Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (25. Januar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hemmung mit konstanter Kraft oder konstanter Antrieb? (Fortsetzung)
- Autor
- Helwig, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- ArtikelHauptausschußsitzung des Zentralverbandes der Deutschen ... 65
- ArtikelKalkulieren Sie richtig? 72
- ArtikelHemmung mit konstanter Kraft oder konstanter Antrieb? ... 76
- ArtikelVerschiedenes 78
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 79
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 80
- ArtikelGeschäftsnachrichten 81
- ArtikelBüchertisch 82
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 82
- ArtikelEdelmetallmarkt 82
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
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78 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 4 kreuzstellungen gezahnter Federhäuser viel zu plößliches außerhalb der Chronometrie glaubt. Es w * r( J ihm nur und darum gefährliches Stillseßen der Unruh bedingen, immer von Nichtchronometermachern eingeredet, daß sie An die Notwendigkeit, in Uhren mit gezahnten Feder- so sehr unvollkommen ist. Wenn die ideale Hemmung häusern als Auf- und Abwerke vollkommene Differen- mit konstanter Kraft erfunden wäre, würde der Chrono- tialwerke anwenden zu müssen, sei hier nur nebenbei metermacher wahrscheinlich diese Hemmung und die gedacht und auch daran, daß dieselben genau so viel Schnecke anwenden, nicht mehr nur wegen der dann oder mehr Arbeit verursachen als Schnecken, die zur Be- allerdings unnötigen gleichmäßigen Antriebskraft, sondern wegung des Auf- und Abzeigers nur ein Trieb und ein Rad ihren vielen weiteren Vorzügen zuliebe. Doch diese hier brauchen. Der ausgelernte Chronometermacher ist auf die aufzuzählen, gehört nicht mehr in den Rahmen dieser Ab- Schnecke nicht so schlecht zu sprechen, als man das handlung. (Fortseßung folgt) mumm iiimmmm mmmmii mmmi immmmmmi mimmmmmmiimi V erschiedenes Mitteilung des Schußverbandes „Präzision Glashütte“, Halle a. d. S., Königstr. 84. In Sachen Weitnauer und Genossen ist der in unserer leßten Mitteilung erwähnte Termin vom 18. Januar 1929 zur Verkündung einer Entscheidung des Ober landesgerichts Dresden auf den 15. Februar 1929 verlegt worden. (VI 1/918) Um die Innungskrankenkassen. Die Bestrebungen der Kleinindustrie und des Einzelhandels zu Gründungen von Innungen nur zu dem Zwecke, um Innungskrankenkassen errichten zu können, haben, wie wir bereits erwähnten, zu einer wachsenden Erregung der Arbeiterschaft geführt. Im Preußischen Landtag hat die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei einen Anirag eingebracht, der sich gegen die Innungskrankenkassen überhaupt wendet. Das Vorgehen der Kleineisenindustrie in Remscheid hat die Kommunistische Partei zu einem Antrag im Reichstag ver anlaßt, die seitens der Reichsregierung Maßnahmen verlangt, um die Bildung der beabsichtigten Kasse in Remscheid zu verhindern. Außerdem fordert dieser Antrag umgehend eine Geseßesvorlage zur Änderung des zweiten Buches der Reichsversicherungs ordnung mit dem Ziele der gänzlichen Beseitigung der Innungs und Betriebskrankenkassen. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat anläßlich der Ende November vorigen Jahres in Berlin abgehaltenen Kundgebung öffentlich erklärt, daß diese Bestrebungen seitens der außerhalb des Handwerks stehenden Kreise auf Errichtung von Innungskrankenkassen keine Unterstüßung, sondern scharfe Ablehnung finden müssen. Durch ein solches Vorgehen wird die Errichtung und der Bestand der handwerkerlichen Innungs krankenkassen auf das schärfste gefährdet. Zeigen die Innungen des Handwerks ebenso wie ihre Krankenkassen eine auch durch Tradition stark gefestigte innere Verbundenheit, so fehlt diese bei entsprechenden Zusammenschlüssen der Industrie und des Handels. Und doch muß diese innere Gemeinsamkeit als Voraus- seßung auch einer geordneten und auf Dauer gerichteten Geschäftsführung für kassenmäßige Einrichtungen bezeichnet werden. Die Bedenken des Handwerks gegen solche Neu gründungen bestehen fort und können sich nur in strikter Ab lehnung auswirken. Insbesondere wird den Handwerkskammern, die bei Errichtung von Innungskrankenkassen gemäß den geseß- lichen Bestimmungen zu hören sind, hierbei Gelegenheit gegeben sein, ihren ablehnenden Standpunkt bekanntzugeben. Das Vor gehen der Industrie und des Kleinhandels muß Zurückweisung finden, da es die große Gefahr mit sich bringt, auch die Innungs krankenkassen zu untergraben, die sich im Handwerk bewährt und große Verdienste auf sozialem Gebiet erworben haben. (VI 1/894) Gewerbesteuer um ein weiteres Jahr verlängert. Die Geltungs dauer der Gewerbesteuerverordnung in der Fassung der Be kanntmachung vom 15. März 1927 ist durch das Geseß vom 13. März 1928 bis zum 31. März 1929 verlängert worden. Bei den Beratungen über dieses leßte Geseß war davon ausgegangen, daß für die Zeit vom 1. April 1929 ab eine Neuordnung der Ge werbesteuer auf Grund der Bestimmungen des vom Reich zu erlassenden Gewerbesteuerrahmengeseßes erfolgen würde. Dieses ist inzwischen allerdings vom Reichsrat verabschiedet worden und liegt zur Zeit dem Reichstag vor. Doch steht nicht zu er warten, daß seine Verabschiedung durch den Reichstag noch so rechtzeitig erfolgen wird, daß die Veranlagung der Gewerbe steuer für das Rechnungsjahr 1929 schon nach diesem Geseß wird erfolgen können. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens hat der Reichsrat deshalb auch den 1. April 1930 in Aussicht genommen. Es ist daher erforderlich, die Geltungsdauer der Preußischen Gewerbesteuerverordnung noch um ein weiteres Jahr zu ver längern. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat deshalb das Preußische Staatsministerium einen dementsprechenden Geseßentwurf dem Staatsrat zugeleitet. Unter diesen Umständen erscheint es zweckmäßig, die Amtsdauer der Beisißer der Ge werbesteuerberufungsausschüsse, die zum Teil schon Ende des Jahres 1923 gewählt und ernannt sind, bis auf weiteres zu ver längern. (VI 1/912) Das Handwerk zur Steuervereinheitlichung. Der gemein same Steuerausschuß des Deutschen Handwerks- und Gewerbe kammertages und des Reichsverbandes des deutschen Handwerks trat am 17. Januar im Verwaltungsgebäude des Reichswirtschafts rats zu Berlin zwecks Beratung der vorliegenden Geseßentwürfe zur Steuervereinheitlichung zusammen. Nach eingehender Aus sprache schloß sich der Ausschuß der Stellungnahme des Reichs wirtschaftsrates vom 10. November 1927 an und stimmte den Grundgedanken der Geseße zu. Die Schaffung eines möglichst einheitlichen Realsteuerrechts durch reichsrechtliche Rahmen regelung unter Berücksichtigung der örtlichen Bewegungsfreiheit wurde als dringend notwendig bezeichnet, damit Ersparungen an Verwaltungsarbeit erzielt und ein zuverlässiger Vergleich der Belastung in den einzelnen Ländern und Gemeinden unter einander ermöglicht werden könne. Ebenso wurde es als dringend erforderlich betrachtet, die öffentliche Kenntnis und Beobachtung der Finanzwirtschaft an Reich, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden erheblich zu verbessern. Insbesondere muß der Öffentlichkeit über die endgültig beschlossenen Haus halte und deren Änderung möglichst eingehend Kenntnis gegeben werden. Für eine ausreichende Auflegung der Haushaltvoranschläge in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ist Sorge zu tragen. Die Finanzstatistik muß von Reichs wegen aufs schleunigste der Finanzgebarung im Reich, den Ländern und Gemeinden folgen. Zur Erleichterung der Vergleichbarkeit sind einheitliche Normen und möglichst einheitliche Schemata für die Aufstellung der Haushalte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände durch zuführen. An diese grundsäßliche Aussprache schloß sich eine ein gehende Behandlung der einzelnen vorliegenden Geseßentwürfe an, wozu eine Reihe von Abänderungsanträgen gestellt wurde, um den Erfordernissen des Handwerks gerecht zu werden. (VI 1/914) Die Spißenvertretungen des Handwerks zur Handwerks novelle. Der gemeinsame Berufsstandsausschuß des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages und des Reichsverbandes des deutschen Handwerks behandelte in seiner Sißung vom 18. Januar im Verwaltungsgebäude des Reichswirtschaftsrates zu Berlin den vorliegenden Entwurf eines Geseßes zur Änderung der Gewerbeordnung (Handwerksnovelle) in der Fassung, die der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstages in zweiter Lesung der Regierungsvorlage gegeben hat. Der Ausschuß nahm ab schließend noch einmal zu den Anträgen Stellung, die aus den Mitgliederkreisen gestellt waren. Nach eingehender Aussprache hielt er sein Gutachten vom 19. September 1928 ausdrücklich auf recht, wonach der Entwurf in seiner vorliegenden Fassung als eine geeignete Grundlage für die Verabschiedung des Geseßes durch den Reichstag anerkannt wird. Dieser Beschluß war auch bereits von dem Großen Ausschuß des Reichsverbandes des deutschen Hand werks gelegentlich seiner Sißung vom 30. November 1928 bestätigt worden. Das Ergebnis der Ausschußberatungen im Reichstag und die hierzu gestellten Anträge haben dem Berufsstandsausschuß keinen Anlaß gegeben, von seinem früheren Standpunkt abzu- weichen. ' (VI 1/913) Abholen von Waren nach Ladenschluß. Durch ein Urteil des Kammergerichts vom 21. September 1928 wurde erneut bestätigt, daß, wenn Waren in der Geschäftszeit fest verkauft sind, die Ablieferung auch nach Ladenschluß gesdiehen kann. Eine Be strafung des Verkäufers wegen Nichtinnehaltung der Vorschriften über den Geschäftsschluß kann nicht erfolgen. (V11/917) Tagung des Reichsbundes der deutschen Metallwaren industrie. In diesen Tagen fand eine Reichstagung des oben genannten Verbandes statt, an der auch Herr General direktor Erwin Junghans (Schramberg) vom Standpunkt des Prak tikers aus sprach und dabei darauf hinwies, daß die heutigen Verhältnisse in der deutschen Wirtschaft auch den Unternehmern
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