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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (18. Januar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Recht der Innungen, gewerblichen Verbänden anzugehören
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gesichtspunkte bei steuerlichen Buchprüfungen
- Autor
- Hornung, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- ArtikelDer Treurabatt 47
- ArtikelRückblick 1928 - Ausblick 1929 48
- ArtikelIm Kampf um die Marke 49
- ArtikelHemmung mit konstanter Kraft oder konstanter Antrieb? ... 50
- ArtikelKüchenuhren 52
- ArtikelDas Recht der Innungen, gewerblichen Verbänden anzugehören 55
- ArtikelGesichtspunkte bei steuerlichen Buchprüfungen 56
- ArtikelSprechsaal 58
- ArtikelVerschiedenes 59
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 60
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 62
- ArtikelGeschäftsnachrichten 63
- ArtikelBüchertisch 63
- ArtikelEdelmetallmarkt 63
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 64
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST ein Mehrfaches des jeweiligen, und zwar iefet 0,72 RM. betragenden Gesellensiundenlohnes, und zwar von Gruppe I 2 Lohnslunden für den Monat, also 6 im Vierteliahr, II 3 III 4 „ IV 5 Für den Buhrschen Betrieb würde das bei einem Betrage von 72 Pf. für die Lohnstunde 4 Lohnstunden im Monat = 12 Lohnstunden im Vierteljahr ausmadien. Hiernach ergeben sich für Buhr 8,64 RM. im Vierteljahr. Da aber nach Beschluß vom 24. Januar 1927 eine Er mäßigung in der Weise vorgenommen worden ist, daß von jedem Mitglied ein vierteljährlich eine Lohnstunde zurückgerechnet wird, aufgerundet auf 70 Pf., so ergab sich für Buhr ein Beitrag von nunmehr 7,95 RM. Hiernach ist die Art der Beitragsleistung in recht mäßiger Weise gemäß den Saßungen beschlossen worden. Der Ansaß und die Erhebung ist daher nicht zu be anstanden; ebenso ist die Höhe nicht als unverhältnis mäßig unangemessen zu bemängeln. Es muß indessen dem Beschwerdeführer zugestanden werden, daß die Bescheidung des Rates als Aufsichtsbehörde hierüber keine Klarheit schafft und mißverständlich bleiben muß, da z. B. in dieser Bescheidung der Inflationssaß von 100000 M. mit Reichsmark bezeichnet worden ist. Die Beschlüsse der Innungsversammlung sind rechts gültig zustande gekommen. Buhr hätte sich im übrigen hierüber ausreichende Auskunft, die ihm nicht verweigert worden ist und die er auch schriftlich erhalten hat, holen können. Da er selbst früher Obermeister gewesen ist, ist nicht einzusehen, daß er sich durch die Berechnungs weise nicht hindurchgefunden haben will. Im übrigen hätte Buhr in den Innungsversammlungen Gelegenheit gehabt, Näheres über die Berechnungsweise zu erfahren und seinen abweichenden Wünschen Ausdruck zu verleihen. II. Was die Beiträge zum Zentralverband und zum Landesverband für das Uhrmachergewerbe anbelangt, so werden diese von der Innung seit Jahrzehnten auf Grund dahingehender Beschlüsse, die nie bisher von einem Mitgliede beanstandet worden sind, geleistet. -Die Ver bände die unter anderem auch die Deutsche Uhrmacher- Schule’ in Glashütte gegründet haben und mit unterhalten, sind als Veranstaltung zur Förderung der gewerblichen Zwecke des Uhrmacherhandwerks anzusehen und bei der heutigen wirtschaftlichen Entwickelung zur Wahrung der gesamten Belange des Berufes durchaus notwendig. Wenn der Haushaltplan für 1929, der mit 6812,60 RM. Ausgaben abschließt, 2883,60 RM. an Beiträgen für diese Verbände vorsieht, so war hiergegen nichts einzuwenden, wobei zu bedenken ist, daß hierin eine Mitgliedschaft zur Sterbekasse enthalten ist. Hiernach war es auch nicht zu beanstanden, daß der Beschwerdeführer indirekt Mitglied jener Verbände durch die Zwangsinnung, durch deren korporativen Beitritt geworden ist. Im übrigen würden sich die Beiträge auch bloß um etwa zwei Fünftel ermäßigt haben, wenn die Innung nicht zu den beiden Verbänden zugesteuert hätte. Da die Innung mit ihrer Mitgliedschaft bei den Verbänden nicht gegen die ihr durch die Reichsgewerbeordnung und Statuten zu gezogenen Normen verstoßen hat, war die Beschwerde auch insoweit zurückzuweisen. III. Aus vorstehenden Ausführungen entfällt aber auch jeglicher Anspruch des Beschwerdeführers gegen die Innung auf Ersaß irgendwelcher angeblicher Schäden. War hiernach die Beschwerde des Uhrmacher meisters Buhr im wesentlichen als unbegründet zurück zuweisen, so fallen ihm die nachverzeichneten, auf § 4 des Verwaltungskostengeseßes in Verbindung mit Ziffer 49 des Gebührenverzeichnisses hierzu zurückzuführenden Kosten zur Last. Ein Durchschlag zur Bescheidung des Beschwerde führers wird beigefügt. Die Kreishauptmannschaft. (1/692) Buck. iiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Gesichtspunkte bei steuerlichen Buchprüfungen Von Dr. W. Hornung (Halle a. d. S.) Buchprüfungen erstrecken sich in erster Lime darauf, ob die Bücher formell und sachlich richtig geführt sind, und weiter darauf, ob die Steuervorschriften bei Auf stellung der Bilanz und bei der Ermittelung des Um- saßes, des Einkommens und des Vermögens Anwendung gefunden haben. Eine Durchsicht wird schnell feststellen lassen, ob den formellen Erfordernissen genügt ist. In dieser Hinsicht wird verlangt, daß die Aufzeichnungen die Verfolgung der verschiedenen getätigten Geschäfte gestatten, ohne in jedem Falle erst die Belege ein zusehen. Die Bücher müssen laufend numeriert sein, sie dürfen keine radierten Stellen, keine unkenntlich gemachten Eintragungen, auch keine leeren Zeilen im Buchungstext aufweisen. Zeigt die Buchführung hierin Mängel, so liegt Grund vor, die formelle Richtigkeit an zuzweifeln. Das kann in der Regel indessen noch nicht dazu führen, die Buchungen als Grundlage für die Fest- seßung der Steuer auszuschließen, sondern es wird darauf ankommen, ob die weitere Prüfung die Voll ständigkeit der Eintragungen und deren sachliche Richtig keit ergibt. Audi kleinere entschuldbare Verstöße gegen die sachliche Richtigkeit werden die Schäßung an Stelle der Errechnung nach den Buchungen noch nichl recht fertigen. Die sachliche Prüfung erstreckt sieh auf die ge samte Buchführung, deren Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit, auf die Verfolgung des Wareneinkaufs, auf das Vorhandensein der Belege und auf den Kassen bestand. Stichproben zwecks Prüfung der Vollständig keit der Kasseneingänge werden oft in der Weise vorgenommen, daß man das Kassenbuch an verschiedenen Tagen saldiert und prüft, ob die Kasse tatsächlich die nachgewiesenen Ausgaben auch decken konnte. Kassen einnahmen und Ausgaben sollen täglich aufgezeichnet werden. Ergeben sich also bei solchen Saldierungen höhere Ausgaben, so wird, wenn sich keine Aufklärung finden läßt, gefolgert werden müssen, daß die Kassen eingänge nicht vollständig verbucht sind. Solche Fest stellungen werden die Verwerfung der Buchführung zur Folge haben können. Der Buchprüfer wird regelmäßig die Vorlage der Registrierstreifen von Ladenkassen ver langen, wenngleich in solchen Geschäften kaum Un- vollständigkeit der Kasseneingänge, die durch die Registrierkasse gegangen sind, zu erwarten sein dürfte. Die Veränderungen im Warenbestand werden durch Einsichtnahme der Korrespondenz mit den Lieferanten vertolgt, und Inventuraufnahme, Warenlager am Prüfungs- tage, getätigte Warenverkäufe stichprobeweise verglichen.
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