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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (5. April 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sollen Fachlehrer zur Gehilfenprüfung zugezogen werden?
- Autor
- Gruber
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- ArtikelSollen Fachlehrer zur Gehilfenprüfung zugezogen werden? 259
- ArtikelErfolge der Regulierkunst 261
- ArtikelDie Edelsteinsucher 264
- ArtikelKommt der Zug für das Solide? 265
- ArtikelSteuerfragen 266
- ArtikelSprechsaal 267
- ArtikelVerschiedenes 269
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 274
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 275
- ArtikelGeschäftsnachrichten 276
- ArtikelBüchertisch 277
- ArtikelPatentschau 278
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 279
- ArtikelEdelmetallmarkt 279
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 280
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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7?^ VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 54. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 5. APRIL 1929 / Nummer 14 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Sollen die Fachlehrer zur Gehilfenprüfung zugezogen werden? Von Oberlehrer Gruber (Nürnberg) Den nachstehenden Aufsaß veröffentlichen wir, um diese wichtige Frage zu klären, wir stimmen mit allen Ausführungen des Verfassers nicht ganz überein. Die Schriftleitung. Seit das Handwerk und allen voran die Uhrmacher- schaft erkannt hat, daß in der heutigen wirtschaftlich schweren Zeit auch auf eine möglichst theoretische Aus bildung nichl verzichtet werden kann, wird der fachlich eingestellten Berufsschule, ihrer Arbeit und ihrem Ausbau ein besonderes Interesse entgegengebracht und ebenso wird Wert darauf gelegt, daß die beiden an der Er ziehung des Nachwuchses beteiligten Faktoren, Schule und Werkstatt, möglichst eng und verständnisvoll Zusammen arbeiten. Dieses durch die Zweckmäßigkeit bedingte angenehme Verhältnis führte auch in vielen Fällen dazu, daß man den Fachlehrer aufforderte, sich auch über die Schulzeit hinaus, besonders bei Abnahme der Gehilfen prüfungen, für die Leistungen der ehemaligen Schüler zu interessieren und man war dankbar dafür, daß der Fachlehrer durch seinen Rat die Durchführung der Prüfung zu fördern suchte, man begrüßte seine Mitarbeit aus der Erkenntnis heraus, daß diese sowohl für den Nachwuchs und das Handwerk als auch rüdewirkend für die Schule eine Förderung in der Ausbildung bedeutete. Die Schule ihrerseits freut sich, wenn sie den Schülern, welche 4 Jahre, die wichtigsten ihres Lebens, in ihr verbracht haben, nun noch den Weg ebnen darf hinaus in die volle Freiheit, wenn sie dem geplagten Uhrmacher eine Reihe von un produktiven Arbeiten abnehmen kann, von Arbeiten, die ohnedies in engstem Zusammenhang mit der Schularbeit stehen. Sie bereitet also den theoretischen Teil der Prüfung vor, sie läßt die Schriftsäße und die Prüfungs zeichnungen gemeinsam unter Aufsicht fertigen, sie stellt ihre neutrale Schulwerkstätte zur Verfügung für die Ablegung der praktischen Prüfung, sie übernimmt die Fertigung der durch die Prüfungskommission bestimmten theoretischen Prüfungsaufgaben, beteiligt sich an deren Korrektur und Zensur und — interessiert sich schließlich auch für den Ausfall der mündlichen Gehilfenprüfung, die doch einen Erntetag darstellen soll für den Lehrmeister ebenso wie für den Lehrer. Daß ein solches ideales Zusammen arbeiten zwischen Schule und Praxis für alle Teile zu einem befriedigendem Ergebnis führen muß, braucht kaum betont zu werden und man möchte glauben, daß überall der Wunsch besteht, die Frage in diesem Sinne zu lösen. Um so mehr muß er verwundern, wenn aus den Reihen der Praxis heraus Bemerkungen fallen, welche eine völlig entgegengeseßte Einstellung kennzeichnen, wenn z. B. in dem Sißungsbericht des Hauptausschusses anläßlich der Magdeburger Reichstagung bei Besprechung der Nach wuchsfrage gesagt wird, daß zwei Herren sich darüber beschweren (!), „daß jeßt auch die Fachlehrer den An spruch erheben, zu den Prüfungen hinzugezogen zu werden“. Wäre diese Bemerkung von irgendwelchen Praktikern gemacht worden, so könnte man wohl darüber hinweggehen, aber wenn sie aus dem Hauptausschuß des Zentralverbandes kommt, muß ihr wohl oder übel eine größere Bedeutung beigemessen werden. Für bedauerlich halte ich es, daß aus dem.Bericht nicht zu entnehmen ist, ob von irgendeiner Seite eine Erwiderung bzw. eine Zurüdeweisung dieser Bemerkung erfolgt ist, aber im Interesse der Uhrmacherschaft und eines friedlichen Zusammenwirkens mit der Schule, nicht mit Rüdesicht auf die Fachlehrer, hätte ich eine solche Stellungnahme sehr begrüßt. Eine sachliche Berichtigung halte ich zunächst für notwendig dahingehend, daß die Fachlehrer kaum noch je einen Anspruch auf die Teilnahme an den Prüfungen erhoben haben. Ein solcher würde nur aus einem Recht zu folgern sein und ein solches besteht nicht, wird wahrscheinlich auch nie kommen, wird auch von den Fachlehrern gar nicht angestrebt. Diese erklären sich, wie ich aus verschiedenen Aussprachen mit Kollegen weiß, nur bereit, mitzuwirken, sie wünschen im Interesse der Sache eine Zuziehung. Eine Ablehnung dieses An gebotes kann ich nur bewerten als ein Überbleibsel aus alter Zeit, wo sich Schule und Praxis mit einem gewissen Mißtrauen gegenüberstanden, wo diese, vielleicht mit Recht, den Wert der gesamten Fortbildungsschule nicht hoch einschäßen konnte. Ich schließe mich der Ansicht des Vertreters der hiesigen Handwerkskammer an, welcher eine diesbezügliche Frage dahin beantwortete, daß Hand werk und Handwerkskammer einer solchen Beteiligung der Fachlehrer an den Prüfungen durchaus freundlich gegenüberstehen, daß gerade in kleineren Orten vielfach Berufsschullehrer die Vorsißenden der Gewerbevereine wie der Prüfungsausschüsse stellen und daß die Lösung der ganzen Angelegenheit eine Frage des Taktes sei, also nicht auf einer geschriebenen Vorschrift, sondern auf dem Gefühl beruhe. Das Handwerk halte unbedingt fest an seinem Recht, den Nachwuchs selbst zu prüfen,
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