Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (14. Juni 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- ArtikelEin Herzlich-Willkommen in Eisenach 467
- ArtikelDie Schweizer Uhrmacher lehnen die festen Verkaufspreise ab! 468
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im April 1929 470
- ArtikelDas Schaufenster (Fortsetzung) 471
- Artikel4. Fachtagung für Juweliere, Schw. Gmünd 1929 473
- ArtikelZur Reform der Arbeitslosenversicherung 475
- ArtikelMister Selbstverständlich (Schluß) 476
- ArtikelSteuerfragen 477
- ArtikelSprechsaal 478
- ArtikelVerschiedenes 479
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 480
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 481
- ArtikelGeschäftsnachrichten 484
- ArtikelEdelmetallmarkt 485
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 486
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
-
445
-
446
-
447
-
448
-
449
-
450
-
451
-
452
-
453
-
454
-
455
-
456
-
457
-
458
-
459
-
460
-
461
-
462
-
463
-
464
-
465
-
466
-
467
-
468
-
469
-
470
-
471
-
472
-
473
-
474
-
475
-
476
-
477
-
478
-
479
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 24 DIE UHRMACHERKUNST 479 V erschiedenes Reichstagung in Eisenach. Um auch den Kollegen, die wenig Zeit haben, Gelegenheit zu geben, den Thüringer Wald kennen zu lernen, haben wir Autorundfahrten vorgesehen und zwar die nachstehenden: 1. Etwa 100 km, Abfahrt 9 Uhr, Rückkehr gegen 6 Uhr, P,reis 6 RM.: Eisenach — Hohe Sonne — Rennstieg — Ruhla — Bad Tal — Tabarz — Gr. Inselsberg. I Va Stunde. Mittagspause. Brotterode — Drusental — Wasser fall — Bad Liebenstein — Schloß Altenstein. Kaffeepause. Be sichtigung des Schlojjparks. Gumpelstadt — Schloß Wilhelms- tal — Hohe Sonne — Eisenach. 2. Abfahrt 7 Uhr, Rückkehr gegen 8 Uhr, Preis II RM.: Eisenach — Hohe Sonne — Ruhla — Bad Tal — Tabarz — Schlot* Reinhardsbrunn — Friedrichroda — Georgental — Ohr druf — Oberhof — Schmücke — Schmiedefeld — Kammerberg — Mahnebach — Ilmenau — Hotel zur Tanne. Mittagspause. Langewiesen — Gehren — Königsee — Schwarzburg — Hotel zum weijjen Hirsch. Kaffeepause. Zu Fujj Schwarzatal nach Bad Blankenburg. Treffpunkt Hotel Chrysopras — Rottenbach — Paulinenzella (Klosterruine) — Stadtilm — Arnstadt — Eisenach. 3. Rund um die Wartburg, etwa 75 km, Abfahrt 2 Uhr, Rückkehr gegen 7 Uhr, oder Abfahrt 8 Uhr, Rückkehr 1 Uhr, Preis 5 RM.: Eisenach durchs Georgental — Wartburgblick — Tiefenort — Bad Salzungen — Schloß Alten stein über Glöckner — Rennstieg — Hohe Sonne — Eisenach. Die Auto-Rundfahrkarten sind rechtzeitig am Begrü&ungsabend im Festsaal des Kurhotels „Fürstenhof” bei den kenntlich ge machten zwei Verkaufsstellen zu lösen. (VI 1/675) Zweite Internationale Juwelier-Konferenz. Vom 26. bis 28. Mai fand im Haag die Zweite Internationale Konferenz der Fabrikanten-, Grossisten- und Einzelhändlervereine des Juwelier-, Gold- und Silberwarengewerbes statt. Acht Länder hatten ihre Vertreter entsandt: Belgien, Deutschland, England, Frankreich, Niederland, Schweden, Schweiz und Tschecho-Slowakei. Es wurden folgende Beschlüsse gefaxt: Als internationaler Feingehalt für Platin gilt 950/000, Iridium wird dem Platin gleichgestellt. Wünschenswert ist in allen Ländern ohne gesefelich geregelte Feingehaltsstempelung für Platin, dab die Platinwaren au&er mit dem Feingehalt mit den Buchstaben „PT” gestempelt werden. Als internationale Feingehalte für Gold sind 750/000 und 585/000 anzusehen. Es soll angestrebt werden, dab die Länder, welche von diesen Feingehalten abweichende Stempe lungen führen, wie England, Schweden und Portugal, ihre Fein gehaltsstempelungen umstellen. Für die niedrigeren Goldfein gehalte soll ebenfalls eine einheitliche Regelung gesucht werden. Für Silber sind die inlernationalen Feingehalte auf 925/000 und 835/000 festgelegt worden, mit Ausnahme bei Uhrgehäusen, bei welchen auch noch 800/000 beibehalten werden kann. Die Kon ferenz war der Auffassung, dab eine obligatorische Punzierung zur Garantie des Feingehaltes nicht notwendig ist. Für unechte Waren sollen solche Bezeidinungen gewählt werden, die einen Irrtum und eine Verwechselung mit echten Waren ausschliefjen, der Name eines Edelmetalles (Gold, Silber oder Platin) soll in ihnen nicht enthalten sein. Es soll in den einzelnen Ländern angestrebt werden, dab solche irreführenden Bezeichnungen ge- seblich verboten werden. Die Bearbeitung der Frage der ge schlichen Regelung und Bezeichnung für Golddouble wurde einer besonderen Kommission übertragen. Als „Perle” darf nur die natürliche Perle bezeichnet werden, künstlich gezüchtete Perlen müssen als „Zuchtperle” bezeichnet werden. Als „Rubin” gilt nur der natürliche, rote Korund aus Birma. Allen anderen „Rubinen” ist das Herkunftsland in der Bezeichnung beizufügen. Für die Bezeichnung der übrigen Edel- und Halbedelsteine sollen Ausarbeitungen der deutschen Teilnehmer als Grundlage dienen- Als Steinmab gilt das metrische Karat (1 Karat = 200 mg), das bereits von 22 Ländern — jedoch noch nicht von Deutschland — obligatorisch angenommen worden ist. Eingeführt ist das. metrische Karat unter anderem in den Vereinigten Staaten, Grob britannien, Frankreich, Belgien, Österreich, Polen, Sowjet-Rub- land, Schweiz usw., von mabgebenden Ländern haben es bisher nidit eingeführt: Deutschland, Niederland und die südamerika nischen Staaten. Es wurden ferner Entsdiliebungen gefabt, die den Abbau der den Handel zwischen den einzelnen Ländern be engenden Mabnahmen und den geseblichen Schub des Eigen tumsrechtes in der angewandten Kunst fordern. Der nächste Internationale Juwelierkongreb findet 1930 in London statt. („Pforz- heimer Anzeiger.”) (V11/680) Besuch schwedischer Kollegen. Als ich vor einigen Monaten kurze Zeilen über den 50. Geburtstag unseres schwedischen Kollegen und Freundes Stefan Anderson in Ludvika an gleicher Stelle schreiben durfte, knüpfte ich den Wunsch daran, Kollegen Anderson auch einmal auf einer Reichstagung bei uns sehen zu dürfen. Ich habe damals nicht daran gedacht, Kollegen Anderson so bald bei uns in Deutschland die Freundeshand drücken zu können. In Gemeinschaft mit dem Direktor der „Aktiebolaget De Förenade Urmakarne in Malmö" (Schwedische Uhrmacher- genossensdiaft in Mälmö), Herrn Kollegen Axel Veterstrandt, machte Kollege Anderson der Geschäftsstelle des Zentral verbandes in Halle und auch mir seinen Besuch. In Halle konnten Herrn Anderson infolge Abwesenheit des Herrn Direktor König die von ihm erhofften Auskünfte über unsere Organisation nicht zuteil werden. Und so hatte ich die Ehre und Freude, unserem Freunde Anderson eingehende Berichte über die Einrichtungen des Zentralverbandes, über seine Unterorganisationen, Innungen usw. geben zu dürfen. Auch über die ZentRa sprachen wir aus führlich. Dies interessierte die schwedischen Kollegen besonders. In der „Aktiebolaget” haben die Schweden eine ähnliche Ein richtung. Man geht auch in Schweden mit dem Gedanken der Schaffung einer Handelsmarke um. Sehr erstaunt waren die schwedischen Kollegen über die groben Leistungen, welche der Zentralverband seinen Mitgliedern für den geringen Beitrag bietet, besonders aber über die Ein führung des Sterbegeldes von 100 RM. Die fachlichen Probleme, wie Lehrlingsausbildung, die alljährlichen Lehrlingsarbeiten prüfungen des Zentralverbandes usw., fanden ungeteilten Beifall und lösten Bewunderung bei den Schweden aus. Ähnliche Schwierigkeiten wie bei uns bestehen in Schweden auch mit den Lieferanten. Anscheinend haben die schwedischen Kollegen noch schärfer als wir unter Aubenseitern, wie Bazaren u. dgl., zu leiden. Auch die geschäftlichen Zustände sind in Schweden nicht besser als bei uns, eher noch schlechter. Man hörte dieselben Klagen wie bei uns. So wurde ein Abend in reger Unterhaltung verbracht. Eifrig benubte Kollege Anderson das Notizbuch, um sich Notizen zu machen. Am nächsten Tage, einem wunderbaren Sonntag, konnten wir den schwedischen Kollegen Erfurt und seine Umgebung zeigen. Unsere Stadt hat viele Beziehungen zu Schweden durch Gustav Adolf, und so fand sich auch hier Interessantes genug, um die schwedischen Freunde einen Einblick in unser deutsches Wesen tun lassen zu können. Leider sind solche Stunden zu kurz, um ausgiebig alle Dinge besprechen zu können. Zu bald kam die Stunde der Abreise, die Herren wollten nach der Schweiz, um dort für die schwedischen Kollegen günstige Quellen und Vorteile zu suchen. Auf der Geschäftsstelle in Halle sowie auch bei uns waren die schwedischen Kollegen ein lieber Besuch, für den wir heute nochmals danken. Wir haben nur den Wunsch, dab durch unsere Aussprache das Band der beiden Verbände in Schweden und Deutschland noch enger und fester werden möge. Ich aber rufe den beiden Kollegen und Freunden zu: Auf baldiges, gesundes Wiedersehn, Freund Stefan und Velerstrandtl (VI 1/871) Oswald Firl, Erfurt. Reichsgericht gegen Karstadt-Kaufsparkasse. Das Ftam- burger Urteil aufgehoben. Im Gegensab zum Antrage des Reichs- anwalts stellte sich der Senat auf den Standpunkt der Staats anwaltschaft, der in der Karstadt-Kaufsparkasse einen Verstob gegen das Depositengeseb erblickt, hob das Urteil des Schöffen gerichts auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Zur Begründung führte Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke unter anderem folgendes aus: Der Begriff der Verwahrung und Verwaltung von Geld für andere, insbesondere die Annahme von Geldern zur Verzinsung (§ 2 Depositengeseb), w *rd im gegebenen Falle nidit dadurch aus geschlossen, dab nicht eine Barrückzahlung, sondern eine Ver rechnung in Waren verlangt werden kann. Der Sinn des § 2 und die Entstehungsgeschichte des Depositengesebes fordern eine
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht