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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (7. Juni 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- ArtikelHaltet Euch selbst den Spiegel vor! 447
- ArtikelMister Selbstverständlich (Fortsetzung) 449
- ArtikelDie Rechtsabteilung 450
- ArtikelDas Schaufenster (Fortsetzung) 451
- ArtikelSteuerfragen 453
- ArtikelSprechsaal 454
- ArtikelDie Kunst der Diplomaten 455
- ArtikelVerschiedenes 456
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 458
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 460
- ArtikelGeschäftsnachrichten 463
- ArtikelBüchertisch 464
- ArtikelPatentschau 464
- ArtikelEdelmetallmarkt 465
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 466
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 23 DIE UHRMACHERKUNST 453 Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Einheitsbewertung der Hausgrundstücke und Vermögen- steuer 1928 Die Einheitswertbescheide, welche die Neubewertung der Grundstücke nach dem Stande vom 1. Januar 1928 enthalten, haben als Bewertungsunterlage immer noch den Wehrbeitragswert, wovon ein gewisser Prozentsaß als Jeßtwert gellen soll. Bei solchem Bewertungs verfahren kann es leicht Vorkommen, daß die so fest gestellten Einheitswerte erheblich über den wirklichen Werten liegen. Der Emheitswerlbescheid gibt bekanntlich nur die Bewertung an, aber keine Steuerfestseßung. Die vorgenommene Bewertung ist indessen bindend für die Vermögensteuerveranlagung. Ist ein Grundstück über den wirklichen Wert hinaus bewertet, so führt das zu einer ungerechtfertigten Vermögensteuerveranlagung. Für gewisse Fälle sind durch Erlaß des Reichsfinanzmimsters vom 22. Mai 1929 Billigkeitsmaßnahmen vorgesehen. In diesem Erlaß wird darauf hingewiesen, daß seit dem 1. Januar 1925 die zwangsbewirtschafteten Grundstücke eine erhebliche Wertsteigerung, wie wohl nicht zu be zweifeln ist, erfahren haben. Dieser Weitsteigerung mußte für 1928 im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit durch Erhöhung der Bewertungssäße bzw. durch Ver minderung der prozentualen Abschläge vom Wehrbeitrag Rechnung getragen werden. Es erschien angesichts der schwankenden Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkte und der verschiedenen Beurteilung der zukünftigen Ent wickelung kaum möglich, im einzelnen Fall den tatsächlichen Wert der zwangsbewirtschafteten Hausgrundstücke zu verlässig festzustellen, zumal da nur eine geringe Zahl von Hausverkäufen als Vergleichsobjekte zur Verfügung stand. Gerade dieser Umstand war auch einer der wesentlichsten Gründe dafür, daß für die Bewertung 1928 nochmals der Wehrbeitragswert als Ausgangspunkt ge nommen wurde. Es wird aber angenommen, daß nach einer neuerdings aufgestellten Kaufpreisstatistik über in der Zeit vom 1. Juli 1927 bis 31. Dezember 1928 erfolgte Verkäufe von solchen Häusern das Niveau der fest gestellten Einheitswerte 1928 unter dem Niveau der tat sächlich erzielten Kaufpreise liegt. Eine Ermäßigung der für 1928 maßgebenden Bewertungssäße kommt infolge dessen nicht in Betracht. Gesuchen um Ermäßigung der Vermögensteuer, die mit dem allgemeinen Hinweis darauf begründet werden, daß der Einheitswert den tatsächlichen Wert des Grundstücks übersteigt, soll nicht entsprochen werden. Nur in Fällen, in denen ein Haus tatsächlich in leßter Zeit verkauft worden ist und der Kaufpreis nicht un erheblich, d. h. um mehr als 15 °/ 0 unter dem Einheitswert für 1928 liegt, soll die Vermögensteuer 1928 entsprechend erlassen werden. Wenn ferner, insbesondere infolge irr tümlicher Angaben des Eigentümers in der Vermögens erklärung, die Art oder Beschaffenheit des Hauses sowie bei gemischten Grundstücken das Verhältnis der Miet erträge unrichtig beurteilt worden ist und dieser Fehler bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist gegen den Einheits wertbescheid nicht bemerkt wurde, soll im Billigkeitswege Ermäßigung der Vermögensteuer eintreten. Solche An träge sind spätestens bis zum 30. Juni 1929 beim Finanz amt einzureichen. Innerhalb dieser Frist eingegangene Anträge gelten auch dann als rechtzeitig gestellt, wenn die Begründung des Antrags binnen einer angemessenen Frist nach Ablauf des obigen Zeitpunktes beim Finanzamt eingeht. Sehr häufig sind Einsprüche gegen den Einheits wertbescheid lediglich aus Vorsicht eingelegt worden. Solche Einsprüche können bis zum 30. Juni 1929 zurück genommen werden, ohne daß Rechtsmittelkosten entstehen. (II 857) • Steuererklärung für die preußische Gewerbesteuer nach dem Ertrage für 1929. Fristablauf: 30. Juni 1929 Eine Steuererklärung ist abzugeben: 1. für alle Unternehmen, deren Qewerbeertrag in dem Kalenderjahr 1928 den Betrag von 6000 RM. über stiegen hat; 2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Ertrags für alle Unternehmen, bei denen der Gewinn auf Grundlage des Abschlusses der Bücher zu ermitteln ist; 3. für alle Unternehmen, für welche vom Vorsißenden des Gewerbesteuerausschusses eine Erklärung besonders verlangt wird. Die Zusendung eines Steuererklärungsformulars gilt als besondere Aufforderung zur Abgabe einer Steuer erklärung. Die Ausfüllung des Formulars, welches klar genug gehalten ist, dürfte keinen Schwierigkeiten be gegnen, jedenfalls nicht wenn Buchführung vorliegt, die auf die steuerliche Gewinnermittelung bereits Rücksicht nimmt. Ist das Einkommen aus Gewerbebetrieb nicht auf Grund von Buchführung ermittelt, so ist die Be rechnung oder Schäßung des Gewinns kurz in dem für diesen Zweck im Formular frei gelassenen Raum zu er läutern. Es wird indessen heute wohl nur noch sehr vereinzelt Vorkommen, daß ein Gewerbetreibender an gesichts der ihm bei Schäßung drohenden Nachteile eine den steuerlichen Vorschriften gerecht werdende Buch führung für entbehrlich hält. Eventuell erleichtert ihm die Buchstelle des Zentralverbandes den Weg zur Buch führung. In der UHRMACHERKUNST Nr. 1 ist die Ge werbeertragsteuer näher besprochen. Die Buchstelle des Zentralverbandes stellt auf Anfrage die betreffende Nummer unentgeltlich zur Verfügung. In dem Erklärungs- iimiimiiiiiiimiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Was ersieht man aus dem Uhrmacher-Adreßbuch? * Der Fabrikant und Großhändler: Die Adressen sämtlicher Deutschen Uhrmacher, die für seine Werbung unentbehrlich sind. Der Uhrmacher: Die Adressen von Kollegen, die er hie und da kennengelernt hat und mit denen er in Verbindung bleiben will. Ein umfang reiches Lieferantenverzeichnis zur Anknüpfung von neuen Geschäftsverbindungen oder zum Nach schlagen von besonderen Adressen. Das Wort- und Bildzeichenverzeichnis von Warenzeichen, das jeder Uhrmacher dringend zur Feststellung beson ders von Schmuck- und Besteckfabrikanten braucht. Das Uhrmacher - Adreßbuch ist zum Preis von 12 RM. von uns zu beziehen. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), Königstraße 84
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