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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (19. Juli 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- ArtikelUnser Verhältnis zu den Fabrikanten und Großhändlern 597
- ArtikelDaseckes Ketzergedanken 602
- ArtikelBrieger Uhrmacher aus vergangenen Zeiten 604
- ArtikelEin zugkräftiges Schaufenster für die Sommerzeit! 608
- ArtikelDie Reibungsverluste im Räderwerk 609
- ArtikelDas Schaufenster (Fortsetzung) 611
- ArtikelZur Frage einer gesetzlichen Regelung des Zugabewesens 612
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Mai 1929 613
- ArtikelSprechsaal 614
- ArtikelVerschiedenes 615
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 616
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 616
- ArtikelGeschäftsnachrichten 618
- ArtikelBüchertisch 618
- ArtikelPatentschau 619
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 621
- ArtikelEdelmetallmarkt 621
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 622
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 20 DIE UHRMACHERKUNST 615 schreiben wollten — so ähnlich, wie es der Lausiber Verband im Herbst 1928 machte —, so würden Sie sehr bald zu dem Ergebnis kommen, da& selbst bei einem Bruttonuben von US °/ 0 noch kein zufriedenstellender Verdienst möglich ist, vorausgesebt, Sie nehmen tatsäch lich die erforderlichen Abschreibungen auf Einrichtung, Ware, Ausstattung usw. vor, wie sie in Anbetracht der jagenden Zeit auch angebracht sind! Ich glaube, es dürfte höchste Zeit sein, dab sich unser Zentralverband einmal mit der Kalkulationsfrage eingehend beschäftigt und vor allem Prüfungen anstellen lä&t, welcher Bruttoaufschlag bei einem einigermaben modern und fortschrittlich geführten Geschäft erforderlich ist! Man sage nicht, dab dies bei der Verschiedenartig keit der Geschäfte nicht möglich sei! Man kann sehr woht vielleicht drei verschiedene Normen aufstellen. Die lebten drei Prüfungen von Geschäften unserer Branche hinsichtlich Rationalisierungsmöglichkeiten dürften einen sehr guten Anhalt geben! Man gehe jedoch nicht bei diesen Ermittelungen von dem Standpunkt aus, dab sich jedes Uhrengeschäft derart rationalisieren läbL dab etwa mit halbem Lager ein doppelter Umsab erzielt werden könnte — das ist in heutiger Zeit nicht möglich. Man kann vielleicht sein Lager, wenn alle günstigen Voraus- sebungen getroffen sind, l^mal, wenn es ganz glücklich liegt, zweimal umseben (natürlich vom Verkaufspreis der Waren ausgegangen), aber ich glaube, dab das schon Ausnahmen sind. Normal dürfte immer noch ein ein maliger Umschlag in unserer Branche üblich sein. Ja, und nun rechne mir einer vor, wie man bei NS 9 / 0 Brutto aufschlag, rein kaufmännisch geurteilt, zurechtkommen soll. (8 °/ 0 Steuerlasten und bis zu 10 ü / 0 Miete vom Umsab, 10 —12 °/ 0 Kapitalverzinsung, Gehälter, Versiche rungen, Spesen, Reklame, Abschreibungen (1), Erneue rungen (!), Licht und Heizung, Unternehmerlohn und Rein gewinn usw.) Man wird mir einwenden, dab erstens einmal noch gar keine allgemeine Kalkulation von NS °/ 0 verlangt wird, sondern es sich nur um kleinere Sortimente handelt, für welche der Preis „festgesebt" wird, und dab zweitens die „Zeit“ eine solche Kalkulation verlangt, und dab man dann eben seine Unkosten so drücken mübte, dab man zurechtkommt! „Gut gebrüllt, Löwe!“ möchte man auf einen solchen Einwand sagen. Erstens ist es vollständig nebensächlich, ob es sich vorläufig nur um kleinere Sortimente handelt, denn auf eins folgt zwei, und auf zwei folgt drei! Es ist gar nicht denkbar, dab es für immer bei diesem kleinen Sortiment bleibt. Und es wird auch unwillkürlich Schule machen, diese Kalkulation, man wird die Preise seiner anderen Uhren alsdann den „fest- gesebten" anpassen müssen, und in gar nicht langer Zeit wird es Allgemeingut sein, und man wird dann sagen können: „Erib oder stirb!" Entweder kommst du zurecht bei NS % oder du gehst eben kaputt! Zweitens wäre es töricht, zu sagen, die Zeit ver langt heute eine solche gedrückte, also herabgesebte Kalkulation! Ja, wenn es alle Branchen und Unter nehmungen und Trusts usw. tun würden, dann würde ich es mir schon gern gefallen lassen! Aber warum gerade wir Uhrmacher in dieser schweren Zeit die Dummen sein sollen — in einer Zeit, wo ein auskömmlicher Aufschlag und Verdienst nie nötiger gewesen ist, ist mir unklar! Das ist mir zu hoch — wie man so sagt —, das ver stehen die Götter. Aber wenn es nun schon nicht mehr zu ändern sein» sollte, so tun Sie mir den Gefallen, verehrter Herr Kollege, und erzählen Sie es keinem Kaufmann einer anderen Branche oder Ihrem Schneider, der Ihnen 120RM. Fasson für den Anzug abnimmt, oder Ihrem Krawatten lieferanten, der mit BUS bis ASS °/ 0 Aufschlag kalku liert — diese Kauf leute würden sagen: „Ach Gott, wie sind die Männer dumm!" (V/908) M. A. C. iiiiiiiiiiiiiiiiimiimiimiiiiimmiNiimiimiiiiiimmiimiimiiiiiimiiiiiiiiiimiiiiiiiiimiiiitimimimimimiiiiimmimmNiiMiimmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiimm Verschiedenes Die alte Brosche. Es war ein ehrlicher Finder, der die alte Brosche gefunden hatte und sie, nachdem er auf Grund der geseblichen Bestimmungen des Fundrechtes Eigentum an ihr er langt hatte, für 200 RM. an einen Juwelier verkaufte. Der Juwelier stellte die Brosche, mit einem Preis von 750 RM. ausgezeichnet, ins Schaufenster, und hier entdeckte sie der ehemalige Besiber, der sie verloren hatte. Dieser sebte sich mit dem Finder in Verbindung und beide einigten sich auf folgender Grundlage: Der Finder soll die 200 RM., die er für die Brosche erzielt hat, behalten, jedoch tritt er alle übrigen Ansprüche, die eventuell noch gegen den Juwelier geltend gemacht werden können, an den Verlierer ab. Der Verlierer klagte daraufhin gegen den Juwelier mit der Begründung, dab dieser unter Ausnubung der Unerfahrenheit des Verkäufers die Brosche zu einem sittenwidrig niedrigen Preise erstanden habe, dab das Geschäft deshalb nichtig sei, und dab infolgedessen der Juwelier die Brosche herausgeben oder Wertersab in Höhe von 1000 RM. leisten müsse. Tatsächlich verurteilte zunächst das Landgericht den Juwelier zur Herausgabe der Brosche, aber das Oberlandesgericht Kassel hob dieses Urteil auf und wies die Klage ab. Ein altmodisches Schmuckstück — so führt das Oberlandesgericht aus —, sei keine marktgängige Ware und könne jahrelang liegenbleiben. Der luwelier könne deshalb den wirklichen Wert nicht dafür anlcgen, vielmehr nur den reinen Materialwert, und da ein Sachverständiger diesen auf 250 RM. geschäht hat, also auf einen Betrag, der nur unerheblich von dem tatsächlich gezahlten Preise abweicht, sei das Verhalten des Juweliers nicht zu beanstanden. Dabei sei es unerheblich, ob es dem Juwelier vielleicht doch gelingt, den Schmuck zu seinem tatsächlichen Werte weiterzuverkaufen; das sei dann mehr oder weniger ein Zufall, mit dessen Eintritt der Juwelier bei Ankauf des Schmuckstückes nicht sicher rechnen kann und auch nicht zu rechnen braucht. (VI 1/ÖÖ9) Rationeller Uhrenschmuggel in Amerika. Auf eine Beschwerde der New Yorker Uhrenhändler, dab grobe Mengen Schweizer Uhren zur Hälfte des gewöhnlichen Preises verkauft würden, forschte man diesem Handel näher nach und kam einem schlauen Schmuggel nd au ^ ^' e Spur. Der Zoll der in den Vereinigten Staaten auf Uhrwerke erhoben wird, beträgt 2 Dollar, während der kanadische Zoll 12V 2 Cent ausmacht; dagegen müssen Uhrgehäuse, die nach Kanada eingeführt werden, sehr viel höher verzollt werden als bei der Einfuhr nach den Vereinigten Staaten. Diese Verschieden heit hatte sich nun ein Ring von Schmugglern zunube gemacht, der grobe Mengen von Uhrgehäusen in den Vereinigten Staaten und die entsprechenden Uhrwerke in Kanada einführte. Die Uhr werke wurden dann in extra dafür eingerichteten Automobilreifen über die amerikanische Grenze geschmuggelt und ebenso wurden die entsprechenden Gehäuse nach Kanada geschafft. Die Uhren wurden dann zusammengesebt und konnten auf diese Weise sehr viel billiger mit grobem Vorteil verkauft werden. Der Handel hatte einen sehr groben Umfang angenommen. Es sind bereits mehr als ein Dubend Schmuggler in New York verhaftet worden, und die kanadische Polizei hat auf Grund dieser Meldungen ebenfalls Verhaftungen vorgenommen. (VI 1/891) Das Zusababkommen zum Schweiz. - deutschen Handels vertrag. Die Ratifikationsurkunden sind am 6. Juli ausgetauscht worden. Da das Abkommen gemäb Vereinbarung 14 Tage nach der Ratifikation in Kraft treten soll, wird es also am 20. Juli zu wirken beginnen. (VI 1/890) 10 Jahre Reichsbund Deutscher Papier- und Schreibwaren händler e. V. Der Reichsbund Deutscher Papier- und Schreib warenhändler e. V. (Würzburg) konnte mit seiner diesjährigen Tagung, die im Juni in Düsseldorf stattfand, zugleich die Feier des zehnjährigen Bestehens begehen. (VI 1/895) Zugaben und unlauterer Wettbewerb. Gegen Ende dieses Monats wird im Verlag der „Uhrmacherkunst”, Wilhelm Knapp, Halle (Saale), ein von Verbandssyndikus Assessor Hehler bearbeitetes Büchlein „Zugaben und unlauterer Wettbewerb” er scheinen. Aus dem Inhalt nennen wir: Der Begriff der Zugabe (die kaufanreizende Wirkung der Zugabe, die Zugabe als Neben leistung, die Zugabe als selbständige Leistung mit eigenartigem Gebrauchs- oder Genubwert, die Zugabe als unentgeltliche Zu wendung), die Einwände gegen die Zugabe, die Zugabe als unlauterer Wettbewerb (die Gewährung von Zugaben als wett bewerbliche Sittenwidrigkeit, das Zugabeversprechen als un richtige und als täuschende Reklame), zur Frage einer geseb lichen Regelung des Zugabewesens (die einer besonderen
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