Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (8. November 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- ArtikelGeschäftlicher Endspurt 905
- ArtikelAn alle Kollegenfrauen - Trage Schmuck, Du gewinnst! 907
- Artikel"Was schenke ich?" 907
- ArtikelEine halbe Stunde rechnen und was dabei herauskommt 909
- ArtikelDer Weg zum Erfolg 910
- ArtikelDas Uhrmacher-Weihnachtsschaufenster 912
- ArtikelDie Uhr als individueller Schmuck- und Gebrauchsgegenstand 916
- ArtikelNeue Hilfsmittel zur Erzielung moderner Schaufenster 918
- ArtikelDie Netzanschlußuhren "Electrochronos" der AEG 920
- ArtikelDer Streit um den Uhrmacher zwischen Handels- und Handwerkskammer 923
- ArtikelSteuerfragen 924
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 926
- ArtikelSprechsaal 926
- ArtikelVerschiedenes 927
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 931
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 932
- ArtikelGeschäftsnachrichten 934
- ArtikelPatentschau 936
- ArtikelEdelmetallmarkt 936
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
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- Die Uhrmacherkunst
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926 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 45 (VIA 1153/29) ist hier von Interesse. Eine offene Handels gesellschaft, deren einzige Gesellschafter zwei Brüder waren, wurde in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt, indem der eine Bruder seine Beteiligung auf seine vier minderjährigen Kinder, wobei diese zu Kommanditisten gemacht wurden, übertrug. Der so seinen Anteil ab tretende Bruder behielt sich aber den Nießbrauch und freie Verwaltung vor. Gleichzeitig wurde er Prokurist des Geschäfts und erhielt Gehalt. Die Kommanditisten mußten sich das Gehalt ihres Vaters auf den Gewinn anrechnen lassen. Wenn jemand den Nießbrauch an einem Geschäft hat, so hat er nach § 45 EStG, gewerbliches Einkommen. Entsprechend muß angenommen werden, daß der Nießbraucher an einer Kommanditeinlage als Mit unternehmer anzusehen ist. Da« Gehalt, welches einem Gesellschafter, der als Mijunternehmer anzusehen ist, gezahlt wird, gilt als gewerbliches Einkommen des Gesell schafters. Danach ist das Einkommen des Vaters, auch soweit er es als Prokurist der Firma bezieht, als sein gewerbliches Einkommen aus dem Betriebe zu betrachten und bei Feststellung des Gewinnes der Kommandit gesellschaft zu berücksichtigen. Denn als Gewinn der Gesellschaft gilt stets dieSumme der Gewinne der einzelnen Gesellschafter. (Siehe hierzu auch S. 816 in Nr. 40 der UHRMACHERKUNST betreffend Einkünfte eines Gesell schafters als Geschäftsführer.) Wird jemand in ein bestehendes Handelsgeschäft als Gesellschafter aufgenommen, oder tritt ein neuer Gesell schafter in eine Handelsgesellschaft ein, oder scheidet aus einer solchen ein Gesellschafter aus, so kann troß dieser Veränderungen die bisherige Firma, auch Einzelfirma, fortgeführt werden. Wer als persönlich haftender Gesell schafter oder als Kommanditist in das Geschäft eines Einzelkaufmanns eintritt, darf nicht übersehen, daß die durch seinen Eintritt neu entstandene Gesellschaft, auch wenn sie die frühere Firma nicht fortführt, für alle im Betriebe des Geschäftes entstandenen Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers haftet. Geht eine Gesell schaftsgründung in der Weise vor sich, daß der Vater mit seinen Kindern eine Kommanditgesellschaft gründet, so kann er sein Geschäft unter der bisherigen Firma fort- seßen. Da in solchen Fällen die Kinder Werte in die Gesellschaft einbringen, wofür die Gegenleistung fehlt, so ist bei diesen Umwandlungen auch zu erwägen, daß durch die Aufnahme der Kinder als Kommanditisten eine steuerpflichtige Schenkung entstehen kann. (11/32) iiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiHiimiiiimiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiNiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiMiiiiiiiiiiiimiiiiiiHiiiniiiiiiiiiiiimiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiMiiiiii Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Neugestaltung der Reklameuhren. Von Harry Schönlau. Man muß sein Erstaunen darüber zum Aus druck bringen, daß die Uhrmacher die sich ihnen von selbst bietende Reklamegelegenheit durch die Reklame uhren bisher nicht besser haben auszunußen verstanden. Nicht nur, daß es noch sehr viele Fachgenossen gibt, die bisher überhaupt keine Reklameuhr an ihrem Ge schäftslokal angebracht haben; wo eine solche vorhanden ist, stellt sie sich zumeist in einer völlig veralteten Form dar. Nun weiß ich sehr wohl, daß das zunächst und in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine reine Kostenfrage ist. Aber doch ließe sich bei etwas gutem Willen auch eine Anpassung an den veränderten Zeit- und Stil- geschmack und an die neuzeitlichen Werbemethoden herbeiführen. Ich will nachstehend nur einige wenige Möglichkeiten aufzeigen; findige und phantasiereiche Fach genossen werden leicht auf andere Ideen kommen und so ihrem Geschäft mit nicht allzu großen Mitteln eine neue Anziehungskraft verleihen. Da wäre einmal der Anstrich dieser Reklameuhren anders, farbenfreudiger als bisher zu wählen. Nirgends steht es als eherne Notwendigkeit verzeichnet, daß just immer ein tristes Braun oder Grau oder Schwarz ge nommen werden muß. So aber stellen sich dem Auge des aufmerksamen Beobachters die meisten dieser Reklameuhren dar. Schon ein solcher heller Anstrich wird Wunder wirken. Ein lichtes Grün oder Blau oder ein kräftiges Lila, sogar ein Weiß (was allerdings leicht schmußt) käme in Frage. Aber auch das Zifferblatt kann von dieser Farbenfreudigkeit profitieren, wobei allerdings die Wahl der beiden Farben in ein passendes Verhältnis zueinander gebracht werden muß. Wäre noch die eigent liche äußere Form der Uhren zu erwähnen. Sie stellen sich bisher als kreisrunde Gebilde dar, was ja auch bis iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiniim,,,,,,,,!,!,,,„uniinnnmumnnninninnnnnnnnnnninnnunnniininiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiitiiiiiiiiiii vor nicht allzu ferner Zeit die Form der meisten Uhren gewesen ist. (Obwohl ja jeder Fachgenosse weiß, daß die ovale oder polygone Form der Uhren schon vor einigen Jahrhunderten üblich war.) So würde also eine vier- oder rechteckige oder ovale oder sonst irgendwie geformte Reklameuhr ganz sicher in erhöhtem Maße die Aufmerk samkeit des Publikums erregen. Und wie steht es nun mit der eigentlichen Beleuchtung der Uhren? Bisher hat man noch wenig gesehen, daß die Form des bhßartigen Aufleuchtens, der abwechselnden Beleuchtung gewählt worden ist. Das würde aber dem Auge des Publikums einen ganz anderen Blickfang geben. Und dann schließlich: Wo bleibt die eigentliche Reklame- beschriflung an oder in unmittelbarer Verbindung mit der Uhr? Auch das ist bisher von dem gewissen Beobachter noch nicht sehr häufig festgestellt worden. Es bieten sich hier sehr viele Möglichkeiten. Die Transparent reklamebeschriftung nimmt ja neuerdings einen ungeahnten Aufschwung, und jeßt, mit Beginn der kurzen Tage, ist es Zeit für den werbebeflissenen Fachgenossen, seine Mittel zu überprüfen und danach seine Bestellungen zu treffen. In der Form von Ampeln und Laternen und sonstigen architektonischen Möglichkeiten lassen sich reizvolle Kombinationen von Reklameuhren treffen. Daß in unmittelbarer Verbindung mit der Reklameuhr auch eine Verwendung von sonstigen (eventuell auswechsel baren) Reklametexten möglich ist, sei hier angedeutet. Leider sieht man dieses Moment auch in anderen Branchen bei Leuchtschildern noch wenig verwendet, und doch ist es eigentlich sehr naheliegend. Allerdings sind es immer die Kosten, die ernsthafte Erwägungen nicht zur Aus führung kommen lassen. Immerhin sei die Möglichkeit hier angedeutet. (III 29) Sprechsaal Unsere wichtige Rundfrage über Fabrikmarke. Sie bringen in Nr. 43 der UHRMACHERKUNST vom 25. Ok tober 1929 eine allerdings „wichtige Rundfrage über Fabrikmarke“. Erlauben Sie, daß auch ich als Leser Ihrer Zeitung zu diesen Fragen Stellung nehme. Alle Antworten würden meiner Meinung nach gewif präzise und eindeutig ausfallen, wenn — ja wenn eber nicht ein Teil der interessierten Kreise die Geschäfts führung im Welt- und Konkurrenzkämpfe als ein Krieg führen ansehen würde, bei dem alle Mittel und Kriegs-
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