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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (19. April 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeitschriftenschau
- Autor
- Folnir
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- ArtikelDie Differenzen im Uhrengewerbe und "der böse Grossistenverband" 297
- ArtikelUm den Treurabatt 299
- ArtikelDie Differenzen im Uhrengewerbe und "der böse Grossistenverband" 301
- ArtikelZur Wiedereröffnung des Mathematisch-Physikalischen Salons im ... 304
- ArtikelZeitschriftenschau 305
- ArtikelSteuerfragen 307
- ArtikelSprechsaal 308
- ArtikelVerschiedenes 310
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 312
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 312
- ArtikelGeschäftsnachrichten 314
- ArtikelPatentschau 315
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 315
- ArtikelEdelmetallmarkt 315
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 316
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 16 DIE UHRMACHERKUNST 307 Verfasser unterscheidet verschiedene Formen der Mole küle: kurze, mehr oder weniger langgestreckte und klumpige. Die langgestreckten, die in der Ruhe kreuz und quer liegen, geben ein dickeres Olpolster als die kurzen, aber bei schneller Achsendrehung ordnen sich die Stäbchen in der Bewegungsrichtung, wodurch das Olpolster dünner wird und die Schmierwirkung nachläßt. Umgekehrt zeigt sich, daß, wenn man dünnem Ol mit kurzen Molekülen, das eine geringe Schmierwirkung hat, klumpiges Ol (z. B. Rizinusöl) beimischt, die Schmier wirkung bedeutend besser wird, weil die Klumpen ver hindern, daß der Ölfilm zu dünn wird. Welche von diesen beiden Theorien die Erscheinungen am besten erklärt, lägt sich noch nicht sagen; für den Laien hat die mechanische den Vorzug größerer An schaulichkeit. Es ist zu hoffen, daß bei dieser ge steigerten Aufmerksamkeit für das Schmierproblem auch für uns praktische Ergebnisse abfallen, wenn man auch nicht verkennen* darf, daß neben der Schmierfähigkeit für unsere Zwecke noch viele andere Forderungen be stehen, so vor allem die der Dauerhaftigkeit und der Unempfindlichkeit gegen den Einfluß des Metalles. Drahtlose Kraftübertragung. Von K. Feder. Umschau 1929. Nr. 11. Dieser Traum nährt sich der Verwirklichung. Eigent lick ist die Frage ja schon gelöst, denn bei der Wellen telegraphie geschieht ja schließlich nichts anderes, als daß von einem Sender Energie in den Raum hinaus gesandt wird, die irgendwo von Antennen aufgefangen und in Empfänger hineingeleitet wird. Aber bei diesem Ubertragungsvorgange ist der Wirkungsgrad unglaublich schlecht. Obgleich der Sender 10 kW und mehr aus sendet,. nimmt die Antenne nur so wenig auf, daß die Energie nicht zur Betätigung des Empfangstelephones ausreicht, sondern nur dazu, mittels sehr empfindlicher Röhrenrelais eine Ortsbatterie zu steuern. Soll die Arbeitsübertragung ohne große Verluste vor sich gehen, so muß der Elektrizitätsstrom gerichtet werden, dazu wären aber bei gewöhnlichem Wechselstrom ungeheuer große Reflektoren nötig. Nun ist aber in dem Laboratorium der Westinghouse Comp, gefunden worden, daß Elektrizitätsstrahlen von sehr kurzer Wellenlänge (10 cm), die sich leicht in eine wohlumgrenzte Bahn zusammenfassen lassen, die Eigen schaft haben, die Luft zu ionisieren, d. h. leitend zu machen. Man stellt also auf der Senderseite zwei Hohl spiegel auf, die zwei Bündel kurzwelliger Strahlen in bestimmte Richtung aussenden. Die durch die beiden Strahlenbündel ionisierte Luft verhält sich wie zwei Leitungsdrähte. Und an diesen kann man den Stark strom fortleiten, der auf der Empfängerseite von zwei Platten aufgenommen wird. Platin und Platinmetalle. Von J. M. Hill. The Jew. Circular 1928. Nr. 16. Der Vorrat an Platinmetallen war Ende 1927 3,16 t. Davon waren 67,4°/ 0 Platin, 23,8°/ 0 Palladium, 4,5° 0 Iri dium und 4,3 °/ n die anderen Platinmetalle. Der mittlere Preis war für Platin 2,7 $ für lg, für Iridium 3,9 $, für Palladium 1,9 $, für Rhodium 1,77 $, für Ruthenium 1,2 $. (IV/783) Folnir. IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Mornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Unterschied bei Zurechnung zum Betriebsvermögen nach dem Reichsbewertungsgeseß und nach dem Einkommen steuergeseß. Von besonderer Bedeutung für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften. Das Reichsbewertungsgeseß bezieht sich nur aut Steuern, die von der Einkommensteuer wesentlich ver schieden sind. Die Zurechnung zum Betriebsvermögen nach dem Reichsbewertungsgeseß ist in ihren Folgen er heblich abweichend von den Wirkungen, die einer solchen Zurechnung nach dem Einkommensteuergeseß beizulegen sind. Ist bet einer Veranlagung, d. h. bei der Feststellung des Einheitswertes eines Betriebsvermögens, ein Gegen stand dem Betriebsvermögen zugerechnet, so hat dies für eine spätere Veranlagung keine Bedeutung. Denn bei jeder künftigen Veranlagung wird stets von neuem zu prüfen sein, ob die Vorausseßungen der Zurechnung noch gegeben sind. Nach dem Einkommensteuergeseß hat indessen die Zurechnung zum Betriebsvermögen weittragendere Be deutung und Folgen. Hier erfolgt die Gewinnermittelung durch den, die Gegenstände des Betriebsvermögens um fassenden Vermögensvergleich. Mit Bezug auf die Kon tinuität der Bilanz ist es daher auch für die späteren Veranlagungen regelmäßig mitbestimmend, ob ein Gegen stand Betriebsvermögen darstellt oder nickt. Ist ein Gegenstand dem Betriebsvermögen einmal zugerechnet, so gehört er so lange dazu, bis er aus diesem aus geschieden wird. Seine spätere Ausscheidung beeinflußt alsdann das Einkommen bzw. die Einkommensteuer des jenigen Steuerabschnitts, in welchem die Ausscheidung aus dem Betriebsvermögen erfolgt. Die Wirkungen der Zurechnung zum Betriebsvermögen nach dem Einkommen steuergeseß — zum Unterschied von solchen Wirkungen nach dem Reichsbewertungsgeseß — erschöpfen sich also nichf in der Beeinflussung der Einkommensteuer des Jahres, für das die Zurechnung zu erfolgen haf. Würde z. B. ein nach dem Einkommensteuergeseß zum Betriebsvermögen gerechnetes Grundstück verkauft, so bildet der aus dem Verkauf erziehe Gewinn gewerbliches Einkommen. Beim Einzelkaufmann können nach dem Reichs bewertungsgeseß nur Gegenstände, die ihm gehören, als Betriebsvermögen angesprochen werden. In jedem Falle rechnen dazu ihm gehörige Gegenstände, soweit sie seinem Betriebe gewidmet sind, wie z. B. der zu Ge schäftszwecken benußte Teil eines Hauses. Was einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesell schaft gehört, ist demgegenüber Betriebsvermögen der Gesellschaft, ohne Rücksicht darauf, ob es dem Gewerbe betrieb gewidmet ist oder nicht. Will man diese Zu gehörigkeit eines Grundstücks in dem Umfang aus steuer lichen Erwägungen heraus vermeiden, so muß man das Grundstück nicht in das Eigentum der Gesellschaft bei deren Gründung überführen, sondern es im Eigentum eines oder mehrerer Gesellschaften belassen. Alsdann wird nach dem Reichsbewertungsgeseß nur der zu Ge schäftszwecken der Gesellschaft benußte Teil des Hauses zum Betriebsvermögen gezählt. Für das Gebiet des Einkommensteuergeseßes aber kommt das ganze Grund stück als Betriebsvermögen der Gesellschaft überhaupt nicht in Betracht. Und weiter ist von Vorteil, daß die Gesellschaft die für die in dem Grundstück von den Ge sellschaftern gemieteten Räume gezahlte Miete als ab zugsfähige Ausgabe über Geschäftsunkosten buchen kann. Für den oder die Gesellschafter stellt die so von der Gesellschaft gezahlte Miete Einkommen aus Vermietung, also nicht gewerbliches Einkommen dar. (11/793)
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