Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (5. April 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- ArtikelSollen Fachlehrer zur Gehilfenprüfung zugezogen werden? 259
- ArtikelErfolge der Regulierkunst 261
- ArtikelDie Edelsteinsucher 264
- ArtikelKommt der Zug für das Solide? 265
- ArtikelSteuerfragen 266
- ArtikelSprechsaal 267
- ArtikelVerschiedenes 269
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 274
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 275
- ArtikelGeschäftsnachrichten 276
- ArtikelBüchertisch 277
- ArtikelPatentschau 278
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 279
- ArtikelEdelmetallmarkt 279
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 280
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 14 DIE UHRMACHERKUNST 269 hat) noch zum Abiturium. Dieses Ziel ist nur auf höheren Schulen zu erreichen. Aber ungefähr gleichgestellt mit dem früheren sogenannten Einjährigen ist das Endziel der Mittelschulen: die mittlere Reife. Höher hinaus gehl es bei diesen nimmer. Das Abiturium ist nur auf einer höheren Lehranstalt zu erreichen. Diese sind Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule, Aufbauschule. Die Ab schlußprüfung auf einer dieser Anstalten berechtigt zum akademischen Studium, kommt also für unseren Beruf nicht in Frage. Nur ganz besondere Umstände könnten vielleicht einen jungen Mann bestimmen, troßdem Uhr macher zu werden. Diese Fälle sind aber so selten, daß sie bei weiteren Erörterungen über diesen Punkt voll ständig ausscheiden können. Für unsere Betrachtungen kommt nur die mittlere Reife bzw. das Einjährige in Frage. Ich würde es höchstwahrscheinlich ablehnen, einen jungen Mann in die Lehre zu nehmen, der den Versuch gemacht, dieses Ziel aber nicht erreicht hat; ein aus der obersten Klasse der Volksschule entlassener junger Mann ist mir lieber. — Ich halte es für begrüßenswert, wenn junge Leute mit mittlerer Reife unseren Beruf er greifen, der Prozentsaß wird allerdings vorläufig immer gering bleiben. Ich verurteile es aber auch entschieden, wenn mittlere Reife zur Bedingung gemacht wird. Das ist Unfug. Gute Auffassungsgabe ist es, auf welche entschieden mehr Gewicht gelegt werden sollte. Ob schon auch dieses allein noch nicht genügend ist, so sollte man aber doch besonderes Gewicht auf diesen Punkt legen. Welche Vorteile könnte man denn nun einem jungen Mann bieten, der mit Obersekundareife in die Uhrmacherlehre eintritt? Eine um ein Jahr verkürzte Lehrzeit könnte angehen, aber nur dann, wenn alle in Betracht kommenden Vorausseßungen zutreffen, also: Begabung, gute Auffassung, praktische Fähigkeiten u. dgl., überhaupt alles, was für unser Fach in Frage kommt. Aber die Lehrzeit um die Hälfte abzukürzen, also auf 2 Jahre festzuseßen, wäre ein Unding. Ich selbst möchte einen jungen Mann unter dieser Bedingung nicht in die Lehre nehmen, und wenn er noch mehr als 100 RM. je Monat zuzahlen würde. Lieber Herr Kollege, sind Sie sich klar darüber, was es bedeutet, einen jungen Mann in 2 Jahren zum fertigen Uhrmacher auszubilden? Wenn das Ziel in einer solch kurzen Zeit erreicht werden soll, dann scheidet jede andere Tätigkeit aus, jede Minute muß da der Ausbildung gewidmet sein. Aber auch der Lehrherr ist dann in einer Weise gebunden, die in keinem Verhältnis zu der etwa gezahlten Entschädigung steht. Die Erörterung über einen derartigen Fall dürfte rein akademisch sein, in der Praxis wird er kaum Vorkommen. Hinzu kommt, daß jede Abweichung von der auf 4 Jahre bemessenen Lehrzeit der Genehmigung der Handwerks kammer bedarf und nur in besonderen Fällen die Ge nehmigung erteilt wird. Mit Recht. Ob Lehrlinge mit höherer Schulbildung zum Säubern von Werkstatt und Laden herangezogen werden sollen, dürfte eigentlich nicht zur Erörterung stehen. Schaden tut es dem jungen Mann jedenfalls nicht, wenn er auch derartige Arbeiten verrichten muß. Im kaufmännischen Beruf ist es bei vielen Firmen Brauch geworden, nur noch Lehrlinge mit iiiiiiiiiiiiiiiimimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii V erschiedenes Ausdehnung der Gewerbesteuer auf die freien Berufe? Der Preußische Landlag hat in seiner Sißung vom 19. März 1929 mit 209 gegen 100 Stimmen in zweiter Lesung gemäß dem Antrag des Abgeordneten Kölges die Ausdehnung der Gewerbesteuer auf die freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Archi tekten, Künstler usw.) beschlossen. In der Sißung vom 22. März wurde der Antrag in dritter Lesung mit der Maßgabe angenommen, die freien Berufe nur nach dem Ertrage zur Gewerbesteuer heran- Obersekundareife einzustellen. Zu welchen Arten von Arbeiten werden diese jungen Leute nicht oft heran gezogen? Dagegen ist das Säubern von Werkstatt und Laden eine vornehme Beschäftigung zu nennen. Wir wollen und sollen keinen Dünkel in dem jungen Mann großziehen, als ob er auf Grund seiner Vorbildung zu etwas Besserem berufen sei. Das soll er erst einmal beweisen, seine Schulbildung beweist in dieser Beziehung gar nichts. — Daß die Fachlehrer junge Leute mit dem Einjährigen von gewissen Unterrichtsstunden befreien sollen, ist ein Wunsch, dessen Erfüllung nicht in der Macht der Lehrer liegt. Der Unterrichtsplan ist einheitlich festgelegt und nicht etwa gesondert für Schüler mit höherer Schulbildung und für Volksschüler. Im übrigen ist der Stoff auch heute so umfangreich, daß er das Begriffsvermögen manches Schülers übersteigt und Schülern mit höherer Schulbildung der Unterricht wohl leichter wird, aber kaum jemals so leicht, daß sie von der einen oder anderen Unterrichtsstunde befreit werden könnten. Anleitung und Anweisung zum Lesen und Studieren der Fachbücher gebe ich meinen Schülern immer, ohne Rücksicht auf deren Vorbildung. Der Herr Verfasser verlangt in oben besprochenen Punkten eine etwas einseitige Bevorzugung der Lehr linge mit höherer Schulbildung, ohne aber zu berück sichtigen, daß dadurch Gegensäße geschaffen werden. Gewiß ist, und das habe ich in meinen Ausführungen auch schon dargelegt, daß ein Lehrling mit Obersekunda reife in den meisten Fällen besser begreift, auch Dinge, die mit seiner Vorbildung nichts zu tun haben. Auf Grund dieses Vorzuges könnte die Lehrzeit dann auch um 1 j 2 bis 1 Jahr verkürzt werden, mehr aber auf keinen Fall. Alles andere müßte genau so sein wie bei jedem anderen Lehrling, denn seine praktische Befähigung, die doch bestimmt nicht an leßter Stelle stehen darf, hat mit seiner Vorbildung absolut nichts zu tun. Was hat er denn noch für Vorteile von seiner Vorbildung? wird vielleicht der Herr Kollege fragen. Nun, die Vorteile sind ja seine rein persönliche Angelegenheit, die soll er sich erwerben, und das sollte ihm eben auf Grund seiner Vorkenntnisse nicht so besonders schwer fallen. Aber in seiner Ausbildungszeit darf er nicht anders behandelt werden wie jeder andere Lehrling und Schüler auch. Dabei seße ich voraus, daß die Behandlung der Lehr linge auch in allen anderen Fällen eine gute ist. Will er später Führer sein, gut, dann muß er seine Führer eigenschaften aber auch beweisen. Nicht auf Grund eines Zeugnisses, das er besonders günstigen Umständen verdankt, kann ihm eine Führerrolle zugebilligt werden. „Freie Bahn dem Tüchtigen.“ Dieses insbesondere in der Nachkriegszeit in einen üblen Ruf geratene Wort wollen wir in unserem Beruf hochhalten. (V/777) W. Fleisch, Gelsenkirchen. • Eine Anregung! Auf vielen Rechnungen findet man, daß Lieferanten ihre Postscheck-Nummer so klein auf- drucken, daß sie mitunter nicht auffällt. Um ein langes Herumsuchen zu vermeiden, wird angeregt, die Post scheck-Nummer recht deutlich aufdrucken zu lassen. zuziehen. Die Mehrheit des Plenums seßte sich zusammen aus den Fraktionen der Sozialdemokratie bis einschließlich der Deutschnationalen. Die Anträge, die eine Freigabe von 6000 RM. für die Gewerbesteuerpflicht der freien Berufe vorsahen, bzw. die Freigrenze für alle Gewerbesteuerpflichtigen auf 6000 RM. erhöhen wollten, wurden abgelehnt. Ein Gegenantrag, die freien Berufe nicht zur Gewerbesteuer zu veranlagen, verfiel mit 221 gegen 113 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Ablehnung. In Zukunft
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