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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (29. November 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Zeitmessung in der Heerestechnik (Fortsetzung aus Nr. 41)
- Autor
- Reichenbach-Hoffmann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für ein wirksames Zugabenverbot
- Autor
- Pelka, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- ArtikelStille Arbeit 983
- ArtikelDie Zeitmessung in der Heerestechnik (Fortsetzung aus Nr. 41) 986
- ArtikelFür ein wirksames Zugabenverbot 988
- ArtikelBerufsschulung der Uhrmacher 989
- ArtikelUhrmacher und Unfallversicherung 990
- ArtikelTavannes und Cyma in Barcelona 992
- ArtikelSteuerfragen 992
- ArtikelDas Ergebnis unserer Preisfrage nach dem wirkungsvollsten ... 995
- ArtikelHalloh, die Weihnachtsuhr nicht vergessen! 998
- ArtikelSprechsaal 998
- ArtikelVerschiedenes 999
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 1001
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 1002
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1004
- ArtikelBüchertisch 1005
- ArtikelPatentschau 1005
- ArtikelEdelmetallmarkt 1005
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 1006
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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988 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 48 trommel). Die allerneuesten Verfahren ermöglichen es, eine ganz erhebliche Steigerung der Bildfrequenzen und weiteste Variationsmöglichkeiten vorzunehmen. Beispiels weise von etwa 200 bis 100000 je Sekunde, ohne daß dies die überhaupt erreichbare Grenze darstellt. Die Un möglichkeit, solche Aufnahmezahlen je Sekunde praktisch zu erreichen, liegt einzig und allein darin, daß es bis jeßt nicht gelungen ist, den Film in solch rasender Ge schwindigkeit fortzubewegen. Um solche zahlreichen Aufnahmen in kürzester Zeit so aufzunehmen, dafj man sie bei der Entwicklung nicht nur als Schattenbilder, sondern als scharf umrissene Bilder sieht, muß man, wie vorerwähnt, entweder stereoskopische Aufnahmen machen oder aber mit Vorderbeleuchtung des Objektivs arbeiten. Dazu wird aber eine erheblich höhere Lichtstärke des Beleuchtungsfunkens gebraucht. Diese beträgt nach den Ermittelungen von Cranz, Günther und Külp 100—150 mal mehr Energieaufwand je Funken. Es müßte also die Leistung der Maschine erheblich gesteigert werden. Man kann bei gleicher Maschine die Lichtstärke der Beleuch tungsfunken nur steigern auf Kosten der Funkenzahl selbst und kann infolgedessen nur weniger Teilbilder machen. Es ist deshalb vorgeschlagen worden, kombi nierte Beleuchtungsverfahren mittels mehrerer Funken strecken sowie Vor- und Hinterbelichtung zur Anwendung zu bringen. H. Abraham und L. und E. Bloch haben ver schiedene solcher Verfahren teils entwickelt und teils vorgeschlagen. Leßtere hatten nach einer ähnlichen An ordnung, wie sie Schatte aufstellte, eine gleichmäßige Funkfolge bis zu 15000 Funken je Sekunde erreicht. Sie benutzten dazu einen äußerst kapazitiven Kondensator von 0,4 Mikrofarad, der auf 12000 Volt geladen wurde. Die Entladung selbst erfolgte zwischen Aluminiumhalb kugeln von 1 mm Abstand. Es konnte auch statt des Kondensators die Sekundärspule eines Induktors als Quelle für die Entladungen benußt werden. Die Auf nahmen selbst geschahen im Gegensaß zur Anordnung von Bull auf einen Film von 20 cm Breite, der durch einen Motor in einer Sekunde 100 Umdrehungen machte. Um dabei ein Ubereinanderphotographieren zu verhüten, wird das Objektiv während der Aufnahme in der Höhe verschoben. (1/37) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiitiiifiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiii Für ein wirksames Zugabenverbot Von Dr. Georg Pelka (Berlin) Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat berät jeßt über die Notwendigkeit eines Zugabenverbotes. Für die Branchen, wie die Uhrmacherbranche, die immer stärker darunter leiden, daß Margarine-usw.-Zugabler Uhren, Schmuck sachen u. dgl. „verschenken“, ist die Frage, ob das Zu gabenverbot dringend notwendig ist, längst geklärt. Sie begreifen in ihrer Existenzbedrängung auch nicht, daß die Frage, welche Zugaben verboten werden müssen, noch nicht genügend beantwortet sei, und sie schütteln den Kopf ob einer Weltfremdheit, der die Unzulänglichkeit des gegenwärtigen Wettbewerbsgeseßes zur Bekämpfung des Zugabenunfugs noch nicht aufgegangen ist. Immerhin darf man annehmen, daß die an den geseßvorbereitenden Stellen zur Mitwirkung am Zugabenverbot Berufenen, wenn sie sich pflichtgemäß über die Zugabenfrage ge nauer unterrichten, für die rasche Verwirklichung eines wirksamenZugabenverbotes sich gradlinig einseßen werden, falls sie ehrlich das Verbot wollen. Die Notwendigkeit des Verbotes werden sie dann durch keine Winkelzüge der Gegner verdunkeln lassen. Nötig aber scheint es, nachdrücklich zu betonen, daß ein Zugabenverbot ge schaffen wird, das den Zugablern irgendwelche Um gehungsversuche nicht allzu bequem macht. Es trifft sich nun sehr gut, daß Österreich seit kurzem ein Zugaben verbot in Kraft geseßt hat, das in seinem Kern ein Ver bot der Zugabenankündigung und die Bestimmung ent hält, daß Zugaben erlaubt sind, wenn ihr Barwert an gegeben ist und dem Käufer freisteht, statt der Zugabe den Barwert zu verlangen. Schon heute ist erkennbar, daß dieses österreichische Verbot das Zugabenunwesen nicht beseitigt. Das Verbot der Ankündigung genügt nicht allein, und die Wahlfreiheit zwischen Barwert und Zugabe ist illusorisch, weil der naive Käufer der breiten Verbrauchermassen immer wieder von dem primitiver» Geschenktrieb regiert wird und nach der Zugabe greift. So haben denn auch schon Zugabler die sogenannte Sparschleife eingeführt: sie umhüllen ihr Paket Kornkaffee usw. mit einer Banderole; auf ihr ist vermerkt, daß für Rück gabe von soundso vielen Banderolen entweder ein Schilling in bar oder Zugabenlöffel gegeben werden. Natürlich greift der einfache Käufer nach den Löffeln, die ihm im Unter bewußtsein immer mehr als ein „Geschenk“ erscheinen als der eine Schilling. Die Zugabler florieren also mit dem Zugabenunfug weiter, zumal sie auf die Banderole auch noch schreiben: „Nach § 2a (des Zugabenverbotes) ist diese Banderole geseßlich erlaubt.“ Sie vermögen jeßt somit ihr Gebaren auch noch mit der Glorie der Legitimität zu umhüllen. Da ein wirksames Zugabenverbot hauptsächlich die Zugabe von Waren anderer Gattung als die Verkaufs ware verbieten muß, damit die Uhrmacher, Glashändler usw. der „unsauberen Konkurrenz“ der Zugabenauswüchse ledig werden, so haben diese Branchen ein besonderes Interesse daran, daß bei uns die österreichischen Fehler vermieden werden. Zumal die deutschen Zugabler troß ihrer krampfhaft zur Schau getragenen Zuversicht, daß bei uns kein Zugabenverbot kommt, sich schon darauf einrichten, daß ein Verbot nach österreichischem Muster auch in Deutschland verwirklicht wird; sie geben nämlich „Rabattmarken und -hefte heraus, “empfehlen aber gleichzeitig, statt des Barbetrages sich Zugabenartikel zu nehmen. Ein anderer Umgehungsversuch des österreichischen Zugabenverbotes (dessen Entwurf ich übrigens schon immer unzulänglich genannt habe) besteht darin, daß die Zugabler nicht nur kurz vor Inkrafttreten des Ankündigungs verbotes noch rasch in Riesenanzeigen ihre Zugaben, Uhren, Halsketten usw., ankündigten, sondern zugleich folgenden Trick bekanntgaben: Eine Schuhkremefabrik „Dolus“ inseriert, daß sie „auf Wunsch“ aus ihren Kunden kreisen jeßt einen „Verein“ gründet; Mitglied des Vereins wird man durch Hergabe von fünf Doluszugabengutscheinen; geboten werden Zirkus- und Varieteevorstellungen, Kinder tage usw. Natürlich neben den Zugaben wie bisher! Da der Zweck dieses „Vereins“ offensichtlich nur der ist, daß künftig die „Vereinsmitglieder“ bei den Veranstal tungen erfahren, welche „herrlichen“ Zugaben„geschenke" die „Dolus“kunden sich künftig „schenken“ lassen können, so scheint es fraglich, ob die österreichische Rechtsprechung in diesem Gebaren nicht einen dolus eventualis sehen wird. Außerdem hat die Fabrik ein Zentralzugabenbüro in Wien eingerichtet, wo die Zugabengutscheine eingelöst werden und selbstverständlich auch irgendwie Ankündigung der Zugaben de facto erfolgt. Weiter fahren Wagen durch die Wiener Straßen und verabfolgen die Zugaben gegen Rückgabe der Gutscheine. Wie „vornehm“ die
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