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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (13. Dezember 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schmuck-Werbewoche Köln
- Autor
- Holl, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechtsabteilung
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- ArtikelDer Weg zum Erfolg 1029
- ArtikelImporteur und Fabrikanten im Kampfe gegen und für die Erhöhung ... 1032
- ArtikelEinladung zur 10. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes ... 1033
- ArtikelDie berühmte Kunstuhr des Wiener Augustiner-Fraters David a San ... 1034
- ArtikelDie Kölner Uhrmacher und Juweliere veranstalten einen ... 1036
- ArtikelSchmuck-Werbewoche Köln 1037
- ArtikelDie Rechtsabteilung 1038
- ArtikelSteuerfragen 1040
- ArtikelDie Gewinner der Hauptpreise bei der Preisfrage der ... 1041
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 1041
- ArtikelSprechsaal 1042
- ArtikelVerschiedenes 1043
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 1046
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 1046
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1046
- ArtikelBüchertisch 1048
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 1048
- ArtikelEdelmetallmarkt 1048
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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1038 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 50 Fenster Oberliesen, 4. Preis. Korrekte, vorbildliche Anordnung, zweckmäßiges Verkaufsfenster, in der Mitte wäre anstatt der 6 Uhren ein bildlicher Blick fang anzubringen. in der Richtung liegen, in welcher eine Erneuerung des Juwelierfensters anzustreben ist. Die dritten Preise sind ebenfalls in ihrem Grundcharakter sehr verschiedene Lösungen. Das Fenster von Josef Frings, Breitestraße 165 (Abbildung in Nr. 50 der UHR MACHERKUNST) ist dasjenige, welches am stärksten den Weg weist, der zu einer Form, die unserem Zeit empfinden entspricht und dessen Elemente Variationen ermöglichen, die sehr verschiedene Gesamtbilder mit dem gleichen Material erzielen lassen, also am wirtschaft lichsten sich auswirkt. Das Fenster Willi- brodt Thiessen, Auf dem Berlich / (Abbildung in Nr. 49 der UHRMACHERKUNST) zeigt, daß es sehr wohl möglich ist, auch mit Uhren eine interessante Gruppierung, eine neuartige Gestaltung im Aufbau der Traggerüste zu bringen, daß es nicht gerade eine Vielzahl von Hunderten ausgestellter Stücke sein muß, um im Fenster die Reichhaltigkeit des Lagers zu dokumentieren. Diese Lösung hätte wohl in der Farbigkeit etwas weniger Zurückhaltung ertragen können. Die Ruhe und die vor nehme Wirkung haben dem Fenster Bern hard Dahmen, Hohe Straße 101 (Abbildung in Nr. 50 der UHRMACHERKUNST), den dritten Preis gebracht. Das Vertrauen, das einem Geschäft mit solch solider Auslage entgegengebracht werden kann, ist ein Werbe faktor, der einem anderen, mag er oft noch so neu oder originell sein, wohl die Waage hält. Mit dem Fenster Felix Linn, Eigelstein 132 (Abbildung in Nr. 50 der UHRMACHER KUNST), hat sich das Publikum sehr inter essiert beschäftigt, schon vor Ankunft des Preisgerichtes und nachdem dieses sich wieder entfernt hatte. (Das Preisgericht mit seinen Notizbüchern hat überall die Aufmerk samkeit des Publikums auf sich gezogen und dem jeweiligen Fenster das besondere Interesse ent gegengebracht.) Hier ist ein ganz gewagtes Experiment versucht worden. Eine mit Brillantringen geschmückte, wächserne Hand war der Knotenpunkt einer Komposition, die durch Farbe und Form dazu beitrug, keinen Passanten gleichgültig Vorbeigehen zu lassen. Der Urheber dieses Fensters war auch einer der wenigen, welcher das offizielle Fensterplakatdien durch eine originelle Aneinanderreihung zu einem dekorativen Band vereinigt, organisch in die Gesamtkomposition eingliederte. (1/104) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiit iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Die Rechtsabteilung Bearbeitet vom Verbandssyndikus Assessor Dr. Hehler Achtung: Verjährung! Am 31. Dezember 1929 verjähren A) die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten und Handwerker für Lieferung von Waren oder Ausführung von Arbeiten 1. aus dem Jahre 1927, wenn die Leistungen nicht für den Gewerbetrieb des Schuldners erfolgt sind (Forderungen an den Verbraucher), 2. aus dem Jahre 1925, wenn die Leistungen für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt sind (Forderungen an den Einzelhändler), B) Zinsansprüche aus dem Jahre 1925. ln den genannten Jahren müssen die der Verjährung unterliegenden Ansprüche „entstanden" sein, d.h. es muß ein durch Klage verfolgbarer und fälliger Leistungs anspruch Vorgelegen haben, insbesondere also eine etwaige Zahlungsfrist abgelaufen oder das Zahlungsziel eingetreten sein. War während des Laufes der Ver jährung die Leistung gestundet worden, so war die Ver jährung „gehemmt“. Der Zeitraum, während dessen die Forderung gestundet war, wird in die Verjährungszeit nicht eingerechnet. Die Vollendung der Verjährung tritt dann erst eine entsprechende Zeit später ein. Der Eintritt der Verjährung berechtigt den Schuldner, die Zahlung zu verweigern. Erfüllt er den an sich ver-' jährten Anspruch, so kann er diese Leistung nicht zurück fordern, und zwar selbst dann nicht, wenn er die Forderung in Unkenntnis ihrer Verjährung bezahlt hat. Der Gläubiger kann auch noch mit der verjährten Forderung gegen eine Gegenforderung des Schuldners aufrechnen, wenn diese seiner Forderung zur Aufrechnung schon gegenüberstand, als sie noch nicht verjährt war. Die Verjährung kann eine „Unterbrechung“ er leiden, welche die Wirkung der ganzen bisher abgelaufenen Verjährungszeit aufhebt. Es beginnt dann eine neue Verjährung, die mit der Beendigung der Unterbrechung einseßt. Die Unterbrechung der Verjährung kann herbei geführt werden 1. durch ein Verhalten des Schuldners, aus dem sich seine Überzeugung von dem Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt (Abschlagszahlung, Zins zahlung, Sicherheitsleistung, Stundungsgesuch usw.), 2. durch bestimmte auf eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung gerichtete Maßnahmen des Gläubigers (Zustellung eines Zahlungsbefehls, eines Güteanlrages, einer Klage, An meldung des Anspruches im Konkurs des Schuldners usw.). Die Unterbrechung der Verjährung gilt als nicht erfolgt, wenn der Zahlungsbefehl seine Kraft verliert oder der Güteantrag, die Klage oder die Anmeldung im
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