Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (26. April 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- ArtikelDer Kontenplan des Uhrmachers 317
- ArtikelDie wirtschaftliche Lage der deutschen Uhrmacher 318
- ArtikelZur Geschichte der Bautzener Uhrmacherinnung 321
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz im ersten Vierteljahr ... 324
- ArtikelDie Rechtsabteilung 326
- ArtikelSteuerfragen 328
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 329
- ArtikelSprechsaal 329
- ArtikelVerschiedenes 331
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 333
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 333
- ArtikelGeschäftsnachrichten 338
- ArtikelBüchertisch 339
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 339
- ArtikelEdelmetallmarkt 339
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 340
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 17 DIE UHRMACHERKUNST 331 V erschiedenes Berichtigung. In dem in Nr. 16, S. 304, veröffentlichten Auf- sab des Unterzeichneten ist in dem Schlu&sab ein sinnstörender Fehler stehengeblieben, da infolge einer dringenden Reise die lebte Korrektur nicht mehr gelesen werden konnte. Es mub natür lich heiben: „ . . . dab auch der deutsche Uhrmacher seine be scheidenen Lebensbedingungen verteidigen mub und er nicht zu gunsten der anderen Gruppen sich seine Lebensbedingungen immer mehr beschneiden lassen kann!" W. König. (VI1/363) Lohnverhandlungen in der Uhrenindustrie. In Nr. 16 der UHRMACHERKUNST konnten wir nur kurz über das Ergebnis in Donaueschingen berichten. Nachstehend geben wir die uns gesandte Meldung bekannt: Die Schlichterkammer fällte folgenden einstimmigen Schiedsspruch: 1. Das jebige Lohnabkommen bleibt bis 31. Juli 1929 bestehen. 2. Ab der Lohnwoche, in die der 1. August 1929 fälii, erhöhen sich die Tarifecklöhne der einzelnen Berufsgruppen der Arbeiter um je 4 Pf., der Arbeiterinnen um 3 Pf. Die Löhne der Altersstufen innerhalb der Berufsgruppen bleiben in demselben prozentualen Verhältnis. 3. Alle Arbeiter und Arbeiterinnen, die ständig im Zeitlohn arbeiten und nicht unter die Ziffern löa und b des K. A. fallen, erhalten, sofern ihr Stunden lohn den neuen Tariflohn erreicht.oder um 2 Pf. übersteigt, 2 Pf. in der Stunde, den neuen Tariflohn um 3 bis ö Pf. übersteigt, 1 Pf. in der Stunde. 4. Dieses Abkommen gilt bis auf weiteres. Es kann erstmals mit vierwöchiger Frist zum 31. März 1930 gekündigt werden. Erklärungsfrist 27. April 1929, mittags 12 Uhr. (VI 1/364) Der Magistrat Hannover gegen das Uhrmachergewerbe. Der Magistrat der Stadt Hannover hat ein neues Gebiet entdeckt, in dem er sich auf eigenwirtschaftlichem Gebiete durch Errichtung eines Regiebetriebes der freien Wirtschaft Konkurrenz machen kann. Die Stadt tritt nämlich seit kurzer Zeit als Uhrenhändler auf. Allerdings mub der Begriff des Wortes „Händler" in diesem Zusammenhänge einer genauen Betrachtung unterzogen werden, denn auf die Beschwerde und die Anfrage der Bürgervorsteher Bäckermeister Quermann, Fleischerobermeister Schmidt und Bürgervorsteher-Worfhalter Dr. Liebernickel, die ausdrücklich dar auf hinwiesen, dab durch die neuen Maßnahmen des Magistrats die Fachkreise nunmehr von Lieferungen und Arbeiten lür die Stadt ausgeschaltet, in ihrer Steuerkraft geschädigt würden und die Errichtung neuer städtischer, in die freie Wirtschaft eingreifender Regiebetriebe als schädlich bezeichnen, entgegnete der Magistrat unter anderem, dab er sich lediglich auf die Vermietung von Uhren und ihre Regelung beschränke, ein Uhren verkauf aber nicht damit verbunden sei. Wie sieht nun diese Vermietung von elektrischen Uhren durch die Stadt aus? Agenten werden von Haus zu Haus geschickt und machen Angebote auf Vermietung von elektrischen Uhren, der sogenannten „Städtischen Normalzeit”, die unter folgenden „kulanten” Bedingungen abgegeben werden: Für die erste Anlage ist eine Gebühr zu entrichten, die sich in einem bekannten Fall auf 450 RM. stellte. Alsdann mub sich der Kontrahent auf 15 Jahre fest ver pflichten, gegen eine Jahresmiete von 300 RM. die Uhr mietweise zu übernehmen. Nach Ablauf der 15 Jahre hat er also für diese geliehene Uhr 4500 RM. bezahlt, und der Magistrat kann als dann die Uhr mit der ganzen Anlage wieder abholen lassen, falls der Vertrag nicht verlängert wird. Diese Bedingungen sind für den Kunden so ungünstig und finanziell belastend, dab der private Geschäftsmann mit ihnen kaum wird Abschlüsse tätigen können. Außerdem ist eine Ver ordnung erlassen, deren praktische Auswirkung die ist, dab sämtliche städtischen Amtsstellen und Behörden, Schulen usw. in Zukunft die Anlage elektrischer Uhren nicht mehr durch die Uhrmacherinnung oder die freie Wirtschaft, sondern durch die „Städtische Normalzeit“ in eigener Regie ausführen lassen werden. Es dürfte auch dem Magistrat nicht unbekannt sein, dab die gegenwärtige wirtschaftliche Notlage das Uhrmacherhandwerk als eines der sogenannten Luxusgewerbe besonders schwer trifft, und dab die Stadt daher alle Veranlassung hätte, diesem Gewerbe zweige nicht noch durch eigene Einrichtungen weitere Verdienst möglichkeiten zu nehmen. Lebten Endes kann es nicht als Aufgabe der Stadt betrachtet werden, Agenten von Haus zu Haus zu schicken und Uhrenanlagen zu vermieten. Wenn in dieser Tätigkeit der Magistrat heute seine Ehre sucht, so mub mit Recht befürchtet werden, dab irgendein anderer Beamter oder Leiter einer Stadt auf den Gedanken kommt, einen Vertrieb von Staubsaugern oder Nähmaschinen auf Abzahlung anzufangen. Schon diese Beispiele, die sich beliebig vermehren lassen, dürften das Unhaltbare des Vorgehens der „Städtischen Normal zeit” zur Genüge erläutern. Wenn es nun einmal bedauerliche Tatsache geworden ist, dab die Stadt mit der „Elektrozeit Frank furt” einen langfristigen Vertrag abgeschlossen hat, so müssen wir der dringenden Erwartung Ausdruck geben, dab die orts ansässigen Uhrmacher zumindest an den Lieferungen und Instal lationen, Unterhaltung und Reparaturen dieser Uhren in vollem Umfange beteiligt werden. Die Empörung unter den Fachleuten ist grob! Sorge der Magistrat dafür, dajj er durch entsprechende Vereinbarungen mit der Uhrmacherinnung den gewünschten Aus gleich im Interesse des Wirtschaftsfriedens herbeiführt, denn lebten Endes handelt es sich hier nicht lediglidi um eine eng begrenzte fachliche Angelegenheit, vielmehr ist das Vorgehen des Magistrats als Zeichen der Zeit zu bewerten, und wenn es heute den einen Gewerbezweig trifft, so können morgen andere nachfolgen. („Nordwestdeulsche Handwerker-Zeitung.”) (V1 1/368) Zur Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle. Das Geseb zur Änderung der Gewerbeordnung vom 11. Februar 1929 sieht als eine der wichtigsten Neuerungen die Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle vor. Nach dem Geseb hat die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats Vorschriften da rüber zu erlassen, wie die Handwerksrolle einzurichten ist. Zur Ausführung dieser Vorschriften hat der Reichswirtschaftsminister nunmehr dem Reichsrat den Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle zugeleitet. Dieser Entwurf geht davon aus, dab der reichsrechtlich vorzuschreibende Inhalt der Handwerksrolle auf das Mab zu beschränken ist, das unbedingt nötig ist, um den Zweck der Handwerksrolle zu erfüllen, nämlich eine klare Abgrenzung gegenüber nichthandwerksmäbigen Betrieben zu geben und damit zugleich die Grundlage für stati stische Erhebungen zu gewähren und ferner die Grundlage für die Ausübung des Wahlrechts zu bilden. Zu den vorgesehenen Bestimmungen hat der gemeinsame Ausschub für Berufsstands politik beim Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag und beim Reichsverband des deutschen Handwerks bereits Stellung genommen. Ebenso hat der Entwurf auch bereits den Regierungen der Länder zur Stellungnahme Vorgelegen. In seinem Begleit schreiben bittet der Reichswirtschaftsminister den Reichsrat noch, die Vorlage alsbald in Beratung zu nehmen, da von der Anlegung der Handwerksrolle die weitere Durchführung der Handwerks novelle, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung des neuen Wahlverfahrens abhängig sei. Nach dem Entwurf hat die Handwerkskammer das Verzeichnis derjenigen Gewerbetreibenden, die in dem Bezirke der Kammer selbständig ein Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben, in Form einer Kartei zu führen. Die Kartei ist nach Gemeinden oder Gemeindeverbänden des Kammerbezirks zu gliedern; im übrigen soll sie in alphabetischer Reihenfolge und nach Berufen oder Berufsgruppen aufgestellt werden. Für jeden Gewerbe treibenden ist eine besondere Karte anzulegen. Die Eintragungen haben zu enthalten die näheren Angaben über die Person des betreffenden Betriebsinhabers, die Angabe darüber, ob Gründe vorliegen, welche das Wahlrecht oder die Wählbarkeit zur Hand werkskammer ausschlie&en, die Angabe darüber, ob der Betriebs inhaber die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besibt, Ort und Strafe der gewerblichen Niederlassung, den Gegenstand des Unternehmens usw. Das von der Handwerkskammer für die erste Anlegung der Handwerksrolle aufzustellende Verzeichnis derjenigen Gewerbetreibenden, die sie in die Handwerksrolle einzutragen beabsichtigt, ist in Form fortlaufender Listen aufzu stellen, die nach Gemeinden oder Gemeindeverbänden gegliedert und im übrigen in alphabetischer Reihenfolge aufgesteHt sind. Die Gewerbetreibenden sind in dieser Liste nach Namen und Ort der gewerblichen Niederlassung und Gewerbezweig eindeutig zu bezeichnen. Den Ländern bleibt es überlassen, weitergehende Vorschriften über den Inhalt der Handwerksrolle zu erlassen, die sie bzw. die Organisationen des Handwerks für zweckmä&ig erachten. (R. H.) (V11/361) Preiserhöhung für Metallwaren. Die Fachgruppe „Tafelgeräte aus Messing und Messing vernickelt“ teilt einen Preisaufschlag von 10°/ o mit. Begründet wird der Preisaufschlag durch die Steigerung der Preise für Kupfer und Messing, wozu zu bemerken ist, dab die Preise für Kupfer und Messing in lebter Zeit ganz erheblich gefallen sind, nachdem sie eine kurze Zeit in die Höhe geschnellt waren. Vorliegende Aufträge werden noch zu den seitherigen Bedingungen ausgeführt. (VI 1/387) Verdächtiger Besib* Das Badische Landespolizeiamt Karls ruhe teilt uns folgendes mit: In einer Strafsache wurde eine silberne Damenremontoiruhr, im Rückdeckel (innen) ist in gotischer Schrift der Name „M. Bauch" eingraviert, ermittelt. Die Uhr hat die Reparaturzeichen H. N. 11878 und X 856. Die Buchstaben HN sind in lateinischer Schrift und sind miteinander verbunden geschrieben. (VI 1/356) Eine Ausgrabung. Einer unserer Leser sendet uns einen Originalausschnitt aus der „Gartenlaube” von 1865. Die kleine Geschichte wird auch noch heute Anteil bei unseren Lesern ge winnen. Deutsche Waaren unter ausländischen Titeln. In den lebten dreibiger Jahren lebte zu München der Hof-Uhr-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder