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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (26. April 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Außenhandel mit Uhren in der Schweiz im ersten Vierteljahr 1929
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechtsabteilung
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- ArtikelDer Kontenplan des Uhrmachers 317
- ArtikelDie wirtschaftliche Lage der deutschen Uhrmacher 318
- ArtikelZur Geschichte der Bautzener Uhrmacherinnung 321
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz im ersten Vierteljahr ... 324
- ArtikelDie Rechtsabteilung 326
- ArtikelSteuerfragen 328
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 329
- ArtikelSprechsaal 329
- ArtikelVerschiedenes 331
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 333
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 333
- ArtikelGeschäftsnachrichten 338
- ArtikelBüchertisch 339
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 339
- ArtikelEdelmetallmarkt 339
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 340
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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326 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 17 zurück. Zwei Drittel des Exportes gingen allein nach Frankreich, nämlich 8458 kg. Fertige Bestandteile zu Taschenuhren weisen einen gesteigerten Export auf (Zunahme 1400 kg). An erster Stelle der Abnehmer stehen dabei die Vereinigten Staaten mit 9171 kg, Deutschland mit 5062 kg und Rumänien mit 3517 kg. Von der Ausfuhr von Uhren nach der Stückzahl entfiel ein sehr bedeutender Teil auf die Werke zu Taschenuhren. Hiervon wurden im ersten Vierteljahr 1929 1031 269 Stück = 12796328 Fr. exportiert gegen 1101761 Stück = 14830 604 Fr. im Vorjahre. Dieser Versand richtete sich fast nach allen Ländern, wobei die Ver einigten Staaten mit 437 054 Stück und Japan mit 167578 Stück an der Spiße stehen. Deutschland bezog 65934 Stück. Die Absaßmöglichkeilen für Uhrengehäuse haben sich etwas gebessert, es wurden 7000 Stück mehr an das Ausland abgegeben. Im März 1929 wurden 189 754 Stück = 766 499 Fr. verladen gegen 252765 Stück = 988 867 Fr. im Vorjahre. Infolge der Neueinteilung können auch hier nur die Zahlen für den Monat März wiedergegeben werden: Gehäuse aus unedlem Metall, auch versilbert oder vergoldet, wurden 151914 Stück = 197 806 Fr. aus geführt und zwar unter anderem 42 954 Stück nach Frank reich, 27 426 Stück nach Polen, 21061 Stück nach Spanien. Silberne Gehäuse wurden 10595 Stück = 60 011 Fr. ab gegeben, darunter 3258 Stück an Frankreich, 2559 Stück an Polen und 1053 Stück an Deutschland. In gold plattierten Uhren bezifferte sich die Ausfuhr auf 15958 Stück = 74661 Fr. mit 12120 Stück nach Frankreich. Gold- und Platingehäuse wurden 13287 Stück =434021 Fr. aus geführt, davon 5588 Stück nach Spanien. Der Export von Taschenuhren war mengenmäßig kleiner, doch wurden höhere Werte erzielt: es wurden rund 9000 Stück Taschenuhren mit Nickel- usw. Gehäusen, iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Die Rechtsabteilung Bearbeitet vom Verbandssyndikus Assessor Hehler „. .. und wenn ich hier nicht recht bekomme, dann gehe ich zum Landgericht und bis ans Reichsgericht!“ Diese und ähnliche Äußerungen kehren fast in jeder Zivilgerichtsverhandlung wieder, vielfach will man sich auch an das Justizministerium wenden, das dann als leßte und höchste Instanz aller irdischen Gerechtigkeit angesehen wird. Hierzu sei folgendes bemerkt: Gegen die streitigen 1 ) Urteile der ordentlichen 2 ) Gerichte in Zivilsachen 3 ) findet die Berufung und die Revision statt, nur ganz ausnahmsweise kommt auch das Rechtsmittel der (sofortigen) Beschwerde in Betracht. Die Zulässigkeit der Berufung ist bei vermögens rechtlichen 4 ) Streitigkeiten dadurch bedingt, daß der 1) Der Partei, gegen die ein Versäumnisurieil erlassen ist, sieht gegen dieses der Einspruch zu. Die Berufung gegen ein Versäumnisurteil ist zulässig, wenn der Einspruch an sich nicht statthaft ist, und auch dann nur in beschränktem Umfang. 2) Die ordentlichen Gerichte unterscheiden sich von den Sondergerichten, zu denen insbesondere die Arbeits gerichte gehören. Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet die Berufung an die Landesarbeitsgerichte im allgemeinen nur dann statt, wenn der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 300 RM. übersteigt. Gegen die Urteile der Landesarbeits gerichte ist die Revision grundsäßlich statthaft, nur muß auch hier der Wert des Beschwerdegegenstandes 6000 RM. übersteigen. 3) Zum Unterschied von den Strafsachen. 4) Zum Unterschied von familienrechtliehen Streitigkeiten, wie beispielsweise die Klage auf Ehescheidung oder die Klage auf Feststellung der Unehelichkeit eines während Bestehens einer Ehe geborenen Kindes. 12000 Stück mit Silbergehäusen und 4000 Stück mit Gold gehäusen weniger ausgeführt. In Chronographen war eine Zunahme von 22 Stück zu verzeichnen. Armbanduhren wurden wesentlich mehr zum Versand gebracht, und zwar rund 150000 Stück Armbanduhren mit Nickel- usw. Gehäusen, 1700 Stück Armbanduhren aus Gold- und 500 Stück Armbanduhren mit Chronographen. In silbernen Armbanduhren ist der Export um rund 20000 Stück zurückgegangen. Als Hauptabnehmer traten im ersten Vierteljahr 1929 auf: Slück Großbritannien 304 416 Taschenuhren aus Nickel Deutschland 25 182 „ „ Silber Italien 9 409 „ „ Gold Vereinigte Staaten .... 5756 „ Chronographen .... 250807 Armbanduhren aus Nickel Großbritannien 75 951 „ „ Silber „ 42 031 „ „ Gold Italien 219 „ Chronographen Während im Vorjahr Automobiluhren nicht zum Ver sand kamen, betrug die Ausfuhr von diesen im ersten Vierteljahr 1929 bereits 51574 Stück. (Im Vorjahr wurden diese Uhren nickt besonders ausgewiesen.) Haupt abnehmer waren Frankreick mit 31232 Stück und Groß britannien mit 12170 Stück. Die Ausfuhr von anderen Uhren mit Taschenuhrwerk ist weiter zurückgegangen, rund 6000 Stück. Auch hierfür waren Frankreich und Großbritannien Hauptkunden. In Taschenuhrgläsern steht im ersten Vierteljahr 1929 der Einfuhr von 6444 kg = 97 315 Fr. eine Ausfuhr von 1844 kg = 51537 Fr. gegenüber gegen 11792 kg = 194797 Franken bzw. 3839 kg = 87119 Fr. im ersten Quartal 1928. Von der Einfuhr kamen aus Frankreick 6121 kg, aus Deutschland 226 kg, aus der Tschecho- Slowakei 74 kg und aus Belgien 23 kg. Als Hauptabnehmer traten unter anderem auf die Vereinigten Staaten mit 483 kg und Spanien mit 140 kg. (1/804) Wert des Beschwerdegegenstandes 50 RM. übersteigt. Klagt also der Uhrmacher A. von seinem Kunden B. eine Kaufpreisforderung in Höhe von nur 45 RM. ein, so ist das Urteil des Amtsgerichts endgültig. Ein Rechtsmittel findet dagegen nickt statt. In Frage käme allenfalls eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch * Erhebung einer Nichtigkeits- oder Restitutionsklage, die jedock praktisch so gut wie bedeutungslos ist. Die Revision findet nur gegen die Berufungsurteile der Oberlandesgerichte statt. Klagt der Uhrmacker A. von seinem Kunden B. für laufend vorgenommene Repa raturen einen Betrag in Höhe von 75 RM. ein, so kann er gegen ein die Klage abweisendes Urteil des Amts gerichts Berufung bei dem Landgericht einlegen. Der Wert des Beschwerdegenstandes ist ja höher als 50 RM. Wird die Berufung als unbegründet zurückgewiesen, so steht dem Uhrmacher A. gegen dieses Urteil ein Rechts mittel aber nicht mehr zu. Die Revision ist nur gegen Berufungsurteile des Oberlandesgerichtes statthaft. Der Prozeß muß mithin in erster Instanz nickt bei einem Amtsgericht, sondern bei einem Landgericht anhängig sein. Von einigen Ausnahmen abgesehen, ist das Land gericht in erster Instanz für vermögensrechtlicke Streitig keiten sachlick 0 zuständig, wenn der Wert des Streit gegenstandes 500 RM. übersteigt. Gegen diese Urteile findet die Berufung bei dem Oberlandesgericht statt. 1) Zum Unterschied von der örtlichen Zuständigkeit oder dem Gerichtsstände.
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