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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (22. März 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Besteckpreisfrage und Silberwarenfabrikanten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Februar 1929
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- ArtikelRund um den Verkauf 217
- ArtikelDie verlorene Monumentaluhr im Dom zu Augsburg (Schluß) 220
- ArtikelDie Kartothek und die Buchführung 225
- ArtikelZur Frage der Lagerkontrolle im Uhrmacherbetrieb 227
- ArtikelBesteckpreisregelung und Kartellverordnung 228
- ArtikelBesteckpreisfrage und Silberwarenfabrikanten 229
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Februar 1929 230
- ArtikelSteuerfragen 231
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 232
- ArtikelSprechsaal 233
- ArtikelDie Lupe 233
- ArtikelVerschiedenes 234
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 235
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 235
- ArtikelGeschäftsnachrichten 236
- ArtikelBüchertisch 237
- ArtikelPatentschau 239
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 239
- ArtikelEdelmetallmarkt 239
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 240
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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230 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 12 schlag, auf dem sich die von uns weiter verfolgte Regelung aufbaut, von den Fabrikanten herrührt. Die Fabrikanten haben selbst einen entsprechenden Beschluß am 3. Oktober 1928 gefaßt und diesen noch mals am 9. Januar 1929 einstimmig bestätigt. Die Fabrikanten haben also seinerzeit den Weg für praktisch durchführbar gehalten, der jeßt plößlich an irgendwelchen gesetzlichen Be stimmungen, die schon über 5 Jahre in Kraft sind, scheitern soll. Wir haben es als selbstverständlich vorausgeseßt, daß sich die Fabrikanten genau so über die Rechtslage seinerzeit informiert haben, wie auch wir es taten, und daß sicherlich damals die Fabrikanten zu demselben Ergebnis gekommen sind wie wir, nämlich daß Bestimmungen der Kartellverordnung keinen Grund gegen die Durchführung dieses Planes ergeben. Es ist also nach wie vor Tatsache, daß die Vorausseßungen für die Erfüllung unseres Wunsches gegeben sind. Er lä&t sich auch heute so durchführen, wie es im Oktober vorigen Jahres geplant war. Natürlich muß hierzu auch auf der Gegenseite wirklich der gute Wille dafür vor handen sein. Damit entfällt ein etwaiger Vorwurf gegen uns, daß mühevolle Verhandlungen zwecklos waren, weil schon von Anfang an dem geseßliche Bestimmungen entgegen standen, und daß von uns etwas heraufbeschworen wurde, was eine ernste Gefahr für die Mehrzahl der deutschen Juweliergeschäfte bedeuten würde. Es liegt also nicht an uns, daß die Verhandlungen immer noch nicht weitergekommen sind. Wir sind im Gegenteil dazu nach wie vor bereit. Der zweite Teil des Beschlusses der Fabrikanten (B) gibt davon Kenntnis, daß die Gmünder Firmen sich nun mehr mit dem Verband der Silberwarenfabrikanten in gleicher Auffassung befinden. Die Vorgänge mit und in Gmünd haben sich ganz anders abgespielt, als es jeßt der Beschluß des Fabrikantenverbandes erkennen läßt. Wir sind auf Grund der ganzen Vorgänge auch heute noch der Ansicht, dafj die Gmünder Fabrikanten gewungen wurden, eine solche Erklärung abzugeben, um vor allem nicht ihrerseits den willkommenen äußeren Anlaß zu geben, dafj sie die Schuld einer etwaigen Auflösung der Besteckkonvention tragen. Es mutet für den, der die Verhältnisse näher kennt, eigentümlich an, dafj seitens bestimmter Fabrikanten immer noch nach außen hin damit operiert wird, dajj die von uns vorgeschlagene Lösung und alles damit Zusammen hängende eine Zerstörung der Besteckkonvention der Fabrikanten mit sich bringen muß und dajj, um diese zu schüfen und zu stützen, noch solche Beschlüsse notwendig sind, wie sie jetzt am 2. März gefaßt wurden. Alles dies erscheint um so eigentümlicher, wenn heute selbst von maßgebender Fabrikantenseite Schritte unternommen werden, die Konvention durch billigere Angebote zu unterminieren. Uns ist zur Kenntnis gelangt, daß eine große Silberwarenfabrik einem Abnehmer das Angebot gemacht hat, die Bestecke unter dem Konventionspreise, ja mit einem nicht un erheblichen Rabatt auf Fasson und Silber zu verkaufen. Kann es etwas geben, das stärker die Konvention gefährdet als ein solcher Verstoß gegen die uns bekanntgegebenen Grundbedingungen der Konvention? Wenn man solches hört, und auf der anderen Seite immer wieder entgegengehalten bekommt, daß unser Vorgehen für die Fabrikanten untragbar sei, weil dadurch ein Zerschlagen der Konvention herbei geführt werden könnte, was die Fabrikanten mit allen Mitteln verhindern wollen und müssen, so kann man nur erstaunt sein und um so weniger verstehen, weshalb man seitens der Fabrikanten der von uns gewünschten Gesundung des ganzen Besteckgeschäftes diesen so starken Widerstand nach wie vor entgegenseßt. Wirklich stichhaltige Gründe können es daher doch keines wegs sein. Wir kommen vielmehr immer wieder zu der Überzeugung, daß eine Gesundung des ganzen Besieckgeschäftes sich tatsächlich nur auf dem Wege finden läßt, den wir von Anfang an eingeschlagen haben, und der auch heute nach wie vor gangbar ist. Er bringt Klarheit und Wahrheit und sichert beiden Teilen eine gesunde Zukunft. (1/757) Reichsverband der Juweliere. • Zentralverband der Deutschen Uhrmacher. llllllllllllllllllllllllllllUIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllllllllllMllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllltllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllltllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllAlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Der Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Februar 1929 Im Monat Februar 1929 bezog die Schweiz 22 454 Stüde Uhren usw. und 16 295 kg Uhrenwaren im Werte von zusammen 387 806 Fr. aus dem Ausland gegen 32 488 Stüde Uhren usw. und 19 696 kg Uhren waren im Gesamtwerte von 323 032 Fr. im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Einfuhr nach der Schweiz hat sowohl der Menge als auch dem Werte nach im zweiten Monat des laufenden Jahres gegenüber dem Vorjahre abgenommen. Auch im Vergleich mit dem Monat Januar 1929 war der Februar-Import kleiner, die Januar-Einfuhr hatte einen Wert von 432085 Fr. Die Einfuhr von Uhren nach der Stückzahl ist im Februar 1929 um rund 10000 Stüde kleiner als im Februar 1928 und um rund 23000 Stüde kleiner als im Januar 1929 gewesen. An dieser Einfuhr waren im Februar 1929 unter anderem beteiligt: Deutschland mit 18 783 Stüde gegen 27 406 Stück im Februar 1928, Frank reich mit 3440 Stüde gegen 3856 Stüde und die Vereinigten Staaten mit 212 Stüde gegen 1106 Stüde im Vorjahre. Österreich, Italien und Großbritannien lieferten nur ein paar Stüde. Die Einfuhr von Uhren nach der Stückzahl bestand unter anderem aus 896 Stück Werken zu Taschenuhren im Werte von 6432 Fr., die aus Frankreich stammten, aus 19 980 Stück Uhrgehäusen für Taschenuhren im Werte von 106 925 Fr. und aus 1495 Stüde Taschenuhren im Werte von 14 420 Fr. Im Februar 1928 wurden 961 Stüde Werke = 7554 Fr., 30 729 Stüde Gehäuse = 105 074 Fr. und 764 Stück Taschenuhren = 10 600 Fr. importiert. Von den eingeführten Taschenuhrgehäusen träfen auf solche aus gewöhnlichen Metallen 13 925 Stüde = 55 845 Fr., davon 13137 Stück aus Deutschland, aus Silber 2820 Stück = 12415 RM., davon 2534 Stück aus Deutsch land, auf goldplattierte Gehäuse 2544 Stüde = 24 398 Fr., davon 2539 Stüde aus Deutschland, und aus Gold 691 Slück = 14 267 Fr., davon 550 Stüde aus Deutschland. Die Taschenuhren kamen nahezu alle aus Frankreich, das 1223 Stück aus Nideel, 126 Stück = 1596 Fr. aus Silber und 126 Stüde = 4949 Fr. Chronographen lieferte. Zu den eingeführten Uhren nach der Stüdezahl zählten sonst noch 7 Stüde Automobiluhren im Werte von 195 Fr. aus Italien und Frankreich und 77 Stüde = 971 Fr. andere Uhren mit Taschenuhrwerk in Nideelgehäusen, und zwar 65 Stück aus Frankreich, 9 Stück aus Österreich und 3 Stück aus Deutschland. Die Aufnahmefähigkeit der Schweiz für Uhrenwaren ist 1929 kleiner geworden als 1928. Der Rückgang macht mengenmäßig rund 34 dz aus. Unter anderem bezog die Schweiz von diesen Uhrenwaren: 2275 kg
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