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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (22. Februar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- ArtikelWenn die Auswahlen wiederkommen 143
- ArtikelDer Werbebrief zur Konfirmation und Kommunion 144
- ArtikelDas Thermometer und seine Herstellung (Fortsetzung) 145
- ArtikelElgersburg 152
- ArtikelDer Zwang zum Zusammenschluß in der Fertigindustrie und die ... 153
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Januar 1929 154
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 155
- ArtikelSprechsaal 157
- ArtikelVerschiedenes 157
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 159
- ArtikelGeschäftsnachrichten 161
- ArtikelEdelmetallmarkt 161
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 162
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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1 Nr. 8 DIE UHRMACHERKUNST 157 Unachtsamkeit. Wie ich schon ausführte, ist allergrößte Sauberkeit zu beachten. Bei der Vergoldung von silbernen oder anderen Gegenständen werden wir wohl kaum Schwierigkeiten zu überwinden haben, da das Gold sich leicht auf alle Metalle überträgt. Anders ist es schon beim Versilbern. Wir erhalten manchmal Schmuckstücke, Ringe, Alpakataschen oder Löffel, die aus einei schlechten Metall legierung bestehen bzw. noch aus der Kriegszeit stammen. Troß aller Mühe werden wir keine gute Versilberung er zielen können, vielmehr wird sich der Niederschlag bei der Entfernung des Sudes durch die Kraßbürste gleichzeitig mit loslösen. Wollen wir nun diese Gegenstände troßdem versilbern, so müssen wir diese nach dem sauberen Reinigen zunächst in Ouickbeize legen. Audi diese be ziehen wir am besten gleidi fertig, können sie aber audi selbst anseßen, indem wir 1 g Quecksilber in 5 g Schwefel säure auflösen und das Ganze mit 1 1 destillierten Wassers verdünnen. Sollte auch die Verquickung noch keinen Er folg zeitigen, so glühen wir den Gegenstand, soweit es angeht, am einfachsten vor der Behandlung des Ver- quickens, löschen in diesem Falle bei dem schlechten Metall in einer Lösung von 1 Teil Salpetersäure und 9 Teilen Wasser ab und werden dann zu dem gewünschten Erfolge kommen. Die Nachbehandlung ist die gleidie wie beim Vergolden. Haben wir aber Silbergegenstände bzw. versilberte, die, um die Schönheit der Konturen zu heben, oxydiert werden müssen, so tauchen wir dieselben einen Moment in durch Wasser aufgelöste Schwefelleber und kraßen sie dann mit der Messingbürste und gekochten Eisenspänen sauber. Nach der Bearbeitung mittels dieser Methoden werden die Gegenstände in Spiritus gespült und in harzfreien Sägespänen getrocknet. Die gebrauchten Lösungen füllen wir wieder in ihre Flasche zurück, verkorken sie gut und stellen sie an einem nicht zu hellen Ort auf, an dem sie auch von Kindern und fremden Personen nicht zu leicht erreichbar sind. Diese Ausführungen sind ja so dehnbar, und es gibt so viel Schönes über diese Arbeitsmethoden zu berichten, jedoch Zeit und Raum langen hierzu nicht aus; aber den Grundriß und das Hauptsächliche habe ich Ihnen geschildert. Nun würde ich mich herzlich freuen, wenn Sie, meine Herren Kollegen, diese praktische und nüßliche Arbeitsweise auch Ihren Lehrlingen und Gehilfen mitgeben, damit diese ge wappnet sind gegen alle Miseren im Fache und sich ein Können aneignen, was sie über das Niveau des Alltags hervorhebt. Wenn Sie auf Dank dafür rechnen wollen — dieser Dank ist Ihnen gewiß! (I1L726) iimimiiiiMiiiiiiiiiiiinimiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiiiiiiHiiiiimiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimiMiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiHiimmiiiiiiimiiimimiiiimiiiimiiiihiiiimiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Sprechsaal 3 Jahre Garantie. Vor mir liegt der Garantieschein eines Kollegen, der auf der Rückseife folgenden Wort laut aufweist; Heinrich D . . . f, Stadt X (hat etwa 135 000 Ein wohner), . . . Straße, Fernspr. . . . Größtes Uhren- und Goldwarengeschäft am Plaß; und auf der Vorderseite: Frau N. N. Für die bei mir gekaufte Uhr Nr. . . ., Doubl. - Armb. - Uhr, leiste idi 3 Jahre Garantie. Für Federbruch sowie Selbstbeschädigung der Uhr wird nicht garantiert. Stadt, den 26. 3. 28. Name. Es handelt sich um eine einfache Double - Uhr mit zehnjähriger Garantie, die sich in einem Etui einer Ver kaufsorganisation befand. Wie ist es möglich, daß heute noch Kollegen für eine so einfache Zylinder-Damenuhr eine dreijährige Garantie geben können? Wir haben doch wirklich schon genug Ärger bei der allgemein üblichen einjährigen Garantie. Was nüßt es, wenn wir bei unseren Zusammenkünften Vereinbarungen treffen und dadurch versuchen, unsere Lage zu bessern. Hinterher gibt es ja leider immer wieder einzelne Kollegen, die die Garantie derartig erhöhen, um damit Kunden herbeizuholen. Es wird schließlich noch so weit kommen, daß durch die Garantieanpreisung kein Kunde mehr an ihre wirkliche Durchführung glauben kann. Gerade bei kleinen Armband uhren ist es doch oft notwendig, daß sie jedes Jahr gereinigt werden, weil sie sehr leicht verschmußen und dadurch der Gang ungenau wird. Es ist doch aus geschlossen, daß auch dieser Kollege der eine dreijährige Garantiezeit festseßt, noch nach 2 |, 2 Jahren gratis eine Uhr reinigen kann. Es kann ja zu leicht passieren, daß dies nicht nur einmal, sondern öfter innerhalb der Garantie zeit geschehen muß. Es ist Pflicht aller Kollegen, die getroffenen Vereinbarungen, die doch im Interesse des gesamten Uhreneinzelhandels liegen, unbedingt ein zuhalten. Leider können sich viele Kollegen noch nicht für das unbedingt notwendige Zusammengehörigkeits gefühl begeistern, und da ist es schließlich auch kein Wunder, wenn öfter über unsere Köpfe hinweg Beschlüsse gefaßf werden, mit denen wir nicht einverstanden sind. Wir haben doch nun einmal den Zentralverband, und im Interesse aller Kollegen liegt es, dessen Richtlinien zu beachten. Seinerzeit gab der Zentralverband bekannt, daß auf neue Uhren 1 Jahr Garantie zu leisten sei, während sie bei Reparaturen nur '/, Jahr betragen dürfe. Befolgen wir die Ratschläge und wir werden wieder das Vertrauen der Kundschaft zum Uhrmacher zurück gewinnen. Eigentlich müßte ein Grundgedanke sein, daß unsere „großen“ Kollegen uns mit gutem Beispiel voran gehen, damit auch die „kleinen“ Kollegen ihrem Beispiel folgen können. (VI 719) Habicht. immun in mmmmiiiimi in mim mmiiiii Verschiedenes Mitteilung des Schußverbandes „Präzision Glashütte", Halle (Saale) Königstr. 84. In Sachen Weilnauer und Genossen kam es in dem Termin am 13. Februar 1929 nicht dazu, daß eine Ent scheidung verkündet wurde. Es wurde vielmehr nur ein Besdiluß verkündet, wonach die mündliche Verhandlung wieder auf genommen werden soll und Termin hierzu auf den 8. März 1929, 9 Uhr vormittags, bestimmt worden ist. Im Hauptprozeß sollte Termin am 13. Februar vor dem Landgericht Dresden stattfinden. Dieser Termin wurde wegen Erkrankung eines beteiligten Anwalts vertagt, und zwar auf den 13. Marz, 10 Uhr morgens. Der Schußverband hatte vorgeschlagen, die Sache einstweilen bis zur Entscheidung des Oberlandes- qerichts Dresden ruhen zu lassen. Die Gegenpartei trat diesem Vorsdilag indessen entgegen mit der Begründung, daß der sie vertretende Anwalt, da er bereits 71 Jahre alt sei, eine be- sdüeunigte Durchführung des Prozesses wünsche. Audi der Einzelrichter möchte die Sache gern durchgeführt sehen; er ließ durchblicken, daß er glaube, jeßt schon zu einem Teilurteil in der Hauptsache kommen zu können, und zwar mit einem Betrage des Streitobjektes, daß dieses Urteil auch revisibel sein würde. (VI 117) Zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen zur Einkommen-, Körperschafts- und Umsaßsteuer läuft Ende Februar ab. Die meisten Steuerpflichtigen, die zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichte! sind, werden bereits Vordrucke vom Finanzamt erhalten haben. Wer nur einen Vordruck bekommen hat, kann einen zweiten Vordruck unent geltlich beanspruchen. Die Frist wird für viele Steuerpflichtige nichl ausreichen. Das Finanzamt ist befugt, die Frist auf Anlrag im einzelnen
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