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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (11. Januar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- ArtikelVon Schädigungen des Uhrmachergewerbes und geeigneten Mitteln ... 23
- ArtikelUnkosten der deutschen Warenhäuser 24
- ArtikelDie Bewertung antiker Schmucksachen im Kunsthandel 25
- ArtikelZeitschriftenschau 28
- ArtikelHemmung mit konstanter Kraft oder konstanter Antrieb? ... 30
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im November 1928 32
- ArtikelDie Rechtsabteilung 33
- ArtikelSteuerfragen 35
- ArtikelVerschiedenes 36
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 38
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 39
- ArtikelGeschäftsnachrichten 41
- ArtikelBüchertisch 43
- ArtikelPatentschau 44
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 45
- ArtikelEdelmetallmarkt 45
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 46
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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36 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 2 jedoch audi nur unter der Voraussetzung, dajj letzterer niedriger ist. Bei der Aufstellung der Bilanz wird verlangt, dab jeder Gegenstand berücksichtigt wird. Nicht notwendig ist es beim Uhrmachergeschäft, wo das Lager aus im wesentlichen gleichartigen Waren besteht, jedes Stück für sich allein zu bewerten. Zulässig ist vielmehr die Zusammenfassung der Warengruppen und deren Be wertung in einer Summe. Hat man hierbei die An schaffungspreise eingesetzt, so kann von der Summe der An schaffungspreis eine dem Durchschnittsminderwert entsprechende Abschreibung gemacht werden. Eine solche Minderbewertung in Form der Abschreibung ist ja auch in ähnlicher Weise für die Au&enstände (siehe S. 1036 in Nr. 52 der UHRMACHERKUNST 1928) zugelassen. Ver einzelt ist es vorgekommen, dab eine derartige kollektive Bewertung des Warenlagers beanstandet worden ist. Mit einem solchen Falle beschäftigt sich ein Urteil des Reichs finanzhofes vom 8. Februar 1928 (VI. A 118/28). Daselbst wird hinsichtlich der Zulässigkeit kollektiver Bewertung der Bestände eines Warenlagers etwa folgendes aus geführt: Eine solche Bewertung kann nicht zur Folge haben, dab die Abschreibung zu streichen ist, vielmehr gibt sie der Steuerbehörde lediglich das Recht, die nach den Umständen zulässige Abschreibung im Wege der Schälung zu ermitteln. Die Behörde könnte auch die Werte der einzelnen Gegenstände ermitteln; sie ist aber bei einer Kollektivbewertung in der günstigeren Lage, dab sie von Ermittlung der einzelnen Werte absehen und ihrerseits eine kollektive Bewertung vornehmen kann. Eventuell kann sie auch die Kollektivbewertung durch eine mehr ins einzelne gehende Bewertung ersehen. Man kann zweifeln, was beim Vorhandensein alter Waren als vor jähriger Bilanzwert anzusehen ist, wenn eine kollektive Bewertung in der Weise stattgefunden hat, dab von den Anschaffungspreisen ein dem Durchschnittsminderwert entsprechender Abschlag insgesamt gemacht ist. Es mag zutreffen, dab dann als vorjähriger Bilanzwert eines zu dem vorjährigen Warenlager gehörigen Gegenstandes nicht ohne weiteres sein Anschaffungspreis abzüglich des Kollektivprozentsatzes anzusehen ist. Vielmehr mü&te, wenn der voriährige Bilanzwert von Bedeutung sein sollte, nachträglich eine Verteilung des Kollektivwertes auf die einzelnen Gegenstände erfolgen. (11/691) Steuertermine für Januar 1929 Reichssteuern 5. Jan.: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeil vom 16. bis 31. Dezember 1928. 10. „ Umsatzsteuer-Voranmeldung und Voraus zahlung für das vierte Quartal 1928. Schonfrist bis 15. Januar. 10. „ Einkommensteuer- bzw. Körperschafts steuer-Vorauszahlung für das vierte Quartal 1928. Ein Viertel der im lebten Steuerbescheid festgesebten Steuerschuld. 15. „ Die Steuerkarten sind durch die Arbeitgeber dem Finanzamt einzureichen (siehe „Lohnsteuer bestimmungen“). 21. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Januar 1929. 31. „ Nach dem Geseb würden die Steuererklärungen zur Einkommen- und Umsabsteuer abzugeben sein. Ob Fristverlängerung, wie im Vorjahre, gegeben wird, ist noch nicht bekannt. Gewerbesteuern 5. Jan.: Badische Gewerbesteuer, soweit monatlich er hoben. 8. „ Württembergische Gewerbesteuer. 10. „ Bayerische Gewerbesteuer. 10. „ Lippesche Gewerbesteuer. 10. „ Oldenbu rgische Gewerbesteuer. 15. „ Preujjische Lohnsummensteuer. 15. „ Mecklenburg-SchwerinscheGewerbesteuer. 15. „ Mecklenburg - Strelib sehe Gewerbesteuer. 15. „ Badische Gewerbesteuer, soweit vierteljährlich erhoben. i (11/686) • IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIUIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Verschiedenes Mitteilung des Schubverbandes „Präzision Glashütte", Halle a. d. S., Königstrabe 84. In Sachen Weilnauer und Ge nossen wurde im Anschlub an die Verhandlung vom 23. No vember 1928 in dem am 21. Dezember 1928 vor dem Oberlandes gericht Dresden staltgefundenen Termin weiter streitig verhandelt. Der Inhalt der von den Parteien eingereichten Schriflsäbe wurde vorgetragen. Das Gericht erklärte, dab es den Tatbestand noch nicht für genügend geklärt halte, und dab es deshalb die von den Parteien noch zu beantwortenden Fragen zusammenstellen werde. Dies soll in Form eines am 18. Januar 1929 zu ver kündenden Beschlusses geschehen. (VI1/835) Gerichtsnotorisches Material für das Zugabenverbot. Den gröbten Schaden durch die Zugabenunsitte erleiden die Uhr macher und alle anderen Branchen, deren Verkaufswaren von den Zugablern als Zugaben „verschenk!” werden. Daher werden die diese Branchen im Reichstage vertretenden Abgeordneten pflichtgemäb dafür eintreten, dab das Zugabenverbot nunmehr umgehend verwirklicht wird. Sehr erfreulich ist es, dab die Erkenntnis ferner wächst, dab auch das Publikum durch das Zugabenübel je länger desto mehr leidet. Es will viel besagen, dab selbst unter den heutigen zur Bekämpfung des Zugaben unwesens unzureichenden Gesehen soeben das Oberlandesgericht Kiel in einer Zugabensache Feststellungen getroffen hat, die die „grobe Irreführung des Publikums” durch die Zugabenauswüchse hervorheben und auch davon sprechen, dab »dem Zugabewesen die Tendenz innewohne, die Qualität der Ware zu verschlechtern”. Gerade die Uhrmacherkunst hat ihr Absafcrückgrat in der Qualitäts ware! — Das Oberlandesgericht in Kiel stellt weiter fest, dab durch sehr viele Zugabenanpreisungen der Eindruck erweckt wird, „dab die Zugaben gewissermaben ein Geschenk, eine Gratis zugabe seien. Es ist dies eine ganz grobe Irreführung des Publikums”. Gerade die Uhrmacher wissen, wie der Unfug zu genommen hat, dab unter anderem die Zigarettenindustrie Zugabengutscheine auf Uhren aller Art gibt und sogar die Tagespresse anfängt, ihren Abonnenten Uhren zu „schenken"! — Der reell seine Waren verkaufende Uhrmacher mub für jede Uhr Umsabsteuer entrichten, aber die vielen Zugabeuhren werden ohne diese Steuer abgesebt. Vielleicht interessiert sich einmal das Reichsfinanzministerium für diese es angehende Seite des Zugabenunwesens. Gleiches Recht für alle! Auch gleiches Steuerrechl! Diese Forderung unterstreicht noch die oben an geführten Gerichtsfeststellungen für deren Bewertung durch die Volksvertreter in der kommenden Debatte über das Zugaben verbot. Negativ dagegen kommt für diese Debatte folgende; in Betracht: Von interessierter Zugablerseite wurden zur Be einflussung des Reichstages Listen in Umlauf gesebt, in die sich die Hausfrauen einzeichnen sollten zur Weiterleitung an der Reichstag. Der Liste stehen einige Säbe voran, die als eigenste Überzeugung der Hausfrauen gelten sollen, die jedoch in ihrer Gedankengangen eine den Unterzeichnern „fremde Handschrift’ zeigen. Oder ist es glaublich, dab einfache Hausfrauen vor sidi aus mit der aus dem Zugablerlager längst bekannter Behauptung operieren v die Zugaben seien für die Hausfrauer ein „Gewinn”, während sie „von den Millionen, die für andere Reklame ausgegeben werden, nichts” haben? Liegt in diesei sachlich unwahren Behauptung nicht eine objektive Verleumdunc aller anständigen Anschauungsreklame, die lebten Endes zun Besten der Käufer die Erzeugung und den Absab preiswerte Qualitätswaren fördert? Man weib nicht, ob die Urteilskraf des volkswirtschaftlich einigermaben unterrichteten Publikums der einsichtigen Hausfrauen in dieser „bestellten Arbeit” de Listen unbekümmerter unterschöbt wird oder die Wirlschafts %
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