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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (5. April 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- ArtikelSollen Fachlehrer zur Gehilfenprüfung zugezogen werden? 259
- ArtikelErfolge der Regulierkunst 261
- ArtikelDie Edelsteinsucher 264
- ArtikelKommt der Zug für das Solide? 265
- ArtikelSteuerfragen 266
- ArtikelSprechsaal 267
- ArtikelVerschiedenes 269
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 274
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 275
- ArtikelGeschäftsnachrichten 276
- ArtikelBüchertisch 277
- ArtikelPatentschau 278
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 279
- ArtikelEdelmetallmarkt 279
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 280
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 14 DIE UHRMACHERKUN5I 271 liehen Milgliederzuwachses gerechnet werden müsse, sei es durch die Tatsache der ständig notwendig werdenden Erhöhung der Umlagen notwendig, bei Prüfung und Genehmigung neuer Sämlingen dieser Art im Interesse der Kassen und ihrer Mit glieder in Zukunft einen noch wesentlich strengeren Maßstab anzulegen. Der Minister vermerkt, daß in Zukunft die Ge nehmigung im allgemeinen nur noch solchen Einrichtungen erteilt werden könne, die auf versicherungstechnischer Grundlage be ruhten. Der gemeinsame Arbeitsausschuß des Deutschen Handwerks und Gewerbekammertages und des Reichsverbandes des deutschen Handwerks für soziale Fürsorge befaßte sich mit der gleichen Frage und bekannte sich dabei zu folgender Entschließung: „Sterbe- und Unterstüßungskassen sind, soweit sie auf dem Umlageverfahren beruhen, zu erhalten, wenn sie auf eine gute, gesunde Grundlage gestellt sind. Im übrigen ist es tunlich, daß in das Versicherungswesen des Handwerks ein einheit liches System hineingebracht wird." In der Aussprache wurde betont, daß gut geleitete Kassen bei gut geleiteten Fachinnungen, troßdem sie auf dem Umlage- verfahren aufgebaut sind, segensreich für das Handwerk gewirkt haben, daß daher dem bestehen und der Entwickelung dieser Kassen, für die ein Zuwachs an jungem Nachwuchs gewährleistet ist, keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden dürften, da hier die Gefahren des Umlageverfahrens nicht in Erscheinung treten. Die angeführte Entschließung wurde dem Reichswirtschafts minister zugestellf und in einem Ergänzungsschreiben vermerkt, daß das Umlageverfahren für neu zu errichtende Kassen grund- säßlich abzulehnen sei. Es wurde weiter gebeten, in den Fällen, in denen bestehende Unterstüßungskassen auf dem Umlage verfahren beruhen, für die jedoch die erforderliche Genehmigung des Reichswirtschaftsministers bei der Gründung irrtümlicher weise nicht nachgesucht wurde, bei einem Antrag auf nachträg liche Genehmigung der Kasse diese Genehmigung zu erteilen, wenn die Kasse die Vorauseßungen, die bei den sonstigen Kassen mit Umlageverfahren gestellt yverden, erfüllt. Hierauf hat der Minister unterm \2. März 1929 geantwortet, daß er sich die Entscheidung darüber, ob die Saßung einer bereits be stehenden, auf dem Umlageverfahren beruhenden Unterstüßungs- kasse, deren Genehmigung bei der Gründung der Kasse irrtümlich nicht nachgesucht war, nachträglich genehmigt werden könne, von Fall zu Fall Vorbehalten müsse. Grundsäßliche Bedenken lägen nicht vor, sofern die Kasse allen Anforderungen entspräche, die an Kassen mit Umlageverfahren zu stellen sind und sofern insbesondere die Gewähr dafür bestände, daß die Kasse auch in Zukunft ihren Verpflichtungen den Mitgliedern gegenüber nach- kommen werde. Die handwerkerlichen Verbände werden für die Zukunft darauf achten müssen, daß nur solche Einrichtungen die behördliche Genehmigung finden werden, die auf einwandfreier versicherungs- fechnischer Grundlage aufgebaut sihd. (VI 1/226) Der Landbund proklamiert den Käuferstreik. Der Landbund greift jeßt zu einem neuen Mittel, um seinen Forderungen ge nügend Nachdruck zu verleihen. Er proklamiert den Käuferstreik. Eine Vertrauensmännerversammlung des Hannoverschen Land bundes hat beschlossen, vom 1. April ab den allgemeinen Käufer streik der Landwirtschaft eintreten zu lassen. Der Beschluß der Vertrauensmännerversammlung wird jeßt allen Landbünden zwecks Durchführung bekanntgegeben. Die Durchführung des Käuferstreiks soll auf folgender Basis erfolgen: 1. Ab 1. April dürfen nicht mehr gekauft werden alle Dinge des täglichen Lebens, ausgenommen, was an Nahrungsmitteln für Menschen und an Futtermitteln für das Vieh unbedingt notwendig ist, auch keine Kleidung, Wäsche sowie Erzeugnisse aller Art, Haushaltungsgegenstände, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Schadhaftes ist eventuell durch gegenseitige Hilfe not dürftig auszubessern oder durch Entleihung von Nachbarn zu erseßen. Alle Neu- und Umbauten sind zu unterlassen, Aus besserungen auf das Notwendigste zu beschränken, Abschlüsse und Lieferungsbedingungen über den 1. April sind nach Möglich keit einzuschränken. 2. Ami. April wird jeder Kunstdüngerkauf eingestellt. Man ist der Überzeugung, daß es einmal auf 1 Jahr und eventuell länger auch ohne Kunstdünger gehen muß. 3. Alle Festlichkeiten haben nach Möglichkeit zu unter bleiben. Die Richtlinien schließen mit der Forderung: Heraus aus den ländlichen Wohnungen und Gasthäusern mit denjenigen Großstadtzeitungen, die dem Landvolk in den Rücken fallen! Dem Beschluß der Vertrauensmännerversammlung sind nach Mitteilung des Hannoverschen Landbundes die Landbünde von Schleswig-Holstein, Oldenburg, Mecklenburg und Pommern bereits beigetreten. — Also: Festlichkeiten sollen „nach Möglichkeit” unterbleiben, der Kauf der „Dinge des täglichen Lebens” wird dagegen verbotenl Glaubt der Landbund, mit solchen Maßnahmen die Lage der Landwirte zu verbessern? Ein verständnisvolles Zusammenarbeiten mit der Stadt würde sicher besser und wert voller sein. (VI 1/252) Buchstelle des Zentralverbandes. Wie bereits in der leßten Nummer an dieser Stelle hervorgehoben, bietet der Beginn des neuen Quartals wieder einen geeigneten Zeitpunkt zum Anschluß an unsere Buchstelle. In absehbarer Zeit ist damit zu rechnen, daß die Veranlagung des Einkommens und damit auch des Ge werbeertrages nadi dem dreijährigen Durchschnitt vorgenommen wird. Es kann dann kein Zweifel mehr bestehen, daß die Buch führung selbst und der Buchabschluß eine zwingende Vorschrift wird. In vielen Fällen wird es zweckmäßig und steuerlich vor teilhaft sein, von der Unterstüßung durch uns fortlaufend Ge brauch zu machen. Die Gebühren werden meist ausgeglichen durch Wahrnehmung aller steuerlich zulässigen, den Gewinn mindernden Abzüge, die sonst leicht unbeachtet gelassen werden. Wer nach erfolgter Einarbeitung seine Buchführung allein machen will, kann das Kassenbuch auch ohne Durchschläge be kommen, und zwar zum Preise von 2,50 RM. Die Durchschläge sind bekanntlich dazu bestimmt, an uns monatlich zur Durchsicht der Aufzeichnungen eingesandt zu werden. (VI 1,249) Ebauches S. A. in Neuenburg. Am 23. März besuchten 37 Aktionäre mit 21 613 Aktien (von insgesamt 24 000) und ebenso vielen Stimmen die zweite ordentliche Generalversammlung der Holding-Gesellschaft der Rohwerkfabriken der schweizerischen Uhrenindustrie in Neuenburg. Den Vorsiß führte der neue Präsident des Verwaltungsrates, H. Obrecht (Solothurn). Seine ersten Worte galten dem Andenken an den verstorbenen Präsi denten Leopold Dubois, dessen Verdienste und Bemühungen um die Ebauches S. A. er in schöner Weise kennzeichnete. — Der Präsident der Delegierten, Cesar Schild (Grenchen), ergänzte den gedruckten Bericht durch mündliche Ausführungen, von denen nachstehend einige Punkte feslgehalten seien. Im Be richtsjahr konnten 15 Firmen der Ebauches S. A. angegliedert oder in enge Beziehungen zu ihr gebracht werden, so daß die gesamte Zahl heute 30 beträgt, einschließlich der Fabriken, deren Maschinen und Werkzeuge aufgekauft worden sind. Diese Käufe bedeuteten für die Ebauches S. A. große Opfer, brachten aber eine wirkliche Gesundung der Verhältnisse mit sich. Die durch geführte Geschäftspolitik ermöglicht heute die Kontrolle über 90% der Produktion der Rohwerkfabriken sowie über ungefähr 60°'o der Gesamtproduktion von Uhrentriebwerken und Uhren, die in der Schweiz fabriziert werden. Für die der Ebauches S. A. zugehörigen Etablissements dürfen auf Grund der eingeführten Verkaufstarife die Preise für Uhrenrohwerke soviel wie stabili siert gelten; noch nicht geregelt sind dagegen die Preise für die Uhren und für die fertigen Triebwerke. Eine Vereinheit lichung auf diesem Gebiet soll im Zusammenhang mit den anderen Organisationen der Uhrenindustrie versucht werden. Die kommerzielle Rationalisierung der angegliederten Unter nehmen sei nahezu durchgeführt; sie war mit weniger Schwierig keiten verbunden als die technische Normalisierung, die nunmehr iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiiHimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiii Umsatz- Lager- Kalkulations- Kontrolle Die Vordrucke dafür sind nunmehr fertiggestellt. Wir liefern sofort 100 Karten zu 6,— RM. Näheres über diese grundlegende und für alle Verhältnisse passende Lager- und Kalkulations- Kontrolle finden Sie in den Aufsäßen von H. W. Tümena, Nr. 4, 5 und 9 (1929) der UHR MACHERKUNST. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), KöolgstraQe 84
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