützte Werkstätten (Rehabilita tionswerkstätten) ; — Tagesbetreuungsstätten aufgenommen worden. Die Planung geeigneter Wohnformen und Einrichtungen für die medizinische, berufliche und pädagogische Rehabili tation muß stets im Kontext der sozia len Beziehungen und Strukturen sowie der städtebaulichen und territorialen Einordnung gesehen werden. Die Ver wirklichung des Wohnungsbaupro gramms hat seit 1971 für etwa 4,5 Mil lionen Bürger, darunter auch viele äl tere und behinderte Bürger, zu einer wesentlichen Verbesserung ihrer Wohnbedingungen geführt. Der Versorgungsgrad mit alten- und behindertengerechten Wohn- und Be treuungsformen ist jedoch, wie die Übersicht auf dieser Seite zeigt, ter ritorial noch sehr unterschiedlich. Daß dem Bau alten- und behinderten gerechter Wohnungen im Vergleich zu Heimbauten immer noch unzureichen de Beachtung geschenkt wird, zeigte auch eine 1980 durchgeführte Analyse 7 von 35 Bebauungskonzeptionen neuer Wohngebiete. Die Anzahl der alten- und behinder tengerechten Wohnungen erreichte nur 50 Prozent, die der Feierabend- und Pflegeplätze dagegen 250 Prozent der städtebaulichen Richtwerte. In Alt baugebieten fehlen derartige Wohn- und Betreuungsformen allgemein noch ganz. Künftig müssen vor allem in zen trumsnahen bzw. innerstädtischen Wohnbereichen deshalb unbedingt mehr alten- und behindertengerechte Wohnungen geschaffen werden. Große Entfernungen stellen für behin derte und auch blinde Menschen in folge ihrer begrenzten Leistungs- bzw. Orientierungsfähigkeit eine hohe Be lastung dar. Als maximal zumutbare Wegentfer nung für Rollstuhlfahrer und Gehbe hinderte sind bestimmte Werte (vgl. Übersicht Seite 23) festgelegt. Zur Ver meidung bzw. schrittweisen Beseitigung baulicher Barrieren im öffentlichen Be reich wurde 1980 eine Richtlinie mitder Bezeichnung „Wege für Körperbehin-
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