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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (19. Juli 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Frage einer gesetzlichen Regelung des Zugabewesens
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Mai 1929
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- ArtikelUnser Verhältnis zu den Fabrikanten und Großhändlern 597
- ArtikelDaseckes Ketzergedanken 602
- ArtikelBrieger Uhrmacher aus vergangenen Zeiten 604
- ArtikelEin zugkräftiges Schaufenster für die Sommerzeit! 608
- ArtikelDie Reibungsverluste im Räderwerk 609
- ArtikelDas Schaufenster (Fortsetzung) 611
- ArtikelZur Frage einer gesetzlichen Regelung des Zugabewesens 612
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Mai 1929 613
- ArtikelSprechsaal 614
- ArtikelVerschiedenes 615
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 616
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 616
- ArtikelGeschäftsnachrichten 618
- ArtikelBüchertisch 618
- ArtikelPatentschau 619
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 621
- ArtikelEdelmetallmarkt 621
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 622
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST 613 herrschen soll, sie gibt die Generalidee an — und be- scheidet sich damit. Sie bietet deshalb stets eine Hand habe, um den Anforderungen des redlichen Verkehrs ge recht zu werden. Sie füllt die Lücken aus, welche die Sondertatbestände gelassen haben. Sie befreit den Richter von der bedrückenden Enge spezieller Rechts regeln, nimmt ihm die juristischen Fesseln ab und gibt ihm die Möglichkeit, die Macht der Tatsachen zu berück sichtigen und Recht zu sprechen, wie es der Wirklichkeit des Lebens, den unabweislichen Bedürfnissen des Ver kehrs, der Auffassung redlicher und anständiger Kauf leute entspricht. Die Rechtsprechung kann und wird des halb im Einzelfall auch die Gewährung von Zugaben schon an sich als eine sittenwidrige Wettbewerbsmaß- nahme erachten, wenn sie von der besonnenen und ehr baren Kaufmannschaft als ein unlauteres Mittel der Kundenwerbung abgelehnt wird. Wenn auch bisher manche Entscheidungen diese Erwartungen nicht erfüllt haben, so ist doch nicht zu verkennen, daß Urteile vorliegen, die sich rückhaltlos hinter die Ansicht ehrbarer, billig und gerecht denkender Mitbewerber gestellt haben. Diese Urteile als leüchtende Wegweiser für die Enlwickelung der Rechtsprechung herauszustellen, wird die Aufgabe der für Sitte und Anstand im geschäftlichen Wettbewerb eintretenden Verbände sein. Die Aufnahme einer Sonderbestimmung zur Regelung der Gewährung von Zugaben in das Wettbewerbsgeseß erscheint unter diesem Gesichtspunkt nicht erforderlich, ganz abgesehen davon, daß sich kaum überwindbare geseßestechnische Schwierigkeiten ergeben würden, da sich das Verbot gegen eine große Anzahl verschiedener Formen der Kundenwerbung richten würde, von denen die Gewährung von Zugaben nur eine einzige darstellt. Diese Formen sind aber unübersehbar. Ihre unerschöpf liche Vielheit und Mannigfaltigkeit macht eine Syste matisierung unmöglich. Jede kasuistische Regelung würde unzulänglich bleiben. Die entgeltliche Zuwendung von Waren derselben Warengattung wie die Hauptware (Strumpfabonnement), die entgeltliche Zuwendung von Waren mit besonderem Gebrauchs- oder Genußwert (das übliche Gutscheinsystem: Feldstecher bei Gummiabsäßen), die unentgeltliche Zuwendung von Waren derselben Waren wie die Hauptware (reichliches Zuwiegen und Zumessen), die Gewährung von Zugaben in dem von uns darge stellten Sinne, der kombinierte Kauf, der Verkauf einer Ware gegen ein nur geringfügiges, erheblich unter dem üblichen Preise liegendes Entgelt, wenn gleichzeitig Waren anderer Art in einer bestimmten Menge gekauft werden, sind nur bestimmte Hauptformen, die sich in beliebiger Weise variieren lassen, sich hier der Grenze des Un lauteren nähern und dort wieder entfernen. Gerecht und vollständig kann nur ein Geseß sein, wie wir es bereits im § 1 des Wettbewerbsgeseßes besißen: Niemand darf im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes gegen die guten Sitten ver stoßende H a n d 1 u n g e n v o r n e h m e n. (1/907) iiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiniiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Der Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Mai 1929 Im Mai 1929 nahm Deutschland 142 dz Uhren und Uhrenwaren im Werte von '1 302000 RM. aus dem Aus land auf gegen 113 dz = 1 652000 RM. im Mai 1928 und 114 dz = 1 689000 RM. im April 1929. Mengenmäßig war die Einfuhr im Mai größer als im Vorjahr und im vor hergehenden Monat. Der Wert der Einfuhr war aber wesentlich kleiner. Der Versand stellte sich im Mai 1929 auf 7939 dz = 5150000 RM. gegen 8586 dz = 5313000 RM. im Mai 1928 und 5209 dz = 8471000 RM. im April 1929. Gegen über dem Vorjahr blieb die Ausfuhr sowohl dem Werte als auch der Menge nach zurück. Gegenüber dem Vor monat zeigt die versandte Menge eine große Zunahme, während der Wert beträchtlich zurückblieb. Der Ausfuhrüberschuß, der im Mai 1928 3661000 RM. betrug und im April 1929 auf 6782000 RM. angewachsen war, ist im Mai 1929 auf 3848000 RM. zurückgegangen. In den ersten fünf Monaten wurden insgesamt 662 dz = 8881000 RM. eingeführt gegen 639 dz = 9 879000 RM. im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Exportiert wurden dagegen 38229 dz = 24452000 RM. gegen 42535 dz = 26031 000 RM. im Vorjahre. Es ergibt sich somit ein Ausfuhrüberschuß von 15571000 RM. für die ersten fünf Monate 1929 gegen 16152 000 RM. in den ersten fünf Monaten 1928. Auf Taschen- und Armbanduhren entfielen im Mai 1929 31665 Stück = 719000 RM. auf die Einfuhr und 142428 Stück = 510000 RM. auf die Ausfuhr. Im Vorjahr wurden im Mai 46543 Stück = 1 004000 RM. importiert und 127453 Stück = 416000 RM. exportiert. Unter den zur Einfuhr kommenden Uhren befanden sich 5262 Stück Taschen- und Armbanduhren in Gold- oder Platin gehäusen = 365000 RM., 9728 Stück = 193000 RM. in Silbergehäusen und 16675 Stück = 161000 RM. in Stahl-, Nickelgehäusen usw. Bis auf geringe Mengen wurde die Einfuhr von der Schweiz bestritten. Bei der Ausfuhr sind die einzelnen Sorten wie folgt vertreten: 685 Stück = 67000 RM. in Gold- oder Platingehäusen, 1005 Stück = 28000 RM. in Silbergehäusen und 140738Stück = 145000 Reichsmark in gewöhnlichen Gehäusen. Von den Ab nehmern für goldene Uhren ist besonders Dänemark mit 154 Stück und für silberne Uhren sind besonders die Ver einigten Staaten zu erwähnen. An der großen Ausfuhr von Taschen- und Armbanduhren in Stahl-, Nickel gehäusen usw. ist Großbritannien mit 60023 Stüde, China mit 10989 Stück, Australien mit 8420 Stück, Argentinien mit 6376 Stück, Niederl.-Indien mit 4236 Stück, Kanada mit 4050 Stück, Brit.-Westafrika mit 3388 Stück, Holland mit 2312 Stück und die Vereinigten Staaten mit 1148 Stück beteiligt. Gegenüber dem Vorjahr zeigt die Ausfuhr von gewöhnlichen und von goldenen Taschen- und Armband uhren eine größere Vermehrung. Gehäuse zu Taschenuhren wurden im Mai 1929 mengenmäßig wesentlich weniger ein- und ausgeführt, doch mußten höhere Werte angelegt bzw. bezahlt werden. Im Mai 1929 wurden insgesamt 2805 Stüde Gehäuse im Werte von 19000 RM. aus dem Ausland bezogen und 19021 Stück = 101 000 RM. an das Ausland abgegeben. Im Mai 1928 betrug die Einfuhr 4249 Stück = 18000 RM. und die Ausfuhr 22545 Stück = 75000 RM. Von der Ein fuhr trafen im Mai 1929 34 (i.V. —) Stück = 2000 RM. auf solche aus Gold oder Platin, 940 (999) Stück = 8000 Reichsmark auf solche aus Silber und 1831 (3250) Stück = 9000 RM. auf solche aus unedlen Metalfen und Legie rungen. Die silbernen Gehäuse stammten ganz aus der Schweiz, und von den leßtgenannten lieferte dieses Land 1297 Stüde. Vom Versand entfallen 22 (134) Stück = 6000 RM. auf Gehäuse aus Gold oder Platin, 2912 (1929) Stück = 48 RM. auf solche aus Silber und 16087 (20482) Stück = 47000 RM. auf andere Gehäuse. Die Schweiz nahm davon 2076 Stück aus Silber und 1260/ Stück andere Gehäuse auf. Fertige Uhrwerke zu Taschenuhren wurden bedeutend weniger ausgetauscht; es wurden im Mai 1929 18181 (25114) Stück = 160000 (233000) RM. eingeführt und 504
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