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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (22. November 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der angemessene Unternehmerlohn
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- ArtikelDer angemessene Unternehmerlohn 961
- ArtikelNeue rostschützende Metallüberzüge 962
- ArtikelDer Weg zum Erfolg 964
- ArtikelAus eigener Sammlerwerkstätte 967
- ArtikelSteuerfragen 968
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 969
- ArtikelVerschiedenes 971
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 976
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 977
- ArtikelGeschäftsnachrichten 981
- ArtikelPatentschau 982
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 982
- ArtikelEdelmetallmarkt 982
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 54. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 22. NOVEMBER 1929 / Nummer 47 in iimiiim Der angemessene Unternehmerlohn Der Drogenhandel scheint sich mit den gleichen Rentabilitätsberechnungen befassen zu müssen wie der Uhrenhandel. Jedenfalls lesen wir in der Zeitschrift „Der Drogenhändler“ eine sehr interessante Aufstellung über das Einkommen der Selbständigen, wie es nach den in diesen Handel üblichen Tarifsäfeen für die Angestellten sein müfete. Es ist dabei ein 50 Jahre alter Drogist mit einem Monatsgehalt von 385 RM. und einem zehnprozen tigen Zuschlag für die abgelegte Verbandsprüfung im Drogistenfach angenommen. Wir legen, um ein solches Beispiel für das Uhrmachergewerbe geben zu können, für die reine Lohnsumme andere Zahlen unter, halten uns aber sonst an die gegebenen Ausrechnungen, die nur unwesentlich abweichen werden. RM. Alter 50 Jahre (Werkmeisterlohn, in Leipzig ge zahlt 1,50 RM. je Stunde), rund monatlich 320 RM 3840,- Täglich 3 Überstunden mit 20°/ 0 Zuschlag, rund monatlich 140,40 RM 1684,80 Urlaub 14 Tage, statt dessen Vergütung für 12 Arbeitstage 144,— 1% vom Umsafe als Ersafe der Angestellten versicherung, angenommen 36 000 RM. Umsafe, gleich Klasse H der Angestelltenversicherung 360,— Unfallversicherung für sich und die Ehefrau, 15 und 5 RM 20,- Arbeitsvergütung der Ehefrau, vormittags und nachmittags je 2 Std. = 4 Std. ä 1 RM. 1248,— */3 Ersafe für Krankenkasse, da er sich und seine Frau selbst versichern mufe, 80,70 RM. und 24,22 RM 104 > 92 '/j Anteil für Ersafe der Arbeitslosenversicherung, (55,05 RM. und 16,50 RM. für sich und seine Ehefrau, falls er sein Geschäft aufgeben mufe) 71,55 7473,27 Dazu schreibt der Verfasser im „Drogenhändler". „Auf Grund dieser Aufstellung kann sich jeder Kollege mit den notwendigen Abänderungen selbst aus rechnen, wie hoch sein Einkommen eigentlich sein müfete. Er wird dann über die grofee Differenz zwischen diesem Endergebnis und seinem wirklichen Einkommen aus dem Gewerbebetrieb oft sehr erstaunt sein, und das Risiko im Geschäft hat er noch gratis obendrein. Leider ist es dem selbständigen Gewerbetreibenden überhaupt nicht möglich, eine angemessene Vergütung seiner aufreibenden Tätig keit im Kleinhandel zu erzielen, zumal die liebe Kon kurrenz schon dafür sorgt, dafe die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Trofedem mufe aber immer darauf hin gewiesen werden, dafe das Einkommen der selbständigen Berufe meistens nicht an das Einkommen der Angestellten tarife heranreicht, sobald man alle Mehrleistungen be rücksichtigt, die der selbständige Beruf im Mittelstand aufeer der reinen Tätigkeit im Geschäft aufeerdem noch auf sich nehmen mufe.“ Da er aber nicht den reinen Unternehmerlohn be redinet, sondern „das Einkommen der Selbständigen“, führt er zu diesen Zahlen noch an: RM. 10°/ o Verzinsung des Anlagekapitals .... 1200,—, 5°/ 0 Amortisation der Geschäftseinrichtung . . 200,—, (vergifet aber, weil im Drogengeschäft vielleicht nicht in Frage kommend, jede Abschreibung vom Lagerwert (5°/ 0 von 20 000 RM.) . . 1000, — , die ein reiner Vermögensverlust ist und deshalb verdient werden mufe). Diese und die Amortisation der Ge schäftseinrichtung sind mit zu verdienen, stellen aber für dieses Beispiel keine Einnahme dar, sondern nur einen Verlustausgleich. Ist das bezahlt, dann steht der Unternehmer mit dem Angestellten auf gleicher Rechnungsbasis. Wir können dem Drogenhandel nur wünschen, dafe solche Aufrechnungen in seinen Kreisen mehr Beachtung fänden als bei den Uhrmachern, die es einfach nicht glauben. Mufete man doch kürzlich bei einer Aussprache über die Ertragsberechnung der Uhrengeschäfte, als gar nichts mehr zu bezweifeln war, hören, dafe die Unterlagen der Enquetekommission falsch sein müfeten. Daran ist gar nicht zu denken, weil einer, der aus Angst oder Uberschlauheit falsche Angaben macht, keinen Ausschlag gibt, überdies beim Vergleiche mit den anderen Resultaten so auffallen müfete, dafe eine Nachprüfung erfolgen würde. Ein schwacher Trost bei allem ist es, dafe andere Gewerbe, die genau nachrechnen, auch nichts zu lachen haben und dafe wir nicht allein stehen. (1/27)
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