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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. Februar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- ArtikelKalkulieren Sie richtig? 83
- ArtikelHauptausschußsitzung des Zentralverbandes der Deutschen ... 88
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Kalenderjahr 1928 92
- ArtikelSteuerfragen 96
- ArtikelVerschiedenes 97
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 98
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 99
- ArtikelGeschäftsnachrichten 101
- ArtikelBüchertisch 101
- ArtikelPatentschau 102
- ArtikelEdelmetallmarkt 102
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 5 DIE UHRMACHERKUNST 97 Das, was durdi die Ausgaben für den Ladenumbau erlangt wird, sieht man als einen dem Betriebe gewidmeten Gegenstand an, und daraus ergibt sich in der Regel die Aktivierungspflicht bzw. die Unzulässigkeit der sofortigen Abbuchung über Unkostenkonto. Da aber steuerfreie Absetzungen für Abnutzung gemacht werden können, so stellen diese Abschreibungen verteilte Werbungskosten dar. Und insofern ist es für die End ergebnisse bei der Gewinnermittelung fast gleichgültig, ob der Kostenaufwand nach der Nutzungsdauer — ent sprechend der oben angegebenen Art der Verteilung — auf mehrere Jahre verteilt wird oder sogleich das Jahr 15.Febr.: Vorauszahlung auf Vermögensteuer (erste Rate 1929). Ein Viertel des im lebten Ver mögensteuerbescheids festgesebten Betrages. Die Bescheide für 1928 werden vermutlich bis dahin noch zugestellt werden, nachdem die Einheitswertbescheide vorliegen. 21. „ Steuerabzug vom Arbeitsloh n für die Zeit vom 1. bis 15. Februar 1929. 28. „ Ablauf der Frist zur Abgabe der Einkommen-, Körperschafts - und Umsabsteuererklärungen. Gewerbesteuern 8.Febr.:Württembergisehe Gewerbesteuer. 10. „ Thüringische Gewerbesteuer. 15. „ Preubische Gewerbeertragsteuer und Lohn summensteuer. 15. „ Braunschweigische Gewerbesteuer. 15. „ Liibeckische Gewerbeertragsteuer. 15. „ Hamburgische Gewerbeertragsteuer und Gehaltsummensteuer. 15. „ Mecklenburg-SchwerinscheGewerbesteuer. 15. „ Mecklenburg - Strelibsche Gewerbesteuer. (11/708) IIIIII1IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII1IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII1IMIIIIMIIIIIIIIIIIIIIMIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII der Gesamtausgabe belastet. (11/707) Steuertermine für Februar 1929 Reichssteuern 5.Febr.: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 15. bis 31. Januar 1929. 11. „ Abgabe der Einkommen-, Körperschaffs und Umsabsteuererklärungen für das Jahr 1928. (Siehe hierzu heutige Nummer.) V erschiedenes Neuregelung der schweizerischen Zölle für Uhrengehäuse. Der geltende schweizerische Gebrauchslarif sieht im Gegensab zu den Zolltarifen der übrigen Länder die Verzollung der Uhren gehäuse nach dem Gewichte vor. Nachdem die Interessenkreise schon seit längerer Zeit eine Abänderung der Verzollungsart, d. h. die Verzollung nach der Stückzahl, gefordert haben, weil die veraltete Verzollungsart für die Fabrikanten wesentliche Nachteile mit sich bringt, hat der Bundesrat am 23. Januar, ge- stübt auf die einstimmige Empfehlung der Zolltarif-Experten kommission, beschlossen, die im Generaltarifentwurf vorgesehene Neuregelung schon vom 1. Februar 1929 an wirksam werden zu lassen. Die Zolltarife für Gehäuse zu Taschenuhren werden wie folgt festgesebt: Für Bestandteile für Taschenuhrengehäuse, roh oder fertig, aus unedlen Metallen, auch versilbert oder vergoldet, 50 Cts. das Stück, aus Silber 75 Cts., mit Gold patiniert 1 Fr., aus Gold oder Platin 2 Fr. (VI 1/921) Bericht über die ungarische Marktlage. Gelegentlich Weih nachten und der Jahreswende konnte man mit sichtlicher Genug tuung beobachten, dab der unheimlich lange angehaltene Stillstand in der Uhrenbranche von einem lebhafteren Verkehr abgelöst wurde. Sowohl die gut fundierten Grobhandlungen als auch die Detaillisten in den Hauptstraben der Stadt waren mit Aufträgen hinreichend versorgt bzw. vom Kunden besucht, und der erzielte Absab löste allenthalben Befriedigung aus. Die Nachfrage wendete sich vornehmlich silbernen und goldenen Armbanduhren zu, so dab die ziemlich bedeutenden Vorräte rasch gelichtet wurden, überhaupt ist zu sagen, dab Armbanduhren in der Damenwelt immer mehr Verbreitung finden, und man sieht schon fast sämtliche Schülerinnen damit ausgestattet. In Wecker-, Küchen-, Schreibtisch- und Wanduhren nimmt der Import merklich zu; es werden die bewährten deutschen Erzeugnisse gegenüber denen italienischer Herkunft vorgezogen. Auch die verwandte Edelmetallbranche kam während der Saison ganz gut auf ihre Rechnung. Sämtliche heimischen Be triebe waren und sind vollauf beschäftigt; dieser Industriezweig macht hierzulande beachtenswerte Fortschritte. Diesen Kreisen kann die Anerkennung nicht versagt werden, dab sie auf diesem Gebiete gut und erfinderisch arbeiten. Aber trob der entwickelten inländischen Industrie kann auf die Einfuhr von Silberwaren nicht verzichtet werden. Zu dieser Möglichkeit bot die jüngst an geordnete Zollermäbigung die richtige Handhabe, so dab das Geschäft in diesen Gegenständen in stetem Aufschwung be griffen ist. Es ist sicher, dab über die ungarische wirtschaftliche Lage im allgemeinen noch keine besondere Voraussage aufgestellt werden kann, aber Handel und Gewerbe, diese mächtigen staats erhaltenden Faktoren, sind unermüdlich bemüht, ihre Einrichtungen in gedeihlichere Bahnen zu lenken, unbeirrt der Strömungen, die sie mitunter, wenn auch nur vorübergehend, zu beeinträchtigen trachten. (VI 1/939) Sigmund Lakos. Mitgliederversammlung der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzel handels hielt am 24. Januar eine interne Mitgliederversammlung ab. Zu den vorliegenden, den Einzelhandel betreffenden Geseb- entwürfen, Gewerbeordnung, Arbeitsschubgeseb, Berufsaus- bildungsgeseb, Handwerksnovelle, Geseb über den endgültigen Reichswirtschaftsrat und insbesondere Steuervereinheitlichungs- geseb, wurde Stellung genommen, übereinstimmend mit den anderen Spibenverbänden wurde der jebt im Reichstag vor liegende Entwurf eines Steuervereinheitlichungsgesebes abgelehnt, wobei die grundsäbliche Forderung der Vereinfachung und Steuer senkung, insbesondere auch auf dem Gebiete der Realsteuern, aufrechterhalten wurde. Unter anderem wurde eine Aufhebung der Steuerbefreiung der Konsumvereine und der Betriebe der öffentlichen Hand verlangt. — Die Mitgliederversammlung befähle sich in Verfolg eines früheren Beschlusses und der Arbeiten des Ausschusses für Mietwirtschaft der Hauptgemeinschaft ab- schliebend mit der Frage von Schubbestimmungen des Laden mieters im ordentlichen Recht. Es wurde beschlossen, von den gesebgebenden Körperschaften und zuständigen Regierungs stellen die gesebliche Beschränkung der Kündigung von Laden mietern auf Fälle eines wichtigen Grundes zu fordern. Zur näheren Bestimmung des Begriffs „wichtiger Grund" für diesen Fall der Kündigung sollen besondere Begriffsmerkmale aufgestellt werden. Die Hauptgemeinschaft wird demnächst in diesem Sinne mit näheren Vorschlägen hervortreten. Besonders eingehend beschäftigte sich die Versammlung mit der neuerlichen Ent wickelung der sogenannten „Beamten-Warenversorgungsgesell schaften”. Nach eingehender Aussprache wurde nachstehende Entschliejjung gefafet: „Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels hat sich in ihrer Mitgliederversammlung am 24. Januar 1929 mit der Geschäftsverbindung der Leonhard-Tieb-A.-G. und des Debewa- Köster-Michael-Konzerns beschäftigt. Da die Hauptgemeinschaft nur Verbände und keine einzelnen Firmen, also auch nicht die Firma Leonhard Tieb, zu Mitgliedern hat, besteht keine Möglich keit zu direkten Schritten gegenüber dieser Firma. Die Haupt gemeinschaft hält aber diesen Zusammenschlub für unvereinbar mit der vom gesamten Einzelhandel vertretenen Auffassung von der unlauteren Konkurrenz der Debewa, die sich zu Unrecht als eine Beamten-Wirtschaftsorganisation bezeichnet und die Ver braucher durch falsche Firmierung über ihren geschäftlichen Charakter irreführt. Das Vorgehen der Firma Leonhard Tieb bedeutet danach eine Verlebung von Grundauffassungen des Berufes und eine Gefährdung des bisherigen Zusammenwirkens aller Gruppen des privatwirtschaftlichen Einzelhandels, das audi jn Zukunft dringend notwendig ist.” In eingehender Aussprache wurde im Anschlub an einen Vortrag des Herrn Hofmann-Bang (Frankfurt a. M.) das Problem der Konsumfinanzierung und des Kundenkredits erörtert unter Berücksichtigung der neuesten Entwickelung dieser Organi sationen in verschiedenen Städten des Deutschen Reichs, nament lich in Königsberg i. Pr. Diese Debatte diente der Orientierung der Mitgliedsverbände, wobei einhellig zum Ausdruck kam, dab eine Regelung dieser Fragen nicht Aufgabe der Verbände des Einzelhandels sein könne. (VI 1/936)
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