Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (12. Juli 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- ArtikelBegrüßung und Eröffnung der Reichstagung Eisenach 571
- ArtikelBesprechung der Handelsmarkenorganisationen 576
- ArtikelDr. phil. nat. h. c. Reinhold Thiel 581
- ArtikelSitzung der Union Europäischer Uhrmacherverbände 582
- ArtikelDer Treurabatt ist aufgehoben 582
- ArtikelZum Geschäft mit Füllfederhaltern 585
- ArtikelKleine Fähigkeitsproben 1929 für unsere Lehrlinge 585
- ArtikelDie Zeitmessung in der Heerestechnik 586
- ArtikelEin Pfennig 588
- ArtikelSteuerfragen 589
- ArtikelSprechsaal 590
- ArtikelVerschiedenes 590
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 591
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 592
- ArtikelGeschäftsnachrichten 593
- ArtikelBüchertisch 594
- ArtikelPatentschau 594
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 595
- ArtikelEdelmetallmarkt 595
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 596
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
-
585
-
586
-
587
-
588
-
589
-
590
-
591
-
592
-
593
-
594
-
595
-
596
-
597
-
598
-
599
-
600
-
601
-
602
-
603
-
604
-
605
-
606
-
607
-
608
-
609
-
610
-
611
-
612
-
613
-
614
-
615
-
616
-
617
-
618
-
619
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 28 DIE UHRMACHERKL1NS1 591' erhöhen, so vor allem Klempner und Schlosser, bei denen sich durch Reparaiurarbeiten die Beschäftigung auf beträchtlicher Höhe hielt und die Umsäße je Beschäftigten sich etwa auf der Höhe der lebten Sommermonate, also der ausgesprochen günstigen Beschäftigungszeit, bewegten. Die Aussichten für diese Handwerkergruppen sind zunächst verhältnismäßig günstig, da der späte Beginn der Bausaison eine Zusammendrängung der Arbeiten bedingt. Der Rückgang der Beschäftigung in den Kunst gewerben, vor allem bei Gold- und Silberschmieden, dürfte auf die Verschlechterung der Einkommensverhältnisse zurückzuführen sein. Im ganzen gesehen haben die ersten Monate des laufen den Jahres dem Handwerk einen größeren Einkommensausfall verursacht, der die Verschuldung einzelner Handwerkergruppen nicht unbeträchtlich gesteigert und somit die finanzielle Spannung bei den Vorstufen fHandel und Industrie) verschärft hat. (VI 1/806) Berechnung des pfändungsfreien Lohnbetrages. Die Haupt gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels teilt mit, daß das Reichsarbeitsgericht durch Urteil vom 29. Mai (Aktenzeichen RAG. 658/28) die bisher aufs lebhafteste umstrittene Frage der Berech nung des pfändungsfreien Lohnbetrags im Sinne der sogenannten Bruttotheorie entschieden hat. Dieses Urteil ist von grundsäßlicher Bedeutung. Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. wird die schriftliche Urteilsbegründung dieser Entscheidung in ihrer „Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen” veröffentlichen. Mit diesem Urteil ist nunmehr von der höchsten arbeits gerichtlichen Instanz die Frage entschieden worden, ob die im Frühjahr 1928 auf monatlich 195 RM. heraufgeseßfe Lohnpfändungs grenze (Reichsgeseßblalt Nr. 6 S. 45 vom 2. 3. 1928) sich auf den Brutto- oder den Nettolohn (nach Abzug der Steuern, Sozial versicherungsbeiträge usw.) beziehen soll. Das Urteil des Reichs arbeitsgerichts stellt fest, daß sich der pfändungsfreie Betrag von 195 RM. auf den Gesamtlohn bezieht, ohne Rücksicht darauf, welche Abzüge vom Lohn gemacht werden. Bei der sowieso überaus hohen Pfändungsgrenze bedeutet die Entscheidung des RAG. die begrüßenswerte Beseitigung der Rechtsunsicherheit auf einem für den Einzelhandelsumsaß und für seine Kalkulation nicht unwesentlichen Gebiet. Die Hauptgemeinschaft wird im übrigen demnächst einen Geseßesvorschlag gemeinschaftlich mit dem Reichsverband der Deutschen Industrie und dem Reichs verband des Deutschen Handwerks vorlegen, der eine Abände rung der geltenden Lohnpfändungsgrenze (Durchstaffelung nach Gehaltshöhe usw.) und eine übersichtlichere Gestaltung der geseßlichen Bestimmungen über die Lohnpfändung zum Ziel hat. (VI 1/830) Jahrbuch des deutschen Handwerks 1929. Das vom Reichs verband des deutschen Handwerks herausgegebene Jahrbuch für das Jahr 1929 ist nunmehr erschienen. Nach seinem Vorwort will es über den Rahmen der bisher vom Kammertag und Reichs verband herausgegebenen Tätigkeitsberichte weiteren Kreisen Aufschluß über die Tätigkeit der handwerkerlidien Spißenverbände geben und dazu den handwerkerlidien Organisationen in ihrem Eintreten für die Belange des Berufsstandes als ein Nachschlage werk zur Seite stehen. Das Jahrbuch bringt einen eingehenden Rückblick auf die Tätigkeit der handwerkerlichen Spißenverbände im Jahre 1928 und ebenso einen Bericht über die Wirtschaftslage des deutschen Handwerks im Jahre 1928. Weiter haben nach stehende Abhandlungen Aufnahme gefunden: „Verdingungswesen und bisherige Wirkung der VOB.", „Aufgaben der Finanzpolitik im Jahre 1929”, „Handwerk und Sozialpolitik", „Handwerk und Kommunalpolitik”, „Berufsständische oder Sozialversicherung für das selbständige Handwerk?”, „Die laufende Wirtschaftsbericht erstattung des Handwerks”, „Die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung .Deutsches Handwerksinstitut* zu Berlin”. Von be sonderem Wert dürfte das Jahrbuch 1929 noch durch die Auf nahme der Saßungen des Reichsverbandes des deutschen Hand werks, des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages und des Deutschen Handwerks-Instituts zu Berlin sein. Daneben enthält es das Mitglieder- und Anschriftenverzeichnis des Reichs verbandes des deutschen Handwerks nach dem Stande vom 15. Mai 1929 unter Angabe der Anschriften, der Fernsprech nummern, der Vorsißenden, der Geschäftsführer, der Unter- verbände usw. Auch das Verzeichnis der den Mitgliedskörper schaften des Reichsverbandes des deutschen Handwerks und ihren Unterorganisationen nahestehenden Zeitschriften gibt dem Jahr buch erhöhten Wert. Audi bei diesem Verzeichnis sind nähere Angaben über Anschriften, Schriftleiter, Fernsprecher, Verlag, Jahrgang, Erscheinungsweise, amtliches Organ welcher Verbände usw. beigegeben. Das Jahrbuch gibt noch Auskunft über die Vorstände und Ausschüsse des Kammertages und des Reichs verbandes sowie über die Geschäftseinteilung der gemeinsamen Geschäftsstelle. Der Umfang des Jahrbuchs beläuft sich in Din-A 5-Format (14,8X21 cm) auf 451 Seiten. Der Preis beträgt 5,25 RM. je Exemplar. Der stattliche Band, dauerhaft in Leinen gebunden, sollte in keiner Bibliothek der handwerkerlichen Organisationen fehlen. Ebenso sollte sich das Werk jeder Meister zulegen, der an den Fragen des Berufsstandes größeres Interesse nimmt. Wir wünschen dem ersten Jahrgang weitgehende Verbreitung, damit er seinem erstrebten Ziele dienen kann, nämlich zur Wahrung und Stärkung handwerkerlidien Ansehens in breiter Öffentlichkeit und zur Pflege und zur Förderung handwerkerlichen Selbst bewußtseins in den eigenen Reihen beizutragen. R. H. (VI 1/805) Warnung vor nichtamtlichen Adreßbüchern für die Leipziger Messe. Nach der leßten Messe sind wiederum beim Leipziger Meßamt von Ausstellern zahlreiche Beschwerden über Messeführer eingegangen, die nicht von amtlicher Stelle herausgegeben werden. Die Aussteller haben sich meist aus Unkenntnis über die tat sächlichen Verhältnisse in derartige Führer aufnehmen lassen und erst nachträglich festgestellt, daß diese Führer wertlos und die für die Aufnahme aufgewendeten Mittel unnüß ausgegeben waren. Die amtlichen Führer für die Leipziger Messe — „Amt liches Leipziger Meßadreßbuch” und „Amtliche Branchenführer” — werden ausschließlich von der Verlagsanstalt des Leipziger Meß amts G. m. b. H. herausgegeben. (VI/867) Neue schweizerische Bestimmungen über Double-Waren. Der schweizerische Bundesrat hat eine neue Verordnung erlassen über die Qualitätsbezeichnung für goldplaftierfe und Doublewaren. Nach dieser Verordnung dürfen fernerhin nur solche Waren mit einer der Bezeichnungen „goldplattiert”, „Golddouble", „plattiert”, „plague”, „double“ oder einem diesen Bezeichnungen gleichartigen Wort einer anderen Sprache gestempelt werden, wenn die so gestempelten Waren nach Entfernung des unedlen Metallkerns noch einen Goldmantel oder eine Goldmuschel haben von 8 Mikro millimeter (0,001 mm) Mindeststärke. Es ist eine Fehlergrenze von 20% zugelassen. Sämtliche goldplattierten bzw. Double waren, welche durch den vorgeschriebenen Qualitätsstempel gekennzeichnet sind, müssen außerdem noch die Fabrikmarke (Verantworllichkeitszeichen) des Fabrikanten tragen. Von den Schweizer Fabrikanten muß die Fabrikmarke bei ihrem zuständigen Kreiskontrollamt, von ausländischen Fabrikanten, welche gold plattierte oder Doublewaren nach der Schweiz einführen, beim Eidgenössischen Gold- und Silberamt in Bern angemeldet und hinterlegt werden. Alle Waren, welche den vorgeschriebenen Mindestbedingungen nicht entsprechen, dürfen nur als „metall vergoldet” ohne irgend welche weiteren Qualitäts- oder Dauer haftsangaben bezeichnet werden. Unter die Verordnung fallen alle goldplattierten und Doublewaren wie Uhrgehäuse, Schmuck waren, Bijouterie, Brillen- und Kneifergestelle, sonstige optische Gegenstände usw. („Pforzheimer Anzeiger.") (VI/866) Schlecht ausgedrückt. „Würden Sie eine goldene Uhr, die Sie finden, abliefern?” „Wenn ich ehrlich sein soll: Neinl” (VI 1/801) IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIMIIIIIIIIIIIIIII Zentralverbands - Nachrichten Glückwünsche anläßlich unserer Reichstagung in Eisenach. Von vielen Seiten gingen uns Glückwunschschreiben und -tele- gramme anläßlich unserer Reichstagung in Eisenach zu. Wir sagen allen für ihr freundliches Gedenken unseren herzlichsten Dank. Unter den Gratulanten waren folgende Namen vertreten: Ernst Riethmüller (Hamburg); Otto Rus (Wiesbaden); Süd deutsche Uhrmacherzeitung (Augsburg); A. D. Spillner (Amster dam); Kreisverband Pfälzischer Uhrmacher (Landau); Norling Anderson (Ludvika); Rudolf Flume (Berlin); Hermann Uhlig (Halle a. d. S.); Badische Uhrenfabrik A.-G (Furtwangen); Andreas Huber (München); Prof. Dr. Ernst von Bassermann - Jordan (München); Carl Marfels (Bad Homburg); Wilhelm Devin (Karls ruhe); Fachgruppe für Uhren- und Gehäusefabrikation (Pforzheim); Creditorenverein (Pforzheim); Eugen Fuchs (Prag); L. Döring (Leipzig); Dr. Hanemenn, M.d.R. (Berlin); W. Quentin (Halle a.d.S.); Uhrmachervereinigung Schweßingen; Reichsfachverband der Uhr macher Österreichs (Wien); Georg Jacob (Leipzig); Uhrenfabrik Villingen, J. Kaiser (Villingen); Paul Korn (Düsseldorf); Uhrmacher verein Pforzheim; Oberbadische Uhrmachervereinigung Seekreis; Tissot (Le Locle); Th. van de Klei (Alkmaar); J. Deggeller (Den Haag). (VII/976) Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) I. A. des Vorstandes: W. König llllllllllimilllllllllllllllllllllllllllllllll llllll IIIIMIIIIIIIIIIIII 111 Bei Adressenänderungen bitten wir stets auch die frühere Adresse anzugeben, da uns nur dann eine Berichtigung der Adresse möglich ist. Verlag der UHRMACHERKUNST
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht