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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (10. Mai 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abwehrmaßnahmen gegen Hausierer und ähnliche Konkurrenten des Uhrmachers (Fortsetzung)
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- ArtikelAbwehrmaßnahmen gegen Hausierer und ähnliche Konkurrenten des ... 363
- ArtikelDie Reparatur der kleinen Armbanduhr 365
- ArtikelDas Schaufenster (Fortsetzung) 368
- ArtikelMister Selbstverständlich 369
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im ersten Vierteljahr 1929 370
- ArtikelDie Wartburgstadt Eisenach 373
- ArtikelDie Weckeruhr 374
- ArtikelVerschiedenes 375
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 376
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 377
- ArtikelGeschäftsnachrichten 380
- ArtikelPatentschau 381
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 381
- ArtikelEdelmetallmarkt 381
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 382
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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RMACHERK V p, VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 54. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 10. MAI 1929 / Nummer 19 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllltlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllltllllllltllllMIIIIIIIIIIIIIIIII Abwehrmaßnahmen gegen Hausierer und ähnliche Konkurrenten des Uhrmachers Von Verbandssyndikus Assessor Heßler Dl In das Gebiet des unlauteren Wettbewerbs oder der verbotenen Ausspielung gehört die Veranstaltung von Preisrätseln und Preisausschreiben. Für die rechtliche Beurteilung einer derartigen plumpen Käufer anlockung kommt es auf die Abfassung des Rätsels oder der Aufgabe und auf den Verlauf an, den die Ein sendung von Lösungen nimmt. Wie die Verhältnisse hierbei liegen können, soll der folgende Fall zeigen. In zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften erscheint folgendes Inserat: 300 Uhren werden verschenkt (tmmok tsreuz rew), wie heißt das? Die Lösung dieser Aufgabe erfordert keinerlei Sach kunde oder Spißfindigkeit, sie kann einfach von rückwärts abgelesen werden: „Wer zuerst kommt!“ Die Beteiligung an dem Preisausschreiben ist, wie angekündigt wird, an die Bedingung geknüpft, daß jeder Einsender gleichzeitig eine Bestellung auf eine Ware, beispielsweise eine Uhrkette, aufgibt und den Betrag dafür einschickt. Hat der Einsender diese Bedingung erfüllt, dann wird ihm mitgeteilt, daß er das Rätsel richtig gelöst und auch eine Uhr gewonnen habe. Außerdem wird ihm aber nahegelegt, irgendeine andere Ware, vielleicht ein Haarwaschmittel, in einer größeren Menge abzunehmen oder für den Veranstalter des Preis ausschreibens zu vertreiben. Der Einsender erhält auch gleich in einem Paket Uhr, Kette und Haarwaschmittel zugeschickt, allerdings unter Nachnahme des Preises für das Haarwaschmittel. Wenn er also zu Uhr und Kette gelangen will, muß er wohl oder übel die Nachnahme einlösen. Tut er das nicht, dann bekommt er die Mitteilung, daß er die Uhr allein nur gegen Voreinsendung der Ver- packungs- und Portospesen erhalten könne. Die Spesen sind natürlich so hoch, daß von einer „geschenkten“ Uhr keine Rede mehr sein kann. 1. Da der Gewinn der Uhren nicht von einer be stimmten Geschicklichkeit oder Spitzfindigkeit der Teil nehmer an dem Preisausschreiben abhängt, ist dieses unter Umständen als eine Ausspielung im Sinne von § 286, Abs. 2. des Strafgesetzbuches zu beurteilen und in Er mangelung der erforderlichen obrigkeitlichen Erlaubnis (Forlsefcung) strafbar, wenn die Verteilung der Uhren tatsächlich nur an die ersten 300 Einsender erfolgt, also von einer ge wissen Zufälligkeit abhängig ist. Offenbar ist das aber nicht der Fall, vielmehr erhält- jeder Einsender eine Uhr, wenn er nur das Haarwaschmittel abnimmt. Es handelt sich also um keine Ausspielung, sondern um ein gewöhn liches Zugabeversprechen. 2. Dieses Zugabeversprechen erweist sich als täuschende Reklame gröbster Art. Die Uhren werden in Wahrheit gar nicht verschenkt, sie sind keine un entgeltliche Zuwendung neben der gekauften Kette, sondern ihre Abgabe ist entweder an die Abnahme einer größeren Menge eines Haarwaschmittels oder an die Bezahlung unverhältnismäßig hoher Verpackungs- und Portospesen geknüpft. Die Ankündigung, daß die Uhren verschenkt würden, ist eine unrichtige, zur Irreführung des Publikums geeignete Angabe. Der Veranstalter des Preisausschreibens ist sich dessen auch bewußt, gibt aber troßdem die Anzeige in der Absicht auf, dadurch den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervor zurufen. Er ist mithin gemäß § 4 des Wettbewerbsgeseßes strafbar. 3. Schließlich macht er sich auch noch des Betruges — Vergehen nach § 263 des Strafgeseßbuches — schuldig, wenn der Einsender der Lösung für das eingeschickte Geld überhaupt nichts oder doch nur einen Gegenstand erhält, der geringwertiger als die Leistung des Einsenders ist, dieser also in seinem Vermögen geschädigt wird. 4. Obwohl der Zentralverband selbst die Inserate in vielen Zeitungen und Zeitschriften überwacht, ist es doch wünschenswert, daß der Uhrmacher, wenn er eine ver dächtige Anzeige über die Veranstaltung eines Preis ausschreibens liest, es sofort dem Zentralverband ein schickt, und zwar auch dann, wenn keine Uhren oder sonstige Waren, die der Uhrmacher zu vertreiben pflegt, als Preise ausgeseßt sind. Derartige Verwilderungen und Wucherungen im gesitteten Erwerbsleben müssen unter allen Umständen bekämpft und zu beseitigen versucht werden. E) Die Gewährung von Zugaben ist ein wett bewerbsrechtliches Problem, das immer mehr in den Vorder grund des Interesses rückt. Da uns hier vorwiegend seine straf-, nicht auch seine zivilrechtliche Seite inter-
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